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Dialog über Therapiegärten
Samstag 05.11.2016, 09:30-13 Uhr
Palliativzentrum Martinsbrunn, Meran

Gärten sind nicht nur Orte der Nahrungsmittelproduktion, sondern auch Stätten von Therapie und Genesung. Alle Menschen, junge und ältere, gesunde und kranke Leute, mit oder auch ohne Beeinträchtigung können davon Nutzen haben. Dem muss auch die Politik Rechnung tragen.
Die Arbeitsgruppe Social&Green organisiert zusammen mit der Grünen Fraktion im Südtiroler Landtag eine Dialogveranstaltung zu folgenden Fragestellungen
Warum braucht unser Wohlstand einen Garten? Edith Verginer, Gartentherapeutin
Die Wirkung von Musik, Klang, Farben auf die PatientInnen Martinsbrunn, Meran
Der Garten der Sinne für naturnahe Erlebnisse Iris Cagalli, Direktorin Pflegeheim Latsch
Ein Garten für die Wiedereingliederung Berufstrainingszentrum Bzg. Burggrafenamt
Ein Kunstgarten in der Onkologie in Bozen Gruppo TERRAE
Ziel der Veranstaltung: Verstehen, sich vernetzen und gemeinsam einen Forderungskatalog an die Politik erstellen. Deine Erfahrungen, Projekte, weitere Ideen sind willkommen.
Moderation: Katharina Erlacher – blufink
Um 13.00 Uhr laden wir noch zu einem kleinen Abschlussbuffet.

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Zivilschutz
Das überaus massive, in seiner Heftigkeit und Zerstörungskraft überraschende Erdbeben in Mittelitalien im Dreieck Rom, Ascoli Piceno und Perugia hat mehrere Todesopfer gefordert. Bereits nach einem ersten Überblick ist das Ausmaß der Schäden verheerend, bis hin zur völligen Zerstörung von Dörfern wie Amatrice, Accumuli oder Arquata.
Die notwendigen Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten gehen über die Grenzen der Einsatzkräfte von Zivilschutz, Feuerwehr und Freiwilligen, die z. T. ohne Koordination nur auf sich gestellt sind.
Unter diesen Voraussetzungen wäre es auch von Südtiroler Seite, zumal der Landesregierung, ein schönes Zeichen, der betroffenen Bevölkerung wirkungsvolle Hilfe anzubieten.
Neben dem bereits beschlossenen Einsatz von Feuerwehrabteilungen wäre der bewährte Einsatz des Zivilschutzes und weitere Unterstützungen ein Gebot der Stunde, zudem als ein Akt der Solidarität mehr als angebracht. Dabei könnte auf staatlicher Ebene auch ein Signal dafür gesetzt werden, zu welchen Leistungen eine funktionierende Autonomie und ihre Einrichtungen in der Lage sind, dass sie aber auch zu solidarischem Handeln in der Lage ist.
 
Bozen, 24. August 2016
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa

Südtirols Beitrag zur Bewältigung ist anerkennenswert, aber auch ausbaufähig.

Logo_Refugees_welcomeDer heutige Welttag der Flüchtlinge erinnert in aller Deutlichkeit an die Dimension einer Jahrhundertfrage: 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht vor Krieg und Not. Der größte Teil von ihnen flieht in Nachbarregionen, aber auch in jene Länder und Kontinente, von denen sie Hilfe erwarten und die auch für die Misere (mit-)verantwortlich sind.
Auch von daher rührt unsere entschiedene Pflicht zu Solidarität und Hilfeleistung. Südtirol hat Wichtiges geleistet, neben dem Land vor allem Freiwilligenorganisationen, Einzelpersonen und Gemeinden, es hat aber seine Aufnahmefähigkeit und Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Während das Bundesland Tirol rund 6000 Flüchtlinge und Asylbewerber beherbergt, hat unser Land sich auf eine Aufnahme von 900 Personen beschränkt. Dass damit kein Grund zur Klage und noch „Luft nach oben“ ist, liegt auf der Hand.
Fakt ist: Es geht längst nicht (mehr) darum, die Frage aufzuwerfen, OB wir Menschen helfen sollen, sondern einzig darum, WIE wir dies am besten tun können.
Die Vorschläge der Grünen hierzu sind bekannt:

  1. Wir schlagen eine freiwillige Quote Südtirols bei der Flüchtlingsaufnahme vor, die sich an einem Mittelwert zwischen dem österreichisch-tiroler Wert (ca. 1% der Bevölkerung) und italienischem Standard (0,9% der Flüchtlinge für Südtirol) bewegt.
  2. Flüchtlinge sollten in kleinere Gruppen auf mehrere Gemeinden verteilt, Bozen entlastet werden;
  3. Das Angebot an systematischen Integrationsschritten wie Sprachunterricht, Sozialkontakt, Kulturpflege, Mitarbeit in der Gemeinschaft ist deutlich zu stärken; vor allem die Möglichkeit zur rascheren Arbeitsintegration ist zu verbessern; hier ist auch die Bereitschaft von Unternehmen gefragt.
  4. Zwischen Regierungskommissariat, Land (Soziales, Gesundheit, Arbeit, Schule, Berufsausbildung, Sprachen, Freizeit, Wohnen etc), Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Non-Profit-Organisationen, der Zivilgesellschaft, Sozialpartner, unabhängige Freiwillige ist eine ständige Koordinationsrunde aufzubauen;
  5. Durchreisende Flüchtlinge haben Anspruch auf weit systematischere humanitäre Maßnahmen als bisher;
  6. Die Flüchtlingsfrage bleibt ein Kernthema der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino;
  7. Bürgerinnen und Bürger Südtirols sollten bessere Information und Sensibilisierung erhalten, die wertvolle Arbeit der Freiwilligen ist mehr als bisher anzuerkennen. Das große Fest der Tiroler Landesregierung für die Freiwilligen Tirols in Innsbruck letzte Woche ist vorbildhaft.

Bevor die Fluchtursachen (Krieg, Not Vertreibung) nicht wirkungsvoll eingedämmt sind, sollten wir uns auf neue Flüchtlingszugänge einrichten. Das wird eine Jahrhundertaufgabe sein, die auch unser Land begleitet.
20.06.2016
L.Abg, Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

20160511_174726In den letzten Monaten und auch im Vorfeld der laufenden Landtagssitzung hatten wir auf die Belastung des pädagogischen Personals im Kindergarten hingewiesen und in mehreren Anfragen dazu beigetragen, das Ausmaß der Belastung zu erfassen.
Spätestens nach dem gestrigen Flashmob am Magnago-Platz wird die Stimme der Kindergärtnerinnen nicht zu überhören sein. Die Reaktion der Politik ist dringend notwendig, erste Bereitschaft hier Schritte zu setzen, wurde gestern vom Landesrat Achammer auch angekündigt.
Es gibt hierfür bereits in diesen Tagen Gelegenheit. Wir haben im Zusammenhang mit der Behandlung des Bildungsgesetzes mehrere Vorschläge vorgelegt.
In einem Beschlussantrag zum Gesetz fordern wir Landtag und Landesregierung auf,
1. In einer Landtagsanhörung die Vertretungen des Kindergartens, der Eltern und der Gewerkschaften anzuhören.
2. Neben Sofortmaßnahmen für das neue Kindergartenjahr im Haushaltsjahr 2017 das Stellenkontingent in den Kindergärten aufzustocken und zwar in einem Maß, das auch tatsächlich Entlastung schafft.
3. Mit der Verhandlung des Bereichsvertrages für das Kindergartenpersonal unverzüglich zu beginnen.
Außerdem bietet das Bildungsgesetz selbst Andockmögllichkeiten für Verbesserungen am Kindergarten, da darin das Landesgesetz 5/2008 abgeändert wird.
Wir schlagen hierzu zwei weitere Änderungen vor und zwar einmal die Reduzierung der Gruppengrößen von 25 auf 20:
„4. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 wird im Absatz 1 die Zahl 25 durch die Zahl 20 ersetzt.“
Begründung: Durch die derzeitige Größe der Kindergartenabteilungen mit maximal 25 Kindern wird die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals immer wieder überschritten. Wir schlagen die Reduzierung auf max. 20 Kinder vor.
Und in einem weiteren Änderungsantrag die Klarstellung, dass es sich bei der personellen Ausstattung der Kindergartengruppen mit 2 Personen um Vollzeitäquivalente handeln muss:
„4-bis. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 werden im Absatz 5 die Worte „eine Kindergärtnerin oder ein Kindergärtner und eine pädagogische Mitarbeiterin oder ein pädagogischer Mitarbeiter“ durch die Worte „die Vollzeitäquivalente einer Kindergärtnerin oder eines Kindergärtners und einer pädagogischen Mitarbeiterin oder eines pädagogischen Mitarbeiters“ ersetzt.
Begründung: Derzeit wird dieser Passus so ausgelegt, dass die Stelle der Kindergärtnerin und der pädagogischen Mitarbeiterin auch als Teilzeitstelle verstanden werden kann, die nicht durch zusätzliches Personal ausgeglichen werden muss. Damit steigt aber die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals. Wir schlagen daher vor, die Stelle klar als Vollzeitäquivalent zu definieren.
Dies ist notwendig, weil bisher die Stellen auch als Teilzeitstellen ausgelegt wurden. Damit steigerte sich die Belastung des Kindergartenpersonals um ein Weiteres.
Im Sinne des Protestes des Kindergartenpersonals hoffen wir auf die Annahme der Vorschläge durch die Mehrheit des Landtages.
Es wäre ein deutliches Signal, dass das Warnsingen der Kindergärtnerinnen mit dem Refrain „Es reicht uns jetzt“ im Landtag gehört wurde.
Bozen, 12. Mai 2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo dello Sbarba

Trotz einiger Rückschläge ist das Tabu endlich gebrochen! Es gibt ein Recht auf Liebe – auch im Zeichen des Regenbogens.
Nun muss die Gesetzgebung in Südtirol angepasst werden.

UnioniOmosessualiDer Gesetzestext über die Eingetragenen Partnerschaften, der vom Senat verabschiedet wurde, ist nicht auf der Höhe dessen, was sich viele Personen erhofften, die über Jahre für die vollständige Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Regenbogenfamilien gekämpft haben. Wir verstehen daher die Verbitterung vieler AktivistInnen, deren Anliegen und Einsatz erst zum Spielball des Parteien- und Wahlkampfs von 5 Stelle und PD und dann zur Handelsware zwischen Renzi und Mitte-rechts wurde.
Dennoch ziehen wir jetzt eine positive Bilanz. Vor allem dank des Einsatzes von Interessensvertretungen und Zivilgesellschaft hat Italien – und auch Südtirol – einen großen Bewusstseinssprung gemacht. Das, was bisher ein Tabu war, ist nun eine anerkannte Lebensrealität: Liebe und Solidarität zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts sind – auch juristisch – gleichwertig und gleich bedeutsam und zwar in der Weise, wie es bisher nur traditionellen Familien zuerkannt wurde. Ungelöst bleibt aber das wichtige Anliegen der Kinder. Das Thema ist jedoch in der öffentlichen Meinungsbildung deutlich in den Vordergrund gerückt und wird auch da bleiben, während die Gerichte weiterhin in Einzelfällen Recht geben werden.
Der verabschiedete Text führt in Italien und auch in Südtirol das erste Mal Eingetragene Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen ein, indem die Rechte des/r Partners/in mit denen in jeder anderen Familie gleichgestellt werden. In allen Gesetzen (Fürsorge, Gesundheit, Pflege, Gütertrennung, Erbe, Hinterbliebenenrente) und im Zivilgesetzbuch, in denen von „Ehepartner/in“ die Rede ist, wird das Recht auch auf die Partner/innen der Eingetragenen Partnerschaften übertragen. Ausgenommen ist die „Treuepflicht“. Aber wenn man bedenkt, dass diese „Pflicht“ ein Relikt der Vergangenheit ist, das einmal dazu gedient hat, „Ehrenmord“ oder „Scheidung wegen Fremdgehens“ (vor allem zum Nachteil der Frau, weil die Treulosigkeit des Mannes als normal angesehen wurden) zu rechtfertigen, so halten wir es für positiv, dass eine Abgeordnetengruppe den Weg eingeschlagen hat, diese „Pflicht“ auch für die traditionellen Ehen abzuschaffen.
Wir Grünen haben jahrelang darauf gewartet, dass auf staatlicher Ebene die Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts anerkannt werden. Nun nehmen wir uns der Aufgabe an, die erworbenen Rechte mit entsprechenden Maßnahmen an die Landesgesetzgebung anzupassen.
Für uns ist die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament nicht das Ende, sondern der Beginn einer Phase mit neuen Rechten.
Bozen, 26.02.2016
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss

Gerettete Kleinspitäler: Was bleibt nach zwei Jahren Verunsicherung und Konflikt?
AssistenzaSanitariaGesundheitslandesrätin Martha Stocker hat für die neuen Leistungsprofile der kleineren Krankenhäuser zwar breite Zustimmung ihrer Partei erhalten, aber eine stark verwirrte Öffentlichkeit zurück gelassen. Was ist vom angekündigten Wurf der Gesundheitsreform tatsächlich noch übrig, „wenn alles mehr oder weniger so bleibt“ (Josef Noggler)? Denn am Ausgangspunkt der Reform in der „Peripherie“ vor zwei Jahren standen tiefe Einschnitte bei den „Kleinen“:

  • Herabstufung der Notaufnahmen in kleinen Krankenhäusern Innichen, Schlanders, Sterzing zum reinen Tagesbetrieb;
  • Rückbau der bettenführenden Abteilungen auf eine Grundversorgungsstation wie Innere Medizin ohne weitere Spezialisierungen;
  • Beschränkung der Geburtenstationen auf die größeren Bezirkskrankenhäuser Meran, Brixen, Bruneck.

Diese Radikalkur traf auf Widerstand in den Bezirken und bei der politischen Minderheit, da sie Angebot und Kompetenzen der sog. „Peripherie“ geschwächt hätte, ohne bedeutende Kostenvorteile und Qualitätsgewinne zu erzielen. Nun aber erscheint, nach heftigem Protest und gravierendem Vertrauensverlust vor Ort, der bisherige Zustand weit gehend gesichert – zumindest kurzfristig.
Zwei bettenführende Abteilungen (Allgemeine Chirurgie, Innere Medizin) bleiben erhalten, die Kooperation zwischen Bezirkskrankenhäusern Meran, Brixen und Bruneck mit Schlanders Sterzing und Innichen wird gestärkt, auch durch gemeinsame Führung gleichartiger Abteilungen. Ferner sollen Kompetenzzentren fortbestehen, etwa die Endoprothetik; dafür wird die Neuro-Reha in Sterzing beschnitten.
Die Notfallversorgung über 24 Stunden wird auch vor Ort weiter gewährleistet und soll bezirksintern geregelt werden.
Bei den Geburtsabteilungen wurde Innichen geschlossen, Sterzing und Schlanders bleiben mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten, wenn sich Rom erweichen lässt.
Bleibt die Frage, ob all das Unmaß an Verunsicherung notwendig war, wenn dann doch das Meiste beim Alten bleibt. Die Bezirke, zumal Ärzte und Pflegepersonal, hätten gern auf Angst, Ärger und Demotivation verzichtet und stattdessen lieber konstruktive Anregungen beigesteuert. Es wird schwer fallen, den angerichteten Flurschaden wieder zu bereinigen.
Ein wichtiger Schritt hierzu wäre die Absicherung der Geburtenstationen und der Verzicht auf schleichende Aushöhlung von Führungspositionen zugunsten der größeren Bezirkskrankenhäuser.
Der/die künftig vorgesehene Direktor/in des Krankenhaus-Netzes könnte hierbei wichtige Aufgaben der Vermittlung übernehmen, falls er/sie über ein klares Profil und Persönlichkeit verfügt. Werden die Funktionen aber nicht von Beginn an geklärt und dient die neue Direktion nur als Zuchtmeisterin der Krankenhäuser, sind neue Kompetenzkonflikte und Verwirrung unvermeidlich.
Die eigentliche Nagelprobe, die Leistungsprofile für die größeren Krankenhäuser und die Reorganisation stehen erst noch bevor.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete
Bozen, 23. Februar 2016

Grüne fordern für Menschen mit Behinderungen Arbeit, Grundsicherung, Inklusion in öffentlichen und privaten Schulen und barrierefreie Züge
inklusionVorschläge der Grünen zum neuen Gesetz über die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Diese Woche wird im Landtag das neue Gesetz über die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Landtag behandelt. Die Grünen haben bereits im Gesetzgebungsausschuss signifikante Verbesserungen am Gesetzestext erreicht. Um Menschen mit Behinderungen noch mehr Inklusion und Gleichberechtigung zu garantieren, haben sie weitere Änderungen für die Landtagsdebatte vorbereitet:

  1. Eine „richtige” Arbeit: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf einen ganz normalen Arbeitsplatz. Heute gibt es immer noch zu viele Personen, die – obwohl sie in der Lage wären, einer regulären Arbeit nachzugehen – ein Arbeitsleben lang in den sogenannten Werkstätten beschäftigt bleiben. Die Anstellung in der Werkstatt führt jedoch weder zu einer würdigen Entlohnung noch zur Einzahlung von Rentenbeiträgen. Daher schlagen die Grünen vor, Anreize für die Unternehmen zu schaffen, um Menschen mit Behinderungen einzustellen. Den Unternehmen sollen Beiträge für eventuelle verminderte Leistungsfähigkeit und für betriebsinterne TutorInnen zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine Grundsicherung für die Menschen, die in den Werkstätten arbeiten: Heutzutage ist ein Taschengeld von 180 Euro monatlich vorgesehen. Die Grünen schlagen vor, den Menschen mit Behinderungen ein Mindestgehalt zu sichern, das dem „Lebensminimum“ im Land entspricht und pro Person circa 600 Euro im Monat beträgt.
  3. Inklusion in der Schule – öffentlich wie privat: Jede Schule muss eine inkludierende Schullaufbahn für alle SchülerInnen ermöglichen. Die jetzige Situation ist vor allem in vielen gleichgestellten und anerkannten Privatschulen nicht zufriedenstellend, da dort in Wirklichkeit oft den Menschen mit Behinderungen von der Einschreibung abgeraten wird. Eine gleichgestellte Schule, die öffentliche Mittel erhält, muss den Menschen mit Behinderungen ebenso offen stehen wie die öffentlichen Schulen.
  4. Mobilität – auch Züge müssen barrierefrei sein: Die Bewegungsfreiheit ist ein fundamentales Recht, aber für viele Menschen mit Behinderungen stellt sie eine große Herausforderung dar. Öffentliche Verkehrsmittel müssen mit allen möglichen zur Verfügung stehenden Techniken ausgestattet werden. Eine unüberwindbare Barriere ist die Brenner-Eisenbahnstrecke. Der Zugang zu Bahnhöfen und Zügen muss gewährleistet werden. Dies muss im Dienstvertrag zwischen Land und Trenitalia festgelegt werden. Absoluten Vorrang hat der Bahnhof von Franzensfeste, der nicht einmal mit einem Fahrstuhl zum Erreichen der Bahnsteige ausgestattet ist.

Die Vorschläge der Grünen Fraktion sind im Minderheitenbericht des Abgeordneten Riccardo Dello Sbarba, Mitglied des 4. Gesetzgebungsausschusses, genauer erläutert. Sie werden mittels zahlreicher Abänderungsanträge und zweier Tagesordnungen in die Landtagsdebatte eingebracht.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
BZ, 01.07.2015

Minderheitenbericht vom LAbg. Riccardo Dello Sbarba
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/Minderheitenbericht-de-it.pdf“]
 
 

visita OSP vipiteno (1)Im Vorfeld der Anhörung im Landtag zur Gesundheitsreform am 27. November wollten wir grüne Landtagsabgeordnete uns vor Ort ein Bild machen und haben am 17. November das Krankenhaus Sterzing besucht. Dort haben wir einen wohl funktionierenden Betrieb vorgefunden, für den eine auch teilweise Schließung bei näherer Betrachtung aus mehreren Gründen unverständlich erscheint.

  • Das Sterzinger Krankenhaus wurde erst kürzlich renoviert und erweitert, die neue Erste Hilfe ist gerade im Bau, die Neuro-Reha nagelneu eingerichtet. 12 Millionen wurden investiert. 160 Arbeitsplätze im Bezirk würden großen Veränderungen unterworfen, zum Teil auch gefährdet. Dabei würde bei Einschränkung der Leistungen in Sterzing das medizinische Angebot ja nur verlagert werden, sicher wieder mit neuen Kosten für das öffentliche Gesundheitssystem.
  • Neben den offenen Fragen aus wirtschaftlicher Sicht verbleibt eine grundsätzliche Skepsis darüber, warum man gerade Nischenangebote, wie sie Sterzing in besonderer Sorgfalt auf- und ausgebaut hat, wegrationalisieren will: So etwa die Endoprothetik und orthopädische Chirurgie im Allgemeinen, für die PatientInnen aus allen Landesteilen nach Sterzing kommen. Zudem mildert das Krankenhaus wesentlich die schwierige Vormerkungslage im Lande ab. Es mutet daher seltsam an, wenn die Vormerkungszeiten am überlasteten Krankenhaus Bozen immer länger werden und zugleich hilfreiche Ausweichstätten in der Peripherie, die trotz längerer Anfahrt immerhin eine wirkungsvolle Alternative bieten, geschlossen werden sollen.
  • Besonders paradox aber erscheint das Vorhaben, die Geburtenabteilung zu schließen. Damit würde eine italienweit bekannte Vorzeigeeinrichtung mit 3.500 Wassergeburten in den letzten 17 Jahren und einer aktuellen Quote von über 50% im Wasser stattfindenden Spontangeburten geschlossen, zumal die jährlich vorgeschriebenen 500 Geburten annähernd erreicht werden. Welch ein Verlust an Expertise und Exzellenz!

Unser Fazit: Eine Gesundheitsreform, die nur mit Umlagerung arbeitet, rationalisiert vielleicht einige Arbeitsplätze weg und erreicht damit kurzfristig sehr bescheidene Sparvorgaben. Die breite Wertschöpfung aber, die einem Bezirk in monetärer Hinsicht und im Hinblick auf die Arbeitsplätze, vor allem aber aus Sicht der Grundversorgung und des Aufbaus an Wissen und Kompetenz verloren geht, wiegt ungleich schwerer. Wir warten daher gespannt auf die Anhörung im Landtag und fordern, dass auch Vertretungen aus den betroffenen Krankenhäusern anwesend sind.
Bereits jetzt aber appellieren wir entschieden, die Lichter in den Krankenhäusern Innichen und Sterzing nicht ausgehen zu lassen, sondern weiterhin den neugeborenen ErdenbürgerInnen die Möglichkeit zu bieten, gerade dort das Licht der Welt zu erblicken.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
18.11. 2014

Arbeitsgruppe

Der grüne Sozialtisch hat für die Landtagswahlen 2013 ein Programm ausgearbeitet, von dem ihr hier die zentralen Punkte einsehen könnt.  Das komplette Sozialprogramm findet ihr weiter unten.

– Steuern:

  • niedrige Einkommen entlasten, oben belasten
  • Arbeit entlasten, Konsum und Kapital belasten

– Tarife:

  • Einkommens- und Familienstaffelung, Gemeinwesenorientierung

– Arbeit:

  • Mindestlohn und Deckelung für Höchstlöhne
  • Arbeit ist: Lohnarbeit, Familienarbeit, gemeinnützige Arbeit, Freiwilligenarbeit…

– Soziales:

  • Steuerfinanzierte Grundsicherungsleistungen (für Zukunft durch Zweckfinanzierungen absichern)
  • Recht auf:
    • Grundeinkommen (Fonds für Grundeinkommen)
    • Familiengeld (vereinheitlicht) (Familienfonds)
    • Pflegegeld (Pflegefonds/Garantiefonds!)
    • Sozialdienste (Sozialfonds)
    • Gesundheit (Gesundheitsfonds)
    • Wohnen (Wohnbaufonds, inklusive Wohngeld)
    • Bildung (Bildungsfonds)
    • Arbeitsintegration (Arbeitsintegrationsfonds)
  • Mix von Subjektförderung und Sachleistungen
    •  Grundversorgung über Dienste mit Qualität sichern und mit Geldzuweisungen kombinieren
  • Welfare Mix
    •  Öffentlich: Rechte, Grundversorgung, Jugendschutz, Steuerung,Qualitätssicherung
    •  Privat: Partizipation, Selbsthilfe, Dienstleister, Qualität
    •  Sozialpartnerschaft, Partizipation, Genossenschaften, Arbeit statt Sozialhilfe, gemeinnützige Arbeit.

– Familie

  • Kleinkinderbetreuungsdienste haben Vorrang
  • Halbe-Halbe bei Familie und Hausarbeit
  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Landesstelle für Zeitpolitik

– Migration

  • Gleiche Rechte für WanderarbeiterInnen, MigrantInnen mit langfristigem Aufenthalt, anerkannte Flüchtlinge und Hilfestellung und Überbrückungshilfen für MigrantInnen mit kurzfristigem Aufenthalt

 – Effizienz

  • Einheitsschalter und Zusammenlegung analoger Leistungen
  • Betroffenenbeteiligung

 – Innovation

  • Neue Formen wie Lebenslagenbudget
  • Gemeinwesenarbeit und Schulungsprogramme bei Arbeitslosigkeit und Grundsicherungsleistungen

Hier findet ihr den Volltext des Sozialprogramms:

[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2013/10/sozialprogramm-final.pdf“]