Die Grünen Südtirols sind seit heute vollwertiges Mitglied der Europäischen Grünen

Nach einem mehrjährigen Verfahren wurden die Südtiroler Grünen am Sonntag, 10.11.2019 beim 30. EGP-Council im finnischen Tampere als vollwertige Mitglieder in die Europäische Grüne Partei aufgenommen. Die Delegierten der Grünen Parteien aus ganz Europa stimmten einstimmig mit einer Enthaltung (bei 116 Abstimmenden) für die Aufnahme – ein großes Zeichen der Anerkennung, wie die Südtiroler Delegation aus Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Tobe Planer, Verena Frei, Anna Hupel und Rogerio Portanova nach erfolgter Abstimmung erfreut unterstreicht. Nur für wenige Länder ist nämlich mehr als eine grüne Partei zugelassen. Die Südtiroler Autonomie und die Besonderheit der Südtiroler Grünen als Bindeglied zwischen dem deutschen und dem italienischen Sprachraum waren für die Aufnahme der Verdi Grüne Vërc ausschlaggebend.
“Die Mitgliedschaft bedeutet, dass wir in Zukunft ein Stück weit die europäische Politik mitgestalten werden. Wir werden an Anträgen zu europäischer Umwelt- und Verkehspolitik mitarbeiten und haben durch die Mitgliedschaft natürlich auch einen direkten Draht ins Europäische Parlament. Für mich persönlich ist die Aufnahme so etwas wie der Höhepunkt meiner zehn Jahre als Parteivorsitzende der Südtiroler Grünen,” so Brigitte Foppa.
Riccardo Dello Sbarba verweist auf die Notwendigkeit, einen internationalen Hintergrund zu haben: “Ohne Einbettung in ein größeres Ganzes verarmen und vereinsamen wir als Regionalpartei.”
Tobe Planer ist ebenfalls sehr zufrieden mit der Aufnahme, auf die er lange hingearbeitet hat: “Es ist für uns ein großer Vorteil, etwa weil wir dadurch frühzeitig an Informationen kommen und durch die vielen persönlichen Kontakte den europäischen Gedanken und interessante Gesichter aus ganz Europa ins Land bringen können.”
Die Präsenz der Südtiroler Grünen in der Europäischen Grünen Partei, vor fünf Jahren von den Jungen Grünen um Anna Hupel und Valentino Liberto vorgeschlagen, ist ein Meilenstein in ihrer Geschichte, ein klares, deutliches – und erwidertes – Bekenntnis zu Europa.

PRESSEMITTEILUNG.

Die Grüne Fraktion hat mit einem Änderungsantrag des Landtagsabgeordneten Hanspeter Staffler zum Handelsordnungsgesetz versucht, einen Südtiroler Weg für die Öffnungs- und Schließzeiten der Einzelhandelsbetriebe an Sonn- und Feiertagen zu finden.

Die Öffnungs- und Schließzeiten sind alleinige Kompetenz des Staates, welcher es den Handelstreibenden überlässt, eine Regelung zu treffen. Laut staatlichen Bestimmungen können die Einzelhandelsbetriebe auch an Sonn- und Feiertagen offen halten. Und dagegen sprechen sich die Grünen im Landtag aus.

Die Liberalisierung der Öffnungszeiten führt zu einer Verschiebung des Konsums in Richtung Großverteiler und benachteiligt die kleinen Nahversorger. Aus der Sicht der Familien und aus der Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen nachteilig.

Die Grünen schlagen deshalb in einem Änderungsantrag vor, ein Südtiroler Abkommen zwischen den Handelsunternehmen, Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen einzuführen, um die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten.

Die Mehrheit hat diesen Vorschlag wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt, möchte aber den Gedanken der Grünen weitertragen und versuchen, mit einer entsprechenden Durchführungsbestimmung die Kompetenzen zu den Ladenöffnungszeiten nach Südtirol zu holen.

BZ, 08.11.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Es ist ein mehrjähriges Projekt. Die Aufnahme in die Europäische Grüne Partei (EGP) ist kein Kinderspiel, sondern eine ernst zu nehmende Angelegenheit. Zumal für eine Regionalpartei, wie die Verdi Grüne Vërc es sind. Nur wenigen Ländern ist es gestattet, mehr als eine national agierende Grüne Partei in die EGP zu entsenden: lediglich England/Schottland, Katalonien/Spanien und Belgien – künftig also auch Italien.
Alles hatte 2014 begonnen, als die Südtiroler Grünen die „Federazione dei Verdi“, die Grüne Partei Italiens, verlassen hatten, weil diese im Jahr zuvor mit der in Südtirol nicht vermittelbaren Linkssplitterpartei „Rivoluzione Civile“ bei den Parlamentswahlen angetreten war. Die Wandlung zur autonom agierenden Regionalpartei war damit vollzogen. Die Unabhängigkeit brachte Vorteile, aber auch einige Nachteile. Neben dem Aufwand der Selbstverwaltung fehlte vor allem die Einbettung in ein „größeres Ganzes“. Man versuchte dies durch intensive Vernetzungsarbeit, insbesondere mit den Grünen Österreichs und Deutschlands, auszugleichen. Dadurch sind wichtige Kontakte etwa nach Tirol, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, etc. entstanden.
Dann kam die Idee von Anna Hupel und Valentino Liberto der Jungen Grünen, Teil der Europäischen Grünen zu werden. Ein kühner Vorschlag, der jedoch die Co-Vorsitzenden Brigitte Foppa und Giorgio Zanvettor begeisterte. Sie machten sich ans Werk und stellten den Antrag auf Aufnahme. Doch es war dann ein weiter Weg, bis es 2016 zur ersten „Fact Finding Mission“ kam. Die Spitzen der EGP (die beiden Vorsitzenden Reinhard Bütikofer und Monica Frassoni, Generalsekretärin Mar García sowie mehrere Vorstandsmitglieder) kamen nach Südtirol, um zu prüfen, ob es sich bei den Südtiroler Grünen um eine seriöse, aufnahmewürdige Partei handle. Neben diversen Lokalaugenscheinen gab es auch Aussprachen mit parteifernen Persönlichkeiten, um sich ein genaues Bild machen zu können. Die Mission ging gut aus. Ein halbes Jahr später gab eine gemeinsam organisierte Tagung zum Tourismus Einblick in die internationale Welt der Europäischen Grünen: Delegierte aus ganz Europa kamen nach Meran, um über Overtourism zu diskutieren.
Im Dezember 2017 wurde die erste große Hürde genommen: Im schwedischen Karlstad wurden die Südtiroler Grünen als „candidate member“ aufgenommen. Vorab galt es viele „Klinken zu putzen“, es gab Kontakte mit Delegierten aus allen Ländern Europas, in denen die Südtiroler Delegation um Zustimmung warb. Und so gab es am Ende ein einstimmiges Votum für die Erstaufnahme.
Zwei Jahre später, am 10. November 2019, steht nun die endgültige Aufnahme der Verdi Grüne Vërc in die Familie der Europäischen Grünen an. Auch heuer wieder gab es eine Fact Finding Mission, bei der der designierte neue Co-Sprecher der EGP, Thomas Waitz, anwesend war. Wieder gab es ein positives Gutachten für die Südtiroler Grünen.
So fahren die Delegierten Brigitte Foppa, Verena Frei, Riccardo Dello Sbarba, Tobias Planer, Anna Hupel und Rogerio Portanova an diesem Wochenende nach Tampere (Finnland) – und sind frohen Mutes, als vollwertige Mitglieder der Europäischen Grünen Partei zurückzukehren.

Bozen, 08.11.2019

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Tobias Planer
Verena Frei
Anna Hupel

PRESSEMITTEILUNG.

Die Grünen stehen hinter dem Geist der Olympischen Spiele, in dem sie sich auch selbst wiedererkennen. Gemeinschaftssinn, Internationalität und Respekt sind auch die Grundwerte unserer Politik.
Auf die Spiele in Antholz blicken wir jedoch mit Skepsis. Denn die Risiken, die von solch einem großen Event für unsere Umwelt und die Lebensqualität in unseren Tälern ausgehen, sind sehr groß. Das Gesetz wurde heute vom Landtag genehmigt. Die Grüne Fraktion hat sich enthalten. In unserer Tagesordnung zum Gesetzentwurf fordern wir die größtmögliche Nachhaltigkeit für die Austragung der Bewerbe in Südtirol. Die Punkte 1, 2 und 3 der Grünen Tagesordnung wurden angenommen. Doch wir werden weiterhin ein Auge nach Antholz werfen.

BZ, 07.11.2019

Brigitte Foppa
Riccardo dello Sbarba
Hanspeter Staffler

TAGESORDNUNG ZUM LGE 37/19.

Olympische Winterspiele im kleinen Antholz. Kann das gut gehen? Die jüngste Geschichte der Olympischen Spiele und vor allem ihrer organisatorischen Personifikation in Form des IOC lässt die Hoffnung zumindest nicht ins Unermessliche wachsen.
Für die Olympischen Winterspiele 2026 gab es ursprünglich 9 Bewerber. Sion, Innsbruck, Graubünden und Calgary zogen ihre jeweilige Kandidatur zurück, nachdem die Menschen in Volksbefragungen klar und deutlich Nein zu einer möglichen Austragung gesagt hatten. Sapporo und Graz zogen die Bewerbung ebenfalls zurück, das türkische Erzurum wurden vom IOC abgelehnt. Übrig blieben Stockholm und Mailand mit Cortina inklusive Antholz. Etwa weil die lokalen Bevölkerungen in der schwedischen Hauptstadt und der norditalienischen Alpenregion einer Austragung der Olympischen Spiele mehrheitlich zustimmten? Nein, in den einzig übriggebliebenen Kandidatenstädten wurde die Bevölkerung vorsichtshalber gar nicht erst gefragt. Stockholms Stadtrat stimmte zwar gegen die Kandidatur und auch die Politik in Mailand bzw. in Cortina war wenig begeistert, aber die Vertreterinnen und Vertreter des IOC vor Ort ignorierten diese lokalen negativen politischen Bescheide und zogen die Bewerbungen einfach durch.
Wie bekannt, hatte Italien letztendlich bei diesem fragwürdigen Rennen die Nase vorn. Nun gilt es, die Spiele so zu gestalten, dass für die betroffenen Regionen ein Nutzen, oder in jedem Fall kein Schaden entsteht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die von Italien durchgeführte Gesamtkostenberechnung für die Spiele bruchstückhaft und riskant ist.
Es gibt viele Gründe, warum sich die Austragung von Olympischen Spielen unter heutigen Voraussetzungen meist als problematisch herausgestellt hat: Die Kosten, welche fast immer die Erwartungen übertreffen, die Verkehrsbelastung während der Austragung, Eingriffe in die Natur, die so gut wie nie eingeplant sind und doch meistens stattfinden, usw. Für Südtirol kommt zu alldem noch ein Faktor hinzu. Gerade jetzt, wo wir im Lande über die Grenzen der Belastbarkeit durch den Tourismus diskutieren, muss uns bewusst sein, was die Medienpräsenz bei den Winterspielen an internationaler Bekanntheit mit sich bringen könnte.
Daher sollte Südtirol in Eigeninitiative dafür sorgen, dass diese Olympischen Spiele für Mensch und Natur so nachhaltig wie möglich gestaltet werden, was Infrastruktur, Mobilität und Logistik betrifft.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Olympiagesetz

  1. Die Austragung der Biathlon-Bewerbe in Antholz 2026 als „Green Event KlimaLand Südtirol Alto Adige“ (Zertifikat ausgearbeitet von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz) auszurichten.
  2. Größtmögliche Anreize zu schaffen, damit Besucher und Besucherinnen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Südtirol, bzw. ins Pustertal anreisen. (Einrichtung von Sonderzügen, Shuttles, zusätzlichen Busdiensten, etc.). In Kombination mit dem Eintrittsticket für die Biathlon-Bewerbe soll der öffentliche Nahverkehr in Südtirol zudem unentgeltlich zur Verfügung stehen.
  3. Dafür zu sorgen, dass im Sinne des „Plastic-free“-Prinzips komplett auf Plastikgeschirr verzichtet und mindestens 50% Mehrweggeschirr verwendet wird.
  4. Die Installierung von 5G-Antennen (die bereits für die WM 2020 im Gespräch sind) zu verhindern oder dieser auf jeden Fall nur unter dem Vorbehalt zuzustimmen, dass die Antennen strikt auf das Austragungsgelände und die Austragungsdauer örtlich und zeitlich eingegrenzt errichtet werden.

Bozen, 06.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die Punkte 1, 2 und 3 der Tagesordnung wurden in der Landtagssitzung am 07.11.2019 angenommen.

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wurde in Trient im Fraktionssprecherkollegium des Regionalrats über den Gesetzentwurf des Regionalratspräsidenten Paccher zu den Renten der Regionalratsabgeordneten diskutiert. Am Nachmittag befasst sich der Gesetzgebungsausschuss damit.

Dies die Position der Grünen Fraktion:

  1. Der Entwurf des Regionalratspräsidenten ist eine Anpassung an das Abkommen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen und sieht das rein beitragsbezogene Einzahlungssystem auch für PolitikerInnen vor. Aus unserer Sicht ist das sinnvoll und unterstützenswert und spiegelt im Übrigen auch unsere Meinung seit jeher wider.
  2. Die von der SVP eingebrachten Änderungsanträge am Gesetzentwurf Paccher hingegen gehen in eine andere Richtung. Sie betreffen im Wesentlichen die „alten“ Abgeordneten und lassen auf eine Vorgangsweise schließen, die wir bestens (schlechtestens) in Erinnerung haben: Man hat hier ganz offensichtlich im Vorfeld mit den Ex-MandatarInnen gesprochen, die auf Protestkurs gegangen sind, um sich ihre Privilegien zu sichern. Einige Anträge zielen denn auch darauf ab, die Vorschüsse wieder zu erhöhen, sodass es zu Nachzahlungen an die Altmandatare kommen würde – zu diesem Zweck wird die durchschnittliche Lebenserwartung wieder erhöht (!). Der Höchstbetrag der Pensionszusammenlegungen wird abgeschafft. Die Rente kann ohne Abzüge bereits mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Weitere „kleinere“ Maßnahmen bringen für einzelne Altmandatare, auf die sie quasi maßgeschneidert sind, große Vorteile. (Riccardo Dello Sbarba: „Diese Anträge haben alle einen Namen und einen Nachnamen!“) Das geht nicht an. Gesetze müssen immer so gedacht werden, dass sie allgemein gültig und sinnvoll und nicht auf Einzelfälle zugeschnitten sind.
    Diese Anträge sind daher ausnahmslos und entschieden abzulehnen.
  3. Außerdem warnen wir davor, den Fehler der Reform von 2012 zu wiederholen, wo man ein Gesetz verabschiedet hatte, ohne genaue Berechnungen der Auswirkungen vorliegen zu haben. Wir verlangen daher bis zur Behandlung im Plenum die Vorlage aller Berechnungen, insbesondere der Kosten, die der Allgemeinheit durch dieses Gesetz entstehen dürften.
  4. In einer derart schwierigen Materie, in der wir als PolitikerInnen immer befangen sind, da es um unsere eigene Zukunft geht, braucht es dringend Transparenz und Wahrhaftigkeit. Dahinter stehen wir.

Bozen, 04.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Im zweiten Gesetzgebungsausschuss des Landtags werden heute die Änderungsvorschläge des Gesetzes „Raum und Landschaft“ – vorgebracht von Landesrätin Kuenzer – diskutiert.
Die Grüne Fraktion hat bei dieser Gelegenheit einen Änderungsvorschlag präsentiert, der vorsieht, dass auch mit dem neuen Gesetz in den Gemeindebaukommissionen „beide Geschlechter vertreten sein müssen“.
Im (noch) gültigen Raumordnungsgesetz wurde dank des Gleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2010 die Vertretung sowohl von Männern als auch von Frauen in den Baukommissionen garantiert. Doch seit der Verabschiedung des neuen „Raum und Landschaft“-Gesetzes waren die Uhren wieder auf null gestellt. So gesehen war es nur folgerichtig, dass der Gesetzgebungsausschuss dem Grünen Antrag zugestimmt hat. Auf diese Weise ist die Präsenz von Frauen in jenen Kommissionen, die sich mit der Gestaltung unseres Landes auseinandersetzen, aufs Neue gesichert.
Eine „angemessene“ Vertretung – also zumindest 30% Frauenanteil – kam leider nicht zustande. Nur Riccardo Dello Sbarba, Magdalena Amhof und Sandro Repetto stimmten für den Wortlaut “angemessene Vertretung der Geschlechter“ im Gesetzestext. Franz Locher, Manfred Vallazza, Andreas Leiter Reber und Helmut Tauber stimmten dagegen, Peter Faistnauer enthielt sich. „Ich bin sehr froh, dass auch in Zukunft Frauen in den Baukommissionen vertreten sein müssen. Zwar hatte ich gehofft, eine „angemessene Vertretung“ zu erreichen, aber anscheinend ist die Zeit noch nicht reif dafür. Zum Glück haben Grüne und Frauen einen langen Atem und bleiben dran“, so eine zufriedene und hoffnungsvolle Brigitte Foppa.

Bozen, 31.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Nutzung von öffentlichem Nahverkehr und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene sind zu fördern.

Jugendliche auf der ganzen Welt fordern jede Woche: Klimaschutz muss das wichtigste Ziel der Politik sein. Dieser Forderung müssen und wollen wir Rechnung tragen.

Essen und Wohnen bilden zwei, Mobilität die dritte Seite unseres Klimadreiecks. In diesen drei Bereichen kann auch die lokale Landespolitik agieren und so ein Zeichen setzen: Zum Beispiel indem sie die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und effiziente Gütertransporte auf der Schiene fördert. Dies macht eine Politik aus, die nach vorne schaut und sich des Schutzes der Umwelt und des Klimas annimmt.

1. Bereich – Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler

Jeden Tag begeben sich tausende Menschen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeit. Viele von ihnen greifen dabei aus verschiedenen Gründen auf den öffentlichen Verkehr zurück: Weil es das Günstigste ist, weil es bequem ist, weil man sparen will – oder um einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Dabei tragen sie nicht unerheblich zur Verringerung des Einzelverkehrs auf den Straßen bei.

Fakt ist aber auch: Die finanzielle Last, der Pendler und Pendlerinnen aufgrund dieser notwendigen Fahrten zur Arbeit ausgesetzt sind, ist erheblich. Mit dem Beschlussantrag Reduzierter Tarif für PendlerInnen im öffentlichen Verkehr fordern wir die Landesregierung dazu auf, Bewusstsein zu schaffen und einen speziellen reduzierten Tarif für jene einzuführen, die täglich zur Arbeit pendeln und dabei die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

Klimaschutz funktioniert auch, indem Menschen belohnt werden, die sich nachhaltig verhalten. Auf diese Weise werden andere sensibilisiert und ermuntert, es ihnen gleichzutun.

2. Bereich – Güterverkehr: Leise Züge sind gut für Gesundheit und Wirtschaft

Den Warenverkehr auf die Schiene zu verlegen ist seit jeher ein wichtiges Ziel der Grünen. Ein effizientes Schienennetz ist hierfür notwendige Voraussetzung. Leider sind die Güterzüge in Italien immer noch sehr laut. Am meisten leiden darunter jene, die in unmittelbarer Nähe der Bahnstrecke wohnen. Somit entsteht ein anderes Gesundheitsrisiko, die Lärmbelästigung. Die Rete Ferroviaria Italiana (RFI) hat bis heute wenig oder gar nichts unternommen, um die alten Waggons zu modernisieren oder auszutauschen. Diese Säumigkeit kann zusätzlich zu den Gesundheitsschäden auch zu wirtschaftlichen Schäden führen. Die EU fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, Anreize für Eisenbahnunternehmen zu schaffen, damit sie geräuscharmes Rollmaterial verwenden. So könnte Deutschland, Ziel- oder Durchzugsland für viele Güterzüge, die über den Brenner fahren, bald die Durchfahrt italienischer Züge verbieten, weil diese zu laut sind. Das Land Südtirol muss seinen Teil beitragen und Italien bzw. RFI dazu bewegen, die Waggons für den Güterverkehr auf den Schienen zu modernisieren. Dahin zielt unser Beschlussantrag Lärmarme Eisenbahnwaggons: Rasche Umsetzung des europäischen Fahrplans.

Denn was Klima und Lebensqualität schützt, ist auch gut für die Wirtschaft.

 Bozen, 30.10.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Immer aktuell: Grünes Positionspapier zur Doppelten Staatsbürgerschaft

Grundsätzlich: Schon heute leben in Europa Tausende von Menschen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Diese Einzelpersonen haben den Doppelpass aus geschichtlichen oder familiären Gründen erhalten, und zwar im Kontext einer Europäischen Union, deren innere Grenzen ständig überschritten wurden. Unser Einwand richtet sich gegen die Übertragung dieses individuellen Rechts auf ein eingegrenztes Kollektiv, im spezifischen Fall die deutsche und ladinische Bevölkerung Südtirols. Damit wird eine Rechtsungleichheit zu den restlichen, vielfach seit langem im Lande lebenden SüdtirolerInnen geschaffen.

Nach aktuellem Wissensstand wäre das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft auf zwei Personengruppen eingeschränkt, weil begründbar:

  1. Auf Personen, die nachweisen können, VorfahrInnen in Südtirol (gehabt) zu haben, die zum Zeitpunkt der Abtrennung Südtirols von Österreich österreichische StaatsbürgerInnen waren (Begründung durch Abstammung).
  2. Auf Personen, die der deutschen oder ladinischen Volksgruppe angehören (Begründung durch die Schutzmachtfunktion Österreichs für diese beiden Gruppen).

Im Detail würde dies zu einer Vielzahl von Problemen führen:

Praktische Probleme (Auswahl):

  • Die Begründung durch Abstammung führt etwa zur Frage: Wer kann nachweisen (und wie), dass seine/ihre Vorfahren einmal BürgerInnen des österreichischen Staates vor 1919 waren, wenn in unseren Gemeinden erst ab 1922 Standes- und Meldeämter geführt werden? Sollen also wieder Ahnenpässe über die Taufbücher der Pfarrarchive eingeholt werden?
  • Das Kriterium zur Zugehörigkeit zur Sprachgruppe wiederum führt zur Frage, wer denn der deutschen und ladinischen Sprachgruppe zugehörig ist. Denkt man zum Nachweis an die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung? Die hat doch einen völlig anderen Zweck, nämlich die interne Verteilung gemäß Proporz. Was passiert mit all jenen, die sich nicht zugeordnet, sondern nur angegliedert haben? Werden sich dann in Zukunft ItalienerInnen entweder für die österreichische Staatsangehörigkeit oder die Ansprüche gemäß Proporz für die italienische Sprachgruppe entscheiden müssen? Hält ein solcher Rechtswiderspruch überhaupt einer rechtlichen Prüfung statt?
  • Falls man nicht nach Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung vorgeht: Wie wird festgestellt, wer „deutsch“ und wer „ladinisch“ ist? Und wie immer wird auf einen Aspekt vergessen: Was ist mit den Zwei-, Mehr- und Anderssprachigen im Lande? Welche Rechte stehen ihnen zu und wie erwerben sie diese Rechte?

Politische Probleme, gesellschafts- und autonomiepolitische Fragen (Auswahl):

  • Im Lande wird ein rechtliches Gefälle mit schwer wiegenden Unterschieden auftreten:  Ein Teil der SüdtirolerInnen wird um die doppelte Staatsbürgerschaft ansuchen können, ein weiterer Teil nicht. Das wird dem bereits im Wachsen begriffenen Eindruck der fortschreitenden Marginalisierung der italienischen SüdtirolerInnen weiteren Vorschub leisten. Gewiss werden nicht so viele ItalienerInnen den Wunsch hegen, österreichische StaatsbürgerInnen zu werden. Aber allein die bloße Tatsache, darauf keinen Anspruch zu haben, wird Benachteiligungsgefühle entstehen lassen. In einer Situation der wachsenden Resignation und Mutlosigkeit der italienischen Sprachgruppe braucht es keine weiteren Angriffe. Wir erinnern daran, dass die Vertretung im Landtag mit 14%, bzw., mit 12,5% in der Landesregierung weit unter der tatsächlichen Stärke der italienischen Sprachgruppe [26% bei der Volkszählung 2011] liegt).
  • Die deutschen Rechtsparteien provozieren seit Jahren in dieser Sache. Mit der vordergründigen Berufung auf das historische Unrecht, das zweifelsfrei an Südtirol begangen wurde, wird ständig am kollektiven Selbstwertgefühl der italienischen Südtiroler gesägt. Jegliche Identifikation mit Italien wird als Nationalismus etikettiert und beanstandet. Politische Vorschläge in der Bandbreite von neutralen Trikots für Südtiroler SportlerInnen bis hin zur Ausrufung der Selbstbestimmung für Südtirol halten das Bewusstsein der ethnischen Unterschiede wach. Dieses kontinuierliche Herumstochern hat zu einem Wettlauf der Benachteiligung und zum Kampf um die Opferrolle zwischen der deutschen und italienischen Volksgruppe geführt. Die Voraussetzungen für einen friedlichen und rücksichtsvollen Diskurs im Lande verschlechtern sich auf diese Weise beständig. Die doppelte Staatsbürgerschaft verstärkt diesen perversen Mechanismus um ein Vielfaches.
  • Auf einer weiteren Ebene muss bedacht werden, welche Folgen die Doppelpassregelung auf die Kräfteverhältnisse zwischen Südtirol und Italien, zwischen Südtirol und Österreich und zwischen Italien und Österreich haben könnte. Die schwierige und stets gefährdete Balance der letzten Jahre scheint sich bereits durch die bloße Ankündigung seitens der neuen österreichischen Regierung geschwächt zu haben.
  • Wenn man erst bedenkt, welche Situation eintreten könnte, wenn sehr wenige deutsche und ladinische SüdtirolerInnen um den österreichischen Pass ansuchen, wird das gesamte Ausmaß des Ansinnens deutlich. Rom könnte dann annehmen, dass die Verbindung zu Österreich mittlerweile an Bedeutung verloren hat; die Schutzmachtfunktion könnte sich schwächen. Hingegen würde eine Kampagne zugunsten massiver Ansuchen um den Doppelpass die deutsche Sprachgruppe in Spaltung und Bedrängnis bringen. Ferner könnte ein Ansturm um die österreichische Staatsbürgerschaft die Beziehungen zu Italien verhärten und dem weiteren Ausbau der Autonomie alles andere als dienlich sein.
  • Denn wir dürfen die Geschichte nicht vergessen: Eine Hauptbedingung des Gruber-De-Gasperi-Abkommens war die Zurückgabe der italienischen Staatsbürgerschaft an diejenigen, die sie 1939 mit der Option für Deutschland verloren hatten. Die Autonomie hat ihren Daseinsursprung also im Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit innerhalb des italienischen Staates. Würde hingegen morgen ein stattlicher Teil der Südtiroler Bevölkerung auch BürgerIn Österreichs werden, könnte Rom davon ausgehen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft ausreichen würde, um diejenigen zu schützen, die sich nicht italienisch fühlen. Dahingegen (so könnte der weitere Gedankengang der römischen Regierung sein) bräuchten jene, die allein mit der italienischen Staatsbürgerschaft zufrieden seien, nicht geschützt werden. In beiden Fällen würde die Autonomie überflüssig werden und auch die Schutzmachtfunktion Österreichs würde sich verändern: Sie würde sich nicht mehr auf das gesamte Südtirol beziehen, sondern nur noch auf diejenigen, welche die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten haben. Wollen wir uns wirklich auf diesen Weg begeben? Und ist vielleicht nicht diese Überlegung der ausschlagende Punkt dafür, dass die VerfechterInnen der doppelten Staatsbürgerschaft genau die Parteien sind, welche die Autonomie als ein Auslaufmodell betrachten?

Die Frage also, nach all diesen Erwägungen: Wozu dient der Vorstoß in Sachen doppelter Staatsbürgerschaft? Bringt dieses Ansinnen unser Land in irgendeiner Weise weiter, trägt es zu gedeihlichem Zusammenleben in Südtirol und zu seiner europäischen Öffnung bei?

Wir finden: Nein. Die Zielrichtung in Sachen Staatsbürgerschaft kann nur Europa sein. Die Sammlung von Staatsbürgerschaften seitens einzelner BürgerInnen führt in diesem Anliegen keinen einzigen Schritt weiter. Uns erscheint das Projekt ‚Doppelte Staatsbürgerschaft‘ vergangenheitsbezogen, nicht zukunftsträchtig. Es stiftet vielmehr bereits jetzt Unmut und heillose Verwirrung.

Wir raten dringend zu Besonnenheit und zu selbstständigem Denken, jenseits der Wegmarken, die die Rechtsparteien zu setzen versuchen. Hierfür tragen vor allem die Regierungsparteien Verantwortung.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vom 12. bis zum 23. Februar 2020 werden die Biathlon-Weltmeisterschaften in Antholz abgehalten. In diesem Zusammenhang soll das WM-Komitee zur Bedingung gestellt haben, dass das Areal für die WM mit 5G-Antennen, oder einem „erweiterten 4G-Netz“ ausgestattet werden muss. In der Umgebung sorgt man sich deshalb, auch weil man den Sinn in diesem Vorhaben nicht erkennt: Ende diesen Jahres soll die Ausstattung mit Glasfaser vor Ort fertig sein.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Stimmt es, dass das WM-Komitee 5G bzw. erweitertes 4G-Netz für die WM in Antholz verlangt? Wurden entsprechende Ansuchen gestellt? Hat die Landesumweltagentur hierzu ein Gutachten gemäß LG vom 18. März 2002 Nr. 6 erstellt? Wenn ja, was besagt das Gutachten?
  2. Werden Antennen installiert werden? Wenn ja, in welchem Bereich? Mit welchem Zeitplan?
  3. Ist nur der Wettkampf- und Servicebereich betroffen oder soll auch das restliche Gemeindegebiet im Sinne von 5G bzw. 4G ausgebaut werden?
  4. Was passiert nach der WM?

BZ, 28.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik.