HomeDeutschFlughafen: Die Rechnungslegung der Provinz bestätigt den Millionenverlust durch den Verkauf der ABD

Flughafen: Die Rechnungslegung der Provinz bestätigt den Millionenverlust durch den Verkauf der ABD

PRESSEMITTEILUNG.

DIE GRÜNE FRAKTION HAT GESTERN DEM RECHNUNGSHOF WEITERE WICHTIGE DOKUMENTE ÜBERGEBEN – ALS ERGÄNZUNG DER EIGENEN EINGABE.

Die erste Eingabe erfolgte bereits 2019 nach dem Verkauf der ABD an private Eigentümer. Der Grund: Der landeseigene Flughafen ABD, der im Landeshaushalt mit einem Wert von über 37 Millionen Euro beziffert wurde, war zu einem zehnmal niedrigeren Preis an Private verkauft worden, nämlich 3,8 Millionen Euro.

„Im Laufe des Jahres 2020 sind drei neue Tatsachen zutage getreten, die den möglichen Schaden für die Landeskasse bestätigen“, so erklärt Riccardo Dello Sbarba die Gründe für die neuen Unterlagen, die dem Rechnungshof übergeben wurden.

 

HIER DIE NEUIGKEITEN:

ERSTE NEUIGKEIT: Der neue Landeshaushalt. Der der Provinz durch den Verkauf von ABD entstandene Verlust in zweistelliger Millionenhöhe wurde offiziell in der Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Geschäftsjahr 2019 festgehalten – und Anfang August 2020 per Landesgesetz genehmigt. In diesem Gesetz wird die Summe in Höhe von 51,1 Millionen Euro im Kapitel „Wertminderung der

Vermögensgüter“ eingetragen und hinzugefügt, dass sie „hauptsächlich auf die

Veräußerung der Beteiligung an der Flughafenbetreibergesellschaft ABD zurückzuführen sind“.

ZWEITE NEUIGKEIT: Die erste offizielle Bilanz der privaten ABD. Diese vom Alleinverwalter Josef Gostner unterschriebene Bilanz wurde im Mai 2020 genehmigt. Hier taucht der Vermögenswert von über 35 Millionen Euro (hauptsächlich bestehend aus Grundstücken) nun wieder auf, der zuvor im Landeshaushalt verbucht war und dann 2018 bei der Berechnung des Verkaufspreises (3,8 Millionen) auf null gesetzt wurde. In der Bilanz der privaten ABD scheint jedoch unter „Eigenkapital“ der Wert von 35,4 Millionen Euro. War das Vermögen also nur zum Zeitpunkt des (Aus)Verkaufs null wert?

DRITTE NEUIGKEIT: Der Beschluss der ANAC. Die staatliche Anti-Korruptionsbehörde verfügte am 10. Juni 2020 (ANAC-Beschluss Nr. 494), dass die Veräußerung der ABD an Privateigentümer nicht den geltenden Rechtsvorschriften entsprach.

 

Die gelieferten Ergänzungen wurden in die Ermittlungsakte Nr. I00461/2019 aufgenommen, die der Rechnungshof nach den Eingaben der Grünen Fraktion geöffnet hat. „Wir verfolgen die Entwicklung der Untersuchung mit großem Interesse“, so das Fazit von Riccardo Dello Sbarba.

 

Hier der vollständige Text der Eingabe und die Anlagen.

 

BZ, 11/09/2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Author: Heidi

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Blitz der SVP im Lan
Moria brennt!
1 COMMENT
  • Sebastian Felderer / 11. September 2020

    Da hat die Opposition Angriffsfläche genug und der Rechnungshof lässt grüßen. Nur darf man nicht nichts tun.

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