HomeDeutschBestimmungen zum Nachtragshaushalt kommen in den Landtag

Bestimmungen zum Nachtragshaushalt kommen in den Landtag

Grüne Einführung in den Normensdschungel

In der heutigen Pressekonferenz der Grünen Landtagsfraktion haben Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba den Nachtragshaushalt, der in dieser Woche im Landtag behandelt wird, kommentiert. Heiss, Grünes Mitglied im zuständigen III. Gesetzgebungsausschuss des Landtags, hat seinen Minderheitenbericht erläutert. Darin weist er auf die Komplexität und Themenvielfalt des Gesetzesentwurfs hin und hält unter anderem fest:

Der heterogene Aufbau des Gesetzes, der hektische und unorganische Verlauf der Behandlung, die Überforderung von Einbringern und Ausschuss, schließlich auch des behandelnden Plenums liegen auf der Hand. Die pragmatischen Vorteile solcher Finanzgesetze haben einen hohen Preis, den der Intransparenz, Willkür und Bürgerferne. Sie sind ein Abbild des „für Normalverbraucher“ nur mehr schwer nachvollziehbaren Politikbetriebs und der wachsenden, kaum mehr zu schließenden Kluft zwischen den Mandataren und den Bürgerinnen/Bürgern unseres Landes.

Der Nachtragshaushalt diente ein weiteres Mal dazu, Aus- und Nachbesserungen, an bestehenden Gesetzen vorzunehmen. Der Gesetzentwurf deckt eine Vielzahl von Themen, von Bildung über die Gesundheit bis hin zu Energie, Sozialem, Handel und Verkehr, ab. Auf die entsprechenden Änderungen sind die drei Abgeordneten während der Pressekonferenz eingegangen. Sie werden im Minderheitenbericht näher erläutert.
Bozen, 25.07.2017

Author: admin

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