Unterstützung südlich des Brenners gefragt

autobahn-stauDie Tiroler Landesregierung mit LH Platter und Verkehrsreferentin Ingrid Felipe haben am 18. Mai 2016 die Einführung des Sektoralen Fahrverbots auf einem Anschnitt der Inntal-Autobahn ab 1. November 2016 beschlossen – als Verpflichtung, sperrige, nicht verderbliche Güter wie Holz, Steine, Marmor, Stahl oder auch Müll vom LKW auf die Bahn zu bringen. Die Maßnahme wird infolge bisher fehlenden Einspruchs der EU mit Sicherheit in Kraft treten.
Ihre Wirkung ist zwar beschränkt, vor allem dann, wenn sie bestimmte LKW-Kategorien ausklammert. Dennoch ist es begrüßenswert, dass die Tiroler Schwarz-Grün-Regierung nun ernst macht und in wenigen Tagen einen Teil der LKW von der Straße holt – hoffentlich unter Beibehaltung von Tempo 100 – des Lufthunderters, der erste Entlastung gebracht hat.
Südtiroler Solidarität ist nun gefragt: Das Sektorale Fahrverbot sollte auch von Südtirols Landesregierung überprüft und die Tiroler Position weiterhin auf allen Ebenen unterstützt werden. Die Klage der Handelskammer Bozen gegen das Sektorale Fahrverbot ist hingegen ein unnötiger Angriff auf eine maßvolle Einschränkung, die weite Teile Südtirols ausnimmt.
Dagegen sind entschiedene Maßnahmen auch südlich des Brenners zur Nachahmung empfohlen. Die Einführung von Tempo 100 auf der A 22 ist aus Gesundheitsrücksichten längst schon geboten – hierzu liefern die von LR Theiner wiederholt vorgestellten, miserablen Luftwerte die beste Argumentation. Die sprunghafte Zunahme des Schwerverkehrs in den letzten Jahren liegt auf der Hand, ebenso der Rückgang des Gütertransports auf Schiene, der seit 2010 von 35% auf 28% eingebrochen ist. Nicht der nur saisonal spürbare Hausbrand ist – wie Frächtervertreter Morandell behauptet – das Kreuz der Brennerroute, sondern ihre Überlastung als Transitschleuse.
Südtiroler Schützenhilfe für Tirol wäre in einer Zeit, in der die Interessengegensätze etwa in der Flüchtlingsfrage deutlich hervortreten, dringend gefragt: Im Sinne der gutnachbarlichen Beziehungen, vor allem aber der Menschen an den Transitrouten.
Bozen, 25. 10. 2016
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

OBB_TrasportoLaut Ankündigung des Bahnnetzbetreibers RFI sollen die Infrastrukturpreise (= Schienenmaut) für internationale Fernverkehrszüge, und zwar nur für diese, mit 1. 1. 2018 um ca. 65 % steigen. Dies sehe eine entsprechende Entscheidung des Ministeriums vor.
Es ist abzusehen, dass dadurch sämtliche internationalen Fernverkehrsverbindungen zwischen Italien und dem Ausland in ihrer Wirtschaftlichkeit gefährdet sind.
Die betreffende Trassenpreiskategorie (Open Access International) von RFI wird von € 2,70 im Jahr 2016 wird auf € 4,48 im Jahr 2018 steigen. Das sind 65,9 %. Die Erhöhung trifft nur die Fernverkehrzüge, nicht Regionalverkehre – das bedeutet, dass die Verteuerung auf den Auslandsbahnverkehr abgewälzt wird. Für Südtirol und dessen Anbindung an die Welt, in den letzten Monaten immer wieder beschworen, ist diese Aussicht katastrophal. Verteuerung der Schiene hat weiteren LKW- und Autoverkehr zur Folge … BBT hin oder her.
Nach Informationen unserer Kollegen der österreichischen Grünen bereiten die ÖBB eine Klage gegen RFI bzw. ART (italienischer Eisenbahnregulator) vor, um diese einseitige und europarechtlich fragwürdige Trassenpreiserhöhung zu bekämpfen. Die Einreichung einer solchen Klage ist bis 28.10. möglich. Weitere Betroffene und Kläger sind u.a. DB bzw. Trenord, der Verband der Güterverkehrsunternehmen in Italien FerCargo, Trenitalia und die französische Staatsbahn SNCF.
Aus grüner und Umwelt-Sicht ist diese angedrohte Preiserhöhung ein doppelter Anschlag: die Fernverkehrszüge nach Italien sind sehr gut ausgelastet. Werden sie unwirtschaftlich, weil Italien die Schienenmaut um 2/3 erhöht, werden diese Züge entweder reduziert oder überhaupt eingestellt?? Leere Schienen und daneben noch mehr Pkw auf der Straße? Das wäre anno 2016 ein Alptraum.
Es gilt den Anfängen zu wehren. Geht dieses Vorhaben durch, dann können die Güterzüge das nächste Opfer sein. Der Güterverkehr steht ohnehin unter gewaltigem Preisdruck, weil der Straßengüterverkehr – bedingt durch günstige Treibstoffpreise und im Vergleich zur Bahn günstigen Mauten – so billig ist.
Maßlose Trassenpreiserhöhungen lähmen die Verlagerung auf die Bahn und sind als verkehrtes Signal völlig inakzeptabel – auch Südtirol muss sich wehren!
25.10.2015
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

SchereGeldArmReich_überbearbeitetZum „Tag der Armut“ hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Geldleistungen von Seiten des Landes für Familien mit sehr niedrigem Einkommen rückläufig seien: Dies deute – so das positive Fazit – auf eine verbesserte Einkommenssituation dieser Familien hin.
Aus unserer Sicht hingegen eine kuriose Argumentation, die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht umsonst Unmut ausgelöst hat. Denn so gesehen würde es ja genügen, das soziale Mindesteinkommen um die Hälfte zu reduzieren – um anschließend festzustellen, dass die Armut um die Hälfte reduziert wurde. Ziemlich verquer!
Die Armut auf die Ausgaben fürs Soziale Mindesteinkommen zu reduzieren ist schon vom Ansatz her völlig unzureichend. Im Sinne von klaren Aussagen und ziel führenden Maßnahmen, bräuchte es vorab eine fundierte Analyse der Einkommenslage und sozialen Situation von Menschen in Armut. Eine in dieser Hinsicht viel versprechende Studie aus dem Jahr 2012 (mit ESF-Geldern finanziert!) wurde bis heute nicht veröffentlicht. Die letzte Armutskonferenz gab es im Jahre 2007; eine Wiederauflage wäre überfällig.
Kritisch zu untersuchen sind dann aber auch die Einschränkungen in Gesetzgebung und Verwaltung im Hinblick auf die Kriterien für die Gewährung der verschiedenen Sozialhilfeleistungen, von denen das soziale Mindesteinkommen zwar wichtig, aber eben nur ein Teilaspekt ist. Wir verweisen auf folgende Restriktionen:

  • der Grundbetrag für die finanzielle Sozialhilfe ist 2016 nicht der Inflation angepasst worden;
  • eine steigende Anzahl von Menschen in Südtirol ist von vornherein vom Sozialhilfebezug ausgeschlossen (siehe Flüchtlinge, welche „auf eigene Faust“ nach Südtirol kommen);
  • Nicht-EU-BürgerInnen werden, anders als in Vergangenheit, erst später zur Sozialhilfe zugelassen und auch schneller wieder „aus ihr entlassen“.
  • Die Ausdehnung der EEVE auf den Bereich des sozialen Wohnbaus (mit Mietgeld und der Zusammenlegung mit der Sozialhilfe) hat bekanntlich die ökonomische Situation von MieterInnen verschlechtert. Von Armut zu reden, ohne diese Daten zu berücksichtigen, ist verfälschend.
  • Die Möglichkeit ist nicht mehr gewährleistet, dass SozialhilfeempfängerInnen gegen Leistungskürzung oder -ablehnung – wegen mangelnder Wahrnehmung der Pflicht zur Selbsthilfe – Verwaltungsrekurs ans Land einlegen können.

Anstelle von vorschnellen und halbwahren Freudenmeldungen fordern wir künftig ein ständiges Monitoring der sozialen Situation von Menschen „am Rande“, um die Maßnahmen der Armutsbekämpfung richtig setzen zu können. Daran knüpft sich eine ständige Evaluation der bestehenden Instrumente des Staates, der Region und des Landes zu Bekämpfung der Armut. In diesem Zusammenhang sollte man auch die Neuordnung des Mietgeldes andenken und prüfen, welche Auswirkung dies auf die materielle Situation von SozialhilfeempfängerInnen hat. Weiters sollte Südtirol, wie Österreich, das Familiengeld nicht in die Mindestsicherung einrechnen. Wenn es eingerechnet wird – so wie in Südtirol – profitieren Sozialhilfeempfänger nicht von den Erhöhungen des Familiengeldes. Die Effekte der Familienpolitik werden von der Sozialhilfe „aufgefressen“.
Armut ist zu komplex und zu vielschichtig, um sie auf die Ausgabenentwicklung einer – wenn auch wichtigen – Leistung zu reduzieren. Am Tag der Armut daran zu erinnern. ist notwendig und redlich.
Südtirol bietet insgesamt einen gut organisierten Schutz vor extremer Armut. Aber es sind weitere mutige Schritte notwendig:

  • Ständiges Monitoring und Analyse/Evaluation;
  • Eine Reform der Mindestsicherung, die Leistungen des Staates, der Region und des Landes zu einem organischen Gesamtsystem verbindet;
  • Wahrnehmung der Kompetenzen, die dem Land durch das bestehende Statut mit Durchführungsverordnungen bereits einräumt (z.B. Einbau der staatlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit ins Mindestsicherungssystem);
  • Ständige Plattform aller öffentlichen Stellen, der Sozialpartner, der Sozialverbände und Freiwilligen, der Bildungseinrichtungen, des Wohnbaues, der Freizeit, der Gesundheit u.a. im Sinne einer ständigen konzertierten Aktion gegen Armut in Südtirol und außerhalb.

Die Schere zwischen Arm und Reich geht weltweit auseinander. Sozialpolitik ist kein Bremsklotz gegen wirtschaftliche Entwicklung, sondern eine Grundvoraussetzung für Wohlstand und Demokratie. Auch daran sollte man zum Tag der Armut erinnern.
20.10.2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Die geplante Schiverbindung Langtaufers-Kaunertal ist wirtschaftlich fragwürdig und ein ökologischer Tiefschlag gegen die Zukunft von Tal und Lebensräumen

Gruppenbild Langtaufers
Das Langtauferer Tal, auf rund 1900 m Seehöhe gelegen, bildet vor dem Hintergrund der Weisskugel ein kaum berührtes Hochtal von hoher Landschaftsqualität und mit guten Lebensbedingungen für die rund 450 Einwohner.
Nun werden nach 30-jähriger Diskussion die Pläne, Langtaufers mit dem Schikarussell Kaunertal zu verbinden, neuerdings massiv vorangetrieben: Promotoren sind neben dem Nordtiroler Investor Hans Rubatscher vor allem Wirtschaftskreise aus der Gemeinde Graun und der Fraktion Langtaufers. So wurde nun eine Erschließungsgesellschaft gegründet, eine Machbarkeitsstudie zur künftigen Erschließung den Umweltämtern des Landes vorgelegt und das Projekt als Grenzen überschreitendes und länderverbindendes Vorhaben den Landesregierungen in Innsbruck und Bozen ans Herz gelegt.
Die Grüne Landtagsfraktion mit Brigitte Foppa, Riccardo dello Sbarba und Hans Heiss hat sich gestern bei einem ausführlichen, gut geführten  Lokalaugenschein von der Schönheit des Gebietes überzeugt, aber auch von der ökologischen Problematik und dem absehbar geringen Mehrwert des geplanten Projektes für das Tal und seine Zukunft.
Die geplante Verbindung wäre zwar schneesicher, aber wegen der Instabilität und der steten Erosions- und Lawinengefahr des Geländes mit enorm aufwändigen Eingriffen verbunden. Vor allem aber würden die landschaftlichen und ökologischen Eingriffe eine Landschaft von höchster Qualität unwiederbringlich schädigen. Lebensräume von Pflanzen und Tieren würden zerstört, ohne dass ein realer Nutzen für die in Langtaufers lebenden Menschen entstünde.
Denn die Vorteile hätte vor allem der Kaunertaler Partner, mit den Kollateralschäden, dass auch die nahen Schigebiete Haider Alm und Schöneben von der neuen Konkurrenz geschädigt würden. Daher ist zu hoffen, dass die Südtiroler Landesregierung auf der Grundlage der Gutachten der Landesämter zu einer Bewertung kommt, die nur lauten kann: Hände weg von einem der letzten unberührten Hochtäler Südtirols!
Langtaufers ist kein wirtschaftliches Notstandsgebiet und könnte bei sorgsamer Aufwertung seiner landschaftlichen und regionalen Vorzüge eine herausragende Entwicklung nehmen: Als Sommerwanderzentrum und Wintertourengebiet von bestem Ruf, als kleines Urlaubsjuwel in einem Landschaftsraum, der seinesgleichen weitum sucht.
So ideale Voraussetzungen würden durch einen Brutaleingriff wie das geplante Schigebiet auf Dauer zerstört.
19.10.2016
Die grüne Landtagsfraktion

Dialog über Therapiegärten
Samstag 05.11.2016, 09:30-13 Uhr
Palliativzentrum Martinsbrunn, Meran

Gärten sind nicht nur Orte der Nahrungsmittelproduktion, sondern auch Stätten von Therapie und Genesung. Alle Menschen, junge und ältere, gesunde und kranke Leute, mit oder auch ohne Beeinträchtigung können davon Nutzen haben. Dem muss auch die Politik Rechnung tragen.
Die Arbeitsgruppe Social&Green organisiert zusammen mit der Grünen Fraktion im Südtiroler Landtag eine Dialogveranstaltung zu folgenden Fragestellungen
Warum braucht unser Wohlstand einen Garten? Edith Verginer, Gartentherapeutin
Die Wirkung von Musik, Klang, Farben auf die PatientInnen Martinsbrunn, Meran
Der Garten der Sinne für naturnahe Erlebnisse Iris Cagalli, Direktorin Pflegeheim Latsch
Ein Garten für die Wiedereingliederung Berufstrainingszentrum Bzg. Burggrafenamt
Ein Kunstgarten in der Onkologie in Bozen Gruppo TERRAE
Ziel der Veranstaltung: Verstehen, sich vernetzen und gemeinsam einen Forderungskatalog an die Politik erstellen. Deine Erfahrungen, Projekte, weitere Ideen sind willkommen.
Moderation: Katharina Erlacher – blufink
Um 13.00 Uhr laden wir noch zu einem kleinen Abschlussbuffet.

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MeinungsvielfaltZur Übernahme des Alto Adige durch Athesia.
Heute Morgen hat Athesia-Chef Michl Ebner die Übernahme von „Alto Adige“ und „Trentino“ durch seinen Medienkonzern quasi zur „ökologischen Maßnahme“ stilisiert. Die Transportwege würden durch den Druck beider Blätter in der firmeneigenen Druckerei verringert, dies sei ein wichtiger Beitrag zur regionalen Kreislaufwirtschaft. Mit Verlaub, Herr Ebner: sogar wir als Hüterinnen und Hüter der Natur und Umwelt finden in diesem Fall diesen Aspekt nebensächlich. Vielmehr gilt: Es gibt nichts Unökologischeres als Machtkonzentration. Und es gibt nichts Unnachhaltigeres als Machtkonzentration im Mediensektor.
Italien hat in den letzten zwanzig Jahren deutlich aufgezeigt, was es für die Politik- und Meinungskultur bedeutet, wenn Medien in wenigen Händen verbleiben und diese auch noch politisch verflochten sind. Südtirol steuert auf eine ähnliche Situation zu und als eine jener Oppositionsparteien, die in den „Dolomiten“ systematisch klein gehalten werden, können wir uns nur sorgen über die massive Steuerung der öffentlichen Meinung, die sich nun sprachgruppenübergreifend noch ausweitet.
Herr Ebner sichert in den ersten Interviews Unabhängigkeit der Redaktionen zu. Wir werden ihn an den Taten messen. Für die sich mühsam ausweitende Bürgerbeteiligung, die demokratische Partizipation und Information ist diese mediale Machtballung in jedem Fall ein herber Rückschlag, ein weiterer Schritt hin von der Demokratie der Bürgerinnen und Bürger zur Dominanz der Medien.
13.10.2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Anfrage zur aktuellen Fragestunde:

museenEs gibt Anzeichen, dass die Direktionen des Landesmuseums Schloss Tirol (jl. ca. 60.000 Besucher) und des Touriseums (jl. ca. 200.000 Besucher) zu einer gemeinsamen Führung vereint werden, wie den Mitarbeitern z. T. bereits mitgeteilt wurde. Damit würde die seit der BM-Wahl von Paul Rösch vakante Direktion des Touriseums, die vorerst geschäftsführend besetzt wurde, gestrichen und der Direktion von Schloss Tirol unter Leitung von Leo Andergassen unterstellt. Dies wäre eine krasse Fehlentscheidung: Beide großen Häuser bedürfen einer jeweils eigenständigen Leitung, um ihren Erfolg, ihre Sammlungs- und Ausstellungskonzeption zu festigen und ihr didaktisches Angebot auszubauen. Einen Direktor im Pendelverfahren zwischen beiden Museen rotieren zu lassen, bedeutet unweigerlich Einbußen an Führungsqualität und Perspektiven. Zudem sind beide Häuser stark unterschiedlich ausgerichtet: Eine gemeinsame Direktion wäre ungefähr so, als würde man am Krankenhaus Meran die Primariate für Augenheilkunde und HNO vereinigen. Der bisherige Erfolg der Museen würde bestraft und völlig verkehrten Sparprinzipien geopfert.
Wir richten folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:
1.    Trifft es zu, dass die beiden Direktionen von LM Schloss Tirol und Touriseum zu einer einzigen vereint werden sollen?
2.    Welchen Sinn hätte eine solche Operation, außer Sparen an falscher Stelle?
11.10.2016
Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Der Wiederauferstehung eines Phantoms gilt es frühzeitig vorzubeugen.

BrennerautobahnDer EU-Verkehrsausschuss hat gestern mit den Stimmen der Europäischen Volkspartei und der Sozialdemokraten einen Antrag verabschiedet, mit dem die Alemagna neu belebt werden soll. Der von Forza-Italia Abgeordneten betriebene Vorstoß hat zwar wenig Aussicht auf Erfolg und verstößt entschieden gegen das in der Alpenkonvention fest gelegte Verbot neuer alpenquerender Verkehrsachsen.
Derartigen Anläufen ist im Interesse des sensiblen Alpenraums, vor allem des bereits hoch belasteten Pustertals und Osttirols in aller Entschiedenheit zu begegnen: Hierzu sollte sich Österreichs Umweltminister Rupprechter, der demnächst den Vorsitz der Alpenkonvention übernimmt, ebenso klar äußern wie Landeshauptmann Kompatscher, der heute in Brüssel weilt. Das Gespenst Alemagna darf auf keinen Fall ins Leben zurückkehren.
Hans Heiss            Brigitte Foppa         Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 11. 10. 2016

BrennerO 3/10/2016Beschlussantrag.
In Südtirol befinden sich zurzeit über 1.000 Asylbe­werber, die in den vom nationalen Aufnahmeplan vorgesehenen Einrichtungen untergebracht sind und rund 400 Asylbewerber, die nicht in diesen Einrich­tungen aufgenommen wurden, sich aber im Landes­ge­biet aufhalten. Letztere haben um Asyl oder inter­na­tionalen Schutz in Südtirol angesucht und bisher humanitäre Hilfe in Form von Verpflegung und Un­terkunft in einfachen Gebäuden (z. B. dem ehemali­gen Lemayr-Gebäude oder bei Salewa in der Boz­ner Industriezone) erhalten. Ein Teil dieser Perso­nen wurde laut Artikel 17 des gesetzesvertretenden Dek­rets Nr. 142 aus dem Jahr 2015, mit dem die Richtli­nie 2013/33 des EU-Parlaments und Europäischen Rates über­nommen wurde, als gefährdete Personen eingestuft und wurden folglich in geschütztere Strukturen aufgenommen, etwa in kostengünstigen Garnis und Hotels in Bozen.
Über diese 400 Personen, die in Südtirol einen Asyl­antrag gestellt haben, wird seit einiger Zeit mit dem italienischen Staat diskutiert. Die Forderung des Landes an den Staat, diese Personen als Teil der unserem Land zugewiesenen staatlichen Vertei­lungsquote anzuerkennen, ist berechtigt und würde dazu beitragen, dass nicht nur humanitäre Hilfe ge­boten wird, sondern vielmehr eine Auf­nahme im eigentlichen Sinne stattfinden könnte. Unseres Wis­sens hat der Staat circa 350 von diesen 400 Perso­nen als zur staatlichen Verteilungsquote gehörend anerkannt, dies allerdings nur zahlenmäßig (unsere Verteilungsquote beläuft sich auf gut 1.400 Perso­nen). Auf diese An­erkennung scheint aber keine finanzielle Deckung seitens des Staates zu folgen (die für die anerkannte Quote vorgesehen und ver­pflichtend ist). Das Land tut somit gut daran, die vollständige Anerkennung zu fordern.
Diese Ungereimtheiten dürfen aber nicht den Asyl­bewerbern zum Nachteil gereichen und es darf nicht so weit kommen, dass sogar die humanitäre Hilfe, die bisher vom Land gewährleistet wurde, einge­schränkt wird. Die Menschen müssen an erster Stelle stehen und es ist unsere Pflicht, allen, die sich in unserem Land aufhalten und Hilfe brauchen, die grundlegenden Menschenrechte zu gewäh­ren, um ihre Würde zu wahren.
Dies gilt vor allem für die Hilfe, die den als gefährdet eingestuften Personen geboten wird. Diese (Minder­jährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Senioren, Schwangere, Familien mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, kranke Menschen oder Personen, die Folterungen, Vergewaltigungen oder anderen Gewaltakten zum Opfer gefallen sind) haben laut Artikel 17 des ge­nann­ten gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 142/2015 Anrecht auf besonderen Schutz. In Südtirol soll dies auf circa 100 der 400 genannten Personen zu­treffen. Diese Menschen darf ein zivilisiertes Land nicht im Stich lassen.
Die Einschränkungen, die in den Rundschreiben enthalten sind, welche die Landesabteilung für Sozi­ales am 29. September und 3. Oktober 2016 der „Aufnahmestelle“, den Vereinen Caritas und Volonta­rius sowie der Dienststelle für die Soziale Integration (D.S.I.) zugestellt hat, erscheinen in diesem Sinne als nicht angemessen.
All dies vorausgeschickt,
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. sich weiterhin beim Staat dafür einzusetzen, dass die Personen, die in Südtirol einen Asylantrag gestellt haben, nicht nur zahlenmäßig zu der Südtirol vom Staat zugeteilten Verteilungsquote hinzugerechnet werden, sondern dass auch die gebührende finan­zielle De­ckung sichergestellt wird, auch mit dem Ziel, mög­lichst schnell von der rein humanitären Hilfe zur effektiven Auf­nahme im Sinne der europäischen und staatlichen Rechtsbestimmungen überzugehen;
  2. in der Zwischenzeit den Personen, die in Südtirol einen Asylantrag gestellt haben, zumindest die bisher erbrachte humanitäre Hilfe weiterhin zu gewährleisten und die in den Rundschreiben der Landesabteilung für Soziales vom 29. September und 3. Oktober vorgesehenen Einschränkungen zurückzuziehen;
  3. gemeinsam mit der Caritas und dem Verein Volon­tarius, mit den Freiwilligengruppen, mit den Sozialdiensten, mit dem Gemeindenverband und insbesondere mit der Gemeinde Bozen, mit dem Regierungskommissariat und mit allen anderen Akteuren, die eventuell in diese Angelegenheit eingebunden werden können, die nötigen Maß­nahmen abzustimmen, um den Asylbewerbern, einschließlich jener, die in Südtirol einen Asylan­trag gestellt haben, die ihnen zustehende Auf­nahme gewährleisten zu können;
  4. sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Verpflichtung zur Aufnahme der Asylbewerber, einschließlich jener, die in Südtirol einen Asylan­trag gestellt haben, nach einem ausgeglichenen Verteilungsschlüssel von allen Südtiroler Ge­meinden getragen wird.

gez. Landtagsabgeordneter
dott. Riccardo Dello Sbarba
dott.ssa Brigitte Foppa
Dr. Hans Heiss