HomeLandtagsarbeitAnfragenEntschädigungen für Stromausfall

Entschädigungen für Stromausfall

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.30

Aufgrund der starken Stromausfälle im November 2019 fiel in vielen Haushalten für einen längeren Zeitraum, teilweise für mehrere Tage, der Strom aus.

Gemäß Norm (Delibera (ARERA) 22 dicembre 2015 646/2015/R/EEL) haben HaushaltskundInnen Anrecht auf eine automatische Entschädigung.

Eine automatische Entschädigung steht dann zu, wenn die eine Unterbrechung mehrere Stunden andauert; die genaue Stundenanzahl hängt dabei von der Bevölkerungsdichte der jeweiligen Gemeinde ab:

  • Gemeinden mit hoher Bevölkerungsdichte (mehr als 50.000 EinwohnerInnen):
    Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 8 Stunden;
  • Gemeinden mit mittlerer Bevölkerungsdichte (mehr als 5.000 und weniger als 50.000 EinwohnerInnen):
    Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 8 Stunden;
  • Gemeinden mit niedriger Bevölkerungsdichte (weniger als 5.000 EinwohnerInnen):
    Entschädigung bei durchgehender Unterbrechung von mehr als 12 Stunden
    (reduziert sich ab 2020 auf 8 Stunden).

Sollte die Stromversorgung zwar wiederhergestellt werden, innerhalb einer Stunde ab dieser Wiederherstellung aber erneut ausfallen, so zählt der Ausfall als „nicht unterbrochen“ (d.h. man kann die Zeiträume zusammenzählen).

Werden die oben genannten Zeiten überschritten, so haben Haushalte mit einer Vertrags-Leistung bis zu 6 kW Anspruch auf eine Entschädigung von 30 €; für jede weiteren 4 Stunden, die der Ausfall andauert, erhöht sich diese Summe um 15 €, bis zu einem Maximalbetrag von 300 €. Für 48 Stunden Stromausfall ergibt sich eine geschätzte Entschädigung von 180 Euro (zum Vergleich: eine Standardfamilie zahlt derzeit knapp 500 Euro für Strom im Jahr).

Betroffen waren sehr viele Haushalte im Pustertal, Gadertal, Schlerngebiet, Aldein und weiteren Gebieten.

Die Norm sieht vor, dass 60 Tage nach dem Ereignis im ersten in Frage kommenden Verrechnungszyklus die Entschädigung gutzuschreiben ist (das wären also die Rechnungen März-April). Die Gutschriften hätten jetzt beginnen sollen. Laut Rückmeldungen der Betroffenen ist dies aber nicht passiert.

Wenn keine automatische Gutschrift erfolgt, müssen die KundInnen innerhalb von 8 Monaten ab Ereignis eine schriftliche Forderung stellen – viele wissen aber gar nicht, dass ihnen dieser Ersatz zusteht, und werden daher den Termin (Juli 2020) versäumen.

Zu bezahlen ist diese automatische Entschädigung vom Stromverteiler (Edyna), der unter gewissen Umständen dafür auf den FEE – Fondo Eventi Eccezionali zurückgreifen kann. Edyna teilt den Stromverkäufern (Alperia, TU.GG, Edison, Enel, …) das Ausmaß der Entschädigung mit, welche dann in der Stromrechnung gutzuschreiben ist.

Einige VerbraucherInnen, die sich bei Alperia erkundigt haben, wann sie diese Entschädigung erhalten, wurden mit der Auskunft abgefertigt, diese Entschädigung stehe nicht zu. Edyna selbst schreibt, die Auszahlungen seien verzögert, würden aber noch kommen.

Problematisch ist, dass nicht viele KonsumentInnen auf die Idee kommen werden, sich direkt beim Verteiler zu melden, sondern eher beim Stromverkäufer (Alperia o.ä.).

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie viele Haushalte waren von den Stromausfällen betroffen, in welchen Gemeinden und von jeweils welcher Dauer?
  2. Wie viele von diesen haben die Entschädigung schon erhalten?
  3. Wann werden die anderen Haushalte die Entschädigung erhalten?

BZ, 30.04.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

Wir fordern Transpar
Tag der Arbeit, Tag
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN