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Nachhaltigkeit mit emissionsfreien Bussen

TAGESORDNUNG NR. 10 zu den Landesgesetzentwürfen Nr. 100/21, Nr. 101/21 und Nr. 102/21.

Jede und jeder weiß inzwischen: Klimaschutz ist ein Ziel, das dringend mit zeitnahen und wirksamen Maßnahmen verfolgt werden muss. Der Straßenverkehr zählt zu den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen.

Das Land Südtirol führt derzeit eine Ausschreibung für die Vergabe des öffentlichen außerstädtischen Linienbusverkehrs durch. In der Ausschreibung ist der Einsatz von Fahrzeugen der Klasse EURO VI, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen, vorgesehen. Alle an dieser Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen boten an, den Dienst mit Euro-6-Dieselbussen durchzuführen.

In der Ausschreibung (Artikel 8 des Technischen Pflichtenheftes) heißt es: Wenn die Vergabestelle den Einsatz von Elektro- oder Wasserstoffbussen oder anderen innovativen Technologien vorschreibt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit der Vergabestelle Finanzierungsformen für den Kostenanteil zu vereinbaren, der über die Investitionssumme hinausgeht, welche im dem Angebot beigefügten Finanzplan vorgesehen ist. Das bedeutet, dass das Land nach der Vergabe einer Dienstleistung den Einsatz von Fahrzeugen mit innovativen Technologien, wie etwa Elektrobussen, vorschreiben kann.

Die EU-Richtlinie 2019/1161 vom 20.06.2019 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sieht vor, dass es sich bei mindestens 45 % der Busse, die zwischen dem
02.08.2021 und dem 31.12.2025 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln muss. Zudem müssen mindestens 50 % dieser sauberen Fahrzeuge emissionsfrei sein. Ferner muss es sich bei mindestens 65 % der Busse, die ab dem 01.01.2026 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln, von denen mindestens 50 % emissionsfrei sein müssen.

In den letzten Jahren hat die E-Bus-Technologie große Fortschritte gemacht, vor allem was die Energiekapazität der Batterien betrifft. So sind Elektrobusse heute durchaus in der Lage, öffentliche Nahverkehrsstrecken auch in Berggebieten zu bedienen. Zudem sind die Lebenszykluskosten eines Elektrobusses über einen Zeitraum von 15 Jahren heute mit denen eines herkömmlichen Dieselbusses vergleichbar.

Auch gebrauchte Dieselbusse können auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wodurch die Wiederverwendung von Gebrauchtfahrzeugen gefördert und die Kosten für die Energieumwandlung gesenkt werden können. Die Einführung von Elektrobussen würde die Nutzung von lokal erzeugtem Ökostrom ermöglichen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wirtschaft leisten.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. sicherzustellen, dass die vom neuen Konzessionär im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Busse elektrobetrieben oder emissionsfrei sind. Etwaige Mehrkosten sind im Landeshaushalt 2022- 2024 zu veranschlagen.

 

Bolzano, 10/12/2021

Landtagabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

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