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Bekanntermaßen wurde der Bozner Müllverbrennungsofen zu groß geplant und gebaut – gegen jede Vernunft und auch gegen die Hinweise und Warnungen von UmweltschützerInnen und uns Grünen.

In den letzten Monaten und insbesondere seit die Stadt Bozen durch das neue Müllsammelsystem ihre Restmüllmenge drastisch gesenkt hat, wurden immer wieder Stimmen laut, die auf die „Notwendigkeit“ verweisen, dass der Müllverbrennungsofen mit Import-Müll gefüllt werden müsse.

Einen Beweis für diese Befürchtungen liefert nun der Trentiner Umweltlandesrat Mauro Gilmozzi. Im Tagblatt „L’Adige“ vom 18. Dezember 2013 schreibt er in einem signierten Gastkommentar, dass es im Sinne der „besseren Zusammenarbeit und der Stärkung der Euregio (!!)“ bereits Kontakte mit der Südtiroler Landesregierung gibt, den Restmüll des Trentino zumindest teilweise in Südtirol zu verbrennen. Gilmozzi unterstreicht dabei, dass es darum gehe, gerade im „Umweltbereich“ Synergien mit Südtirol zu schaffen.

Das könnte der Autonomen Provinz Bozen, die vor dem Dilemma eines hungrigen Ofens steht, den man nicht mehr weiß wie füttern, sehr zupass kommen. Der Müllverbrennungsofen ist auf 135.000 Tonnen angelegt, derzeit „produziert“ Südtirol aber weit weniger. Die 66.000 Tonnen der Trentiner könnten dieses „Manko“ ausgleichen. Dass dieser dann erst, mit entsprechendem Verkehrsaufkommen, angeliefert werden müsste, dass die Schlacken entsorgt werden müssten, vor allem aber dass die gesamte Umweltbelastung des Müllverbrennungsofens auf dem Bozner Talkessel lasten würde, wiegt in den Überlegungen womöglich weniger.

Wir fordern die künftige Landesregierung auf, den Müllimport aus den Nachbarprovinzen gar nicht erst in Betracht zu ziehen. Die Orientierung des Landesgesetzes, wonach in Südtirol nur im Lande produzierter Müll verbrannt werden darf, muss unbedingt aufrecht erhalten werden. Entsprechend soll dies auch der neue Abfallbewirtschaftungsplan, der gemäß EU-Vorgaben innerhalb 12.12.13 hätte erstellt werden müssen, bekräftigen.

Zum Thema haben wir im Landtag mehrere Anfragen vorgelegt und werden die Antworten der Allgemeinheit bekannt machen.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Landtagsabgeordnete Verdi Grüne Vërc

 

 

InnichenBVKANFRAGE:

Bodenverbesserungskonsortium Innichen (BVK): unerlaubte Ablagerungen von Bauschutt – wurden die notwendigen, längst ausständigen Kontrollen vorgenommen?

Die Innichner Baufirma Burgmann hat im Auftrag des BVK in den „Winnebacher Feldern“ große Mengen an „Aushubmaterial“ für Auffüllungs- und Bodenverbesserungszwecke abgeladen. Obwohl LR Berger auf Anfrage der Grünen (Anfrage Nr. 16/5/12) versicherte, das Personal der Forststation Innichen habe mehrmals wöchentlich die Qualität des abgelagerten Materials überprüft und für gut befunden, stellte die Carabinieri-Umwelteinheit NOE in den Ablagerungen große Mengen illegal vergrabenen Bauschutts sicher. Darauf wurde in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, die illegalen Mengen seitens der Betreiber zu beseitigen, was nach Schneeschmelze möglich wäre.

Die einfache und gerechte Anforderung erwies sich aber schwieriger, als man glauben könnte:

  • Denn nach der VO des Bürgermeisters von Innichen (5. 6. 2012), das Material abzutransportieren, worüber die Staatspolizei zu wachen hatte,
  • stellte am 20. 8. 2012 die Fa. Kandidus Burgmann mit den betroffenen Grundeigentümern den Antrag, obige Verordnung aufzuheben, da nur unerhebliche Mengen des besagt, überdies unschädlichen Materials abgelagert worden seien. Dieser Antrag wurde an die Lamdesagentur für Umwelt weiter geleitet.
  • Am 21. 1. 2013 teilte das Amt für Abfallwirtschaft mit, dass der Antrag auf Belassen des Materials an Ort und Stelle erst nach Vorlage einer sog. Charakterisierung des untersuchten Geländes (Studie über Art und eventuelle Gefährlichkeit des Materials) möglich sei.
  • Die Untersuchung wurde – so die Auskunft von LH Durnwalder am 16. 4. 2013 – bislang nicht durchgeführt. Angeblich aber beaufsichtigten die Gemeindeverwaltung und die Forstbehörde die Arbeiten, zudem ermittele auch die Staatsanwaltschaft.

Ungeachtet dieser erstaunlichen Verschleppung der strafrechtlich relevanten Affäre ist die Brisanz der unerlaubten Ablagerung evident und fällt auch in die Verantwortung von Gemeinde und Landesverwaltung.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wurde die notwendige Untersuchung zu Art und Gefährlichkeit des Materials durchgeführt, von wem, wer trägt die Kosten?
  • Wenn nein, bis wann wird sie durchgeführt?
  • Wurden andere Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ergriffen?
  • Welche Ämter beaufsichtigen die Maßnahmen und stellen fest, dass die vom Gesetz auferlegten Pflichten nun bzw. künftig eingehalten werden?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 4. September 2013