HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeHofburggarten Brixen: Kostensenkung und Nachhaltigkeit im Sinne von Klima und Landeshaushalt sind anzustreben.

Hofburggarten Brixen: Kostensenkung und Nachhaltigkeit im Sinne von Klima und Landeshaushalt sind anzustreben.

TAGESORDNUNG ZU DEN LANDESGESETZTENTWÜRFEN 100-101-102/2021.

Der Landeshaushalt benötigt aufgrund absehbarer Einnahmerückgänge und -ausfälle, vor allem aber wegen zahlreicher erhöhter Ausgabenpositionen, zumal in den Kapiteln Bildung, Gesundheit, Soziales und Kultur, in den kommenden Jahren neue Spielräume der Einnahmen und Umschichtung. Aus diesen Grund empfiehlt sich nach den Bemühungen der letzten Jahre dringend eine grundsätzliche Spending Review, wofür konkrete Vorschläge gefordert sind, zu denen wir grundsätzlich beitragen und die wir nunmehr ergänzen:

Eine Ausgabenposition, die ohne größere Not revidiert werden könnte, betrifft den im Eigentum der Diözese befindlichen Brixner Hofburggarten, den die Gemeinde Brixen seit 2008 angemietet hat, ohne aber über eine zeitweilige und saisonal begrenzte Nutzung hinauszukommen. Die lange Planungsdauer, mit Stationen vom partizipativen Prozess über einen Wettbewerb mit erfolgreichem Ausgang bis hin zu einer Richtungsänderung 2017 mit Beauftragung des Multi-Media-Künstlers Andrè Heller ist hinreichend bekannt. Die Landesregierung hat wie die Eigentümerin die Bestrebungen der Gemeinde Brixen unterstützt, den Hofburggarten dem prominenten Gestalter anzuvertrauen. Sie hat hierfür einen Kostenrahmen von ca. 10 Mio. € bereitgestellt, davon wurde ein namhafter Teil bereits der Gemeinde Brixen zugewiesen.

Der im Mai 2020 unternommene Versuch des Stadtrats Brixen, an Heller einen konkreten Auftrag im Wege der Direktvergabe ohne Ausschreibung zu erteilen, traf jedoch auf Widerstand: Die Südtiroler Architektenkammer rekurrierte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Bozen, das der Klage mit Urteil vom November 2020 in vollem Umfang statt gegeben hat. Bei der Auftragserteilung an Heller handle es sich, so das Verwaltungsgericht, nicht um eine „einmalige künstlerische Leistung“, da es bereits zuvor einen Wettbewerb um dasselbe Vorhaben mit nahezu 100 Teilnehmern gegeben habe. Über diesen Urteilskern hinaus wurden auch weitere Anfechtungsgründe der Rekurssteller für rechtens erkannt. Die Gemeinde Brixen hat ihrerseits gegen den Bozner Spruch den Instanzenweg vor den Staatsrat in Rom eingeschlagen, wozu im Dezember 2021 die Verhandlung angesetzt ist; mit Publikation des Urteils ist zu Beginn 2022 zu rechnen.

Für den Fall, dass auch das Verwaltungs-Höchstgericht den Auftrag der Gemeinde an Heller für nicht zulässig erkennt, sodass dessen definitive Annullierung gefordert ist, sollte die Landesregierung ihren Einfluss geltend machen. Sie könnte der Gemeinde nahelegen, statt des auf eine Mindestsumme (ohne Bodensanierung und Nebenkosten) von 10 Mio. € angesetzten Gestaltungsprojekts auf eine kostengünstigere wie bürgernähere Variante zu setzen. Die Vorstellung eines hoch attraktiven Heller-Gartens, der neben Einheimischen vor allem starke Touristenströme in seinen Bann zieht, stammt aus vorpandemischen Zeiten und ist in Zielrichtung wie Kosten überprüfenswert, ja sogar überholt. In Zeiten von Pandemie und Klimakrise eine derartige Summe zu veranschlagen, widerspricht den Zielen von Nachhaltigkeit und Bürgernähe, von sozialer Gerechtigkeit und Kostenbewusstsein. Auch ein großer Teil der Brixner Bürgerschaft hat in Unterschriften-Aktionen oder Flash-Mob-Aktionen den Wunsch nach einer einfacheren und bürgerfreundlichen Garten-Variante zum Ausdruck gebracht. Daher sollte die Landesregierung ihre Verhandlungsposition geltend machen und der Gemeinde Brixen nahelegen, auf eine einfachere und bürgernähere Variante zu setzen. Ein wichtiger Effekt einer Umorientierung wäre auch die Entlastung des Landeshaushalts um mehrere Millionen €.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Das in kurzer Zeit erfolgende Urteil des Staatsrats abzuwarten, um im Falle der Annullierung des Auftrags an Andrè Heller mit der Gemeinde Brixen neuerlich in Dialog zu treten;
  2. Im Falle einer Annullierung der Beauftragung der Gemeinde Brixen nahezulegen, eine kostengünstigere, bürgernähere und klimagerechtere Variante anzustreben;
  3. In diesem Falle die für den Garten bereitgestellten Haushaltsmittel deutlich und in noch zu vereinbarender Höhe zu senken;
  4. Auch im Falle einer Auftrags-Bestätigung auf deutlicher Kostenreduzierung zu bestehen.

Bozen, 13.12.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

Nachhaltigkeit mit e
Umlaufbahn Welschnof
1 COMMENT
  • Gregor Beikircher / 16. Dezember 2021

    Sehr guter Antrag!

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