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Lebensmittelkosten in der Gemeinschaftsverpflegung

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Wenn in der Gemeinschaftsverpflegung (Schulmensen, Kindergärten, Krankenhäuser, Seniorenheime…) die Forderung aufkommt, die Lebensmittel aus biologischem Anbau, aus fairem Handel oder von kleineren lokalen ProduzentInnen einzukaufen, wird oft auf die höheren Kosten dieser Produkte verwiesen. Das ist auch nicht von der Hand zu weisen. Allerdings, so wurde bei einer Tagung in Bozen am 1.3.2019 angemerkt, macht der Lebensmittelankauf oft nur einen relativ kleinen Teil der Gesamtführungskosten von Gemeinschaftseinrichtungen aus. Es wurde von 4-5% des Gesamtbudgets etwa eines Seniorenheims gesprochen, die auf den Lebensmittelankauf entfallen. Wenn das stimmt, so sind die höheren Kosten aufgrund eines klimaneutraleren Lebensmittelankaufs wesentlich leichter zu rechtfertigen.

Daher richten wir folgende Frage an die Landesregierung:

Welchen Anteil am Gesamtjahresbudget hat der Lebensmittelankauf in den Krankenhäusern Landes (wir bitten um die Angabe aus dem letzten verfügbaren Haushaltsjahr)?

Bozen, 06.03.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Author: Heidi

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