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Phase 2 nachhaltig und im Sinne des Klimaschutzes gestalten

TAGESORDNUNG ZUM LANDESGESETZENTWURF NR. 49/20:

Bei ihrer Klausur im Dezember 2019 hat die Landesregierung beschlossen, als Land Südtirol „mutiger Vorreiter“ für den Klimaschutz zu sein und möglichst schnell die Klimaziele zu erreichen.
Die Zielsetzung wurde vom LH folgendermaßen beschrieben: „Bereits seit 2011 waren wir mit der Entwicklung eines Klimaplans Vorreiter. Seither sind drastische Erkenntnisse dazu gekommen.“ Unter anderem verwies Kompatscher auf die neuen Vorgaben des Klimaabkommens 2015 in Paris und die nachfolgenden Berichte des Weltklimarats: „Wir müssen und wollen mutig agieren und unseren Klimaplan daran anpassen.“ Die Klimaneutralität bezeichnet der Landeshauptmann als „wichtigste Herausforderung des 21. Jahrhunderts“. Es gelte, jetzt die Weichen zu stellen, „damit auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben auf diesem Planeten haben können“, appellierte der Landeshauptmann: „Alles andere wäre fahrlässig und verantwortungslos.“, so liest man im damaligen Bericht der Landespresseagentur.
In derselben Aussendung hieß es auch, dass jedes neue Gesetz und alle relevanten Beschlüsse der Landesregierung auf ihre Klimafolgen bewertet werden sollte.
Nun hat die Covid-19-Situation verständlicherweise die Handlungsprioritäten verschoben und in der ersten Phase drehte sich die Arbeit der Landesregierung vor allem um das Management des Notstandes.
In der so genannten Phase 2 wird dann die graduelle Rückkehr zur Vor-Covid-Situation gestaltet werden müssen. Die soziale Distanzierung und andere Sicherheits- und Schutzmaßnahmen werden der Organisation der Gesellschaft einiges abverlangen. Auch ein neues Verständnis der Aufteilung von Raum oder die Gestaltung der Mobilität wird zu entwickeln sein. Das alles könnte, falls nicht bewusst und aktiv anders angelegt, sehr negative Auswirkungen auf das Klima haben, oder auch ganz allgemein den Nachhaltigkeitszielen zuwiderlaufen. Deshalb ist es notwendig, gerade zum jetzigen Zeitpunkt ein klares Bekenntnis zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit abzulegen.

Im Zusammenhang mit dem LGE 49/20 fordert der Landtag die Landesregierung auf:

sich unmissverständlich dafür zu verbürgen, im Zusammenhang mit allen Maßnahmen der „Covid-Phase 2“ und der darauffolgenden Phasen die Kriterien der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes einhalten zu wollen – auch indem sie die Mittel zur Verfügung stellt, die durch die Covid-Sicherheitsauflagen notwendig werden.
BZ, 15.04.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

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