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Phase 0 – Großveranstaltungen

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 31. 01.2020 wurde wegen der Corona-Pandemie der Nationale Notstand ausgerufen. 40 Tage später, am 9. März, erfolgte der „Lockdown“ mittels Dekret des Ministerpräsidenten (#iorestoacasa). ExpertInnen bezeichnen diese Phase als Schlüsselperiode, in der Infektionsketten in Gang gesetzt oder vermieden wurden. Verstehen, was damals passiert ist, hilft, um in einer eventuellen „Zweiten Welle“ der Pandemie fatale Fehler zu vermeiden.
Bekanntlich waren große Menschenansammlungen einer der Faktoren, die zu Masseninfektionen geführt haben dürften. In Südtirol werden Großveranstaltungen und Veranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen, von der Landesverwaltung genehmigt. Die öffentlichen Veranstaltungen sind mit Landesgesetz vom 13. Mai 1992, Nr. 13 i.g.F. geregelt. Die diesbezügliche Durchführungsverordnung wurde mit Dekret des Landeshauptmanns vom 27. Jänner 2017, Nr. 1, neu erlassen.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Großveranstaltungen und übergemeindliche Veranstaltungen haben im Zeitraum 31.01.2020 – 09.03.2020 stattgefunden? Wir bitten um Auflistung mit Angabe von Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter und Anzahl der beteiligten Personen.
  2. Welche geplanten und genehmigten Großveranstaltungen und übergemeindliche Veranstaltungen wurden im Zeitraum 31.01.2020 – 09.03.2020 abgesagt? Wir bitten um Auflistung mit Angabe von Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter und Anzahl der geplanten Teilnehmerzahl.

Bozen, 13.05.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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