Kitas kosten

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den 92 Kindertagesstätten im Lande arbeiten derzeit ca. 280 KinderbetreuerInnen. Wie in den letzten Wochen und Monaten mehrmals öffentlich betont wurde, leidet dieser Berufsstand unter einer gravierenden Unterbezahlung. Ein Landeszusatzvertrag wird gefordert, ebenso eine einheitliche Regelung für die Überstunden (die bisher nicht ausgezahlt werden, sondern ausgeglichen werden müssen), die Nicht-Zuständigkeit für Reinigung, Abwasch etc.
Bei der Behandlung der Problematik wird von Seiten der Landesregierung darauf hingewiesen, dass mit dem konventionellen Stundensatz von 12,00 Euro pro Stunde (Beschluss der Landesregierung Nr. 666 vom 30/07/2019) bzw. 14,00 Euro für Kitas unter 10 Plätzen eine anständige Bezahlung des Personals „drin sein müsste“. Allerdings ist es so, dass die Sozialgenossenschaften vielfach noch mit einem weit geringeren Stundentarif arbeiten müssen, zumindest solange die Ausschreibungen nicht erneuert sind.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. In wie vielen Gemeinden gilt der Stundensatz von 14 Euro? Wir bitten um Auflistung der Gemeinden.
  2. In wie vielen Gemeinden gilt der Stundensatz von 12 Euro? Wir bitten um Auflistung der Gemeinden.
  3. In wie vielen Gemeinden gilt ein Stundensatz zwischen 10 und 12 Euro? Wir bitten um Auflistung der Gemeinden.
  4. In welchen Gemeinden gilt ein Stundensatz zwischen 8 und 10 Euro? Wir bitten um Auflistung der Gemeinden.
  5. Gibt es auch Gemeinden, in denen die Genossenschaft mit einem Tarif unter 8 Euro arbeitet? Wir bitten um Auflistung auch dieser Gemeinden.

BZ, 12.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden-

Author: Heidi

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