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Konsortium Bodenverbesserung Innichen

InnichenBVKANFRAGE:

Bodenverbesserungskonsortium Innichen (BVK): unerlaubte Ablagerungen von Bauschutt – wurden die notwendigen, längst ausständigen Kontrollen vorgenommen?

Die Innichner Baufirma Burgmann hat im Auftrag des BVK in den „Winnebacher Feldern“ große Mengen an „Aushubmaterial“ für Auffüllungs- und Bodenverbesserungszwecke abgeladen. Obwohl LR Berger auf Anfrage der Grünen (Anfrage Nr. 16/5/12) versicherte, das Personal der Forststation Innichen habe mehrmals wöchentlich die Qualität des abgelagerten Materials überprüft und für gut befunden, stellte die Carabinieri-Umwelteinheit NOE in den Ablagerungen große Mengen illegal vergrabenen Bauschutts sicher. Darauf wurde in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, die illegalen Mengen seitens der Betreiber zu beseitigen, was nach Schneeschmelze möglich wäre.

Die einfache und gerechte Anforderung erwies sich aber schwieriger, als man glauben könnte:

  • Denn nach der VO des Bürgermeisters von Innichen (5. 6. 2012), das Material abzutransportieren, worüber die Staatspolizei zu wachen hatte,
  • stellte am 20. 8. 2012 die Fa. Kandidus Burgmann mit den betroffenen Grundeigentümern den Antrag, obige Verordnung aufzuheben, da nur unerhebliche Mengen des besagt, überdies unschädlichen Materials abgelagert worden seien. Dieser Antrag wurde an die Lamdesagentur für Umwelt weiter geleitet.
  • Am 21. 1. 2013 teilte das Amt für Abfallwirtschaft mit, dass der Antrag auf Belassen des Materials an Ort und Stelle erst nach Vorlage einer sog. Charakterisierung des untersuchten Geländes (Studie über Art und eventuelle Gefährlichkeit des Materials) möglich sei.
  • Die Untersuchung wurde – so die Auskunft von LH Durnwalder am 16. 4. 2013 – bislang nicht durchgeführt. Angeblich aber beaufsichtigten die Gemeindeverwaltung und die Forstbehörde die Arbeiten, zudem ermittele auch die Staatsanwaltschaft.

Ungeachtet dieser erstaunlichen Verschleppung der strafrechtlich relevanten Affäre ist die Brisanz der unerlaubten Ablagerung evident und fällt auch in die Verantwortung von Gemeinde und Landesverwaltung.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wurde die notwendige Untersuchung zu Art und Gefährlichkeit des Materials durchgeführt, von wem, wer trägt die Kosten?
  • Wenn nein, bis wann wird sie durchgeführt?
  • Wurden andere Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ergriffen?
  • Welche Ämter beaufsichtigen die Maßnahmen und stellen fest, dass die vom Gesetz auferlegten Pflichten nun bzw. künftig eingehalten werden?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 4. September 2013

 

Author: admin

Einladung: Gesundhei
Präsentation der Gr
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