PRESSEMITTEILUNG.

Die Grüne Fraktion hat im Juni dieses Jahres eine Landtagsanfrage gestellt, in der sie die Landesregierung auf eine prekäre Situation im Nahbereich des Biotopes Hühnerspiel in der Gemeinde Brenner aufmerksam gemacht hat. Auf rund 2.650 Meter Meereshöhe wurden in einer aufgelassenen Liftstation lecke Ölfässer und Altbatterien gefunden, deren Inhalt bereits das umliegende Erdreich verschmutz haben dürfte.

Landesrat Giuliano Vettorato hat daraufhin einen Lokalaugenschein in die Wege geleitet und die Fachleute des Landes haben den Missstand bestätigt. Damals im August wurde der Grünen Fraktion zugesichert, dass die heiklen Abfälle innerhalb Jahresfrist entsorgt würden.

Nun hat sich das zuständige Amt für Abfallbewirtschaftung bei der Grünen Fraktion gemeldet und bestätigt, dass mit dem Abtransport der Altlasten begonnen wurde. Bisher konnten drei Altölfässer mit jeweils 200 Liter Inhalt und neun Altbatterien fachgerecht geborgen werden. Aufgrund des Wintereinbruchs musste der zweite Teil der Sanierungsarbeiten auf das nächste Jahr verschoben werden.

„Ich begrüße die schnelle Reaktion der zuständigen Behörden und bin sehr froh, dass in wenigen Monaten dieser Umweltfrevel saniert sein wird,“ kommentiert Hanspeter Staffler, Landtagsabgeordneter der Grünen.

BZ, 23.10.2020

PRESSEMITTEILUNG

Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat die negativen Aspekte dieser x-ten Abänderung des neuen Raumordnungsgesetzes bestätigt. Besonders gravierend: Die Präsenz von Frauen in den Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft wurde drastisch reduziert. Einige positive Korrekturen wurden eingeführt, aber nur, um vor der Anfechtung der Regierung in Rom in Deckung zu gehen – eine ziemliche schlechte Figur für die Autonomie.

Mit der Annahme eines Änderungsantrags des Team K hat der zweite Gesetzgebungsausschuss die Vertretung von Frauen in den künftigen Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft gekürzt: In Zukunft sollen ihnen nicht mehr zumindest ein Drittel an Frauen beiwohnen, sondern nur EINE Frau pro Kommission wird ausreichen! Der von Faistnauer unterzeichnete Zusatzartikel wurde durch die Stimmen von Vallazza, Tauber und Locher (SVP) sowie Leiter Reber (Die Freiheitlichen) angenommen. Nur Dello Sbarba (Grüne), Amhof (SVP) und Repetto (PD) stimmten dagegen. Wir Grüne geben aber nicht auf: „Der Blick der Frauen an jenen Schaltstellen, wo über die Zukunft unseres Landes entschieden wird, ist von enormer Wichtigkeit“, kommentiert Brigitte Foppa und kündigt einen Änderungsantrag für die Diskussion im Plenum an.

Leider hat der Gesetzgebungsausschuss alle Änderungen genehmigt, welche die Zielsetzung des neuen Gesetzes für „Raum und Landschaft“ aufweicht.

  1. Die Verpflichtung der Gemeinden, im Rahmen ihres Tourismusentwicklungskonzeptes eine Bettenobergrenze anzugeben wurde gestrichen; dies ist ein fatales Signal, das die „Bettenblase“ noch weiter aufblähen wird.
  2. Die Möglichkeit, durch viele kleine urbanistische Varianten die Gemeinde umzugestalten, wurde erweitert. Mit der Folge, dass das vom Gesetz vorgesehene Gemeindeentwicklungsprogramm und die Bürgerbeteiligung kurzerhand übergangen werden können. In der Tat: Der heute diskutierte Gesetzentwurf sieht vor, dass Gemeinden ohne Raumplanung beim Land nicht nur die Ausweisung neuer Bauzonen anfragen können, sondern auch den Bau neuer Infrastruktur und die Änderung der Bauvorschriften ganzer Zonen. Das Aussehen dieser Zonen kann sich so radikal ändern. Darüber hinaus können die Gemeinden die Zweckbestimmungen und Bauvorschriften für bereits bebaute Gebiete ändern und müssen das Land nur dann um grünes Licht bitten, wenn sich die Änderungen auf landschaftlich geschützte Güter auswirken.

Kurz gesagt, so ziemlich alles kann ohne Planung passieren. „Viele Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und ganze Gemeindeausschüsse werden versucht sein, diese bequeme Abkürzung zu nehmen, dank der sie statt mit strategischer Planung mit einfachen urbanistischen Varianten am Gemeindegebiet weitermachen können“, kommentiert Riccardo Dello Sbarba, der im Ausschuss mit allen Mitteln versucht hat, Partizipation und Planung für das Gemeinwohl zu verteidigen.
Schließlich MUSSTE die Mehrheit wichtige Korrekturen vornehmen, die dank der Anfechtung der Regierung in Rom nötig geworden waren. Einige Beispiele:

  • Es wurde die Möglichkeit abgeschafft, Unterkünfte im Grünen mit der Bindung für Ansässige trotzdem an Touristinnen und Touristen zu vermieten, welche zuvor dank eines Kubaturbonus auf 1000m3 erweitert worden waren.
  • Die Mehrheit musste die Rolle des Landschaftsexperten und der Landschaftsexpertin anerkennen: Ohne ihre Zustimmung geht die Entscheidung über Änderungen des Gemeindeplans an das Land über.
  • Bürgermeister und Bürgermeisterinnen wurden von beiden Kommissionen zur landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich sowohl des Landes als auch der Gemeinden ausgeschlossen; Rom sagt zu Recht: „Die Kommissionen sind technische Gremien, die Politik hat sich hier rauszuhalten“.

In all diesen Punkten hatten wir Grünen seinerzeit die Mehrheit gewarnt: Diese Regelungen widersprechen den Grundsätzen der Verfassung. „Aber müssen wir uns jetzt echt von Rom erklären lassen, wie die Landschaft zu schützen- und eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten ist?“, schließt ein verärgerter Riccardo Dello Sbarba, Mitglied der zweiten Kommission.

Dello Sbarba stimmte heute gegen den gesamten Gesetzentwurf und kündigte einen Minderheitenbericht an.

PRESSEMITTEILUNG.

Wenn es um das Gesetz „Raum und Landschaft“ geht, mangelt es nie an (auch sehr bitteren) Überraschungen.

Am 21. Oktober stimmte der 2. Gesetzgebungsausschuss überraschenderweise für einen Änderungsantrag, eingebracht von Peter Faistnauer (Team K). Dadurch reicht die Vertretung von nur einer Frau für die Kommissionen „Territorium und Landschaft“, anstatt einer Frauenvertretung von 1/3, wie es das Gesetz vorsah. Im Jahr 2019 hatte die Grüne Fraktion im Landtag hart für die Aufnahme dieser Quote gekämpft, um so eine gerechtere Vertretung beider Geschlechter zu gewährleisten. Nun stehen wir wieder am Anfang.

Zum Glück muss das Plenum noch über den Antrag abstimmen, bevor er in Kraft tritt. Hoffentlich wendet sich das Blatt dort nochmal. Viele Frauen, auch aus den Reihen der SVP, standen dieser Initiative in den letzten Tagen sehr kritisch gegenüber. Wir werden alles tun, um gemeinsam und mit vereinten Kräften wieder etwas Gerechtigkeit herzustellen. Die weibliche Blick auf die Politik und unseren Raum sind heute wichtiger als je zuvor!

BZ, 21.10.2020

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den Seniorenwohnheimen sind die ärztlichen Leiterinnen oder Leiter für alle hygienisch-organisatorischen sowie rechts-medizinischen Aspekte zuständig. Gerade während der Corona-Pandemie zeigte sich das Ausmaß der Verantwortung der ärztlichen Leiter*innen. Die ärztlichen Leiter*innen werden vom Gesundheitsbezirk ernannt, allerdings ist die Situation sehr prekär, da viele Heime überhaupt keine*n ärztliche*n Leiter*in haben. Uns wird aber auch berichtet, dass die medizinisch-rechtliche Position und die Versicherungssituation dieser Ärzt*innen sehr unsicher ist und dass sie seit Langem auf den Vertrag mit der Landesregierung warten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie viele Seniorenwohnheime sind derzeit ohne ärztliche Leitung bzw. mit Leitung des Primars für Basismedizin?
  2. Was ist der Grund für die Verzögerung des Vertragsabschlusses? Bis wann kann damit gerechnet werden?
  3. Wie wird dieser Vertrag die medizinisch-rechtliche und die Versicherungssituation der ärztlichen Leiter*innen regeln?

BZ, 22.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Ein neuer Rückschritt für die Landesregierung: Morgen wird die x-te Änderung des Raumordnungsgesetzes im zweiten Gesetzgebungsausschuss des Landtags diskutiert. An mehreren Stellen gleicht der Landesgesetzentwurf Nr. 63/2020 einer Bankrotterklärung.

Hier nur zwei Beispiele:

TOURISMUS OHNE LIMIT: Wie bereits bekannt, kam es im neuen Gesetz „Raum und Landschaft“ zur Streichung der alte Höchstgrenze von 229.088 Betten auf Landesebene, welche ein unhaltbares Überangebot im Tourismussektor vermeiden sollte.

Im neuen Gesetz aus dem Jahr 2018 blieb zumindest eine moderate Einschränkung: Die Tourismusentwicklungskonzepte der einzelnen Gemeinden sollten auch die „Festlegung der Höchstbettenzahl“ angegeben.

Im jetzigen Gesetzentwurf, den der Gesetzgebungsausschuss morgen diskutiert, wird nun auch diese letzte Obergrenze auf Gemeindeebene gestrichen.

Die Anzahl der Betten kann so unkontrolliert vervielfacht werden, wodurch die bereits aufgeblähte „Bettenblase“ weiterwachsen wird. Gerade in Zeiten einer Pandemie ist dies enorm gefährlich für die wirtschaftliche Stabilität des Sektors.

 ABSCHIED VON DER RAUMPLANUNG? Die Gemeindeplanung mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist die einzige Möglichkeit, das Gemeinwohl über Einzelinteressen zu stellen. Dies war die eigentliche Neuheit im neuen Gesetz „Raum und Landschaft“, welche den Gemeinden 24 Monate Zeit gab, um ihr Gemeindeentwicklungsprogramm vorzulegen.

Leider enthielt dieses Gesetzes (2018) bereits einen Ausweg, um die Planung zu umgehen: Selbst wenn kein Gemeindeentwicklungsprogramm vorliegt, kann eine Gemeinde bei der Landesregierung die Genehmigung neuer Bauzonen beantragen, wenn diese an bereits bestehende Zonen angrenzen (eingenommen verteilter Gebäudeansammlungen mit nur 10 Gebäuden).

Das Chaos, das mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im vergangenen Juli einherging (fehlende Durchführungsbestimmungen, unvorbereitete Gemeinden, mangelhafte Verzeichnisse der Sachverständigen…) hat leider den Druck verstärkt, die Raumplanung auf Gemeindeebene zu vermeiden.

Das Ergebnis: Der morgen diskutierte Gesetzentwurf sieht vor, dass Gemeinden ohne Raumplanung beim Land nicht nur die Ausweisung neuer Bauzonen anfragen können, sondern auch den Bau neuer Infrastruktur und die Änderung der Bauvorschriften ganzer Zonen.  Das Aussehen dieser Zonen kann sich so radikal ändern.

Darüber hinaus können die Gemeinden die Zweckbestimmungen und Bauvorschriften für bereits bebaute Gebiete ändern und müssen das Land nur dann um grünes Licht bitten, wenn sich die Änderungen auf landschaftlich geschützte Güter auswirken.

Im neuen Gesetzentwurf erden sowohl die ersten als auch die endgültigen Entscheidungen über diese Änderungen ausschließlich dem Gemeindeausschuss vorbehalten sein, während das geltende Gesetz vorsieht, dass zumindest die letzte Genehmigung durch den Gemeinderat erfolgen muss.

Gemeindeausschüsse und BürgermeisterInnen werden praktisch auf ihrem Gebiet freie Hand bekommen, indem sie sowohl Planung als auch Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger überspringen können. Viele Gemeinden werden versucht sein, ihre Pläne auf den St. Nimmerleinstag aufzuschieben, indem sie mit Teiländerungen am Gemeindegebiet weitermachen können.

Morgen im Gesetzgebungsausschuss wird die Grüne Fraktion Landesrätin Kuenzer fragen, ob sie wirklich beabsichtigt, die Urbanistik den Einzelinteressen auszuliefern und den Weg des Gemeinwohls aufzugeben, denn dieses kann nur durch eine transparente und partizipative Raumplanung garantiert werden.

BZ, 20.10.2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba (Mitglied des 2. Gesetzgebungsausschusses)
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Südtiroler Unterland befinden sich in tiefergelegenen Schichten des Quartär mehr oder weniger mächtige Torflagen, die seit Jahrzehnten abgebaut werden. Aus dem Geobrowser geht hervor, dass heute in Südtirol fünf Torfstiche aktiv sein sollen. Laut ASTAT-Statistik werden jährlich 50.000 m³ Torf abgebaut.

Torfvorkommen werden angesichts der Klimaerhitzung und der CO2-Problematik von der Wissenschaft als ausgezeichnete CO2-Senken angesehen und es werden immer häufiger Stimmen laut, die die Einstellung der Torfgewinnung aus Gründen des Klimaschutzes fordern.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass in Südtirol derzeit insgesamt fünf Torfstiche aktiv sind?
  2. Entspricht es den Tatsachen, dass derzeit jährlich 50.000 m³ Torf abgebaut werden?
  3. Wir ersuchen um die Auflistung der derzeit aktiven Torfstiche mit den jeweils genehmigten Abbaumengen, der jeweiligen Laufzeit und dem Enddatum der Konzessionen.
  4. Gibt es einen Landesplan, welcher den Abbau der Torflager regelt?
  5. Falls ja, ersuchen wir um die Übermittlung dieses Landesplans.
  6. Verfügt die Landesregierung über Daten, in welchem Ausmaß der Torfabbau am jährlichen CO2-Ausstoß Anteil hat? Falls ja, bitten wir um die Daten.

Bozen, 19.10.2020

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Diesen Sommer hat das Wochenmagazin ff in der Ausgabe 32 ausführlich über den Stand der Dinge bezüglich Reduktion des Schwallbetriebes in der Falschauer bei Lana berichtet. Damals hieß es, dass die Dienststellenkonferenz die Machbarkeitsstudie der Alperia bereits begutachtet hätte und in nächster Zeit die Entscheidung bekannt geben würde.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung der Dienststellenkonferenz bezüglich Reduktion des Schwallbetriebes in der Falschauer bei Lana?
  2. Falls ja, wie lautete diese Entscheidung? Wir ersuchen um Übermittlung des Auszuges aus dem Protokoll der Dienststellenkonferenz.
  3. Falls nein, welche Fragestellungen sind noch offen? Bis wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden?

Bozen, 19.10.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Uns erreicht der Bericht einer Schuldirektorin, die sich über die Vorgehensweise des Sanitätsbetriebes im Hinblick auf die Quarantänebestimmungen beschwert.
Die Schulführungskraft hat die Daten (Schülername, Geburtsdatum, Wohnadresse, Handynummern der Eltern) der Schüler*innen, die mit einer positiv getesteten Lehrperson in Kontakt waren, sofort an den Sanitätsbetrieb gemeldet. Der Forderung, augenblicklich die Mailadressen aller Betroffenen zu übermitteln, kam sie nicht nach. Daraufhin wurde das Schulsekretariat angerufen und massiv unter Druck gesetzt und es wurde mit den Carabinieri gedroht. Die Schuldirektorin wurde auf ihrem Handy in der Mittagspause von einem Herrn – angeblich von den Carabinieri – mit einer privaten Handynummer kontaktiert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Welche Weisung haben die SABES-Angestellten im Hinblick auf die Wahrung der Privatsphäre von Personen, die mit Positiv-Getesteten in Kontakt waren?
  2. In welchen Fällen werden die Carabinieri oder andere Polizeikräfte eingeschaltet?
  3. Wie oft wurde dies seit Beginn der Pandemie getan?
  4. Über welche Kommunikationsmittel erfolgen die Kontakte zwischen SABES bzw. Ordnungskräfte und den Betroffenen in Quarantäne?

BZ, 15.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

LANDESGESETZENTWURF Nr. 64/20.

Einleitung

Projekte, welche sich auf die Umwelt auswirken, müssen in Südtirol je nach Größe und Typologie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen oder mittels des Sammelgenehmigungsverfahrens genehmigt werden.

In beiden Fällen werden von der Behörde aufgrund einer Umweltverträglichkeitsstudie oder aufgrund der Analyse der Projektunterlagen mögliche negative Umweltauswirkungen festgestellt und falls das Projekt genehmigungsfähig ist, Schutzmaßnahmen für Natur, Landschaft und Umwelt definiert. Die Behörde kann nach heutiger Verwaltungspraxis dem Projektträger auch eine Umweltbaubegleitung vorschreiben.

Schutzmaßnahmen und fallweise Umweltbaubegleitung sind integraler Bestandteil der Genehmigung und müssen vom Projektträger befolgt werden. Es obliegt der Behörde nach Beendigung der Bauarbeiten festzustellen, ob die vorgeschriebenen Umweltauflagen ordnungsgemäß eingehalten wurden.

Rechtlicher Rahmen

In Südtirol regelt das Landesgesetz vom 13. Oktober 2017, Nr. 17 die Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte (sog. UVP-Gesetz). Das UVP-Gesetz übernimmt und ergänzt sowohl europäische Richtlinien und Verordnungen als auch staatliche Normen wie Ministerialdekrete.

Das Amt für Umweltprüfungen der Landesagentur für Umwelt wickelt sämtliche Verfahren der strategischen Umweltprüfung (SUP), der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Sammelgenehmigung ab. Zudem führt das Amt Screenings zur Feststellung der UVP-Pflicht durch und bietet den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und allen Interessierten Beratungen an.

Problemstellung

In manchen Fällen hat es sich im Zuge der Bauarbeiten als schwierig erwiesen, die Umweltauflagen in der vorgeschriebenen Form einzuhalten. In diesen Fällen müssten vor Ort schnell und fachgerecht mögliche Varianten und Alternativen definiert werden, was nur mit einer Umweltbaubegleitung möglich ist. Abweichungen von den Vorgaben können im Nachhinein häufig nur mit unverhältnismäßig viel Aufwand behoben oder anderweitig kompensiert werden.

In der Bauphase müssen fast täglich Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kleinlebensräume und Landschaftselemente beziehen. Diese Lebensräume konnten oft maßstabsbedingt nicht in der Umweltverträglichkeitsstudie oder im Umweltbericht behandelt werden, sodass sie gewissermaßen durch das Raster fallen. Es kann weder von der technischen Bauleitung noch von der ausführenden Baufirma erwartet werden, dass diese zuerst den Wert solcher Kleinlebensräume erkennen und dann noch in Eigeninitiative die notwendigen Schutzmaßnahmen in die Wege leiten können.

Es kommt immer wieder vor, dass vor allem Projekte mit Sammelgenehmigungsverfahren über keine Umweltbaubegleitung verfügen und es daher im Zuge der Bauarbeiten zu Schäden an der belebten Umwelt kommt. Diese Lücke könnte mit einer obligatorischen Umweltbaubegleitung für jedwedes Projekt geschlossen werden.

Lösungsvorschlag

Um die Qualität der Umsetzung der Umweltmaßnahmen sicher zu stellen, muss der Projektträger für jedes UVP-pflichtige Projekt oder für Projekte mit Sammelgenehmigungsverfahren eine Umweltbaubegleitung beauftragen.

Die Umweltbaubegleitung hat in erster Linie die Aufgabe, die Umsetzung der Umweltmaßnahmen zu überwachen und bei Bedarf vor Ort mit der technischen Bauleitung Verbesserungsvorschläge oder Variantenlösungen zu erörtern.

Darüberhinaus hat die Umweltbaubegleitung die Aufgabe, Fragestellungen zu Kleinlebensräumen oder Landschaftselementen vor Ort zu erörtern und gemeinsam mit der Bauleitung Schutzmaßnahmen, Wiederherstellungsmaßnahmen oder Ersatzmaßnahmen zu definieren.

In jedem Fall hat die Umweltbaubegleitung die Aufgabe, auf der Baustelle die Störung oder Zerstörung von Rote Liste Arten sowie von geschützten Lebensräumen, geschützten Tier- und Pflanzenarten laut Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 (Naturschutzgesetz) zu verhindern und falls notwendig auch hier mit der Bauleitung Schutzmaßnahmen, Wiederherstellungsmaßnahmen oder Ersatzmaßnahmen auf Kosten des Projektträgers zu bestimmen.

Bozen, 14.10.2020

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr den vollständigen Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Problemkomplex Essstörungen nimmt in Südtirol, zumal bei jüngeren Menschen, seit geraumer Zeit Besorgnis erregende Dimensionen ein. Vor allem die unter der Kategorie Anorexie und Bulimie bekannten Krankheitsformen bedürfen einer eingehenden und ganzheitlichen Therapie, für die neben dem Forum Prävention seit vielen Jahren das Therapiezentrum Bad Bachgart hohe Kompetenzen entwickelt hat. Nun soll neben Bad Bachgart im nur 10 km entfernten Krankenhaus Brixen in der Abt. für Psychische Gesundheit offenbar ein analoger Schwerpunkt aufgebaut werden, der sich mit Essstörungen befasst.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Besteht die Absicht, im Sanitätsbezirk Brixen neben Bad Bachgart ein weiteres Angebot zur Behandlung von Essstörungen aufzubauen?
  2. In welchem personellen Umfang und zu welchen Kosten soll dies erfolgen, ist das Vorhaben mit dem federführenden Bad Bachgart abgestimmt?
  3. Aufgrund welcher Bedarfserhebung wird (falls ja) an eine weitere Struktur gedacht? Wie viele Personen mit Essstörung werden in den bestehenden Einrichtungen betreut, wie viele finden derzeit keinen Platz?

Bozen, 13.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler