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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Seit einiger Zeit überweist die Südtiroler Landesregierung hohe Geldbeträge an die Universität Innsbruck, konkret an die Rechtswissenschaftliche Fakultät. Wie diese Mittel verwendet werden, erschließt sich nicht sofort.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Geldmittel, die die Südtiroler Landesregierung jährlich an die Universität Innsbruck für die Rechtswissenschaftliche Fakultät überweist?
2. Was geschieht mit diesen Mitteln?
3. Welche Personen bzw. Kommissionen entscheiden über die Mittelverwendung?
4. Wie genau werden Transparenz bei der Mittelverwendung und erforderliche Kontrolle gewährleistet, sodass die Kriterien der italienischen Rechtsordnung Berücksichtigung finden?

Bozen, 16.04.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Mit Beschluss Nr. 307/2018 hat die Landesregierung die Kriterien für die Zuweisung von Heimplätzen für Studierende, die eine Universität in Südtirol besuchen, festgelegt und als  Zuweisungskriterium die chronologische Reihenfolge bestätigt: Wer zuerst einen Antrag stellt, erhält zuerst einen Platz, bis alle verfügbaren Plätze zugewiesen sind (Erstsemester haben Vortritt). Andere Kriterien wie zum Beispiel die wirtschaftlichen Verhältnisse werden hingegen nicht berücksichtigt.

An den anderen europäischen Universitäten gelten unterschiedliche Regeln.

  • In den österreichischen Studentenwohnheimen kommen zum Beispiel folgende Kriterien zur Anwendung: die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der Studienerfolg und die Entfernung der Universität vom Wohnsitz der Studierenden.
  • Ähnlich sieht die Lage an den italienischen Universitäten aus. Im Trentino gelten beispielsweise folgende Kriterien: die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Zusammensetzung des Haushaltes, der Studienerfolg (Letzterer erst ab dem zweiten Studienjahr).

Die chronologische Reihenfolge der Anträge wird hingegen unseres Wissens an keiner Universität, außer an der Freien Universität Bozen, als ausschlaggebendes Kriterium herangezogen.

Studentenwohnheime werden mit öffentlichen Geldern gebaut und instand gehalten; dabei ist das vorrangige Ziel jenes, verdienstvollen Studierenden gleiche Chancen anzubieten, auch wenn sie aus ärmeren Verhältnissen stammen. Insbesondere in Zeiten einer schwerwiegenden Wirtschaftskrise wie jener, die wir derzeit erleben, ist es nicht mehr haltbar, bei der Unterstützung von Studierenden das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit außer Acht zu lassen.

Am 27. November 2012 debattierte der Landtag über dieses Thema und genehmigte einen Beschlussantrag, der die Landesregierung dazu verpflichtete, solche Kriterien einzuführen, falls mehr Anträge gestellt werden als Heimplätze zur Verfügung stehen.

Seitdem hat sich jedoch nichts geändert, ganz im Gegenteil: Auch für das Studienjahr 2018/2019 wurde das chronologische Kriterium bestätigt, obwohl beispielsweise im Jahr 2018 die Nachfrage das Angebot tatsächlich überstieg: Allein in Bozen bewarben sich 839 Studierende um nur 520 verfügbare Heimplätze. In Brixen und Bruneck gab es doppelt so viele Anträge wie verfügbare Heimplätze.

Abschließend muss berücksichtigt werden, dass neuerdings entschieden wurde, als Kriterium für die Vergabe von Studienbeihilfen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller zu berücksichtigen: Zu diesem Zweck muss die EEVE-Erklärung vorgelegt werden. Sobald dies auch umgesetzt wird – das hätte eigentlich bereits ab dem Studienjahr 2017-2018 geschehen sollen – lassen sich die anhand der EEVE-Erklärung festgestellten wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Weiteres auch als Kriterium für den Zugang zu den Heimplätzen heranziehen. Durch die Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse könnte im Hochschulbereich außerdem ein weiterer Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit gesetzt werden, indem gestaffelte Mietpreise für Heimplätze vorgesehen werden. Die Miete beträgt zurzeit 300 Euro pro Zimmer und 230 Euro für ein Bett im Doppelzimmer. Diese Mietpreise gelten einheitlich für alle Studierenden. Gerecht wäre es, wenn wohlhabendere Studentinnen und Studenten mehr zahlen müssten als ihre einkommenschwächeren Kolleginnen und Kollegen

Deshalb verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

ab dem Studienjahr, in dem für den Bezug von Studienbeihilfen die Vorlage der EEVE-Erklärung vorgesehen ist,

  1. auch die „Kriterien für die Benutzung der Wohnmöglichkeiten im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung“ dahingehend abzuändern, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Studierenden als Hauptkriterium für die Zuweisung von Heimplätzen im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung eingeführt werden;
  2. das Einreichdatum nur mehr als Ausschlussgrund zu berücksichtigen, falls das Ansuchen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht wird;
  3. je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Studierenden gestaffelte Mietpreise für Zimmer bzw. Heimplätze anzuwenden.

Bozen, 10.01.2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Im Jahr 2017 jährte sich die Geburtsstunde der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfung zum 40. Mal. Seit ihrer Einführung wurde diese Prüfung mehrmals überarbeitet, und zwar wurden vor allem neue Wege zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises ermöglicht. Eine dieser Möglichkeiten ist die europäische Zertifizierung, die von verschiedenen Einrichtungen ausgestellt wird, etwa für Deutsch vom Goethe-Institut oder vom TestDaF-Institut bzw. für Italienisch vom Zentrum für Sprachzertifizierungen CELI (Universität von Perugia) und vom Zentrum für die Zertifizierung der Sprachkenntnisse in Italienisch als Fremdsprache CILS (Universität von Siena). Eine weitere Möglichkeit, den Zweisprachigkeitsnachweis zu erlangen, wird jenen geboten, die nach dem Besuch einer italienischsprachigen Oberschule an einer deutschsprachigen Universität studieren oder umgekehrt.

Laut dem Landesinstitut für Statistik, Astat, haben im Jahr 2017:

  • 2.528 Personen den Zweitsprachigkeitsnachweis über die herkömmliche Landesprüfung erlangt,
  • 1.690 Personen die Prüfung in einer einzelnen Sprache ablegen dürfen, zumal sie eine Zertifizierung von einem international anerkannten Institut vorgelegt hatten;
  • weitere 209 Personen aufgrund von bereits in den beiden Landessprachen erworbenen Studientiteln den Zweitsprachigkeitsnachweis ohne Prüfung erlangt.

Angesichts der Tatsache, dass fast die Hälfte der Zweitsprachigkeitsnachweise durch einsprachige Prüfungen bzw. ohne Prüfung erlangt werden, ist es paradox, dass das dreisprachige Studium an der Universität Bozen nicht als Zweisprachigkeitsnachweis gilt.

Dieser Ausschluss entbehrt jeder Logik, als ob der Besuch zweier getrennten und einsprachig gehaltenen Studiengänge automatisch eine Gewähr für die Erlangung der Zweisprachigkeit wäre, während der fünfjährige Besuch einer mehrsprachigen Universität, mit Vorlesungen und Prüfungen auf Italienisch und Deutsch in einem mehrsprachigen Umfeld, dies nicht gewährleisten würde. Von außen betrachtet, kann dies als mangelndes Ver- trauen gegenüber der dreisprachigen Ausbildung unserer Universität erscheinen.

Der Wert der Mehrsprachigkeit der Universität Bozen sollte stattdessen verteidigt werden, da die Mehrsprachigkeit, auch im internationalen Ver- gleich, ihr wichtigstes Marken- und Qualitätszeichen ist. Diese Frage betrifft nicht nur die Universität Bozen, sondern auch das zweisprachige Studium an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana sowie das zweisprachige integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck.

Aus diesem Grund

verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass durch die not- wendigen gesetzlichen Änderungen ein Universitätsabschluss an der Freien Universität Bozen – sofern der Studiengang eine Reihe von Prüfungen in den zu prüfenden Landessprachen beinhaltet – automatisch als dementsprechender Zweisprachigkeitsnachweis gilt;
  2. die Möglichkeiten einer automatischen Anerkennung des entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweises für diejenigen zu prüfen, die an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana bzw. im Rahmen des zweisprachigen integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck ein Abschlussdiplom erlangen;
  3. mit der Führungsspitze der Freien Universität Bozen, der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck (integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften) Maßnahmen zu vereinbaren, die darauf abzielen, das am Ende des Studiums von den Studenten und Studentinnen effektiv erreichte Zweisprachigkeitsniveau fortwährend zu verbessern.

Bozen, 15.12.2018

gez. Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE

Auszahlung der Studienstipendien in Verzug

universitaet-bozen_ATAls Gesuchtermine für die „Ordentliche Studienbeihilfe für Studierende“, (gemeinhin ‚Stipendien‘ genannt) für das Studienjahr 2013/14 waren der 26. 9. und 31. 10. 2013 angesetzt. Rund 4000 Gesuchsteller warten seither zunehmend besorgt auf die Auszahlung von Stipendien in Höhe von immerhin jeweils 1400 bis 5.800 €, die für viele Studierende unabdingbar für ihren Lebensunterhalt sind. Denn normalerweise erfolgte eine Teil-Liquidation für Gesuchsteller des 1. Termins bereits vor Weihnachten, eine zweite Tranche dann im Februar/März. Die Auszahlung ist inzwischen zwar angelaufen, erfolgt aber sehr schleppend. Bis auf die heuer auch späte schriftliche Verständigung erhielten manche Studierende auf persönliche Nachfrage mitunter nur die lakonische Auskunft: „Es kimmp, wenn’s kimmp!“

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Worin liegen die Gründe für die 2013/14 besonders späte Verständigung und Auszahlung der „Ordentlichen Studienbeilhilfen“?
  • Wann ist die Auszahlung der 1. Tranche der Gesuchsteller des ersten Termins abgeschlossen, wann erfolgt jene für die erste Tranche des zweiten Termins?
  • Ist für künftige Jahre mit ähnlichen Verzögerungen zu rechnen?

Bozen, 31. 01.2014

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba