Ärztliche Leiter*innen der Seniorenwohnheime
ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
In den Seniorenwohnheimen sind die ärztlichen Leiterinnen oder Leiter für alle hygienisch-organisatorischen sowie rechts-medizinischen Aspekte zuständig. Gerade während der Corona-Pandemie zeigte sich das Ausmaß der Verantwortung der ärztlichen Leiter*innen. Die ärztlichen Leiter*innen werden vom Gesundheitsbezirk ernannt, allerdings ist die Situation sehr prekär, da viele Heime überhaupt keine*n ärztliche*n Leiter*in haben. Uns wird aber auch berichtet, dass die medizinisch-rechtliche Position und die Versicherungssituation dieser Ärzt*innen sehr unsicher ist und dass sie seit Langem auf den Vertrag mit der Landesregierung warten.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung
- Wie viele Seniorenwohnheime sind derzeit ohne ärztliche Leitung bzw. mit Leitung des Primars für Basismedizin?
- Was ist der Grund für die Verzögerung des Vertragsabschlusses? Bis wann kann damit gerechnet werden?
- Wie wird dieser Vertrag die medizinisch-rechtliche und die Versicherungssituation der ärztlichen Leiter*innen regeln?
BZ, 22.10.2020
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler