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Schnelltests für Besucher*innen in Seniorenwohnheimen

Tagesordnung zum Landesgesetzentwurf Nr. 65/20 „Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021“

Vielfach wurde während des Lockdown m März/April und darüber hinaus die Tatsache beklagt, dass der Besuch der Bewohner*innen von Seniorenwohnheimen nicht möglich war. Der Verlust der sozialen Kontakte war für die älteren Menschen besonders schwerwiegend und die Auswirkungen dieser Isolation sind erst noch vollständig zu erheben. Der Schutz der besonders Gefährdeten, wie es Bewohner*innen von Seniorenwohnheimen zweifelsohne sind, ist und bleibt vorrangig. Neben der physischen Gesundheit gilt es aber auch dem existentiellen Bedürfnis nach Beziehung, Nähe, Berührung Rechnung zu tragen. Eine Möglichkeit beide Ansprüchen Genüge zu tragen, bieten die Antigen-Schnelltests, wie sie auch beim Massenscreening zur Anwendung gekommen sind. Ein Antigentest für Besucher*innen in den Seniorenenwohnheimen alle 5 bis 7 Tage, bzw. 1 Tag vor dem Besuch für sporadische Besucher*innen, würde mehr Besuche ermöglichen und die Lebensqualität der Bewohner*innen verbessern sowie das Infektionsrisiko vermindern. Hausärzt*innen, Apotheker*innen könnten diese Tests durchführen und somit die Bürger*innen
unterstützen.

 

Daher ersucht der Südtiroler Landtag, im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes

  • die nötigen Maßnahmen zu treffen, damit Besucher*innen von Bewohner*innen in Seniorenwohnheimen die Möglichkeit erhalten, einen Antigen-Schnelltest kostenfrei und freiwillig bei Allgemeinärzt*innen und Apotheken vornehmen zu lassen.

Bozen, 16.12.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Alles ist anders. Re
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