BESCHLUSSANTRAG.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 203 vom 2. März 2021 wurde in Umsetzung von Artikel 35 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ die neue Verordnung zur Erweiterung gastgewerblicher Betriebe genehmigt.

Diese Verordnung legt die Kriterien für die Erhöhung der Bettenzahl in Beherbergungsbetrieben fest. Nachdem die Aufstockung vorübergehend nicht mehr möglich war, wird diese nach der Genehmigung des Landestourismusentwicklungskonzepts vonseiten der Landesregierung erneut zulässig sein. Nach diesem für Sommer 2021 vorgesehenen Schritt dürfen die Tourismusbetriebe auch quantitativ erneut erweitert werden. Die neun Artikel der besagten Verordnung regeln, wer in den nächsten Jahren die eigene Aufnahmekapazität steigern darf, wie dies geschehen soll und in welchem Maße das in den einzelnen Gemeinden erlaubt ist oder nicht.

Dieser letzte Aspekt ist dabei ganz besonders wichtig.

Ein grundlegender Richtwert für die Schaffung neuer Nächtigungsmöglichkeiten für Touristen ist die Einteilung der Südtiroler Gemeinden in drei unterschiedlich entwickelte Gebiete: touristisch stark entwickelt (9 Gemeinden), touristisch entwickelt (62 Gemeinden, davon 11 nur teilweise) und strukturschwach (56 Gemeinden, davon 11 nur teilweise). In den touristisch stark entwickelten Gebieten kann die Bettenzahl um 5 erhöht werden, wobei eine Höchstbettenzahl von 140 Betten pro Betrieb gilt. In strukturschwachen und in touristisch entwickelten Gebieten, die in der Verordnung in ein und dieselbe Kategorie mit den gleichen Kriterien fallen, ist eine größere Erweiterung möglich: In Betrieben mit weniger als 40 Betten kann die Anzahl um 20 Betten bis zu einer Höchstbettenzahl von 50 Betten erhöht werden. In Betrieben mit 40 bis 50 Betten kann die Anzahl um 10 Betten erhöht werden, die Höchstbettenzahl liegt hier bei 60 Betten. In Betrieben mit mehr als 50 Betten kann die Anzahl um 20 % erhöht werden, wobei eine Höchstbettenzahl von 140 Betten gilt.

Vielen werden diese Zahlen nicht neu erscheinen. Sie wurden nämlich schon 2007 im Dekret des Landeshauptmannes Nr. 55 vom 18. Oktober „Verordnung über die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe und die Ausweisung von Zonen für touristische Einrichtungen“ festgelegt. Die Verordnung Nr. 203 vom 2. März 2021 reproduziert also 14 Jahre später die Kriterien zur Aufstockung der Bettenzahl aus dem Jahr 2007.

Es handelt sich dabei nicht um den einzigen Aspekt, der seit 2007 gleich geblieben ist. Was für noch größere Verwunderung sorgt, ist die Einteilung der Gemeinden in Entwicklungskategorien, die eins zu eins aus der damals vorgenommenen Klassifizierung übernommen wurde. Bei den Tabellen, die im Anhang der Verordnung Nr. 203 von 2021 zu finden sind, handelt es sich um dieselben des Dekrets Nr. 55 von 2007.

14 Jahre später wurden also alle Gemeinden in genau dieselbe Entwicklungskategorie eingeteilt, in der sie schon damals eingestuft worden waren. 2007 als strukturschwach eingeteilte Gemeinden sind es 2021 immer noch, gleiches gilt für die als entwickelt und die 9 als stark entwickelt eingestuften Gemeinden. Als wäre die Tourismuslandschaft in 14 Jahren unverändert geblieben. Doch gerade in diesem Zeitraum hat der Tourismus eine wahre Revolution durchlebt: Einige Gebiete sind sehr stark gewachsen, andere sind zurückgefallen. Dieselbe Entwicklung zeichnet sich bei den Hotelkategorien ab: Hier ist die Zahl der Ein- und Zwei-Sterne-Betriebe stark zurückgegangen, der Urlaub auf dem Bauernhof hat einen regelrechten Boom erlebt und die Drei- und vor allem Vier- und Fünf-Sterne-Betriebe sind stark gewachsen. Auch diese Veränderungen haben den Grad an Tourismusentwicklung der einzelnen Gebiete neu definiert.

Diese Veränderung wurde auch in einer Studie verdeutlicht, welche die Südtiroler Wirtschaftszeitung am 5. März 2021 (gerade drei Tage nach dem Erlass der Verordnung Nr. 203 vom 2. März 2021) veröffentlicht hat, in der die Bettenzahl der einzelnen Gemeinden von 1990 mit jener von 2020 verglichen werden. Bei genauer Betrachtung kann man die Veränderungen erkennen, die vor allem in den 2000er Jahren stattgefunden haben. Einige der Gebiete, die Spitzenreiter im Tourismus waren, mussten ihre Vorrangstellung abtreten: Meran, seit jeher „Spitzenkönigin“ des Tourismus mit aktuell 6.229 Betten, wurde von den „Fantastischen Vier“ alias Kastelruth, Abtei, Wolkenstein und Corvara, die zwischen 7.500 und 9.000 Betten zählen, abgelöst.

Doch auch bei den Schlusslichtern hat sich etwas getan. Einige der Gebiete, die 2007 strukturschwach waren, konnten die Anzahl an Betten, Touristen und Nächtigungen erheblich steigern. Nun einige Beispiele: Glurns konnte von 271 Betten im Jahr 1990 auf derzeit 669 aufstocken, was einer Erhöhung von 147 % entspricht; Prad am Stilfser Joch von 1.127 auf 1.882 Betten (+ 67 %); Lüsen von 694 auf 984 Betten (+ 41,8 %); Mühlwald von 615 auf 851 Betten (+ 38,4 %); das Gsieser Tal von 1.313 auf 1.806 Betten (+ 37,5 %); Jenesien von 499 auf 664 Betten (+ 33,1 %); Freienfeld von 933 auf 1.191 Betten (+ 27,7%) und so weiter. Trotzdem werden diese Gemeinden auch heute, im Jahr 2021, noch als strukturschwach eingestuft.

Wenn man den Blick etwas weitet, stellt man fest, dass zwischen 1990 und 2020 insgesamt 44 Gemeinden ihre Bettenzahl im Tourismusbereich erhöht haben, einige davon auf beachtliche Weise. Die Hälfte dieser 44 Gemeinden, also genau 22, wurden im Jahr 2007 als „strukturschwach“ eingestuft, und sind es in der Verordnung von 2021 immer noch. Zu diesen Gemeinden gehören außerdem Kurtatsch, Moos im Passeier, Teile von Sankt Martin im Passeier, Mals, Teile vom Ritten, Rasen Antholz, Brenner, Ulten, Mölten, Vöran, Teile von Innichen und von Ratschings. All diese Gemeinden haben im Vergleich zu 1990 eine Erhöhung der Bettenzahl im zweistelligen Prozentbereich verzeichnet

Auch in der mittleren Kategorie der touristisch entwickelten Gebiete gab es beachtliche Zunahmen, z. B. in Hafling (von 673 auf 1.385 Betten, +105 %) oder in Enneberg (von 3.196 auf 4.679 Betten, + 46 %), um nur zwei Beispiele zu nennen. Man könnte hier auch Gemeinden aufzählen, die an Betten, Touristen und Nächtigungen verloren haben.

Das Fazit ist eindeutig: Die Einteilung der Gemeinden gemäß ihrer touristischen Entwicklung von 2007 kann 2021 nicht eins zu eins übernommen werden, da sich der Tourismus in den letzten 14 Jahren verändert hat. Die Genehmigung zur Aufstockung der Bettenzahl hängt von dieser Klassifizierung ab. Daher muss diese genau unter die Lupe genommen und aktualisiert werden. Nur so können Ungerechtigkeiten und Verzerrungen vermieden werden und eine gerechte touristische Entwicklung sichergestellt werden.

 

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. bis zur Verabschiedung des „Landestourismusentwicklungskonzepts“ die Klassifizierung der einzelnen Gemeinden Südtirols entsprechend den drei Kategorien „touristisch stark entwickelte Gebiete“, „touristisch entwickelte Gebiete“ und „strukturschwache Gebiete“ zu überprüfen und zu überarbeiten und anschließend den Anhang B des Beschlusses der Landesregierung Nr. 203 vom 2. März 2021, „Genehmigung der Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe“, anzupassen;
  2. einen technischen Arbeitstisch mit der Erarbeitung der nötigen analytischen Grundlage für die Landesregierung zu beauftragen. Dieser Arbeitstisch, an dem Experten mit allen nötigen wissenschaftlichen Kompetenzen (in den Bereichen Raumplanung, Demographie, Umwelt, Wirtschaft, Landschaft usw.) teilnehmen sollen, soll alle Variablen je nach Gemeinde und Bezirksgemeinschaft auf objektive Weise auswerten; zu diesen gehören die Anzahl schon vorhandener oder genehmigter Betten, die Nächtigungen und Ankünfte, die Tourismusdichte und -intensität, die Anträge auf Errichtung neuer Tourismusgebiete, die Entwicklungsperspektiven sowie alle weiteren Indikatoren, die dazu beitragen können, ein klares Bild der aktuellen Situation aufzuzeigen.

 

BZ, 05.04.2021

 

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Gemeinde Mühlbach hat die Änderung des Bauleitplanes für den Bau einer Umlaufbahn von Mühlbach nach Meransen mit einer viergeschossigen Parkgarage veröffentlicht. Obwohl sich die Bevölkerung von Meransen in einer beratenden Volksabstimmung am 21.09.2014 mehrheitlich für die Beibehaltung der bestehenden Seilbahntrasse von Mühlbach nach Meransen ausgesprochen hat, wurde von der Gitschberg Jochtal AG die Planung einer neuen Umlaufbahn in Auftrag gegeben, vom Gemeindeausschuss Mühlbach genehmigt bzw. veröffentlicht und wird im Moment vom Amt für Raum- und Landschaftsplanung behandelt. Wir legen zu diesem Projekt noch eine umfangreiche Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vor.

Im Rahmen der aktuellen Fragestunde richten wir vorab folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. In welche Kategorie gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 873 vom 10.11.2020, Anlage A, Art. 2 fällt diese Seilbahnverbindung? Mit welcher Begründung und vor allem, mit welchem Prozentsatz öffentlicher Förderung?
  2. Hat man eine Vorstellung von den Gesamtkosten des Projekts?
  3. Ist in jedem Fall die Förderung nur auf die Seilbahn bezogen oder können auch die Parkplätze, der „U-Bahnhof“ in Meransen, die Einrichtungen an der geplanten Bergstation öffentliches Geld erhalten?
  4. Ein Teil der Trasse führt, samt Pfeiler, durch eine Zone, die als Gefahrenstufe Rot (sehr hoch) ausgewiesen ist. Wie gedankt man das zu lösen?

BZ, 01.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort der Landesregierung.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Landespresseamt schreibt am 06.02.2020 unter dem Titel „Nachhaltig unterwegs: Neue Wasserstoff-Flotte übergeben“: „Diesem Ziel dient das Projekt LIFEalps (Zero Emission Services for a Decarbonised Alpine Economy), das nicht nur Infrastrukturen für alle Formen der Elektromobilität schaffen soll, sondern auch Pilotflotten verschiedener emissionsfreier Fahrzeuge vorsieht. So wurde nicht nur die heute übergebene Flotte über LIFEalps finanziert, sondern unter anderem 33 Schnellladesäulen und fünf weitere Wasserstofftankstellen für PKWs und Busse“. In der Pressemitteilung heißt es außerdem: „Die Wasserstoff-Flotte wurde von der Inhouse-Gesellschaft des Landes SASA im Rahmen des EU-Projekts LIFEalps angekauft. Das EU-Projekt wird von SASA zusammen mit dem Institut für Innovative Technologien (IIT) koordiniert“. Der Pressemitteilung ist eine 20-seitige Präsentation beigelegt, die auf Seite 2 zeigt, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Meran eine Tankstelle für Wasserstoff geplant und über LIFEalps finanziert werden soll.
www.provinz.bz.it/news/de/news.asp?news_action=4&news_article_id=634905

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann ist das Projekt LIFEalps offiziell gestartet?
  2. Bis wann läuft das Projekt LIFEalps offiziell?
  3. Sieht das LIFEalps-Projekt vor, in Meran eine H2-Tankstelle für Busse und für Privatfahrzeuge zu errichten?
  4. Wie viel Gelder sind für die Errichtung der Tankstelle in Meran vorgesehen?
  5. LIFEalps wird von SASA und IIT koordiniert. Welcher Projektpartner ist dafür verantwortlich, dass in Meran eine H2-Tankstelle entsteht?
  6. Was ist Stand der Dinge zur H2-Tankstelle in Meran?
  7. Welche Flächen ziehen die Partner des LIFEalps-Projekts für eine H2-Tankstelle in Meran in Betracht? Gibt es dazu Machbarkeitsstudien?
  8. Bis wann soll die H2-Tankstelle in Meran errichtet werden?
  9. Wann ist der späteste Zeitpunkt, innerhalb dem die Projektpartner die H2-Tankstelle für Busse und Privatfahrzeuge in Meran abrechnen müssen?
  10. Wird die Tankstelle in Meran vom IIT beliefert oder wird der Wasserstoff in unmittelbarer Nähe der Tankstelle in Meran produziert?
  11. Falls kein geeigneter Standort für eine H2-Tankstelle in Meran gefunden wird, gibt es irgendwelche finanziellen oder sonstigen Konsequenzen für das LIFEalps-Projekt?
  12. Zu welchen Anteilen finanziert das Land das Projekt LIFEalps?
  13. Wann werden wie viele H2-Busse in Meran eingesetzt?
  14. Auf welchen Linien fahren die H2-Busse?

Bozen, 31.03.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

BESCHLUSSANTRAG.

Klimaschutz zählt mittlerweile zu den Schwerpunkten der Europäischen Union und der Internationalen Gemeinschaft. Auf der UN-Klimakonferenz in Paris, am 12. Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsparteien der UNFCCC[1] – seinerzeit 195 Staaten und die Europäische Union – das Übereinkommen von Paris.

Im Übereinkommen von Paris wurde im Jahr 2015 festgelegt, die menschengemachte globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius und  möglichst unter 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im Dezember 2020 haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Für das Jahr 2050 soll laut dem Europäischen Grünen Deal (EGD) die EU-weite Treibhausgas-Neutralität erreicht werden.

Im heurigen Jahr 2021 soll das Europäische Klimagesetz beschlossen werden. Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten sind im Laufen. Neben dem Emissionshandel für die Großindustrie wird eine neue Klimaschutzverordnung die Treibhausgas-Ziele für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft definieren. Zudem wird es noch eine Verordnung für den Landnutzungssektor geben, sodass die Leistungen der Wälder und Böden auch in den Klimaschutz einfließen.

Entwicklungen in Südtirol

Im Herbst 2019 hielt die Landesregierung eine Klausurtagung ab, worin es um die neue Klimastrategie und um die Überarbeitung des aktuellen Klimaplans aus dem Jahr 2011 ging. Die Landesregierung verkündete im Anschluss an die Klausur, dass sie Südtirol zum Klima-Vorreiter machen wolle und dass der Klimaplan 2011 bis Mitte 2020 überarbeitet werden solle. Da der neue Plan zurzeit noch nicht vorliegt, stützen wir uns für die Einschätzung der Gesamtemissionen und der Emissionsentwicklung auf bestehende Pläne und Studien.

Die Gesamtemissionen reichen in Südtirol je nach Art der Berechnung von 4,4 t/EW (Umweltagentur, 2011) über 5,3 t/EW (EURAC, 2013) bis zu 7,5 t/EW (Klimahausagentur, 2019). Die wichtigsten Emittenten sind Verkehr, Gebäudewärme, Landwirtschaft, der Bausektor und die sogenannten „grauen Emissionen“, die wir durch den Verbrauch von globalen Konsumgütern erzeugen. Je nach Rechenart, hätte Südtirol in den vergangenen 10 Jahren zwischen 0,7 und 3,9 Tonnen pro Einwohner an CO2-Äquivalent einsparen müssen, um den richtigen Weg der Treibhausgas-Neutralität zu gehen. In Wirklichkeit liegt der Wert irgendwo zwischen null und 0,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einwohner.

Trotz einer fehlenden energieintensiven Großindustrie und trotz des ungewöhnlich hohen Anteils an erneuerbarer Stromenergie, lässt sich die Vorreiter-Rolle Südtirols als Klimaland weder eindeutig erkennen noch in irgendeiner Form überprüfen. Mehrere Umweltorganisationen und die Fridays-for-Future Bewegung fordern seit Jahren mehr Transparenz in der Darstellung der Daten und vor allem eine periodische Übersicht über die erzielte Reduktion der Treibhausgasemissionen der einzelnen Sektoren und des Landes insgesamt. Dabei ist es unerlässlich, standardisierte Methoden zur Berechnung und Deklaration der Treibhausgasemissionen anzuwenden, um die zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.

Üblicherweise werden international folgende Kennzahlen errechnet:

  • Treibhausgasausstoß pro Kopf und Jahr in CO2-Äquivalenten (ohne Konsum);
  • Treibhausgasausstoß pro Kopf und Jahr in CO2-Äquivalenten (mit Konsum);
  • Durchschnittliche Dauerleistung in Watt pro Person (Primärenergie ohne Konsum).

Aus all diesen Gründen ist es unserer Meinung notwendig, ab sofort einen jährlichen Monitoringbericht zu erstellen, wobei die Pflicht zu dessen Ausarbeitung im neuen Klimaplan 2050 normativ verankert werden sollte. Es wäre zudem methodisch sinnvoll, diesen Monitoringbericht von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution erstellen zu lassen.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

Jährlich einen Monitoringbericht zum Klimaplan Energie-Südtirol 2050 dem Landtag vorzulegen, worin die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes, die jeweiligen Ziele und Ergebnisse der einzelnen Sektoren und die jährliche Gesamt-Reduktion der Treibhausgasemissionen beschrieben ist.

 

Bozen, 31.03.2021

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

[1] UNFCCC: United Nations Framework Convention on Climate Change

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

A Bolzano da molti anni l’associazione GEA gestisce su incarico della ASSB una casa rifugio per donne vittime di violenza. La casa esistente dispone di 6 mini appartamenti. Dal 2017, in base a nuovi criteri per l’accredito di queste strutture, dei 6 appartamenti solo 2 possono accogliere donne con figli e figlie, mentre negli altri 4 possono essere ospitate solo donne da sole. Questo ha creato una situazione di emergenza e molti sono i casi di donne con figli e figlie che sono state ospitate in alberghi cittadini, con una forte spesa a carico dell’associazione, coperta per ora con donazioni. La Provincia ha finanziato la realizzazione di una nuova casa rifugio che dovrebbe essere pronta nel 2024 ed è importante che tali tempi vengano rispettati.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. A quanto ammonta il finanziamento messo a disposizione dalla Provincia per il comune di Bolzano/Assb per la nuova casa rifugio delle donne vittime di violenza?
  2. A che punto è la procedura per la sua realizzazione? Esiste già il progetto per la nuova casa, è già stato individuato il luogo o l’edificio in cui realizzarla?
  3. Quante donne potrà ospitare la nuova casa? Ogni donna potrà avere con sé figli/figlie?
  4. Gli alloggi si troveranno in uno stesso edificio, cosa fondamentale per una gestione ottimale?
  5. Verrà rispettata la scadenza del 2024 per la consegna della nuova casa realizzata?

Bolzano, 30 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

La Giunta provinciale ha presentato alle parti sociali la proposta di diversificare il valore del canone provinciale, attualmente circa 6,63 € al m2, riducendolo per le località a minor tensione abitativa e alzandolo nei centri a maggiore tensione, con aumenti fino a 9 € (+35%) a Bolzano. Ciò è incomprensibile in un periodo difficile per le famiglie e rischia di scatenare una corsa al rialzo degli affitti, poiché il canone provinciale rappresenta un riferimento per tutto il mercato della casa.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Qual è esattamente la proposta della Giunta di diversificazione del valore del canone provinciale e su quali motivi e dati si fonda?
  2. La diversificazione è stata sollecitata da qualche associazione o rappresentanza di interessi?
  3. Non teme la Giunta che l’aumento scateni una corsa al rialzo degli affitti sul mercato?
  4. L’aumento proposto è collegato all’applicazione della Lp 9/2018, art. 40, “abitazioni a prezzo calmierato”? Alzando il canone provinciale si vuole incentivare i costruttori a realizzare questi alloggi, consentendo loro maggiori guadagni?
  5. Intende l’assessora discutere questa proposta almeno nella competente commissione legislativa, o meglio nel Consiglio provinciale stesso?

Bolzano, 30 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Qui potete scaricare la risposta della Giunta.

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Ci risulta che la diga di Monguelfo, gestita da Alperia, abbia una capacità di circa 6 milioni di m3, ma che circa 5 milioni di m3 siano ormai costituiti da sedimenti. Un intervento è ormai urgentissimo. La diga alimenta la centrale Alperia di Brunico, la cui concessione è scaduta nel 2014 ed è attualmente in regime di proroga in attesa della gara prevista per il 2024. Non vorremmo che in attesa della gara la società non intendesse più mettere mano all’impianto: è un pessimo esempio dato da grandi concessionari come Enel ed Edison, che dalla società provinciale Alperia non deve essere seguito!

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Qual è esattamente la situazione della diga di Monguelfo per quanto riguarda i sedimenti in rapporto alla capacità totale dell’impianto, alla sua sicurezza e alla sua efficienza?
  2. Che cosa intende fare Alperia per risanare la diga di Monguelfo e ripristinare una condizione di assoluta sicurezza e di normale efficienza? E entro quale data intende intervenire?

Bolzano, 30 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Qui potete scaricare la risposta della Giunta.

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

La Convenzione di Istanbul del 2011 sulla “Prevenzione e la lotta contro la violenza nei confronti delle donne e la violenza domestica”, ratificata dall’Italia nel 2013, prevede “case rifugio” e “centri di prima assistenza” adeguati, facilmente accessibili e in numero sufficiente. Tale “numero sufficiente” è indicato nelle “Raccomandazioni alla Commissione sulla lotta alla violenza contro le donne” approvate dal Parlamento europeo nel 2014, che prevedono: “la disponibilità di centri di accoglienza specializzati, concepiti sia come servizi di prima assistenza sia come spazi sicuri e di emancipazione per le donne, dotati di infrastrutture e personale adeguatamente formato, che possano accogliere almeno una donna ogni 10.000 abitanti”.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Quanti posti-alloggio antiviolenza esistono in Provincia di Bolzano e in quali città?
  2. Questi posti-alloggio sono tutti in “centri specializzati, spazi sicuri dotati di infrastrutture e personale adeguatamente formato”, o vi sono situazioni diverse e, semmai, quali?
  3. Il numero di posti-alloggio antiviolenza in Alto Adige soddisfa le indicazioni europee per la Convenzione di Istanbul: un posto ogni 10.000 abitanti, ossia da noi almeno 52 posti?
  4. In caso contrario, che cosa intende fare la Giunta provinciale per raggiungere “almeno” il numero minimo indicato dal Parlamento europeo, e entro quando?

Bolzano, 30 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Qui potete scaricare la risposta della Giunta.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Herbst 2019 hielt die Landesregierung eine Klausurtagung ab, worin es um die neue Klimastrategie und um die Überarbeitung des aktuellen Klimaplans aus dem Jahr 2011 ging. Die Landesregierung verkündete im Anschluss an die Klausur, dass sie Südtirol zum Klima-Vorreiter machen wolle und dass der Klimaplan 2011 bis Mitte 2020 überarbeitet werden solle. Seitdem ist es ruhig um den neuen Klimaplan geworden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Auf welchen Stand ist die Überarbeitung des Klimaplans?
  2. Wurden Bevölkerung und Umweltorganisationen in die Überarbeitung einbezogen?
  3. Wann wird der neue Klimaplan dem Landtag vorgestellt?
  4. Wann wird der neue Klimaplan der Öffentlichkeit vorgestellt?

Bozen, 26.03.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Heute werden die beiden Landesgesetzentwürfe zur Direkten Demokratie, einer von Josef Noggler und der andere von Brigitte Foppa, im 1. Gesetzgebungsausschuss behandelt.

Ein Blick zurück:

Das Gesetz zur direkten Demokratie, Partizipation und politischen Bildung ist kaum zwei Jahre alt und wurde in der Praxis bislang nicht angewandt. Es wurde am Ende der letzten Legislaturperiode, im Jahr 2018, verabschiedet und ist das Ergebnis eines langen Prozesses der Beteiligung und Vermittlung zwischen Zivilgesellschaft, Mehrheit und Opposition. Unterzeichner*innen des Gesetzes waren Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler. Die Debatte war intensiv, aber immer konstruktiv und mit dem Endergebnis waren (fast) alle zufrieden.

Doch schon vor zwei Jahren, während der Debatte zum Gesetz im Plenum, schien Landeshauptmann Kompatscher, der sich immer als Befürworter der Partizipation geriert hatte, dieses Gesetz als eine Art Kuckucksei zu betrachten. Mit Beginn dieser Legislaturperiode nahm sein Vorhaben, dem Gesetz für direkte Demokratie die Zähne zu ziehen, immer mehr an Gestalt an. Dieses Vorhaben wurde nach einigen Umwegen von keinem geringeren als Landtagspräsident Noggler übernommen. Jener Noggler, der am ursprünglichen Direkte-Demokratie-Gesetz mitgearbeitet und es mitunterzeichnet hatte, begann nun aus Gründen, die wohl nur ihm selbst bekannt sind, hart durchzugreifen und das bestehende Gesetz durch einen neuen Landesgesetzentwurf auszuweiden.

Drei wichtige Komponenten des Gesetzes stehen unter Beschuss:

  1. Das bestätigende Referendum zu Landesgesetzen. Dieses Instrument gibt Bürger*innen die Möglichkeit, das Inkrafttreten eines vom Landtag verabschiedeten Gesetzes zu stoppen, um die Bevölkerung darüber abstimmen zu lassen. Dies betrifft nur jene Landesgesetze, welche mit weniger als einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag verabschiedet werden. Noggler will diese Möglichkeit nun komplett abschaffen. Ist ein Instrument, das die Ausarbeitung guter Gesetze und die Suche nach einem breiten Konsens innerhalb der gesetzgebenden Versammlung anregt wirklich so furchteinflößend? Zumal dieses Instrument in den zwei Jahren, seit das Gesetz in Kraft ist, noch nie, nicht ein einziges Mal, „missbraucht“ wurde?
  2. Der Bürgerrat. Dieses komplexe und wichtige Instrument der Partizipation wurde im Gesetz ausführlich und nachvollziehbar beschrieben. Nogglers Gesetzentwurf zielt darauf ab, den ursprünglich beschriebenen Bürgerrat zu streichen und durch das Landtagspräsidium in einer separaten Durchführungsverordnung neu zu definieren. Warum, so fragen wir erneut, wird eine Passage, die vom Landtag diskutiert und gebilligt wurde, gestrichen, um sie an anderer Stelle neu anzuordnen? 
  3. Büro für politische Bildung und Beteiligung. Dieses sollte beim Landtag angesiedelt werden und orientiert sich an den deutschen Landeszentralen für politische Bildung, die in Deutschland seit der Nachkriegszeit tätig sind und stets den Respekt aller politischen Parteien genossen haben. Auch unser Gesetz sieht vor, dass die Landeszentrale für politische Bildung frei und überparteilich agieren soll. Deshalb hat sie einen Vorstand und einen wissenschaftlichen Beirat, damit ihre völlige Unabhängigkeit gewährleistet ist. Was sieht der Noggler-Vorschlag vor? Zum Ersten soll das Büro bei der Eurac unterkommen. Der zweite „Haken“ jedoch ist ein wahrer Hammer: Unterstellt soll das Büro für politische Bildung und Beteiligung dem Landtagspräsidium werden, das immer aus fünf Mitgliedern der Mehrheit und einem Mitglied der Opposition besteht. Stand heute wären dies die Herren Locher, Vallazza, Noggler und Renzler sowie Frau Mattei plus Landtagsabgeordnete Rieder, ihres Zeichens alleiniges Oppositionsmitglied; Zuständigkeitsbereich des Präsidiums in diesem konkreten Fall: Die Wahrung der Unparteilichkeit des Büros für politische Bildung. Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll.

Der Noggler-Gesetzentwurf wird am heutigen Donnerstag, den 25. März im ersten Gesetzgebungsausschuss behandelt. Brigitte Foppa präsentiert bei dieser Gelegenheit einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema, der die notwendigen technischen Verbesserungen des bestehenden Gesetzes zur direkten Demokratie in Angriff nimmt. Mehr ist auch nicht nötig. Ganz im Gegenteil, jeder Schritt mehr wäre einer zu viel.

Gerade in einer Zeit wie dieser, in der die repräsentative Demokratie aufgrund der Pandemie eine schwere Identitätskrise durchlebt und neue Wege für Dialoge und Handlungsspielräume sucht, ist es absurd, ein Gesetz anzugreifen und zu schwächen, das die Beteiligung der Bürger*innen am demokratischen Leben fördert und stärkt.

 

Bozen, 25/3/2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler