ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Es erreichen uns Berichte zu der Situation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Südtirol. Um die Berichte in Kontext setzen zu können, benötigen wir einige Zahlen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Asylbewerber und Asylbewerberinnen gibt es in Südtirol insgesamt?
  2. Wie viele davon fallen unter die Richtlinien des Projektes „SPRAR“?
  3. Wie viele davon fallen nicht unter die „SPRAR“-Richtlinien, bzw. sind in anderen Strukturen untergebracht?
  4. Wie viele Asylanträge, eingereicht von Personen mit Aufenthaltsort in Südtirol, gab es im Jahr 2018?
    • Wie viele Asylantragsstellende mit Aufenthaltsort in Südtirol erhielten einen positiven Bescheid?
    • Wie vielen Asylantragsstellenden mit Aufenthaltsort in Südtirol wurde der positive Bescheid erst auf dem Rekursweg gewährt?

Bozen, 20.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Es ist schon fast zu einem Ritual geworden: Alle Jahre wieder, wenn es zur Vorstellung des Landeshaushaltes geht, sagt der Landeshauptmann, dass es sich wieder um einen Rekordhaushalt handelt. Die Opposition beklagt sich daraufhin über die Unlesbarkeit der Dokumente und die Überrumpelung in der Vorgangsweise. Heuer ist das nicht anders – die heutige Diskussion der Haushaltsdokumente im zuständigen Gesetzgebungsausschuss hat es bewiesen.
Neu war allenfalls die Tatsache, dass das Begleitgesetz kaum jene Charakteristiken der „Omnibusgesetze“ trägt, die in früheren Jahren die Stabilitätsgesetze begleiteten. Das wurde von der Opposition allgemein begrüßt. Die Diskussion war mehr technisch-erläuternd als inhaltlich-politisch. Dabei ist der Landeshaushalt mit seinen 6,2 Milliarden nicht nur ein Verwaltungs- und Verteilungsinstrument, sondern das politische Grundsatzdokument einer Regierung.
In der Debatte nannte der LH die Schwerpunkte Sanität, Soziales und Landschaft/Denkmalpflege (wenngleich letzterer Bereich mit 16 Millionen wirklich ein Schattendasein führt und insgesamt die 50 Millionen für den gesamten Bereich Umwelt, Landschaft, Raumordnung gerade mal 1 Hundertstel des Haushalts ausmachen – aus grüner Sicht ein Mauerblümchendasein!) – alle anderen Bereiche müssen sparen. Viele Verfahren der Verwaltung sollen vereinfacht werden. Ein löbliches, überaus ambitioniertes Vorhaben.
Besonders interessant, nach den Diskussionen der letzten Monate, ist der Bereich Personal und Entlohnung. Die Gewerkschaften haben im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht, dass die neue Gestaltung der IRAP ein großer Fortschritt ist: Nur jene Unternehmen, die die Verträge einhalten, dürfen künftig mit einem gesenkten Steuersatz rechnen. Allerdings soll das auch ohne expliziten Bezug auf die Kollektivverträge gelten – damit liefert man die ArbeitnehmerInnen der Willkür aus und schafft keine dauerhafte Lohnberechtigung. Ein Änderungsantrag der Grünen Fraktion und Team K hierzu wurde abgelehnt (Ja: Foppa, Köllensperger, Unterholzner, Nicolini – Nein: Tauber, Locher, Vettori, Renzler).
Abgelehnt wurden auch ein Antrag der Grünen zur Bereitstellung der Strafgelder aus dem Bereich Arbeitssicherheit für die Prävention von Arbeitsunfällen (Ja: Foppa, Nicolini – Nein: Tauber, Locher, Vettori, Renzler – Enthaltung: Köllensperger, Unterholzner) und einer zur Sicherung von 12 Millionen jährlich für die Kollektivertragsverhandlungen im Bereich Sanität, auch für die Jahre 2021 und 2022 (für die nur je 8 Mio. vorgesehen sind). (Ja: Foppa, Köllensperger, Unterholzner, Nicolini – Nein: Tauber, Locher, Vettori, Renzler).
Kein Durchkommen also für die Vorschläge der politischen Minderheit. Die Gesetzentwürfe kommen rein mit den Stimmen der Mehrheit ins Plenum des Landtags. Die Debatte kann mehr an Leidenschaft und Auseinandersetzung vertragen.

Bozen, 18.11.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Artikel 1 des Landesgesetzes Nr. 38/2010 schützt das „Recht jeden Bürgers und jeder Bürgerin auf Zugang zu palliativer Versorgung und Schmerztherapie“. Das Gesetz zeigt außerdem drei Netzwerke für Palliativversorgung, Schmerztherapie und die Behandlung von Kindern auf. Gemäß obigem Gesetz müssen Gesundheitseinrichtungen, welche Palliativversorgung anbieten, den Patientinnen und Patienten sowie ihren Familien ein individuelles Pflegeangebot zur Verfügung stellen können. Dabei sind die Grundsätze der Würde und der Selbstständigkeit kranker Menschen ohne jegliche Art von Diskriminierung zu achten. Das Gesetz schützt und verbessert die Lebensqualität in allen Stadien der Krankheit und insbesondere im späten Krankheitsstadium. Zudem sieht es eine entsprechende gesundheitliche und soziale Unterstützung kranker Menschen und ihrer Familien vor.

In Südtirol beklagen medizinische Fachkräfte, Patienten und deren Familien seit geraumer Zeit, dass das vorhandene Angebot an Palliativversorgung und Schmerztherapie dem Lebensstandard in unserer Provinz nicht gerecht wird. Das einzige Hospiz der Provinz befindet sich im Bozner Krankenhaus und verfügt über 11 Betten. Neben der Vertragsklinik Martinsbrunn gibt es auf Landesebene keine weitere gebührend ausgestattete Einrichtung. Aus den Antworten auf einige Anfragen aus dem Jahr 2018 ging hervor, dass das Land insgesamt nur über 21 Betten verfügt (11 in
Bozen und 10 in Martinsbrunn – dabei wurden nur die Betten für Langzeitkranke mit durchgehender Palliativversorgung berücksichtigt). Dazu kommen zwei Betten pro Krankenhaus in Brixen, Bruneck und Innichen sowie ein Bett im Krankenhaus Sterzing. Letztere „entsprächen aber nicht den im neuen Programm für Palliativmedizin des Sanitätsbetriebes festgelegten Erfordernissen“, wie die damalige Landesrätin, Martha Stocker, in einer Antwort auf die Anfrage von März 2018 bestätigte. Gemäß den auf nationaler Ebene empfohlenen Standards müsste eine Provinz wie Südtirol über etwa 36 Betten verfügen.

Alarmierend ist außerdem der Personalmangel in der Pflege, sowohl innerhalb der Gesundheitseinrichtungen, als auch in der häuslichen Pflege. Aus den Antworten der Landesrätin aus dem Jahr 2018 geht zudem hervor, dass es im Bozner Hospiz nur zwei Palliativärzte gab, ebenso viele waren für die häusliche Pflege zuständig, wobei einer dieser beiden in Teilzeit angestellt war. Das Arbeitspensum, das diese wenigen Ärzte mit Unterstützung von Pflegepersonal bewältigen, ist, gelinde gesagt, gewaltig.

Die Provinz Trient verfügt über 27 Betten. Auch dies ist noch unzureichend, da auch das Trentino, gemäß den auf nationaler Ebene empfohlenen Standards über 36 Betten verfügen sollte. Dieser Mangel wird jedoch durch eine höchst effiziente, flächendeckende häusliche Pflege wieder wettgemacht.

Um leidtragenden Personen besonders an deren Lebensende eine Versorgung gewährleisten zu können, die dem Lebensstandard des Landes Südtirol entspricht, sind wir der Ansicht, dass es in der Provinz Bozen dringend notwendig wäre, Einrichtungen zu schaffen, welche über ausreichend und zugleich gebührend geschultes Personal verfügen.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Rahmen der eigenen Kompetenzen die im Gesetz Nr. 38 vom 15. März 2010 (Bestimmungen zur Gewährleistung des Zuganges zu Palliativversorgung und Schmerztherapie) vorgesehenen Punkte so bald wie möglich umzusetzen; die Zahl der Hospize und der verfügbaren Betten zu erhöhen, um Palliativversorgung und Schmerztherapie an die Erfordernisse und Qualitätsstandards des Landes Südtirol anzupassen;
  2. die Zahl der Ärzte und des Pflegepersonals, welche in Hospizen und in der häuslichen Pflege tätig sind, zu erhöhen, sowie das Versorgungsnetzwerk für häusliche Palliativversorgung und Schmerztherapie auf Landesebene auszubauen.

Bolzano, 24.10.2019

Cons. prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Jahre 2013 hat die Südtiroler Landesregierung, aufgrund Druck seitens der Umweltgruppierungen den Beschluss gefasst, eine wissenschaftliche „Studie zur Überprüfung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit in der Provinz Bozen“ zu finanzieren. Für die Durchführung der Studie wurde zudem ein Zuschuss von zirka 140.000€ bereitgestellt.
Im Jahre 2017 wurde dann nach einigen Verspätungen eine Arbeit des Südtiroler Sanitätsbetriebes präsentiert.
Im wissenschaftlichen Bereich werden Publikationen in international anerkannten Journal publiziert. Diese Journals arbeiten nach dem System des „peer-review“, wodurch die Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit durch unabhängige Gutachterinnen / Experten aus dem gleichen Fachgebiet gewährleistet wird. Peer-review ist im internationalen Wissenschaft von herausragender Bedeutung, um die Eignung eines Papers zur Veröffentlichung zu beurteilen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde die Publikation „Studie zur Überprüfung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit in der Provinz Bozen“ vor der endgültigen Freigabe von unabhängigen Gutachtern / Expertinnen begutachtet? Wenn ja, von wem? Wenn nein, wieso nicht?
  2. Wieso wurde die Studie nicht in einem international anerkannten peer-review Journal / wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert?
  3. Wurde seit dem Erscheinung dieser Arbeit neuere Studien gemacht bzw. sind solche in Planung?

Bozen, 14.11.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Zähe Verhandlungen zum BÜKV – Die öffentlich Bediensteten haben sich aufgrund ihrer Leistungen eine faire und deutliche Lohnerhöhung verdient!

Die Gehälter der öffentlich Bediensteten in Südtirol werden aus dem Landeshaushalt beglichen. Dieser wird von der Landesregierung in voller Autonomie und gemäß ihrer politischen Zielsetzungen verteilt. Laut Autonomiestatut, Personalordnung des Landes, Mailänder Abkommen und Stabilitätspakt begleicht die Landesregierung in eigener Verantwortung die Ausgaben für das Personal der Landesverwaltung, der Kindergärten und Schulen, Gemeinden, Sanitätsbetrieb und Seniorenwohnheime. „Wer was anderes behauptet, soll bitte Ross und Reiter nennen!“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen.

Die öffentlich Bediensteten haben seit dem Jahr 2011, trotz einer Aufbesserung durch den Kollektivvertrag im Jahr 2016, einen Verlust der Kaufkraft von über zehn Prozent erlitten. Diese Menschen sind durch ihre tagtägliche Arbeit das Rückgrat unserer Autonomie, somit ist ein fairer Ausgleich des erlittenen Kaufkraftverlustes eine Notwendigkeit, um das Gemeinwohl im Lande zu sichern.

Zudem ist die überfällige Lohnerhöhung eine Frage der korrekten Beziehung zwischen der Landesregierung und den öffentlich Bediensteten, weil sich die erbrachten Leistungen im nationalen und im internationalen Vergleich bezüglich Qualität und Quantität mehr als sehen lassen können: Unsere öffentliche Verwaltung gehörte in einer Studie des Jahres 2013, in der 238 europäische Regionen verglichen wurden, zu den besten Verwaltungen überhaupt.

Bozen, 14.11.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

PRESSEMITTEILUNG.

Im Regionalrat wird heute der vom Regionalratspräsident Paccher präsentierte Gesetzesentwurf diskutiert, der die Umstellung der Politiker- und Politikerinnenrenten auf das Beitragssystem vorsieht.
Schon immer waren wir der Meinung, dass das Beitragssystem ein faires und akzeptables System ist. Dieser Gesetzentwurf geht in diese Richtung. Wir befürworten alle Änderungsanträge und Maßnahmen, die darauf abzielen, die größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Verheimlicht werden darf hier nichts. Die Berechnungen müssen nachvollziehbar und öffentlich zugänglich sein, genauso wie die exakte Dokumentation der Bezüge eines/r jedes Abgeordneten, einschließlich der Leibrenten. Die heute von Präsident Paccher verteilte Tabelle mit den Berechnungen ist ein nützlicher Schritt zur Beseitigung zahlreicher Kontroversen und zeigt, dass das Gesetz zu einem Ersparnis der öffentlichen Ausgaben führt. Hoffen wir, dass die Berechnungen dieses Mal zuverlässig sind, in der Vergangenheit war dem leider nicht immer so.
Durch mangelnde Transparenz wird die Gefahr gravierender Fehler drastisch erhöht. Populismen und Spekulationen werden geschürt, und die Demokratie wird gefährdet. Öffentlichkeit und Transparenz hingegen wirken wie ein Pflegebalsam für Politik und Demokratie.
Die Grüne Fraktion unterstützt die verschiedenen Änderungsanträge, welche das Gesetz transparenter und die zuletzt wiedereingeführten Altlasten rückgängig machen.
Daher haben wir beschlossen, uns bei der Endabstimmung zu enthalten, sollten diese Verbesserungsangebote nicht angenommen werden.

BZ, 13.11.2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Normalerweise nehmen wir nicht Stellung zu Aktionen von anderen politischen Kräften, wenn sie rein auf Provokation und Entsachlichung einer Thematik ausgerichtet sind. Mit dem „Zehenplakat“ haben die KollegInnen von der Süd-Tiroler Freiheit aber aus unserer Sicht diverse Grenzen überschritten, allen voran jene des guten Geschmacks und der Pietät. Das Plakat hat viele Menschen im Lande und darüber hinaus gestört und verstört. Viele verstehen nicht, wie man einen „Toten“ für eine politische, ja praktische Diskussion missbrauchen kann. Besonders angegriffen fühlen sich verständlicherweise die im Sanitätsbetrieb Arbeitenden. Gerade aus diesem Grund wundern wir uns, dass der zuständige Landesrat Widmann nicht energisch und unmissverständlich zu dieser unsäglichen Plakataktion Stellung genommen hat – zumindest haben wir keine Kenntnis von einer solchen Stellungnahme.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Hat der zuständige Landesrat Widmann zur Plakataktion der Süd-Tiroler Freiheit Stellung genommen? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wir bitten den Landesrat, im Plenum seine Meinung kundzutun und hoffen, dass er sich eindeutig von dieser Aktion distanziert und sich hinter jene stellt, die im Gesundheitswesen Südtirols arbeiten und sich brüskiert fühlen.

BZ, 13.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den 92 Kindertagesstätten im Lande arbeiten derzeit ca. 280 KinderbetreuerInnen. Wie in den letzten Wochen und Monaten mehrmals öffentlich betont wurde, leidet dieser Berufsstand unter einer gravierenden Unterbezahlung. Ein Landeszusatzvertrag wird gefordert, ebenso eine einheitliche Regelung für die Überstunden (die bisher nicht ausgezahlt werden, sondern ausgeglichen werden müssen), die Nicht-Zuständigkeit für Reinigung, Abwasch etc.
Bei der Behandlung der Problematik wird von Seiten der Landesregierung darauf hingewiesen, dass mit dem konventionellen Stundensatz von 12,00 Euro pro Stunde (Beschluss der Landesregierung Nr. 666 vom 30/07/2019) bzw. 14,00 Euro für Kitas unter 10 Plätzen eine anständige Bezahlung des Personals „drin sein müsste“. Allerdings ist es so, dass die Sozialgenossenschaften vielfach noch mit einem weit geringeren Stundentarif arbeiten müssen, zumindest solange die Ausschreibungen nicht erneuert sind.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. In wie vielen Gemeinden gilt der Stundensatz von 14 Euro? Wir bitten um Auflistung der Gemeinden.
  2. In wie vielen Gemeinden gilt der Stundensatz von 12 Euro? Wir bitten um Auflistung der Gemeinden.
  3. In wie vielen Gemeinden gilt ein Stundensatz zwischen 10 und 12 Euro? Wir bitten um Auflistung der Gemeinden.
  4. In welchen Gemeinden gilt ein Stundensatz zwischen 8 und 10 Euro? Wir bitten um Auflistung der Gemeinden.
  5. Gibt es auch Gemeinden, in denen die Genossenschaft mit einem Tarif unter 8 Euro arbeitet? Wir bitten um Auflistung auch dieser Gemeinden.

BZ, 12.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden-

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus Weißenbach im Ahrntal erreichen uns Fotos und Augenzeugenberichte, wonach ein 16 Tonnen Raupenbagger den unberührten Berghügel oberhalb der Göge Alm mit seiner Schaufel auf ca. 2,5 Metern Breite mit zahlreichen Kehren aufreißen würde.
Die Zufahrtsstraße zur oberen Göge-Schöllberg befindet sich in einer archäologischen Zone mit zwei ausgewiesenen Biotopen. Hier, im Hochmoor befand sich in der Eisenzeit ein Brandopferplatz. Bei wissenschaftlichen Grabungen von 2008 bis 2009 durch das Amt für Bodendenkmäler wurden rund 150 Schaufeln und Kellen geborgen, die aus der Zeit zwischen 900 und 500 v. Chr. stammen In Steinhaus widmet sich eine Dauerausstellung dem Thema: „Schaufeln für die Götter“.
Arbeiten in einem sensiblen Berggebiet sind ohnehin schon heikel, in solch einer besonderen Region nimmt diese Sensibilität nochmals zu. Wird hier mit schwerem Gerät gearbeitet, besteht die große Gefahr, dass der Natur irreversible Schäden zugefügt werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir bitten um Aushändigung der Genehmigungsunterlagen.
  2. Wurde die Auflage vom Amt für Bodendenkmäler, dass die Fundstelle unberührt bleiben muss und dass es keine Eingriffe im archäologisch interessanten Gebiet gibt, eingehalten?
  3. Wurde für die Arbeiten ein Gutachten des Umweltbeirats eingeholt? Wir bitten um Aushändigung.
  4. Gibt es eine öffentliche Finanzierung für diese Arbeiten? Wenn ja, wie hoch ist der Betrag?
  5. Warum wird einerseits das Museum in Steinhaus mit der Ausstellung „Schaufeln für die Götter“ gefördert und andererseits werden Arbeiten genehmigt, welche die Zerstörung in unmittelbarer Nähe der Fundstelle mit sich tragen.

Bozen, 11.11.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung und die Anlage heruntergeladen werden.

Die Grünen Südtirols sind seit heute vollwertiges Mitglied der Europäischen Grünen

Nach einem mehrjährigen Verfahren wurden die Südtiroler Grünen am Sonntag, 10.11.2019 beim 30. EGP-Council im finnischen Tampere als vollwertige Mitglieder in die Europäische Grüne Partei aufgenommen. Die Delegierten der Grünen Parteien aus ganz Europa stimmten einstimmig mit einer Enthaltung (bei 116 Abstimmenden) für die Aufnahme – ein großes Zeichen der Anerkennung, wie die Südtiroler Delegation aus Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Tobe Planer, Verena Frei, Anna Hupel und Rogerio Portanova nach erfolgter Abstimmung erfreut unterstreicht. Nur für wenige Länder ist nämlich mehr als eine grüne Partei zugelassen. Die Südtiroler Autonomie und die Besonderheit der Südtiroler Grünen als Bindeglied zwischen dem deutschen und dem italienischen Sprachraum waren für die Aufnahme der Verdi Grüne Vërc ausschlaggebend.
“Die Mitgliedschaft bedeutet, dass wir in Zukunft ein Stück weit die europäische Politik mitgestalten werden. Wir werden an Anträgen zu europäischer Umwelt- und Verkehspolitik mitarbeiten und haben durch die Mitgliedschaft natürlich auch einen direkten Draht ins Europäische Parlament. Für mich persönlich ist die Aufnahme so etwas wie der Höhepunkt meiner zehn Jahre als Parteivorsitzende der Südtiroler Grünen,” so Brigitte Foppa.
Riccardo Dello Sbarba verweist auf die Notwendigkeit, einen internationalen Hintergrund zu haben: “Ohne Einbettung in ein größeres Ganzes verarmen und vereinsamen wir als Regionalpartei.”
Tobe Planer ist ebenfalls sehr zufrieden mit der Aufnahme, auf die er lange hingearbeitet hat: “Es ist für uns ein großer Vorteil, etwa weil wir dadurch frühzeitig an Informationen kommen und durch die vielen persönlichen Kontakte den europäischen Gedanken und interessante Gesichter aus ganz Europa ins Land bringen können.”
Die Präsenz der Südtiroler Grünen in der Europäischen Grünen Partei, vor fünf Jahren von den Jungen Grünen um Anna Hupel und Valentino Liberto vorgeschlagen, ist ein Meilenstein in ihrer Geschichte, ein klares, deutliches – und erwidertes – Bekenntnis zu Europa.