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Supervision für Sanitätspersonal

TAGESORDNUNG LGE 85/21-XVI.

Das Sanitätspersonal ist nicht nur in Südtirol und nicht erst seit Corona enormen Belastungen ausgesetzt. Dabei stehen die Arbeitsanstrengungen in keinem Verhältnis zur Bezahlung. Diese Belastungen führen im schlimmsten Fall zu Burn-outs, der extremsten Form der Erschöpfung. Doch auch ohne Diagnose berichten derzeit vor allem viele Pflegekräfte von großer Überlastung, Ausgezehrtheit und Übermüdung. Die Stadt Wien berichtet beispielsweise, dass ein Ernst zu nehmender Teil des Pflegepersonals durch die Covid-19-Pandemie derartigen Strapazen ausgesetzt war, dass er einen Berufswechsel plant. Angesichts des bereits bestehenden Pflegemangels kann sich Südtirol dies auf keinen Fall leisten. Das Personal muss umsorgt und in der optimalen Ausübung seiner Arbeit bestmöglich unterstützt werden.

Ein Mittel, um diesen Phänomenen vorzubeugen, stellt die Supervision dar. Hierbei sollte der Fokus sowohl auf die Interaktion des Arbeitsteams als auch auf die berufliche Tätigkeit als solche gerichtet werden, um Arbeitsabläufe menschlicher bzw. effektiver gestalten zu können. Diese Möglichkeit einer Supervision sollte für Südtirols Sanitätspersonal in regelmäßigen und kurzen Abständen und während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden. Für ein optimales Ergebnis sollten hier sowohl Einzelsupervisionen als auch Teamsupervisionen mit dem engsten Arbeitsumfeld durchgeführt werden.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Für das Sanitätspersonal, das Personal in Pflegeheimen sowie in öffentlichen Pflegeeinrichtungen im Zweimonatsabstand im Rahmen der regulären Arbeitszeit die Möglichkeit von fakultativen Einzel- als auch Teamsupervisionen zur Verfügung zu stellen.

 

Bozen, 15.06.2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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