signaue_rodungFerragosto-Offensive der Sextner Dolomiten-AG: Brutale Waldrodung soll vollendete Tatsachen schaffen!

Kaum hatte die Landesregierung letzte Woche das Projekt zum Zusammenschluss Helm-Rotwand in seiner x-ten Variante genehmigt, erteilte auch schon die Gemeinde Sexten die Baukonzession, bis dann die Sextner Dolomiten AG generalstabsmäßig zur Tat schritt. Am vergangenen Wochenende wurden über 10 ha Wald gerodet und ein ökologisch sensibler, hochwertiger Lebensraum unwiderruflich zerstört.

Die Blitzaktion schafft vollendete Tatsachen, bevor heute das Verwaltungsgericht über einen Rekurs des Dachverbands urteilt und damit den Umweltschützern vielleicht den Rücken stärkt. Sogar Landesrat Mussner bedauert dieses Vorgehen, während sich Elmar Pichler Rolle, LR für Umwelt und Hüter des Weltnaturerbes, in beredtes Schweigen hüllt.

Das Vorgehen der Sextner Dolomiten AG ist Ausdruck brutaler Machtausübung, die Tatsachen schaffen soll, in der selbstzufriedenen Gewissheit, dass die Interessen der Umwelt, ebenso der glaubwürdige und mutige Einsatz ihrer Sachwalter in Zeiten der Wirtschaftskrise wenig Gewicht haben. Die stillschweigende Zustimmung der Landesregierung macht zudem deutlich, welch geringen Stellenwert Natur und Landschaft für sie einnehmen. Der Fall Sexten markiert einen Scheidepunkt, an dem sich Bürger und Verantwortliche in Südtirol fragen müssen, welchen Weg Umwelt- und Tourismuspolitik künftig grundsätzlich beschreiten wollen.

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 12. August 2013

 

Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

DOSSIER der Grünen Fraktion im Südtiroler Landtag

Rittner Seilbahn: am Ende dieser „Umsiedlungsaktionen“ wird die Provinz mehr Mietkosten tragen müssen als heute!

Die Provinz will ausdrücklich die Mietkosten ihrer Büros senken. Der Fall des „Ribo Center“ bei der Talstation der Rittner Seilbahn beweist aber das Gegenteil: Wenn alle geplanten Umzüge stattfinden werden, wird die Provinz zwei- bis dreimal mehr Mietkosten für ihre eigenen Büros zahlen, als es heute der Fall ist.

Dies ist ein weiteres Kapitel der Skandalgeschichte, welche bereits vom Rechnungshof untersucht worden ist. Damals bezahlte das Land zwei Jahre lang die Miete an die Seilbahn, ohne dass tatsächlich die Büros dahin umgezogen waren.

Mit den Folgen dieser Umsiedlungsaktionen hat sich die Grüne Fraktion im Landtag beschäftigt. Entstanden ist ein vollständiges Dossier der Mietkosten der Provinz.

Zusammengefasst: Ins “Ribo Center“ soll die Abteilung für Mobilität ziehen (Landtagsrat Widmann), welche bis heute im Landtag Nr. 3 angesiedelt war, in das die Abteilung für Finanz und Haushalt (Landtagsrat Bizzo) und die Landesgewerkschaften ziehen sollen.

Wird die Provinz schlussendlich sparen? Ganz und gar nicht: das Dossier der Grünen Fraktion beweist das Gegenteil und zwar, dass die Provinz viel mehr zahlen wird, nämlich zwei- bis dreimal so viel wie heute ausgegeben wird. Je nach Art der Berechnung wird die Provinz von 75.000 Euro bis 127.000 Euro im Jahr mehr zahlen.

Weiterhin stellt sich die Frage wie das Land für die Miete des Gebäudes am Universitätsplatz aufkommen wird, in dem zurzeit das Ressort Bizzo untergebracht ist: Die Region hat im November 2012 die Miete um 260 Mal erhöht!

Die ganze Sachlage wird in den 2 folgenden Anfragen erörtert:

Funivia del Renon: Un carosello di uffici alla fine del quale la Provincia spenderà di più in affitti?

Assessorato al bilancio in piazza Università: La Regione aumenta di 260 volte l’affitto alla Provincia. Perché?

Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag

Gruppo Verde nel Consiglio Provinciale

 

 

 

D-7546-antersasc-alm-wiesen-puezDieser Tage war Landesrat Elmar Pichler-Rolle auf Almbesichtigung in Antersasc. Anschließend hat er verkündet, das Projekt, eine Straße auf die Alm zu bauen (in einem Naturpark, Natura 2000-Gebiet und Teil des UNESCO-Weltnaturerbes),  vorantreiben zu wollen.

 In keiner Stellungnahme war eine Bezugnahme auf die diversen negativen Gutachten (II. Landschaftsschutzkommission, zwei negative Fach-Gutachten durch einen externen Experten im Bereich Landschaftsschutz und Forstwesen, eine Fachexpertise durch Univ. Prof. Maurizio Ramanzin von der Universität Padua) noch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen, das die Errichtung der Almstraße als unzulässig erklärt hat, zu vernehmen.

 Zu Recht hat sich der Dachverband für Natur- und Umweltschutz und der Heimatpflegeverband Pustertal entrüstet über die Aussagen des Landesrates gezeigt. Pichler-Rolle zeigt damit mangelndes Verständnis für demokratische Abläufe und für die Entscheidungen der Gerichtsbarkeit. Dabei müsste gerade der Verantwortliche für Natur und Landschaft hierbesondere Sensibilität aufweisen, sind ihm doch die gefährdeten Anteile unseres Landes anvertraut.

 Wir kritisieren diese Vorgangsweise und fordern den Landesrat auf, seine voreiligen Aussagen zurückzunehmen und die Berücksichtung der Gutachten und Rechtsurteile zu garantieren.

 

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss

Das_neue_Autonomiestatut.225x225-75Kein SVP-Solo mit Regierung Letta: Angekündigtes „Bozner Abkommen“ ist mit Autonomie-Parteien abzustimmen. Die Grünen haben dazu auch etwas zu sagen.

Beim Besuch der SVP-Spitze am 1. August beim Minister Delrio in Rom wurden die Grundlagen für das Treffen festgelegt, das in Bozen heute am 5. August zwischen Letta und Durnwalder stattfinden wird. Bei dieser Gelegenheit soll ein offizielles Abkommen zwischen der Regierung und dem Land Südtirol ausgearbeitet werden, das neue gesicherte Finanzregelungen auch im Hinblick auf IMU und TARES festlegen wird.

Wir möchten hiermit wiederholen, dass es freilich gegen Buchstabe und Geist der Autonomie verstieße, wenn Landeshauptmann Durnwalder und die SVP-Spitze nach dem Vorbild des „Mailänder Abkommens“ von November 2009 in aller Heimlichkeit eine Regelung ausarbeiten würden, um sie dann der Öffentlichkeit als vollendete Tatsache vorzulegen. Schon beim Treffen zur Toponomastik mit Minister Delrio am 1. August wurden keine politische VertreterInnen Südtirols außerhalb der SVP eingeladen (weder Florian Kronbichler noch Francesco Palermo, die genauso im Parlament sitzen). In der Diskussion waren somit nur die Positionen der SVP vertreten.

Es ist nicht tragfähig, ein so wichtiges Abkommen, das auch neue Kompetenzen für die Provinz Bozen etwa in Raumordnung und Wirtschaft vorsehen könnte, in der exklusiven Runde der Regierungen in Rom und Bozen abzuschließen.

Der von Geheimhaltung und Handstreichen geprägte Stil der Ära Durnwalder muss einer neuen Linie der Zusammenarbeit und Offenheit weichen, an der sich die Glaubwürdigkeit des SVP-Spitzenmanns Kompatscher beweisen kann.

Die Grünen verlangen bei den anlaufenden Verhandlungen daher für sich auch jenes Maß an Information und Mitsprache, das einen konstruktiven Beitrag zu dieser wichtigen Phase der Autonomie ermöglicht.

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Bozen, 5. August 2013

 

B-0132_castelfeder_burganlagen_ruinenAm kommenden Sonntag findet im Unterland wieder das beliebte Radrennen „La vecia ferovia dela Val de’Fiemme – Mountain Bike Race“ statt. Die Fahrt der Teilnehmenden führt von Auer nach Molina di Fiemme und wird wie alle Jahre ein kleines Volksfest werden. Dagegen wäre wirklich nichts einzuwenden, führe nicht die Route heuer erstmals durch das Biotop Castelfeder. Dort wurde in den letzten Monaten ein – von UmweltschützerInnen von vornherein besorgt betrachteter und auch etwas zu großspurig geratener – Radweg errichtet, der dies nun möglich macht.

Somit werden am 4. August mehr als 1.300 (!!) RadlerInnen durch das Biotop fahren. Das Rennen wird natürlich den rechtlichen Auflagen des Biotops unterliegen: Keine Motorräder und Autos dürfen dem Tross vorausfahren, keine Hubschrauber dürfen über dem Gebiet kreisen, kein Müll darf liegen bleiben.

Trotzdem ist es inakzeptabel, dass über 1.300 RadlerInnen, die im Rennen gegeneinander antreten, das gefährdete Gleichgewicht im Biotop Castelfeder auf eine so große Belastungsprobe stellen.

 Nicht umsonst sieht der DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUM LANDSCHAFTSPLAN der Gemeinde Montan im Art. 3 neben diversen anderen Verboten (z.B Verbot des Erzeugens von Lärm, ruhestörenden und unnötigen Geräuschen) für das Biotop Castelfeder vor, dass die Abhaltung sportlicher Veranstaltungen explizit verboten ist.

 Auch die urbanistische Maßnahme, den Radweg nicht mehr als Teil des Biotops zu bezeichnen, ändert nichts an der Tatsache, dass die Veranstaltung auf einem Radweg, der durch ein Biotop führt, letztlich eine Veranstaltung IM Biotop ist.

Sportliche Veranstaltungen und Rennen aus dem Biotop zu verbannen, das ist sinnvoll – wenn wir das Biotop als kostbaren Ort verstehen, der einen besonderen Schutz braucht.

 Ich fordere die Gemeinde Montan daher auf, die Rechtslage zu prüfen und für die Zukunft auf eine  ganz einfache Lösung zurück zu greifen: Man führt das Rennen wieder über die Route der letzten Jahre  – und das Biotop Castelfeder kann in jener Ruhe verweilen, die ihm zusteht.

 

Brigitte Foppa

 

 rot

Trotz anhängiger Verfahren und verfügter „sospensiva“ seitens des Verwaltungsgerichtes hört man aus Sextens Gemeindestube und aus den Büros der Sextner Dolomiten AG Ankündigungen zum bevorstehenden Baubeginn der Verbindungsanlagen zwischen Helm und Rotwand.

Geschäftsführer Mark Winkler freut sich darauf, den Stiergarten zu verbauen und schwärmt schon, nicht ohne dass dies als bittere Ironie verstanden werden könnte, vom „Blick auf die unberührte Natur“, der sich nun eröffnen würde.

Die gesamte Geschichte der Zusammenlegung liest sich wie der Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel. Immer, wenn sich Widerstand von Seiten der Umweltschützer formierte, wurde flugs eine neue Variante ausgearbeitet und stets von der Landesregierung gutgeheißen. Immer neue Rekurse wenden sich indessen gegen das Projekt und seine zerstörende Wirkung.

Was nun wirklich unannehmbar ist, ist dass man sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegzusetzen versucht. Bürgermeister und Bauherren wissen genau, dass sie bei laufendem Verfahren nicht bauen dürfen, ohne eine Anzeige zu riskieren.

Neben Machtdemonstrationen und Stimmungsmache will man sich also wohl in Stellung bringen.

Dass diese Verbindung der erste Schritt zu einer weiteren Verbauung ist, wird allgemein befürchtetet. Zu Recht, stellt die Verbindung Helm-Rotwand doch das Kernstück einer großen Schischaukel zwischen Sillian und Comelico dar. Was sich dadurch an zusätzlichem Verkehr und Eingriff in die Umwelt ergeben könnte, ist leicht auszumalen.

UmweltschützerInnen weisen zu Recht in der seit Jahren dauernden Kontroverse auf die Problematik hin. Sie wurde auch vom Verwaltungsgericht im Urteil vom 12. Oktober 2010 unterstrichen: Es handle sich um einen „Eingriff in ein ökologisch und landschaftlich sensibles Gebiet“ das eine „irreversibe Zerstörung mit sich brächte“.

 Von der „unberührten Natur“ sind wir also weit entfernt. Wir unterstützen die Bürgerliste Sexten und den Dachverband für Natur- und Umweltschutz in ihrem Protest und fordern, dass der Baustopp beibehalten wird, bis im Dezember die definitive Sachverhandlung am Verwaltungsgericht stattfindet.

 

Brigitte Foppa

Hanspeter Niederkofler

 

image98Mit großer politischer Präsenz wurde heute die Inbetriebnahme des Müllverbrennungsofen in Bozen Süd begangen. Zu feiern gibt es allerdings wenig. Positiv ist höchstens die Tatsache, dass der neue Ofen mit moderner Technologie ausgestattet ist und folglich weniger Schadtstoffe ausstoßen müsste als der alte. Zu den Feinstäuben allerdings weiß man immer noch zu wenig, um sorgenfrei auch auf den neuen Ofen zu blicken. Die Verdoppelung der Baukosten erheitert ebensowenig.

Die schlechte Nachricht aber ist vor allem: Die neue Anlage ist viel zu groß gebaut worden. Auf 135.000 t angelegt (das sind ca. 15 Tonnen pro Stunde!), reicht die derzeitige Restmüll-„Produktion“ im Lande (etwa 100.000 t) nicht aus, um den Ofen zu füttern. Dazu kommt, dass Bozen, wo immerhin 1/5 der Südtiroler Bevölkerung lebt, in diesen Tagen das neue Restmüll-Sammelsystem in Betrieb nimmt, mit dem die Restmüllmenge weiter gesenkt werden soll.

Die Frage bleibt also offen: Was also wird im Verbrennungsofen verheizt werden?

Weiteres Problem ist das nicht fertig gestellte (oder besser: gar nicht wirklich begonnene) Fernwärmenetz. Bisher werden nur die Stadtviertel casanova, Semirurali und Industriezone mit Fernwärme versorgt, nicht einmal das Krankenhaus konnte bisher angeschlossen werden. Die Wärme der Anlage wird also noch jahrelang über den Kamin verpuffen.

Der größte Makel liegt jedoch in der falschen Müllpolitik, die dahinter steckt. Orientiert man sich derzeit auf europäischer Ebene in Richtung „Null-Abfall-Strategie“ (s. auch der von uns unterstützte Gesetzesentwurf in Italien „Rifiuti Zero“), so geht der neue große Müllverbrennungsofen in die völlig entgegengesetzte Richtung. Wo Müll verbrannt wird, ist die Motivation zum Mülltrennen stets gering.

Dabei gäbe es eine Alternative. Diese wäre ein zukunftsweisendes Müllkonzept, das überall das Verursacherprinzip anwendet, das Betriebe und Initiativen, die sich der Wiederverwertung und dem Recykling verschreiben, besonders fördert und auf Gemeindeebene geringe Restmüllmengen vorantreibt – also eine Müllpolitik, die eines Landes Südtirol würdig wäre, das sich stets gern „grün“ nennt.

Brigitte Foppa

„Ironisch kommentiert könnte man sagen, wir sind uns doch alle einig.“ fasst der Sprecher der „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“ Klaus Egger Treffen mit den Wirtschaftsverbänden hds, LVH und SBB zusammen um aber gleich nachzulegen: „Warum gibt es dann so zögerliche Veränderungen?“

Letzte Woche haben sich Vertreter der „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“ wieder mit einigen wichtigen Meinungsmachern im Lande getroffen. Bevor man sich nächste Woche bei den Gewerkschaften vorstellt und Meinungen austauscht, waren diese Woche die Wirtschaftsverbände an der Reihe. Einhellig einer Meinung waren sich die Vertreter der Wirtschaft und die wirtschaftlichen Vertreter der Verdi-Grüne-Vёrc, dass es um Stärkung der kleinen Betriebe in unserem Land geht, dass es die Familienbetriebe nicht nur bei uns, sondern in ganz Europa sind, die den Wirtschaftsmotor am Leben erhalten. Dass Bürokratie schon länger eines der stärksten Bremsen wirtschaftlichen Handels ist, dass Innovation gefördert werden muss und lokale Kreisläufe ausgebaut gehören.

20130717_Treffen mit LVH

Treffen mit LVH, Präsident Lanz, Direktor Pardeller

„Kooperationen, Vernetzung und gegenseitige Unterstützungen waren bis vor wenigen Jahren noch Fremdworte“, meinten alle Vertreter der Wirtschaft. „Mir sein mir“ galt wohl auch in den einzelnen Betrieben, wo jeder für sich dachte und auch bei den Infrastrukturen wenig Kooperationen suchte. Dass dabei auch das Gießkannenprinzip der Beitragsvergabe des Landes seine Mitschuld trägt, kam zwischen den Wortmeldungen auch allzu deutlich heraus.

„Krisen können Chancen sein, wenn man sie ergreift. Die Erkenntnis, dass rein quantitatives Wachstum uns nicht mehr weiterbringt scheint auch in den Verbandsspitzen angekommen zu sein. Die große Frage aber bleibt, wie sehr verkrustete Strukturen nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wirtschaftswelt Veränderungen zulassen?“ meint Klaus Egger.

20130717_Treffen mit SBB

Treffen mit SBB, Direktor Rinner, Präsident Tiefenthaler

Klaus Egger
Sprecher der Gruppe „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“
+39 339 6219025
Verdi-Grüne-Vёrc

Freie-Universitaet-BozenANFRAGE

Die Leistungsvereinbarung mit der Freien Universität Bozen 2008-2010 ist seit 30 Monaten abgelaufen: Wann kommt die Neuauflage?

Die dreijährige „Leistungsvereinbarung“ (LVB) regelt die Beziehung zwischen dem Land Südtirol und der Universität, die bestimmten hochschulpolitischen Zielen unterliegt. Für das Land sieht die LVB, die letztmalig Ende 2008 abgeschlossen wurde, finanzielle Leistungen vor, die mit 62,376 Mio. € (2010) im Grund- und Entwicklungsbudget fest gelegt wurden; bei Eigeneinnahmen von 9,450 Mio. € (2010). Dafür verpflichtet sich die Universität zum Erreichen von Leistungszielen, die 2008-2010 jährlich erhoben und am Ende der Vertragsperiode mit den Vorgaben verglichen werden. Zu den quantitativen Indikatoren zählen ein Forschungsbericht, die Zahl der Studierenden/Absolventinnen pro Jahr sowie die Abdeckung von 50% der VL durch Stammrollenpersonal (2007: 62 Festangestellte; 549 Vertragsprofs.). Auch die Kosten für das Verwaltungspersonal (2007: 210 Personen) im Drei-Jahresbereich sollten sich in Verhältnis zu den Gesamtkosten nicht ändern. Hinzu kommen die Dienstleistungen nach außen. Die LVB ist aber seit Ende 2010 ausgelaufen und wurde seither nicht erneuert, die Beziehung zwischen Universität und Land bliebt also seit 2 ½ Jahren dem freien Ermessen der Partner, aber nicht verbindlichen Vorgaben unterstellt.

Insgesamt ist also die Leistungsvereinbarung ein wichtiges Instrument,

  1. um notwendigen Sparvorgaben zu folgen, die im Bereich der Freien Universität erst in Ansätzen greifen, denkt man an die hohen Kosten allein im Verwaltungsbereich, der mit inzwischen 230 Mitarbeitern für ca. 3500 Studierende im Vergleich mit anderen Universitäten im Spitzenfeld liegt. Auch bei den Vergütungssätzen für die Lehrenden und die Nebenleistungen, etwa für die im interuniversitären Vergleich hoch dotierte Betreuung von Abschlussarbeiten, bestehen große Spielräume, um Mittel etwa in Forschung umzuschichten.
  2. Um die Lehrqualität, Forschungsleistungen und die Vernetzung mit anderen Einrichtungen deutlich zu erhöhen, wie auch Direktor Mathà als Ziel hervorgehoben hat. Nach einer ersten Antwort (9. 3. 2012) der Landesrätin auf eine Grüne Anfrage wo denn nach Auslaufen 2010 eine neue Leistungsvereinbarung bleibe, sollte „die neue Leistungsvereinbarung Ende September 2012 abgeschlossen sein.“ Einer weiteren Nachfrage unserer Fraktion im Oktober 2012 folgte am 23. 11. 2012 die Antwort, dass nunmehr kein Termin mehr für eine neue Leistungsvereinbarung vorgesehen sei, es sollten „in der nächsten Leistungsvereinbarung einige wenige, jedoch wesentliche Ziele möglichst konkret und überprüfbar definiert werden.“
  3. Die Verzögerung der Vorlage einer neuen LVB seit mehr als zweieinhalb Jahren ist umso befremdlicher, als die Finanzierung der FUB durch das Land zwar konstant erfolgt, aber versprochene Zuwachsraten der Studierenden-Zahl ausbleiben. Konkret: Bei einer öffentlichen Vorstellung des Entwicklungsplans der Freien Universität Bozen durch Präsident Egger und Rektor Lorenz wurde Mitte Februar 2013 festgehalten, dass bis 2013 die Studienangebote in allen Fächern ausgebaut, neue Lehrgänge eingeführt und die Forschungstätigkeit erweitert werden sollte. „Dies soll dazu führen, dass bis 2013 ca. 4500 Studierende in Bozen, Brixen und Bruneck studieren.“ Nach Prognosen des Entwicklungsplans sollten die FUB 2010/11 insgesamt 3882 Studierende, 2011/12 4.315, 2012/13 4.528 und 2013/14 4560 Studierende frequentieren. Die Zahl der fest angestellten Lehrenden sollte von 100 auf 230 aufgestockt werden. Von solchen Zahlen ist heute keine Rede, die Zahl der Studierenden liegt weiterhin bei 3500.

Nun hat Präsident Bergmeister nach der Vorstellung des Bildungsmanifests der sh.asus und der Kritik der Hochschüler erklärt, eine Zielvereinbarung sei nun in Ausarbeitung, sie lasse den einzelnen Fakultäten aber erheblichen Spielraum. Es ist höchste Zeit, dass die neue Leistungsvereinbarung endlich vorgelegt wird. Erinnert sei auch daran, dass die Mittelzuweisung für 2013 in Höhe von bisher 44.319.000 € am 1. Juli 2013 aufgrund eines Programms für Wirtschafts- und Finanzgebarung erfolgte, das der Landesverwaltung erst am 11. Juni 2013 übermittelt worden war; eine erstaunliche Verzögerung für ein zentrales Haushaltsinstrument des laufenden Finanzjahres.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wann wird endlich die per 31. 12. 2010 ausgelaufene LVB zwischen Universität und Landesregierung erneuert ?
  2. Wurden die 2008-2010 bestimmten Leistungsziele erreicht?
  3. Wird die Leistungsvereinbarung 2011-2013 konkreter gefasst, worin liegen ihre Schwerpunkte?
  4. Wie hoch waren die pro 2012 zugewiesenen Gesamtmittel, wie hoch sollen sie 2013 liegen?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 15. Juli 2013

 

Förster Uwe SchölmerichDie vormaligen Regionalförster, die seit 1. Oktober 1962 in den Regionalen Forstdienst aufgenommen wurden, waren dienstrechtlich und wirtschaftlich bis zur Übernahme in den Landesdienst am 1. August 1977 an das Staatsforstkorps (C.F.S.) angelehnt. Grundlage für diese Annäherung war Art. 1 der RG 23/1958 und 17/1959.

Mit der Übernahme in das Landesforstkorps (Art. 19 des LG 11/1977; Art. 44 des LG 11/1981) wurde für dieses Forstpersonal die wirtschaftliche und rechtliche Anlehnung an den C.F.S. auch weiterhin gesetzlich verankert. Mit Bereichsabkommen vom 8. Mai 1997 erfolgte die volle kollektivvertragliche Übernahme in den Landesdienst und die Bestimmung wurde mit 1. Juni 1997 abgeschafft.

Mit Art. 19 des LG 57/1988 wurde für die Angehörigen des Landesforstkorps die Zusatzpension laut Bestimmungen des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 eingeführt. Die ehemaligen Regionalförster hatten aufgrund der angeführten Regionalgesetze Anrecht auf die vom Staat vorgesehenen Polizeizulagen.

Das Anrecht auf diese Polizeizulagen war Voraussetzung dafür, dass die Bestimmungen des zuvor angeführten Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 wirksam wurden. Für den Erhalt dieser Polizeizulagen wird der Begriff „Percezione“ eingeführt und dies hat zu gravierenden Missverständnissen im Hinblick auf die Anrechenbarkeit dieser Zuklagen auf die Pension geführt. Das Pensionsamt des Landes fordert den Beweis dafür, dass diese zustehenden Polizeizulagen von der Region auch tatsächlich ausbezahlt wurden und nicht nur ein Anrecht darauf bestand.

Das römische Forst- und Landwirtschaftsministerium hat in mehreren Schreiben an das Land Südtirol bestätigt, dass diese Zeit auch nach dem 1. März 1966 bis zum 31. Dezember 1969 zur Berechnung der Zusatzpension anerkannt wurde, wodurch dem Personal des C.F.S. auch die zustehenden Polizeizulagen ausbezahlt wurden. Das Regionalkommando von Padua des C.F.S. hat kürzlich mit Schreiben vom 10. März 2011 bestätigt, dass diese Zusatzpension allen Forstwachen und -unteroffizieren des C.F.S. ohne Unterbrechung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969 angerechnet wurde.

All diese Grundlagen aber genügen dem Pensionsamt des Landes nicht, das behauptet, dass die Forstwachen in dem zuvor erwähnten Zeitabschnitt kein Anrecht auf die Berechnung dieser Zusatzpension hätten. Dabei aber verwies die Personalabteilung stets nur auf geltende Regionalgesetze und -bestimmungen, ohne jeweils einen einschlägigen Artikel eines Regionalgesetzes anzuführen.

Ärgerlich ist ferner folgender Umstand: Da das Forstpersonal von Amts wegen in den Landesdienst überstellt wurde, läge es doch in der Verantwortung der Landes- bzw. der Personalvertreter, zu überprüfen, ob die Region damals die von den Staatsgesetzen vorgesehenen Polizeizulagen ausbezahlt hat oder ob dies nicht erfolgt ist. Dass die Beweislast hierfür bei den Betroffenen liegen sollte, ist äußerst ungewöhnlich, unabhängig von der rechtlichen Seite läge es auch in der moralischen Verantwortung der Landesverwaltung, dies zu klären.

Zu klären ist auch, ob bei provisorischen Pensionsdekreten bis zur Ausstellung des definitiven Dekretes die jährliche Angleichung der Pensionsbezüge einer Verjährung (gem. Staatsgesetz 428/1985) unterliegt, wie vom Pensionsamt leider praktiziert wird. Nach Auskunft des Rentenexperten Helmuth Renzler unterliegen provisorische Pensionsdekrete keiner Verjährung. Dies wird auch praktisch durch den Umstand untermauert, dass bei provisorischen Pensionsdekreten keine Einspruchsmöglichkeit angeführt wird, was bei definitiven Pensionsdekreten sehr wohl der Fall ist. Das INPDAP hat diesen jährlichen Ausgleich bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete immer ordnungsgemäß ausbezahlt und den Betroffenen somit auch keinen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Traurig genug: Die Nachzahlungen dieses jährlichen Ausgleichs erfolgten durch das Pensionsamt teilweise erst nach 17, 15 oder 10 Jahren und unter Anwendung der Verjährungsfrist.

Höchst bedauerlich ist schließlich die Auslegung von Personalabteilung und Rechtsamt, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung – Trattamento di quiescenza“ im Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos, während hingegen der Begriff „Percezione“ des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 von großer Bedeutung sei.

Der Anspruch einer Ruhestandsbehandlung unterliegt keiner Verjährungsfrist (Art,. 5 des DPR 1092/73) und das Wort „Percezione“ ist sicherlich nicht so auszulegen, dass zustehende staatliche Polizeizulagen auch tatsächlich hätten ausbezahlt werden müssen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. 1. Aufgrund welcher Bestimmung hat das Pensionsamt des Landes bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete keine jährliche Angleichung (perequazione) der Pensionsbezüge vorgenommen
  2. 2. Wurden die Artikel 1 der Regionalgesetze 23/58 und 17/59 zwischen 1. Oktober 1962 und 31. Juli 197 abgeändert?
  3. 1. In den Aufnahmedekreten der Region wurde ständig die wirtschaftliche und rechtliche „Anlehnung“ an den C.F.S. betont, haben die Inhalte dieser Dekrete keine Gültigkeit?
  4. 2. Wieso hat die Bestätigung des Landwirtschaftsministeriums keine Gültigkeit im Hinblick auf die Bestätigung der Anerkennung der Berechnung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969?
  5. 3. Aufgrund welcher Berechnungen hat das Pensionsamt die Verjährungsfrist bei Nachzahlungen im Falle provisorischer Pensionsdekrete angewandt?
  6. 4. Haben Pensionsdekrete Gültigkeit, die mit Datum vom 23. Juli 2010 auf ein Gutachten vom 16. Mai 2010 aufgebaut sind?
  7. 5. Ist die Landesregierung tatsächlich der Auffassung, dass die Betroffenen angeblich Fehler der Region klären sollen?
  8. 6. Teilt auch der Landesrat die Meinung der Personalabteilung und des Rechtsamtes der Landesverwaltung, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung“ in Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos ist und das Wort „percezione“ des Art. 3 Abs. 5 des Ges. 289/77 von großer Bedeutung ist? Beide getroffenen Auslegungen fallen zu Ungunsten der Betroffenen aus.
  9. 1. Sind die Bewertungen des Renten-Experten Helmuth Renzler in dieser leidigen Angelegenheit von Gewicht oder nicht?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 15. Juli 2013