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Wenn der Denkmalschutz beschnitten wird, leiden Landschaft und Kulturerbe. Das Budget der Abt. Denkmalpflege darf nicht gekürzt werden!

Die Abt. Denkmalpflege soll dem Vernehmen nach drastische Kürzungen erfahren, die mit 3,5 Mio. € beinahe einer Halbierung entsprechen. Zu Recht warnt der Landesverband für Heimatpflege vor solchen Einschnitten, zumal das bisherige Budget ohnehin nur für einen gehobenen Notdienst ausreicht. In einem für das Orts- und Landschaftsbild Südtirols grundlegenden Bereich, der die Identität unseres Landes grundlegend stärkt, sind solche Budgeteinschnitte nicht zumutbar. Sie werden die EigentümerInnen von Häusern, Kirchen und Objekten, die mit viel Mühe und persönlichem Einsatz um den Erhalt ihrer Objekte ringen, entmutigen. Zudem wird die Unterschutzstellung weiterer Objekte regelrecht abgeschreckt, wenn BesitzerInnen über steuerliche Vorteile hinaus keine weiteren Hilfen zu erwarten haben.

Die neue Landesrätin für Denkmalpflege, Maria Hochgruber Kuenzer startet durch die Budgetkürzung mit gezogener Handbremse in ihre Arbeit. Damit ist auch schon geklärt, welchen Wert man diesem Ressort beimisst – und damit dem Erhalt von Kulturerbe und Landschaft.

Wir Grünen treten mit Nachdruck für die Sicherung des kleinen, aber strategischen Budgetanteils der Denkmalpflege ein und fordern die Landesregierung auf, die Haushaltsschere aus diesem Bereich fernzuhalten.

Bozen, 01.04.2019

Brigitte Foppa
Riccardo dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die Landesregierung opfert historisches Umfeld der Stadtmauer und den Willen der Gemeinde dem Intensivobstbau. Und unterminiert die eigene Glaubwürdigkeit.

Die Stadt Glurns ist in ihrer Anlage und Geschlossenheit ein Juwel alpiner Stadtkultur: Mit ihrem Mauerring repräsentiert sie Wehrhaftigkeit, Siedlungsdichte und Funktionalität alpiner Städte auf kleinstem Raum in aller Vollendung. Ganz zu recht steht sie daher unter Schutz, der durch eine Bannzone vor der Stadtmauer ergänzt worden ist. Damit sollte das Vorfeld der Stadt freigehalten, ihre Sichtbarkeit gewahrt und ihre Ausstrahlung auf Dauer gesichert werden.
So wurde auch der Intensivobstabau vor der Stadtmauer unter Verwendung von Spalieren weitgehend untersagt. Einer der Grundbesitzer bewies allerdings besondere Findigkeit und zog mit Holzgerüsten auf Metallschuhen (anstelle der verbotenen Betonsäulen, Folien und Hagelnetzen) unverdrossen eine Anlage hoch. Damit wurde dem Buchstaben des Verbots zwar oberflächlich entsprochen, nicht aber der Zielsetzung der Bannzone, die freie Sichtbarkeit der Stadtmauer zu gewährleisten. Der Gemeinde und dem Amt für Bau- und Kunstdenkmäler, die sich dagegen zur Weht setzten, begegnete der Grundbesitzer mit einer Aufsichtsbeschwerde an die Landesregierung, die gestern in diesem Fall entschieden hat:
Sie gab, gegen das Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler, gegen den Willen der Gemeinderats und trotz der Eingaben des Heimatpflegeverbandes dem Wunsch des Bauern (und auch des Bauerbundes) in ihrer gestrigen Sitzung statt. Anstatt andere Lösungen ins Auge zu fassen, wie etwa einen denkbaren Grundtausch mit Landesflächen, wurde dem Wunsch des Grundbesitzers gegen das öffentliche Interesse der Vorzug gegeben.
Der gestern gefasste Beschluss ist ein Etappensieg für den Rekurssteller, eine Niederlage für Landschaftsschutz und Denkmalpflege und ein Debakel für die Glaubwürdigkeit der Landesregierung: Die anfängliche Erklärung der Regierung Kompatscher, sich an Gutachten der Ämter halten zu wollen, wurde wieder einmal dementiert. Individuelles Interesse erhält den Vorzug vor Rechtstaatlichkeit, wie bereits im Fall der sanierten Kraftwerke in Martell vor einem Monat. Lobby-Druck und ängstliches Schielen auf Wählerstimmen zählen mehr als verantwortliches und mutiges Regierungshandeln. Der von Landesrat Schuler angekündigte Flächentausch ist nur ein ferner Ausgleich, auf deren Umsetzung wir gespannt sind. Daran glauben können wir längst nicht mehr. Zugleich gibt der Vorgang einen Vorgeschmack darauf, wer im neuen Gesetz für Raum und Landschaft das Sagen haben wird.
Bozen, 30.08.2017
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.

Notwendig sind Ansporn und Anreize statt Ermutigung zum Abriss.

denkmalschutz-1280Landesrat Mussners Halbzeitbilanz hat viele Aspekte berührt, für Aufmerksamkeit hat aber vor allem sein in gewohnt sanftem Tonfall vorgetragener Wunsch, den Denkmalschutz im ländlichen Raum weniger restriktiv auszulegen. Mehr noch. Landesrat Mussner wünscht eine gründliche Kurskorrektur, um vor allem bauwillige Eigentümer denkmalgeschützter Höfe vor scheinbar „unüberwindbaren Hürden“ zu befreien.
Dabei nimmt der Landesrat einige Einzelfälle der letzten Zeit zum Anlass für seine Kritik, die offenbar auf generelles Aufweichen des Denkmalschutzes abzielt. Er vergisst dabei aber auf die vielen Fälle, die in intensivem, aber fruchtbaren Austausch zwischen Denkmalpflege und Bauern einvernehmlich gelöst werden. Auch sollte mit gezielter Aufstockung von Mitteln und einem befristeten Aktionsplan, auch einer „Beratungs-Offensive“ mit Architekten, Bauernbund, Denkmalpflege und Betroffenen nach Lösungswegen gesucht werden.
Eine solche Aktion wäre weit zielführender als die ebenso vage wie bedrohliche Ankündigung einer radikalen Kurskorrektur. Denkmalpflege in Südtirol braucht gewiss neue Positionen, die aber weit mehr sind als die von Mussner und vielen Bauherren gewünschte Deregulierung.
Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 28. Juni 2016

Anfrage zur Beantwortung in der aktuellen Fragestunde:

Seilbahn im Talfer-Ensemble?

SanGenesio_JenesienMit Beschluss der Landesregierung Nr. 1534 vom 22.12.15 wurde beschlossen, die Planung des mit 25,4 Millionen veranschlagten Projekts der neuen Seilbahn Jenesien zu veranlassen. Das Projekt sieht die Errichtung einer neuen Talstation an der Talferbrücke und einer neuen Bergstation, leider weiterhin außerhalb des Dorfkerns, vor. Das Talferbett soll von der neuen Trasse gequert werden, die über insgesamt 3 bis zu 34 m hohen Stützen (entspricht 12 Stockwerken!) der Talfer entlang zur derzeitigen Talstation verläuft.
In unserer Anfrage vom 22. Februar stellten wir die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Ensembleschutz und die Antwort lautete, dass diese bestehe. Die Kartei Nr. 40 der Bozner Ensembleschutzregelung allerdings weist „die Talfer und ihre Ufer von der Drususbrücke bis zur St. Antonbrücke“ sowie die Bozner und Grieser Wassermauer und den Petrarcapark als Ensemble aus:
„Der Schutz des Ensembles erfordert, außer der Einhaltung der rechtskräftigen Vorschriften des Bauleitplanes, der Bauordnung und des Landschaftsplanes der Gemeinde Bozen sowie der historisch-künstlerischen Schutzbindungen und der Bindungen der Schutzgebiete von archäologischem Interesse, die Beachtung der Bestimmungen zur Vorlage der Projekte und der spezifischen Hinweise zum Schutz der das Ensemble kennzeichnenden Wertelemente (…). Die Erstellung neuer Bauten und/oder Infrastrukturen (mit Ausnahme jener des Versorgungsnetzes) sowohl ober- als auch unterirdisch ist verboten.
Wir stellen in diesem Zusammenhang daher folgende Frage an die Landesregierung:
Wie wird die Vereinbarkeit dieses Infrastrukturprojektes mit dem Ensembleschutz begründet?
22.03.2016
L.Abg.
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Karte mit den Ensembles:2016 03 22 Jenesien Seilbahn 2 S.2-001
Kartei Nr. 40 des Ensembleschutzplanes:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/03/Scheda-40-tutela-inisemi-BZ-Talvera.pdf“]

Anfrage zur aktuellen Fragestunde
Heimatpfleger gegen Denkmalschutz? Welche Eingriffe erfolgten am Zehntmesserhaus in Sarnthein?
ZehntmesserhausesDas Zehntmesserhaus in Sarnthein ist ein Juwel ländlicher Baukultur und denkmalpflegerisch „einer der herausragenden Bauten in Sarnthein“ (LR F. Mussner, 14. 4. 2015). Das Haus ist Eigentum des Vereins für Kultur und Heimatpflege Sarnthein, sodass seine sorgsame Erhaltung eigentlich gewährleistet sein sollte. Aber trotz des Versuchs der Abt. Denkmalpflege, das Haus unter Schutz zu stellen, haben Gemeinde und Verein das Ansinnen unwirsch abgewiesen, die Landesregierung hingegen hat den im Juni 2014 eingebrachten Schutzantrag der Abt. Denkmalpflege durch Fristverfall unwirksam gemacht und Umbauplänen freie Bahn eröffnet. Nun hat der Verein unter Obmann Kritzinger (Kommentar in Sachen Dankmalpflege: „Mit mir hat niemand geredet“) den Umbau vorgenommen und mithilfe von Landesregierung und Gemeinde die Anliegen des Denkmalschutzes in die zweite Reihe gestellt. Zudem: Die Landesregierung hat die eigene Abteilung. „vorgeführt“, mit denkwürdiger Begründung: das Haus sei zwar schützenswert, brauche aber nicht unter Schutz gestellt zu werden.
Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Warum hat sich die Landesregierung einer Unterschutzstellung verweigert?
  • Sind die Umbauten kontrolliert, welche Veränderungen worden vorgenommen?

Bozen, 21. August 2015
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Anfrage zur aktuellen Fragestunde.

Hans HeissDie Landeshauptstadt Bozen weist einen bedenklichen Primat auf: Seit Jahren erfolgen kaum neue Schutzmaßnahmen für denkmalwürdige Objekte, neben noch ungeschützten Monumenten wie dem Piffrader-Relief vor allem nicht für den wertvollen Villenbestand, der mittels Abbruch und Wiederaufbau zur Kubaturgewinnung und profitablen Verwertung geradezu einlädt. Jüngst ins Visier geraten ist die Villa “Erika” (früher “Villa Stary”) im Stadtteil Gries, ein um 1900 im Heimatstil errichteter, zurückhaltender Bau, der als Einzelgebäude ebenso Schutz verdient wie als Teil des in Resten noch bestehenden Villenensembles. An die Stelle der ca. 3000 m3 großen Villa soll nun ein Neubau treten, der mit fast 5000 m3 das Grün um die aktuelle Bauparzelle unter sich begräbt und die Baufluchtlinie in aufdringlicher Manier aufbricht, ganz abgesehen vom anonymen Penthouse-Stil. Neben dem notwendigen Schutz für Gebäude von der Qualität der “Villa Erika” wäre es dringlich, wenn die Abt. Denkmalpflege ein breites Schutzprogramm für Bozen entwickeln und eine Auswahl von Gebäuden von der Epoche des Historismus bis zur jüngeren Zeit zur Unterschutzstellung vorschlagen würde.
Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung

  • Besteht die Absicht, die “Villa Erika” unter Denkmalschutz zu stellen?
  • Sollte nicht für Bozen ein systematisches, mit der Gemeinde Bozen und Besitzern abgestimmtes Schutzprogramm entwickelt werden?

BZ, 22.10.2014
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba