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BESCHLUSSANTRAG

Innerhalb der Südtiroler Tourismusvielfalt gibt es eine Reihe von Betrieben, die sich auf die Beherbergung von Jugend- und Schulgruppen spezialisiert haben. Zu finden sind sie hauptsächlich im Tauferer Ahrntal, wo sich etwa 60 Betriebe auf die junge Gästeschicht konzentrieren. Weitere Zentren finden sich in Langtaufers (Erlebnisschule), im Schnalstal, Gebiet Mendelpass, Jochgrimm, Ratschings, Meransen, Natz/Schabs und in Toblach (Grandhotel) – also vielfach in der Peripherie, in den Randgebieten Südtirols.

Insgesamt dürfte es sich um ca. 150 Betriebe handeln, die sich auf Jugendgruppen spezialisiert haben. Um eine Vorstellung der Nächtigungszahlen zu geben: Im Tauferer Ahrntal werden aus Jugendgruppen (unabhängig vom Alter) laut der Eurac-Studie von 2009-2011 etwa 270.000 Nächtigungen jährlich generiert. Das Verhältnis zwischen SchülerInnen U18 und jenen U14 dürfte etwa 50:50 sein.

Mit Landesgesetz Nr. 9, 16. Mai 2013 wurde die Gemeindeaufenthaltsabgabe eingeführt. Bis Ende 2014 waren Schulklassen von dieser Abgabe durch Dekret des Landeshauptmanns 2.10.2013, Nr. 28, befreit. Seit Jahresbeginn 2015 musste auch für SchülerInnen ab 14 die Taxe bezahlt werden.

Die Schulklassen kommen zum Großteil aus Deutschland, wo die Schulfahrten offizielle und verpflichtende Veranstaltungen sind, die sehr preissensibel sind und je nach Bundesland strengen Preisobergrenzen unterliegen. Diese sind v.a. für Auslandsfahrten zum Teil schon erreicht. Mit der geplanten Einhebung der Abgabe auch von jugendlichen Gästen wird die knappe Preiskalkulation durchstoßen und es besteht akute Gefahr, dass dieses Gästesegment ausbleibt. Andere Länder und Regionen haben entsprechend flexibel reagiert. In Österreich sind Schulklassen von der Ortstaxe befreit, wobei die Preise insgesamt dort nicht höher sind als in Südtirol. Zudem drängen Österreichs Aufstiegsanlagen besonders in der Wintersaison mit enormen Preisvorteilen in das Jugend- und Schülersegment, um den Skisport bei jungen Gästen wieder populär zu machen. Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.

Die Tourismustreibenden weisen immer wieder darauf hin, welchen Wirtschaftsfaktor der Jugendtourismus darstellt, zumal nur selten in Konkurrenz zu anderen Tourismusarten. Außerdem kommen auf diese Weise viele junge Menschen erstmals nach Südtirol, die dann als Erwachsene mit ihren Familien wiederkehren, was somit der gesamten Sparte zugutekommt.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 18 Jahren in den Unterbringungsbetrieben der Kategorien unter 4 Sternen vorzusehen

oder, in Alternative

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 16 Jahren in den Südtiroler Gastbetrieben vorzusehen.

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Bei den derzeitigen Immobilienpreisen ist es für junge Menschen extrem schwierig, wenn nicht unmöglich, vom Elternhaus auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zu leisten. Leistbare Preise
auf dem Mietmarkt, für Kauf, Bau und Sanierung sind rar oder schlichtweg nicht vorhanden.

Den wichtigsten Bereich stellen die Mietwohnungen dar, aber auch diese bewegen sich am Rande der Finanzierbarkeit. In der letzten „Jugendstudie“ (ASTAT-Schriftenreihe 220, 2017) geben gut ein Drittel (38,5 %) der 23- bis 25-Jährigen an, einen Teil ihrer Ausgaben in den Bereich „Wohnen“ zu investieren. Bei den 20- bis 22-Jährigen sind es noch rund 28 Prozent.

Für die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der jungen Menschen ist es unerlässlich, außerhalb des Elternhauses zu wohnen. Darüber hinaus ist es für Berufseinsteiger/-innen, Auszubildende und Studierende aus organisatorischer, ökonomischer und ökologischer Sicht notwendig, in der Nähe der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze wohnen zu können. Wohnheime schaffen für die Vielzahl an jungen Wohnungssuchenden nur bedingt Abhilfe.

Weiterer Bodenverbrauch und -versiegelung durch Neubauten müssen im Sinne des Umweltschutzes und angesichts der begrenzten landschaftlichen Ressourcen Südtirols vermieden werden.

Aus diesen Gründen erscheint es sinnvoll und vertretbar, steuerliche Anreize zur Vermietung von Wohnungen an junge Menschen zu schaffen. Als Gegenleistung dazu soll der/die Vermieter/-in aber verpflichtet werden, einen sozialverträglichen, für Jugendliche und junge Erwachsene angemessenen Mietzins nicht zu überschreiten. Um entsprechende Anreize zu schaffen, könnte die öffentliche Hand den Vermieter/-innen bei der Gemeindeimmobiliensteuer eine Vergünstigung im selben Ausmaß gewähren wie für Fälle, in denen andere soziale Zwecke verfolgt werden (etwa zugunsten gemeinnütziger Organisationen, ONLUS) oder wie bei anderen Zweckbindungen, z. B. wenn eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

die Gemeindeimmobiliensteuer für Wohnungen, deren Mieter bei Vertragsabschluss zwischen 18 und 26 Jahre alt sind, auf 0,2 % herabzusetzen; der ermäßigte Steuersatz wird bis zum ersten Vertragsablauf und für maximal fünf Jahre beibehalten; Voraussetzung für die Anwendung dieses Steuersatzes ist ein Mietpreis, der nicht über 75 % des Landesmietzinses beträgt.

Bozen, 5.2.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Mit Beschluss Nr. 307/2018 hat die Landesregierung die Kriterien für die Zuweisung von Heimplätzen für Studierende, die eine Universität in Südtirol besuchen, festgelegt und als  Zuweisungskriterium die chronologische Reihenfolge bestätigt: Wer zuerst einen Antrag stellt, erhält zuerst einen Platz, bis alle verfügbaren Plätze zugewiesen sind (Erstsemester haben Vortritt). Andere Kriterien wie zum Beispiel die wirtschaftlichen Verhältnisse werden hingegen nicht berücksichtigt.

An den anderen europäischen Universitäten gelten unterschiedliche Regeln.

  • In den österreichischen Studentenwohnheimen kommen zum Beispiel folgende Kriterien zur Anwendung: die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der Studienerfolg und die Entfernung der Universität vom Wohnsitz der Studierenden.
  • Ähnlich sieht die Lage an den italienischen Universitäten aus. Im Trentino gelten beispielsweise folgende Kriterien: die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Zusammensetzung des Haushaltes, der Studienerfolg (Letzterer erst ab dem zweiten Studienjahr).

Die chronologische Reihenfolge der Anträge wird hingegen unseres Wissens an keiner Universität, außer an der Freien Universität Bozen, als ausschlaggebendes Kriterium herangezogen.

Studentenwohnheime werden mit öffentlichen Geldern gebaut und instand gehalten; dabei ist das vorrangige Ziel jenes, verdienstvollen Studierenden gleiche Chancen anzubieten, auch wenn sie aus ärmeren Verhältnissen stammen. Insbesondere in Zeiten einer schwerwiegenden Wirtschaftskrise wie jener, die wir derzeit erleben, ist es nicht mehr haltbar, bei der Unterstützung von Studierenden das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit außer Acht zu lassen.

Am 27. November 2012 debattierte der Landtag über dieses Thema und genehmigte einen Beschlussantrag, der die Landesregierung dazu verpflichtete, solche Kriterien einzuführen, falls mehr Anträge gestellt werden als Heimplätze zur Verfügung stehen.

Seitdem hat sich jedoch nichts geändert, ganz im Gegenteil: Auch für das Studienjahr 2018/2019 wurde das chronologische Kriterium bestätigt, obwohl beispielsweise im Jahr 2018 die Nachfrage das Angebot tatsächlich überstieg: Allein in Bozen bewarben sich 839 Studierende um nur 520 verfügbare Heimplätze. In Brixen und Bruneck gab es doppelt so viele Anträge wie verfügbare Heimplätze.

Abschließend muss berücksichtigt werden, dass neuerdings entschieden wurde, als Kriterium für die Vergabe von Studienbeihilfen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller zu berücksichtigen: Zu diesem Zweck muss die EEVE-Erklärung vorgelegt werden. Sobald dies auch umgesetzt wird – das hätte eigentlich bereits ab dem Studienjahr 2017-2018 geschehen sollen – lassen sich die anhand der EEVE-Erklärung festgestellten wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Weiteres auch als Kriterium für den Zugang zu den Heimplätzen heranziehen. Durch die Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse könnte im Hochschulbereich außerdem ein weiterer Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit gesetzt werden, indem gestaffelte Mietpreise für Heimplätze vorgesehen werden. Die Miete beträgt zurzeit 300 Euro pro Zimmer und 230 Euro für ein Bett im Doppelzimmer. Diese Mietpreise gelten einheitlich für alle Studierenden. Gerecht wäre es, wenn wohlhabendere Studentinnen und Studenten mehr zahlen müssten als ihre einkommenschwächeren Kolleginnen und Kollegen

Deshalb verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

ab dem Studienjahr, in dem für den Bezug von Studienbeihilfen die Vorlage der EEVE-Erklärung vorgesehen ist,

  1. auch die „Kriterien für die Benutzung der Wohnmöglichkeiten im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung“ dahingehend abzuändern, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Studierenden als Hauptkriterium für die Zuweisung von Heimplätzen im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung eingeführt werden;
  2. das Einreichdatum nur mehr als Ausschlussgrund zu berücksichtigen, falls das Ansuchen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht wird;
  3. je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Studierenden gestaffelte Mietpreise für Zimmer bzw. Heimplätze anzuwenden.

Bozen, 10.01.2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler