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PRESSEMITTEILUNG.

Man hatte befürchtet, dass es nach der Pandemie noch schlimmer kommen könnte als vorher. Die Wochenenden in diesem Sommer und das Verkehrsaufkommen auf der Brennerautobahn mit noch 10% mehr Verkehr als vor der Pandemie bestätigen leider diese Vermutung. Der Individualverkehr hat zugenommen und erweist sich in unserem Transitland als ärgere Belastung denn je.

Das verwundert nur zum Teil. Durch die Pandemie haben die öffentlichen Verkehrsmittel an Attraktivität eingebüßt. Im eigenen Auto fühlen sich die Menschen offenbar sicherer. Zudem rächen sich die Sparmaßnahmen der Bahnbetreiber der letzten Jahre, international und national. Zugfahren ist wieder „lästiger“ geworden. Man zahlt teures Geld für einen oft nur mittelmäßigen Service.

Den Preis für diese Fehlentwicklung zahlen die Menschen, die entlang der meistbefahrenen Routen leben. Sie stöhnen unter Lärm, Abgasen, Feinstaub- und Stickoxidbelastung und erleben am eigenen Leib, was es heißt, den Klimawandel zu verdrängen.

Die Landesregierung verkündet einerseits Botschaften zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Gleichzeitig wird der Flugverkehr ausgebaut und der Verkehr auf der Brennerautobahn expandiert. Wie geht das alles zusammen?

Der Mittsommerverkehr zeigt auf, was passiert, wenn wir zuschauen, wie das Kaninchen auf die Schlange. Ein klarer Aktionsplan zur Eindämmung des Verkehrs auf der Brennerachse tut not, ebenso Vorschläge zur Kontingentierung, mit Maximalzahlen, die sich mit Gesundheitsargumenten wohl begründen lassen. Und der mühsame Kampf um eine Korridormaut ist noch nicht zu Ende; er ist im EU-Parlament mit aller Entschlossenheit zu führen. Die Alpen und ihre Bewohner:innen verkraften keinen ewigen Anstieg des Verkehrs; sie sind Lebensraum und keine Transitschleuder.

BZ, 16.08.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Laut Medienberichten hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb im Zeitraum März – November 2021 insgesamt 14,4 Mio. Nasenflügeltests angekauft. Kostenpunkt: 52,8 Mio. Euro.
Seit 1. Juli sind die Nasenflügeltests nun nicht mehr kostenlos erhältlich und auch für den europäischen Green-Pass nicht zulässig. In einer Pressenkonferenz Ende Juni erklärte LR Widmann, die übrigen Nasenflügeltests würden bei Kindercamps, beim Freizeitsport, bei Vereinstätigkeiten, Musikkapellen, im Gastgewerbe oder für Erntehelfer:innen weiterverwendet werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Sind die oben genannten Zahlen korrekt? Wie viele Nasenflügeltests wurden bisher angekauft? Wie hoch waren die Kosten insgesamt?
2. Wie viele der angekauften Nasenflügeltests wurden als Gratis-Tests in den Testzentren bis 1.Juli benutzt?
3. Wie viele Tests wurden nach dem 1 Juli eingesetzt? Wir bitten um eine Aufstellung nach Einsatzbereichen.
4. Wie gedenkt die Landesregierung die übrigen Tests in Zukunft einzusetzen?
5. Sind noch weitere Lieferungen/Ankäufe von Nasenflügeltests ausständig?

Bozen, 13.08.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Kürzlich wurde der erste Teil des sechsten Sachstandsberichts des IPCC veröffentlicht. Die Prognose für die Zukunft fällt noch düsterer als erwartet. Die Erderwärmung wird mit rasanter Geschwindigkeit voranschreiten und die Auswirkungen der Klimakatastrophe werden immens und erdrückend sein.

„So schlimm diese Nachrichten sind, sie dürfen uns nicht lähmen, sondern müssen zu unmittelbarem Handeln führen“, so die grünen Landtagsabgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Staffler. „Gerade in diesem Sommer mit verheerenden Extremsituationen auch in Europa wird der Ernst der Lage wohl allen bewusst. Es wurde – wird zum Teil immer noch – versucht, die Erderwärmung auf wirtschaftliche oder ökologische Teilbereiche einzugrenzen oder sie gar zu leugnen. Dabei geht es um das Überleben des Planeten und der Menschen, die ihn bevölkern.“

Die Klimakatastrophe wird im Bericht als umfassende Krise gezeichnet. Diese Sicht erfordert auch ganzheitliche Herangehensweisen, um ihre Auswirkungen zu bekämpfen. Soft verpackte Aufrufe zur Nachhaltigkeit sind allzu wohlfeile Slogans und ohne Wirksamkeit, wenn sie nicht auf klaren Handlungsanweisungen und Fristen fußen. „In diesem Sinne haben wir das Strategiepapier zur nachhaltigen Entwicklung der Landesregierung kritisiert“, bestätigen die grünen Abgeordneten. „Es beschränkt sich auf eine vorsichtige Aktualisierung des Klimaplans. Wir erinnern aber auch daran, dass der derzeitige Klimaplan aus dem Jahr 2011 stammt. Zehn Jahre schleppender Umsetzung, davon 8 unter LH Kompatscher, das sind, wir wiederholen es, Äonen verpasster Gelegenheiten im Klimaschutz.“

Der CO2-Fußabdruck von Südtirol ist kaum besser als der umliegender Regionen. (warum sollte dieser auch geringer sein?). Durchschnittlich emittiert jede in Südtirol lebende Person knapp 7,4 Tonnen CO2 im Jahr. Bis 2050 sollen dies auf 1,5 t gesenkt werden – ein Ziel, das Anstrengungen erfordert, die lieber verschwiegen werden.

Welche Strategien hat das Land hierzu? Wissen die Menschen in Südtirol, wie ihr CO2-Ausstoß um 4/5 verringert werden soll? Wie muss sich das Leben der Bürger*innen verändern? Der Eindruck ist der, dass sich Südtirol noch nicht wirklich der Klimadiskussion gestellt hat, sondern sich eher daran vorbei mogeln will. Das wird aber dringend notwendig und vermutlich auch schmerzhaft sein.

Wohnen, Ernährung, Mobilität bilden das Dreieck, in dem Klimaschutz gestaltet wird, oder eben auch nicht. In diesen strategischen Bereichen erwarten sich die kommenden Generationen klare Vorgaben für die Veränderung. Sonst bleibt Enkeltauglichkeit zwar ein schönes, aber auch hohles Wort.

Wir raten der Landesregierung dringend, zur Frage der Klimastrategien einen Gipfel der Wirtschafts- und Sozialpartner einzuberufen. Das spürbare Problembewusstsein und die Lösungsansätze, die etwa der Präsident des Unternehmerverbands mit sich bringt, muss breit verankert werden. Dem soll auch eine Aktuelle Debatte dienen, zu der die Grünen im Herbst im Landtag auffordern werden. Die Uhr läuft, es gilt, keine Zeit mehr zu verlieren.

Bozen, 12.8.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Kunst- und Kulturarbeit braucht Schaffensräume. Und diese Räume kosten Geld. Für viele Kunst- und Kulturschaffende gestaltet sich die Suche nach einem passenden und vor allem leistbaren Atelier schwieriger denn je.

Besonders in den Städten ist der Immobilienmarkt überhitzt. Wo viele Menschen aufgrund der explodierenden Kauf- und Mietpreise keinen leistbaren Wohnraum mehr finden, können sich auch viele Künstler:innen keine passenden Arbeitsräume leisten.

Ein Blick gen Norden zeigt, wie die öffentliche Hand den Kreativsektor hier unterstützen kann. Viele Gemeinden und Länder in Deutschland und Österreich unterstützen Künstler:innen und Kulturschaffende, indem sie Ateliers, Arbeitsräume und Büros zu günstige Mieten anbieten, ungenutzte Räumlichkeiten zur Zwischennutzung zu Verfügung stellen oder eine Atelierförderung anbieten.

So vergibt die Stadt Wien kostenlose und befristete Arbeitsplätze in sogenannten „START-Ateliers“ an Absolvent:innen der Angewandten und Bildenden Akademien. Berlin verfügt über ein Atelierbüro und eine:n Atelierbeauftragte:n, also eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Künstler:innen auf der Suche nach einem Atelier. Bayern wiederum finanziert aus den Mitteln des Kulturfonds eine Atelierförderung und vergibt monatliche Mietzuschüsse für Atelierkosten.

Da gerade auch in Südtirol Arbeitsräume im Kunst- und Kulturbereich händeringend gesucht werden, ist hier ein Eingriff seitens des Landes dringend notwendig. Die Kunstförderung braucht ein weiteres Standbein, nämlich das der Räumlichkeiten.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Passende Leerstände im Landesbesitz zu identifizieren und diese sowohl für eine permanente als auch eine temporäre Zwischennutzung Kunst- und Kulturschaffenden als Arbeitsstätte zur Verfügung zu stellen.
  2. Im Zuge der Leerstandserhebung in den Gemeindeentwicklungsprogrammen des Landesgesetzes 9/2018 leerstehende Immobilien in Gemeindebesitz zu identifizieren, die als Arbeitsräume für Kunst- und Kulturschaffende, sowie als Ausstellungsräume und Aufführungsstätten genutzt werden können.
  3. Mithilfe einer Kampagne private Immobilienbesitzer:innen dazu zu animieren, Leerstände für eine dauerhafte oder Zwischennutzung als Atelier oder Ausstellungsraum zur Verfügung zu stellen.
  4. Eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Künstler:innen auf der Suche nach einem Atelier einzurichten, die auch als Vermittlungsstelle zwischen Kulturschaffenden und privaten Vermieter:innen, die ihre Immobilien (dauerhaft oder temporär) als Atelier oder Ausstellungsraum vermieten, fungiert.
  5. Im Rahmen eines Atelierförderprogramms Zuschüsse für gemietete oder gekaufte Atelier- und Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen.

Bozen, 11.08.2021 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 667 vom 02.08.2021 mit dem Titel „Definition der Skigebiete und der darin gelegenen Gemeinden für die Anwendung von Artikel 2 ‚Unterstützungsmaßnahmen für die in den Skigebieten gelegenen Gemeinden‘ des Gesetzesdekrets vom 2. März 2021, Nr.41″ erstellte die Landesregierung ein Register der Gemeinden, in deren Gebiete Skigebiete fallen und die in der Folge in den Genuss von staatlichen Fördergeldern kommen. Es stellt sich die Frage, wie die Aufteilung der Gelder an diese Gemeinden/Skigebiete erfolgt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welches sind die Kriterien, nach denen das Land die oben zitierten Fördergelder an die Skigebiete verteilt?
  2. Wir bitten um eine genaue Auflistung, welche Gemeinde und welches Skigebiet wie viel der Fördergelder des in den Prämissen zitierten Gesetzesdekretes erhält.

Bozen, 11.08.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Woche vom 2.-8. August 2021 war die Bahnstrecke Brenner – Franzensfeste wegen Bauarbeiten an einer Eisenbahnbrücke zwischen Freienfeld und Sterzing gesperrt. Es verkehrte ein Schienenersatzdienst in Form eines Busses. Die letzte Fahrt dieses Ersatzdienstes wurde von uns zufällig selbst miterlebt. Am Abend des 8.8.2021 fuhr der REX von Innsbruck fahrplangerecht um 21.05 Uhr ab, Ziel: Trento. In Brenner wurden die Fahrgäste zum Aussteigen aufgefordert. Der Ersatzbus fuhr in halsbrecherischer Geschwindigkeit bei strömendem Regen durch die Nacht bis Franzensfeste, wo er um ca. 22.45 Uhr ankam. Die Fahrgäste begaben sich zum Zug nach Trento. Dieser war aber, nach Auskunft des freundlichen Schaffners, bereits um 22.38 abgefahren. Perplex setzte man sich in den bereitstehenden SAD-Zug (Abfahrt: 23.00 Uhr), der allerdings nur mehr bis Bozen fuhr. Auf Nachfrage eines Fahrgastes hieß es, der nächste Zug nach TN fahre um 5 Uhr morgens ab. Das ist insgesamt eine ziemlich verwunderliche Sache.

In dieser Angelegenheit richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung:

1. Wie war der Schienenersatzdienst auf der genannten Strecke geregelt? Ist es üblich, dass der Anschlusszug abfährt, ohne auf den Zubringerbus zu warten?
2. Gab es neben der genannten Situation noch weitere analoge Fälle?
3. Wie erklärt man sich dieses Vorgehen? Wird dieser Vorfall Folgen haben?

BZ, 11.08.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG

Wollen große Konzerne einer erdrückenden Wahrheit – und deren oft naheliegender Lösung – nicht ins Auge schauen, so lassen sie Studien über Studien produzieren, die einen bereits sehr gut erforschten Sachverhalt mikroskopisch genau analysieren sollen, mit dem Ziel, sich vor der Verantwortung zu drücken.

Diese Praxis funktioniert jedoch auch im kleinen, und sogar im noch kleineren Südtirol. Denn wer im Sommer auf den Dolomitenpässen unterwegs ist, der weiß, dass die Verkehrswucht dort ein Ausmaß angenommen hat, das mit einem „Unesco Weltnaturerbe“ nur schwer in Einklang zu bringen ist. Studien haben dies bestätigt, Anrainer:innen klagen immer lauter ob der noch lauteren Motorräder (aber nicht nur) und die übervollen Parkplätze in den Hotspots setzen ein Statement für sich. Kurzum: Was wir brauchen, sind Lösungen und ein schnelles Handeln. Doch was unternimmt die Landesregierung und unser Landesrat Alfreider? Sie lassen neue Studien publizieren und die Lage „monitorieren“. Mit anderen Worten: Sie unternehmen nichts.

Dabei wären bereits erprobte Lösungen in Reichweite. Eine Verkehrsberuhigung der meist befahrenen Passstraßen ist möglich und steigert die Attraktivität unserer Berge, die wegen der Ruhe und der Schönheit der Natur besucht werden.

Die Grüne Fraktion hat in der Vergangenheit versucht, in Zusammenarbeit mit der Landesregierung eine Lösung zu finden. Leider ohne Erfolg. Wir möchten aber nicht aufgeben, denn das Thema ist zu wichtig. Aus diesem Grund werden wir anlässlich des Dreierlandtags im Herbst mit einem Beschlussantrag versuchen, den Lärm auf den Passstraßen zu verringern. Besonders Motorräder sind lärmtechnisch ein Problem, dass es anzugehen geht. Wir nehmen die Herausforderung an und wollen gemeinsam mit Tirol und Trentino hier Lösungen anbieten. Bleibt die Frage, ob die Landesregierung – Prädikat „nachhaltiger wird’s nicht“ – sich dieser Verantwortung langsam bewusst wird, oder ob sie sich doch lieber für eine neue Studie entscheidet.

Bolzano, 4.8.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Das Sanitätspersonal ist nicht nur in Südtirol und nicht erst seit Corona enormen Belastungen ausgesetzt. Dabei stehen die Arbeitsanstrengungen in keinem Verhältnis zur Bezahlung. Diese Belastungen führen im schlimmsten Fall zu Burn-outs, der extremsten Form der Erschöpfung. Doch auch ohne Diagnose berichten derzeit vor allem viele Pflegekräfte von großer Überlastung, Ausgezehrtheit und Übermüdung. Die Stadt Wien berichtet beispielsweise, dass ein Ernst zu nehmender Teil des Pflegepersonals durch die Covid-19-Pandemie derartigen Strapazen ausgesetzt war, dass er einen Berufswechsel plant. Angesichts des bereits bestehenden Pflegemangels kann sich Südtirol dies auf keinen Fall leisten. Das Personal muss umsorgt und in der optimalen Ausübung seiner Arbeit bestmöglich unterstützt werden.

Ein Mittel, um diesen Phänomenen vorzubeugen, stellt die Supervision dar. Hierbei sollte der Fokus sowohl auf die Interaktion des Arbeitsteams als auch auf die berufliche Tätigkeit als solche gerichtet werden, um Arbeitsabläufe menschlicher bzw. effektiver gestalten zu können. Diese Möglichkeit einer Supervision sollte für Südtirols Sanitätspersonal in regelmäßigen und kurzen Abständen und während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden. Für ein optimales Ergebnis sollten hier sowohl Einzelsupervisionen als auch Teamsupervisionen mit dem engsten Arbeitsumfeld durchgeführt werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Für das Sanitätspersonal, das Personal in Pflegeheimen sowie in öffentlichen Pflegeeinrichtungen im Zweimonatsabstand im Rahmen der regulären Arbeitszeit die Möglichkeit von fakultativen Einzel- als auch Teamsupervisionen zur Verfügung zu stellen. 

Bozen, 02.08.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Die Filmförderung in Südtirol ist von immens großer Wichtigkeit, sowohl aus kultureller wie auch aus wirtschaftlicher Sicht. Filmprojekte sind aufwändig und ressourcenintensiv und bedürfen einer akkuraten Vorbereitung. Die Einplanung der Geldmittel spielt entsprechend eine wesentliche Rolle. Normalerweise gibt es jährlich drei Termine, an denen Anträge zur Filmförderung gestellt werden können. Die Ressourcen, welche das Land für den ersten Termin 2021 zur Verfügung gestellt hatte, fielen bereits um einiges magerer aus als in den Jahren zuvor. Der zweite Call wurde dann aber ersatzlos gestrichen. Für Filmschaffende kommt dies einer Katastrophe gleich. Planbarkeit für Projekte ist auf diese Art und Weise nicht gegeben und wo kein Film geplant werden kann, wird auch keiner entstehen. Vor allem die abrupte Absage dieses zweiten Calls hat die Branche irritiert und verunsichert. An diesem Beispiel ist die Wichtigkeit einer Kontinuität in der Kultur- und Filmförderung ersichtlich; diese darf nicht einfach abgebrochen werden. Stete Beitragshilfen müssen in einem Land wie Südtirol garantiert werden, selbst wenn diese in Krisenzeiten vielleicht auch einmal kleiner ausfallen müssen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. durch Anpassung auf Gesetzes- und/oder Durchführungsverordnungsebene sicherzustellen, dass die Kontinuität der Beiträge für die Filmförderung nicht unterbrochen wird.

Bozen, 02.08.2021 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler