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Wahlempfehlungen der Verbände

Anfrage zur aktuellen Fragestunde.
WahlempfehlungPünktlich zu den Gemeindewahlen warten die Verbände landauf landab wieder mit einer besonderen „Dienstleistung“ auf: der Wahlempfehlung. Der Kaufleuteverband Meran, der Handwerkerverband in Gröden, der KVW in Tramin im Dienste der Mehrheitspartei… das sind nur einige Beispiele für die Fortsetzung einer alten Unsitte, die in unserem Land schon überlang geduldet wird. Wer diese offensichtliche Chancenverzerrung der Vorwahlzeit duldet, ist wohl allzuoft auch Nutznießer: Alle Beispiele betreffen die Südtiroler Volkspartei. Es sind immer deren KandidatInnen, die von Verbänden, die öffentlich mit Steuergeldern aller Bürgerinnen und Bürger gefördert werden, empfohlen werden. Das Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7, spricht hierzu zwar eine klare Sprache, da keine Sanktionen vorgesehen sind, bleibt es aber toter Buchstabe.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  • Wie steht die Landesregierung zu den genannten Wahlempfehlungen? Findet sie sie rechtlich und aus ethischer Sicht korrekt?
  • Wird die Landesregierung in Zukunft eine rechtliche Regelung vorantreiben, die diese leidigen Wahlempfehlungen vonseiten öffentlich geförderten Verbänden unterbindet und entsprechende Sanktionen vorsieht?
  • Wird der Landeshauptmann zumindest einen öffentlichen Appell machen, mit dem er die Verbände auffordert, diese Empfehlungen zu unterlassen?

BZ, 06.05.2015
L.Abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Author: admin

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