HomeLandtagsarbeitAnfragenÄrztliche Leiter*innen der Seniorenwohnheime

Ärztliche Leiter*innen der Seniorenwohnheime

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den Seniorenwohnheimen sind die ärztlichen Leiterinnen oder Leiter für alle hygienisch-organisatorischen sowie rechts-medizinischen Aspekte zuständig. Gerade während der Corona-Pandemie zeigte sich das Ausmaß der Verantwortung der ärztlichen Leiter*innen. Die ärztlichen Leiter*innen werden vom Gesundheitsbezirk ernannt, allerdings ist die Situation sehr prekär, da viele Heime überhaupt keine*n ärztliche*n Leiter*in haben. Uns wird aber auch berichtet, dass die medizinisch-rechtliche Position und die Versicherungssituation dieser Ärzt*innen sehr unsicher ist und dass sie seit Langem auf den Vertrag mit der Landesregierung warten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie viele Seniorenwohnheime sind derzeit ohne ärztliche Leitung bzw. mit Leitung des Primars für Basismedizin?
  2. Was ist der Grund für die Verzögerung des Vertragsabschlusses? Bis wann kann damit gerechnet werden?
  3. Wie wird dieser Vertrag die medizinisch-rechtliche und die Versicherungssituation der ärztlichen Leiter*innen regeln?

BZ, 22.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

Landesgesetz "Raum u
Gesetz "Raum und Lan
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN