Der Beschluss der Landesregierung, angenommen am 4. Juni, will den Gebrauch des Silvius Magnagoplatzes regeln. Dieser Beschluss ist nicht nachvollziehbar.
Der Magnagoplatz ist nicht nur symbolisches Zentrum des politischen und institutionellen Lebens Südtirols. Seine Neugestaltung kostete die Provinz 1.600.000€. Das primäre Ziel dieser Neugestaltung war es, den Platz zugänglich für das Volk zu machen – dafür wurde der Platz von jeglichem Leben geräumt: Bäumen, Fahrradständern, usw. Und jetzt möchte man jenem Volk einen Riegel vorschieben, das den Platz gerne nützen würde?
Niemals wurde der Platz so wie in diesen letzten Monaten von Gewerkschaften, Vereinigungen, Interessensgruppen und verschiedensten Bewegungen genützt, um den Menschen und ihren Sorgen und Bitten buchstäblich einen Raum zu geben. Dazu gesagt werden muss, dass auch viele Entscheidungen der Landesregierung dazu beigetragen haben, den Platz mit Leben zu füllen. Und jetzt will die Landesregierung diese Kundgebungen limitieren, auch wenn nicht klar ist, wer ab nun das Recht haben wird zu protestieren und wer dies zu entscheiden haben wird. Völlig absurd ist die Regelung, dass Kundgebungen nur an Werktagen stattfinden dürfen. Hat da jemand Angst, dass die #fridaysforfuture-Proteste ihren Schulstreik tatsächlich auf den Samstag verlegen könnten?
Dieser Platz muss all jenen weiterhin zur Verfügung stehen, die ihr von der Verfassung garantiertes Recht wahrnehmen und protestieren, bzw. ihre Meinung kundtun wollen, unabhängig davon, gegen wen sich die Kundgebungen richten. Als vom Volk gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten des Volkes müssen wir dafür sorgen, dass ihm Gehör geschenkt wird!

Bozen, 7.6.2019
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Der Südtiroler Landtag hat heute, 5. Juni 2019 mit breiter Mehrheit den Grünen Beschlussantrag „Einsatz für bedrohte Tier- und Pflanzenarten“.

Bei Pflanzen und Tieren– den Wolf ausgenommen – sind sich im Landtag alle einig. Heute am Weltumwelttag wurde der Grüne Beschlussantrag, der besagt, dass in Südtirol wieder Info- und Sensibilisierungsmaterial zu bedrohten Tier- und Pflanzenarten verbreitet werden soll, genehmigt. Zusätzlich zu klassischen Kommunikationsmitteln wie Postern wird auch der Einsatz von moderneren Technologien in Erwägung gezogen, mit deren Hilfe Sichtungen von bedrohten Tierarten mit Standpunkt und Fotos in einer öffentlich zugänglichen Karte eingetragen werden können. Die notwendigen personellen Ressourcen werden von der Provinz zur Verfügung gestellt.

Bozen, 05.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Übernahme ABD Airport AG von Privaten: Die Grüne Fraktion erhielt in dieser Landtagswoche vier wichtige Antworten auf Anfragen zu aktuellen Fragestunde

Zusammenfassend haben wir aus den Antworten von Landeshauptmann Kompatscher folgendes erfahren:

  1. Die Wertschätzung der ABD Airport AG kostete die Provinz 120.000€. Nach dem Referendum hat das Land die Finanzierung der ABD mit einem Dienstvertrag zu diesen Kosten fortgeführt. Im Jahr 2016: 5,2 Millionen Euro, im Jahr 2017: 3,9 Millionen Euro im Jahr 2018: 3,6 Millionen Euro
  2. Für den Verkauf bleibt noch Zeit. Die Ausschreibung sieht vor, dass die Vergabe (unterschrieben am 13.05.2019) nicht wirksam ist, bis die Überprüfung nicht beendet wurde, was bisher noch nicht der Fall war. Die 60-Tage-Frist, innerhalb der der Vertrag unterschrieben sein muss, beginnt erst, nachdem diese Überprüfung abgeschlossen wurde. Es gibt demnach noch genug Zeit, um ein Landesgesetz zur Limitierung des Flugverkehrs und ein Verbot der Verlängerung von Start- und Landebahn zu verabschieden!
  3. Finanzielle Aspekte: Der finanzielle Verlust im Haushalt der Provinz im Falle eines Verkaufs. Kompatscher bestätigte, dass im Landeshaushalt (Kapitel „Beteiligungen“) die ABD Airport AG mit einem Wert von 37.155.797€ angeführt ist. Sollte sie verkauft werden, sinkt die Beteiligung auf null. Folglich wird im Kapitel „Veräußerungen von Beteiligungen“ einmalig die Verkaufssumme von 3,8 Millionen Euro aufscheinen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Summen ist eklatant und schwer zu rechtfertigen.
  4. Würde es sich das Land nochmals überlegen und nicht verkaufen wollen, könnten die Gewinner der Ausschreibung Rekurs einreichen und Schadensersatz verlangen?
    Nein, antwortete Kompatscher. Die Ausschreibung sieht vor, dass die Provinz die Übernahme zu jeder Zeit annullieren kann, ohne dass Schadensersatzforderungen erhoben werden dürfen. In diesem Fall können höchstens die Kosten, welche durch die Teilnahme an der Ausschreibung entstanden sind, von den Teilnehmenden zurückgefordert werden.

Schlussfolgerung: Das Land hat große zeitliche und juristische Spielräume, um ein Gesetz zur Limitierung des Flugverkehrs zu verabschieden und um sich die Sache doch noch anders zu überlegen.

Im Anhang die Anfragen und die dazugehörenden Antworten.

Bozen, 05.06.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Wie wir von der Ausrottungsmentalität wieder zu sachlichen Lösungen finden und dabei Mensch, Lebensraum, Tier und Pflanze schützen können.

Allgemein wird Biodiversität und deren Schutz als erstrebenswertes politisches und gesellschaftliches Ziel anerkannt. Allerdings birgt das Ziel des Arten- und Naturschutzes durchaus auch harte Konflikte. Wir sehen dies gerade in den letzten Jahren immer wieder bestätigt, wenn es etwa um Großraubtiere und den Schutz von Mensch und Existenz geht. Südtirol bleibt weder von den international laufenden Debatten noch von der Präsenz der Großraubtiere wie Bär oder Wolf verschont. Ehemals waren sie in unseren Breiten ausgerottet, durch verschiedene Ansiedlungsprogramme kehren sie vermehrt auch bei uns zurück. Andere gefährliche Tiere sind aufgrund konsequenten Naturschutzes und breit angelegten Sensibilisierungsprogrammen vor dem Aussterben gerettet worden (man denke nur an Giftschlangen). Neben der positiven Bedeutung für den Artenschutz gibt es aber auch Ablehnung, ja oft sogar Auflehnung gegen die Präsenz von Großraubtieren. Wir wissen, dass die positive Annahme von diesen Tieren immer dann schwierig ist, wenn die Existenz etwa von Bergbäuerinnen und Bergbauern und deren Nutztieren bedroht ist. Immer wieder wird gefordert, man solle zur Ausrottung zurückkehren (Stichworte: Wolfsfreies Südtirol, Bärenfreies Südtirol).

Wir sind überzeugt, dass man diese Konflikte nicht totalitär, sondern wenn schon immer gesamtgesellschaftlich lösen muss. Wir fordern daher eine Versachlichung des Diskurses, indem der Umgang mit Großraubtieren einem Managementplan unterworfen wird. Zu diesem Thema haben wir einen Beschlussantrag vorgelegt, der in der laufenden Landtagswoche behandelt wird. Außerdem braucht es Unterstützung des Herdenschutzes, Ausgleichzahlungen für geschädigte Bauern, spezifische Aus- und Fortbildung der Landwirtinnen und Landwirte. Für besonders problematische Fälle ist die Entnahme, wie gesetzlich vorgesehen, kein Tabu.

Eine ausgewogene Information und Sensibilisierung bettet das oft so polarisierend diskutierte Thema von Wolf und Bär in jenes der geschützten und bedrohten Tier- und Pflanzenarten ein. Auch hier besteht Handlungsbedarf. Damit befasst sich der zweite Beschlussantrag der Grünen Fraktion in dieser Woche.

Im Landtag nichts Neues.

 Die Rückkehr der Großraubtiere in die Alpen wurde von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen schon seit geraumer Zeit angekündigt. Das Land Südtirol hätte demnach genug Zeit gehabt, sich darauf vorzubereiten.

Die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag hat seit 2012 immer wieder Beschlussanträge vorgelegt, die den Einsatz einer „Arbeitsgruppe Großraubwild“ forderten (in den Jahren 2012 und 2014). Darin wurde die Zusammenarbeit, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Bäuerinnen und Bauern, Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen propagiert. Zudem wurde vonseiten der Grünen Fraktion ein „Managementplan für Großraubtiere“ gefordert (im Jahr 2014). Diese Vorschläge wurden von der Mehrheit ein ums andere Mal zurückgewiesen.

Hier eine kurze Chronologie:

  1. Mai 2012, Beschlussantrag Nr. 480: „Arbeitsgruppe Großraubwild“: 4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Abgelehnt.
  2. Jänner 2014, Beschlussantrag Nr. 38 „Arbeitsgruppe Großraubwild”: 14 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen. Abgelehnt.
  3. Oktober 2014, Beschlussantrag Nr. 244: „Managementplan für Großraubtiere“: 4 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen. Abgelehnt.

Somit traf das Land dieses Ereignis völlig unvorbereitet: Man wartete solange, bis das erste Schaf gerissen wurde und machte sich erst in der Folge Gedanken über Maßnahmen. Angst und Wut hatten zu diesem Zeitpunkt eine sachliche und lösungsorientierte Argumentation bereits sehr schwierig werden lassen.

Aber es ist nie zu spät, um die Sache wieder in die Hand zu nehmen und pragmatische, sichere und realistische Lösungen vorzuschlagen. Deshalb wagen wir noch einen Vorstoß mit einem Beschlussantrag, der – nicht zufällig – den Titel „Großraubwild: ein Managementplan zum Schutz der Tätigkeiten der Menschen und anderer Tierarten“ trägt. Neben dem Erhalt der Biodiversität scheint es uns nämlich ein dringendes und wichtiges Ziel, Herdentiere, Landwirte und Landwirtinnen sowie Almwirtschaft zu schützen. Deshalb wollen wir einen Weg aufzeigen, der es ermöglicht, diejenigen, die auf den Almen und Bergbauernhöfen arbeiten, zu unterstützen und der zeigt, dass eine Lösung dieses Problems im Interesse aller Beteiligten möglich ist!

Herden schützen, Bergbauern und -bäuerinnen unterstützen.

Wir wollen Bergbäuerinnen und -bauern sowie Herden schützen, ohne den Wolf ein zweites Mal ausrotten zu müssen.

Auf den Schweizer Almen wird seit über zehn Jahren aktiver Herdenschutz betrieben. Hirten, Hirtinnen Hunde und Zäune schützen Schafe vor dem Zugriff durch Wölfe. Diese überaus positive Praxiserfahrung ist auf Südtirol zu übertragen, die Kosten muss die öffentliche Hand übernehmen.

Wolfsrisse, wie wir sie in den vergangenen Wochen erlebten, müssen so bald wie möglich der Vergangenheit angehören. Die Schaf- bzw. Almbauern und -bäuerinnen brauchen jegliche Unterstützung der öffentlichen Hand, um die Herden sorglos auf die Weiden und Almen bringen zu können.
Europaweit wird seit zwei Jahrzehnten intensiv geforscht, wie Weidewirtschaft und Großraubtiere nebeneinander bestehen können. Die Forschenden haben eine Reihe von Punkten definiert, die mittlerweile in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgreich angewendet werden.

Die Herden müssen geschützt werden. Dazu ist die Gesellschaft gefordert, gemeinsam mit den Bergbauern und -bäuerinnen Lösungen umzusetzen. Hirtinnen und Hirten, Herdenschutzhunde sowie Zäune verursachen Kosten, die durch die öffentliche Hand zu tragen sind. Die Erfahrungen auf den Schweizer Almen haben gezeigt, dass der Herdenschutz zur Zufriedenheit aller Beteiligten gut funktioniert.

Verluste sind sofort und unkompliziert zu entschädigen. Sollte es dennoch zu Rissen kommen, dann müssen behördliche Experten und Expertinnen sofort zur Stelle sein und den Schaden erheben. Die Entschädigung muss von der Behörde in kürzester Zeit an die Bergbäuerinnen und -bauern ausbezahlt werden.

Ausbildung ist notwendig. Alle Betroffenen wie Försterinnen und Förster, Bergbauern und -bäuerinnen sowie Jägerinnen und Jäger sollen eine gründliche Ausbildung bekommen. Nur durch ein umfangreiches Wissen können gemeinsam erarbeitete Lösungsansätze angegangen und umgesetzt werden.

Überwachung der Wolfspopulation. Wölfe und Bären sollen durch geeignetes Personal des Forstdienstes mit modernsten Methoden ständig überwacht werden. Der Südtiroler Forstdienst ist kapillar organisiert und hat schon heute erfahrene Fachleute in seinen Reihen, die ein Wolfsmonitoring betreiben könnten.

Vor drastischen Maßnahmen nicht zurückschrecken. Sollten trotz aller Vorkehrungen auffällige oder problematische Großraubtiere Schäden anrichten, dann braucht es die Möglichkeit, wirksame Maßnahmen wie Vergrämung oder als allerletzte Lösung auch den Abschuss von Tieren schnell und professionell durchzuziehen.

Der Unmut der Bergbäuerinnen und -bauern ist sehr verständlich, denn es ist bisher anscheinend nicht gelungen, ein Managementkonzept auf die Beine zu stellen. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein, aber man erwehrt sich nicht des Eindrucks, dass die Bemühungen der zuständigen Landesbehörde von verschiedenen Seiten torpediert werden.

Südtirol hat bisher schon viel größere Probleme erfolgreich gelöst. Gesellschaft, Landwirte und Landwirtinnen, Behörde und Politik sollten die wissenschaftlichen Ratschläge aufnehmen, das nötige Geld zur Verfügung stellen, in Ausbildung investieren, die Bergbauern und -bäuerinnen nicht allein lassen und wenn nötig, auch drastische Maßnahmen regelkonform umsetzen.

„Die Schafzucht in Südtirol empfinde ich als ein sehr wichtiges Element, im Sinne der Biodiversität stellt sie auf unseren Almen einen wichtigen Faktor dar“, so Peter Gasser, Tierarzt aus Mals „doch genau jene, die sich mit Slogans wie wolfsfrei als Bauernfänger betätigen müssten wissen, dass dies im italienischen und im europäischen Kontext nicht möglich ist. Somit stellen sie die wahre Gefahr für unserer Schafbestände dar.“

Wissen, was gefährdet ist.

Die heute mittleren und älteren Generationen erinnern sich an Poster, die an allen erdenklichen Orten angebracht waren und auf denen eine Auswahl der geschützten und bedrohten Zier- und Pflanzenarten zu sehen waren. Diese Poster prägten erstens die Bilder und Namen dieser Tiere und Pflanzen ein, waren zweitens auch eine deutliche Aufforderung an alle, hierfür Verantwortung zu übernehmen.

Heute gibt es neben Postern noch sehr viel bessere Kommunikationsmedien, um dieses Wissen und dieses Bewusstsein für die Natur, die schützenswerte Flora und Fauna zu festigen. In einem Beschlussantrag schlagen wir vor, in diese Stoßrichtung aktiv zu werden. Unser reicher Landeshaushalt muss auch für jene Lebewesen bereit stehen, die auch in Zukunft Teil des Südtiroler Lebensraum sein sollen.

 

Bozen, 03.06.2019

 

Brigitte Foppa         Riccardo Dello Sbarba            Hanspeter Staffler          Peter Gasser

Das Landesgesetz zur Personalordnung spricht eine klare Sprache: Bei der Erneuerung der Kollektivverträge ist in erster Linie „auf den Schutz der Kaufkraft der Gehälter“ zu achten und in zweiter Linie sind Punkte wie Arbeitszeitregelung, Leistungsprämie oder Essensgutscheine zu verhandeln.

Das Landesgesetz sieht auch vor, dass bei der Erneuerung der Kollektivverträge die „allgemeine Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes“ zu berücksichtigen sind. Im Jahr 2015 hatten sich die Gewerkschaften der Landesregierung gegenüber sehr entgegenkommend gezeigt und bei den Gesprächen auf einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes verzichtet, weil die damalige wirtschaftliche Entwicklung etwas angespannt war.

Aufgrund der sehr guten Konjunktur in Europa und auch in Südtirol boomt derzeit die Wirtschaft und der Südtiroler Arbeitsmarkt ist leergefegt. Das sind nun jene vom Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen, wo erstens der erlittene Kaufkraftverlust der vergangenen acht Jahre auszugleichen ist und wo zweitens die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft auch an der allgemeinen guten Entwicklung der Wirtschaft teilhaben sollen.

Es ist der Zeitpunkt gekommen, den eingetretenen Kaufkraftverlust der Löhne und Gehälter großzügig zu kompensieren und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlich was draufzulegen, weil die Wirtschaft floriert. Der öffentliche Haushalt beträgt heuer rund sechs Milliarden Euro und die Landesregierung ist nun in der Pflicht, für die Bediensteten der Kindergärten und Schulen, der Seniorenwohnheime und Krankenhäuser, der Gemeinde- und Landesangestellten die nötigen Geldmittel von mindestens 150 Millionen pro Jahr zur Verfügung zu stellen.

Bozen, 03.06.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

SVP-Arbeitnehmer Helmuth Renzler hat das Verhalten der Gewerkschaften kritisiert und gesagt, dass seiner Meinung nach der Schritt, die Verhandlungen abzubrechen, nicht der Klügste war. Diese Aussage ist aus dem Mund eines Arbeitnehmers völlig unverständlich, will die Landesregierung durch ihre Verhandlungstaktik doch lediglich vom Wesentlichen ablenken.

Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag (BÜKV) besteht grundsätzlich aus zwei Teilen, dem Pflicht- und dem Kürteil. Zuerst wird im Pflichtteil der inflationsbedingte Kaufkraftverlust verhandelt, die Grundlohntabellen sind demnach entsprechend zu erhöhen. Das ist wesentlich! Erst nachher geht es im Kürteil des Kollektivvertrages um zusätzliche Punkte wie Essensgutscheine, Laborfonds, Sanipro oder Leistungsprämien.

Aufgrund des inflationsbedingten Kaufkraftverlustes der Löhne und Gehälter in den vergangenen acht Jahren braucht es eine allgemeine Lohnerhöhung von mindestens zehn Prozent, dies muss im Pflichtteil geregelt werden. Nachdem aber die Landesregierung anscheinend nicht willens ist, den Pflichtteil mit 150

Millionen Euro pro Jahr auszustatten, versucht sie die Gewerkschaften mit dem Kürteil zu ködern und zäumt somit das Pferd von hinten auf. Essensgutscheine, Laborfonds und Sanipro sind interessante zusätzliche Verhandlungspunkte, aber eben nur zusätzliche!

Diese regelwidrige Verhandlungstaktik kann sich keine Gewerkschaft auf Dauer gefallen lassen und es ist daher mehr als verständlich, dass die Gewerkschaften den Verhandlungstisch verlassen haben. Sie mussten gehen, um der Landesregierung zu signalisieren, dass zuerst ehrlich und fair über den Pflichtteil zu verhandeln ist und es eine allgemeine Gehaltserhöhung von mindestens zehn Prozent braucht. Anschließend sind die Gewerkschaften sicher gerne bereit, die Kür zu verhandeln.

In ganz Mitteleuropa laufen Verhandlungen in dieser Reihenfolge ab: Zuerst die Pflicht und dann die Kür. In Deutschland gab es für den öffentlichen Dienst zwischen 2010 und 2018 ein Plus von 23 Prozent, in Österreich für denselben Zeitraum ein Plus von 15 Prozent. In Südtirol sind die Löhne im Vergleich um drei Prozent gestiegen!

Bozen, 30.05.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 23.05.2019 berichtete die österreichische Tageszeitung „Der Standard“, dass Pestizide aus Obst- und Weinbau Südtiroler Kinderspielplätze kontaminieren würden. Der Standard bezieht sich dabei auf eine kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Studie, welche ein Forscherteam im Auftrag von Pesticide Action Network Europe (PAN-Europa) durchgeführt hatte.

Im besagten Artikel wurde von unveröffentlichten Studien gesprochen, in denen Südtiroler Kindergartenkinder auf Pestizidrückstände analysiert wurden: Was man im Urin nachwies, soll einzelne Grenzwerte um ein Zigfaches überschritten haben. Diese Information – sollte sie den Tatsachen entsprechen – wäre im Hinblick auf die Gesundheit unserer Kinder extrem besorgniserregend.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
1. Stimmt es, dass es unveröffentlichte Studien gibt, in denen der Urin von Südtiroler Kindergartenkinder auf Pestizidrückstände untersucht wurde?

Bozen, 30.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG
Am 23.05.2019 berichtete die österreichische Tageszeitung „Der Standard“, dass Pestizide aus Obst- und Weinbau Südtiroler Kinderspielplätze kontaminieren würden. Der Standard bezieht sich dabei auf eine kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Studie, welche ein Forscherteam im Auftrag von Pesticide Action Network Europe (PAN-Europa) durchgeführt hatte.

In der genannten Studie wurde die von den Südtiroler Grünen mehrmals aufgeworfene Tatsache, dass die Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden auf Nicht-Zielflächen wie Kinderspielplätze, Wohnzonen und Naturschutzgebieten äußerst problematisch sei, bestätigt. Die Wissenschaftler betonen, dass auf vielen Grasproben mehrere Wirkstoffe gefunden worden seien und dass die Cocktailwirkung dieser Wirkstoffe weitgehend unerforscht sei. Einige dieser Wirkstoffe würden auch hormonell wirken und könnten Krankheiten wie Krebs und Diabetes hervorrufen.

Zudem wird im besagten Artikel von unveröffentlichten Studien gesprochen, in denen Südtiroler Kindergartenkinder auf Pestizidrückstände analysiert wurden: Was man im Urin nachwies, soll einzelne Grenzwerte um ein Zigfaches überschritten haben. Diese Information – sollte sie den Tatsachen entsprechen – wäre nicht nur inhaltlich sondern auch politisch extrem besorgniserregend.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung: 

1. Stimmt es, dass es unveröffentlichte Studien gibt, in denen der Urin von Südtiroler Kindergartenkinder auf Pestizidrückstände untersucht wurde?
2. Falls ja, stimmt es, dass die einzelnen Grenzwerte im Urin um ein Zigfaches überschritten wurden?
3. Wer ist verantwortliche für diese Studien und wer ist verantwortlich, dass diese Studien nie veröffentlicht wurden?
4. Wir ersuchen um Aushändigung dieser laut „Der Standard“ unveröffentlichten Studie.

Bozen, 30.05.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung  heruntergeladen werden. Die Anlagen sind auf Grund der Bestimmungen über die Privacy leider nicht einsehbar.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

5G ist die fünfte Generation der Mobilfunktechnik. Mit dieser Technik soll bis zu 1000-mal mehr Datenvolumen übertragen werden als bisher. Die Zahl der verbundenen Geräte soll sich verhundertfachen, und die Reaktionsgeschwindigkeit nicht mal mehr eine Millisekunde betragen. Eng verbunden mit der 5G-Technologie ist das „Internet der Dinge“ (IOT), das die Automatisierung vieler Lebens- und Produktionsfelder via Netz ermöglicht.

Im Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder für die drahtlose Übertragung von Daten genutzt. Hertz (Hz) ist die Maßeinheit für die Frequenz und gibt die Zahl der Schwingungen der elektromagnetischen Wellen pro Sekunde an. Dabei gilt: Je breiter das genutzte Frequenzband, umso mehr Daten können übertragen werden. Für LTE (4G) sind Bänder von 20 bis 60 MHz in Gebrauch. Die 5G-Technik benötigt dagegen gleich 100 MHz, die nur noch für höhere Frequenzen verfügbar sind.

5G wird den „Elektrosmog“ noch erheblich verstärken. Weil die neue Technik mit sehr hohen Frequenzen operiert, ist deren Reichweite deutlich geringer als bei den bisherigen Antennen. Für die Füllung der oft beklagten Funklöcher taugt sie nicht. Aber sie vervielfacht die Zahl der nötigen Funkzellen. Darum errichtet etwa die Telekom allein im fünf Kilometer langen Teststreifen in Berlin-Schöneberg derzeit gleich 71 neue Sendemasten. Kommt es zum flächendeckenden Ausbau, wird das zigtausende zusätzliche Sendeanlagen erfordern.

Mit „der Implementierung von 5G drohen ernste, irreversible Konsequenzen für den Menschen“, warnen MedizinerInnen und Naturwissenschaftlerinnen in einem Appell (der zum Zeitpunkt dieser Anfrage 93.532 UnterzeichnerInnen aus 170 Ländern aufweist)  für einen Ausbaustopp der 5G-Technik, darunter auch der langjährige deutsche Umweltpolitiker und Biologe Ernst-Ulrich von Weizsäcker.  Er weist darauf hin, dass man noch nicht sicher weiß, ob die mobile Datenübertragungstechnik gesundheitliche Risiken mit sich bringt, dass man es aber auch noch nicht ausschließen kann.

Die EU-Kommission hat im Vorfeld des 5G-Netzausbaus jeden Mitgliedsstaat aufgefordert, eine Stadt mit 5G auszurüsten, in Italien ist es Turin. Die italienischen Grenzwerte aber sind „zu niedrig“ und „müssten“ angehoben werden. Belgien und die Schweiz haben inzwischen ähnliche Pläne gestoppt, in Erwartung von unabhängigen Unbedenklichkeitsgarantien.

Auch in unserer Region soll es verschiedene Gemeinden geben, die das neue Netz installieren. AgCom (Autorità per le Garanzie delle Comunicazioni) hat mit Beschluss Nr. 231/18/CONS festgelegt, dass 120 Gemeinden Italiens auf ihrem Gemeindegebiet die Einrichtung der neuen Umsetzer erlauben müssen. Für unsere Region scheinen im AgCom-Beschluss vier Gemeinden im Trentino auf (Valfloriana, Sover, Castel Condino und Terragnolo). Zugleich gibt es aber auch Gerüchte, wonach auch in Südtirol 5G-Pilotgemeinden werden sollen.

Daher richten wir folgende Frage an die Landesregierung:

  1. Gibt es in Südtirol bereits 5G-Antennen? Wenn ja, bitten wir um Auflistung mit Angabe der Gemeinde und des Standorts.
  2. Wie ist die Haltung der Landesregierung im Hinblick auf den Aufbau des 5G-Netzes?
  3. Wie ist der Planungsstand im Hinblick auf den Aufbau?
  4. Welchen Wissenstand hat die Landesregierung im Hinblick auf die mögliche Anhebung der Grenzwerte in Italien?

 Bozen, 30.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Umweltschützerinnen und Umweltschützer schlagen seit Jahrzehnten Alarm. Experten warnen mittlerweile in offiziellen Berichten davor, dass die zur Verfügung stehende Zeit immer knapper wird (nach dem Bericht des IPCC der Vereinten Nationen soll bis 2030 der weltweite Temperaturanstieg auf 1,5° begrenzt werden). Viele Jugendliche machen uns seit Monaten darauf aufmerksam und gehen zu Tausenden auf die Straßen, um unüberhörbar zu warnen: Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren! Auf lokaler Ebene erleben wir extreme und auf kurze Zeitspannen konzentrierte Klimaereignisse (trockene Winter, gefolgt von sturmartigen Gewittern, plötzliche Temperaturabfälle, heftige Windböen usw.) Das Klima ist unser wertvollstes Gut, das es zu schützen gilt. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Temperaturen weiterhin steigen. Es geht um das Überleben unseres gesamten Planeten und Südtirol kann und muss einen Beitrag leisten.

Bereits 2011 hat die Landesregierung einen Klimaplan verabschiedet, der bis 2050 umgesetzt werden soll und Ziele sowie Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung Südtirols beinhaltet. Eine
Strategie und ein Aktionsplan liegen also zum Großteil bereits vor. Die Zeitpläne und Zielvorgaben sind jedoch nicht mehr angemessen. 2050 liegt zu weit entfernt, die festgelegten Ziele sind nicht ausreichend ambitioniert und entsprechen nicht den in Paris getroffenen Entscheidungen (nach dem IPCC muss bis 2050 der klimatische Fußabdruck 0 Tonnen CO2 pro Person betragen, unser derzeitiger Plan sieht hingegen einen Fußabdruck von 1,5 Tonnen CO2 pro Person vor). Auch die bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen reichen nicht. Es ist an der Zeit, den Plan aus dem Jahr 2011 zu überarbeiten und an die sich schnell wandelnde Situation anzupassen. Laut der Antwort auf eine Anfrage im Landtag erfolgte eine erste Bewertung des Plans bereits 2016, eine Zwischenbilanz ist für den Sommer 2019 vorgesehen und eine zweite Überprüfung im Jahr 2021 geplant. Wir halten dies für eine gute Gelegenheit, um einen strafferen Zeitplan einzuführen und alle Maßnahmen zu verstärken, mit denen dem Klimanotstand so schnell wie möglich begegnet werden kann.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. den Klima- und Umweltnotstand anzuerkennen und zu erklären;
  2. den Klimaplan 2050 zu überarbeiten und die darin enthaltenen Zielsetzungen und Maßnahmen neu zu definieren, um zu einer Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5° bis 2030 beizutragen und bis 2050 den ökologischen Fußabdruck jedes Menschen auf 0 Tonnen CO2 zu reduzieren;
  3. bei den im Plan vorgesehenen Maßnahmen jene als prioritär einzustufen, die auf Energieeinsparung, einen reduzierten Einsatz von Einwegwaren aus Plastik sowie auf eine drastische Verringerung des Individualverkehrs und des Gütertransports auf der Straße abzielen;
  4. die Gemeinden, die noch keinen Klimaplan erstellt haben, dazu anzuspornen, dies nachzuholen, und alle Gemeinden bei der Umsetzung der Klima- und Umweltmaßnahmen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, miteinzubeziehen.

Bozen, 29.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler