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Raum für Kunst und Kultur

BESCHLUSSANTRAG

Kunst- und Kulturarbeit braucht Schaffensräume. Und diese Räume kosten Geld. Für viele Kunst- und Kulturschaffende gestaltet sich die Suche nach einem passenden und vor allem leistbaren Atelier schwieriger denn je.

Besonders in den Städten ist der Immobilienmarkt überhitzt. Wo viele Menschen aufgrund der explodierenden Kauf- und Mietpreise keinen leistbaren Wohnraum mehr finden, können sich auch viele Künstler:innen keine passenden Arbeitsräume leisten.

Ein Blick gen Norden zeigt, wie die öffentliche Hand den Kreativsektor hier unterstützen kann. Viele Gemeinden und Länder in Deutschland und Österreich unterstützen Künstler:innen und Kulturschaffende, indem sie Ateliers, Arbeitsräume und Büros zu günstige Mieten anbieten, ungenutzte Räumlichkeiten zur Zwischennutzung zu Verfügung stellen oder eine Atelierförderung anbieten.

So vergibt die Stadt Wien kostenlose und befristete Arbeitsplätze in sogenannten „START-Ateliers“ an Absolvent:innen der Angewandten und Bildenden Akademien. Berlin verfügt über ein Atelierbüro und eine:n Atelierbeauftragte:n, also eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Künstler:innen auf der Suche nach einem Atelier. Bayern wiederum finanziert aus den Mitteln des Kulturfonds eine Atelierförderung und vergibt monatliche Mietzuschüsse für Atelierkosten.

Da gerade auch in Südtirol Arbeitsräume im Kunst- und Kulturbereich händeringend gesucht werden, ist hier ein Eingriff seitens des Landes dringend notwendig. Die Kunstförderung braucht ein weiteres Standbein, nämlich das der Räumlichkeiten.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Passende Leerstände im Landesbesitz zu identifizieren und diese sowohl für eine permanente als auch eine temporäre Zwischennutzung Kunst- und Kulturschaffenden als Arbeitsstätte zur Verfügung zu stellen.
  2. Im Zuge der Leerstandserhebung in den Gemeindeentwicklungsprogrammen des Landesgesetzes 9/2018 leerstehende Immobilien in Gemeindebesitz zu identifizieren, die als Arbeitsräume für Kunst- und Kulturschaffende, sowie als Ausstellungsräume und Aufführungsstätten genutzt werden können.
  3. Mithilfe einer Kampagne private Immobilienbesitzer:innen dazu zu animieren, Leerstände für eine dauerhafte oder Zwischennutzung als Atelier oder Ausstellungsraum zur Verfügung zu stellen.
  4. Eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Künstler:innen auf der Suche nach einem Atelier einzurichten, die auch als Vermittlungsstelle zwischen Kulturschaffenden und privaten Vermieter:innen, die ihre Immobilien (dauerhaft oder temporär) als Atelier oder Ausstellungsraum vermieten, fungiert.
  5. Im Rahmen eines Atelierförderprogramms Zuschüsse für gemietete oder gekaufte Atelier- und Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen.

Bozen, 11.08.2021 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

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Klima kennt keinen F
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