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PRESSEMITTEILUNG.

Seit mehr als einem Jahrzehnt wartet Südtirol auf eine echte und radikale Wohnbaureform. Seit Jahren verspricht die Landesregierung, diese endlich zu liefern. Dieses Jahr schien der richtige Zeitpunkt gekommen. Die Gelegenheit wurde verpasst. Dies ist umso tragischer angesichts der derzeitigen Krise und der dramatischen Wohnsituation in Südtirol. Im Landtag wurde diese Woche der Gesetzentwurf 116/22 angenommen, der den geförderten Wohnbau reformieren soll.

Im Landtag fasste Brigitte Foppa zusammen, was dieses Gesetz fürs Land bedeutet.

Wohnen ist und bleibt DIE soziale Frage in Südtirol. Für junge Leute, die es gar nicht erst schaffen von zu Hause auszuziehen, für alte Leute, die sich Sorgen machen, wie sie in Zukunft über die Runden kommen sollen. Für Familien, die nicht wissen, wie sie ihre Kredite abstottern sollen. Das Geld reicht nicht mehr fürs Wohnen! Also für die Grundlage der Existenz. Mitten in den Notstand platzte diese Wohnbau-Reform – wenngleich sie eher ein Reförmchen geblieben ist. Die Grundfrage bleibt: Sind die genannten Probleme gelöst? Es schmerzt, die Wahrheit auszusprechen: Nein. Die Probleme sind nach wie vor da und werden durch diese Reform wohl auch nicht kleiner.

Fazit: Die Reform hat nicht stattgefunden. Das Gesetz bleibt weiterhin ein nur für Expert:innen verständliches Ungetüm. Die Förderungen werden leichter zugänglich sein, allerdings ist noch unklar, wie die Mehrkosten finanziert werden sollen. Das Wohnungsproblem in Südtirol, wo Kaufen zu teuer und Mieten praktisch unmöglich ist, bleibt akut. „Wenn heute eine geförderte Wohnung in einem Reihenhaus in einer mittelgroßen Gemeinde 700.000 Euro kostet, dann ist in den letzten Jahren viel schief gelaufen – und es sieht nicht so aus, als ob wir in absehbarer Zeit aus dieser Situation herauskommen werden“, folgert Brigitte Foppa, die die lange Tragezeit dieser „Reform“ im 4. Gesetzgebungsausschuss begleitet hat.

Die Grünen werden das Thema Wohnen auch weiterhin begleiten und sich dafür stark machen, dass dieses Grundrecht wieder die Beschreibung erhält, die ihm zusteht: Wohnen, das Minimum für ein würdevolles Leben.

 

Bozen, 02.12.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Landeshaushalt 2023

Vor wenigen Tagen kam es in Österreich zum Gehaltsabschluss 2023 für den öffentlichen Dienst. Ab 1. Jänner 2023 gibt es für die öffentlich Bediensteten eine Gehaltserhöhung von 7,32 Prozent. Damit ist den Verhandlern – darunter auch der grüne Vizekanzler Werner Kogler – eine dauerhafte Kaufkraftsteigerung für rund 400.000 Mitarbeiter:innen gelungen.

Zwischen 2014 und 2023 sind Löhne und Gehälter des öffentlichen Dienstes in Österreich um rund 25 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu, waren es im reichen und überteuerten Südtirol magere sechs Prozent, Südtirols öffentlich Bedienstete haben das Nachsehen.

Nachdem die Landesregierung der Arbeitgeber für den öffentlichen Dienst ist, liegt es an ihr, für die Mitarbeiter:innen der Bereiche Bildung, Gesundheit, Pflege, Mobilität und Verwaltung Geldmittel vorzusehen. Leider herrscht im Landeshaushalt 2023 gähnende Leere was den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag betrifft.

„Es ist vollkommen unverständlich, warum sich die Landesregierung nicht für die eigenen Mitarbeiter:innen verstärkt einsetzt.“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Nur ein gut bezahlter öffentlicher Dienst, kann gute Leistungen für die Bevölkerung erbringen. Wenn Südtirol sich nicht sofort um attraktive Arbeitsplätze beim Land, in Gemeinden und in den Schulen bemüht, laufen uns die Leute in Scharen davon. „Und dagegen muss alles menschenmögliche getan werden.“ erklärt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.

Der Vergleich mit Österreich ist sehr aufschlussreich, weil beiden Volkswirtschaften hinsichtlich Wirtschaft und Arbeitsmarkt sehr ähnlich sind. Aus dem Wirtschafts- und Finanzdokument des Landes Südtirol geht hervor, wie deckungsgleich die Entwicklung der Bruttosozialprodukte (BIP) beider Länder ist. Südtirols Wirtschaft ist eindeutig Teil des alpin-mitteleuropäischen Wirtschaftsraumes und daher müssen auch unsere Lohnniveaus jenen Österreichs oder Deutschlands entsprechen.

 

Bozen, 02.12.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

PRESSEMITTEILUNG

Alle Jahre wieder müssen wir reden. Über Gewalt. Genauer gesagt, über Gewalt an Frauen. Denn Frauen erfahren tagtäglich Gewalt. Anlässlich des Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November sind alle Scheinwerfer ganz besonders darauf gerichtet. Weil es notwendig ist. Weil Frauen Gewalt erleben. Weil Frauen (oft durch die Hand ihrer Partner und Ex-Partner) getötet werden. Jeden Tag. Auch in Italien, auch in Südtirol.

Normalerweise fokussieren wir uns in dieser Debatte darauf, wo Gewalt mündet. Dieses Jahr wollte die Grüne Fraktion im Landtag den Scheinwerfer auf den Beginn von Gewalt richten. Meistens beginnt sie mit Worten. Im privaten, aber auch im öffentlichen Raum. Eine Form dieser verbalen Gewalt ist das so genannte Catcalling; also das Nachpfeifen, Nachrufen, Kommentieren von Frauen, die sich an Männern in Parks, auf der Straße, auf Plätzen vorbeibewegen. Diese Erfahrung machen nahezu alle Frauen in ihrem Leben. Catcalling impliziert eine männliche Machtdemonstration: Im Nachpfeifen liegt die – sicher oft unbewusste – Aussage: Die Straße gehört uns. Das Sicherheitsempfinden von vielen Frauen und Mädchen wird dadurch gestört. Frauen und Mädchen fühlen sich verunsichert, haben Angst oder vermeiden gewisse Straßenzüge.

Dabei gehört der öffentliche Raum allen, Frauen und Männern gleichermaßen. Die Grüne Fraktion wollte auf dieses Phänomen aufmerksam machen und den Blick dafür schärfen.

Nach einer angeregten Diskussion im Landtag konnten sich nahezu alle Fraktionssprecher:innen darauf einigen, einen gemeinsam formulierten Antrag zu unterzeichnen, und „alle Formen von sexueller/verbaler Gewalt anzuerkennen und verstärkt auf das Problem aufmerksam zu machen“.

„Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein Zeichen, dass Südtirol bereit ist genauer hinzuschauen. Damit beginnt vielleicht eine neue Aufmerksamkeit“, so eine zufriedene Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Foto: (c): catcallsofbz

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Tierser Cabriobahn sorgt bereits seit einigen Monaten für Aufsehen. Am 23. November erfolgte nun das Urteil der Dienststellenkonferenz. Ein wichtiger Punkt: Das überschüssige und nicht genehmigte Bauvolumen muss nicht abgerissen werden. Für die Sanierung zählen auch Teile, die projektkonform errichtet worden waren. Landesrätin Hochgruber Kuenzer erklärte in der Tageszeitung „Dolomiten“, das Urteil der Dienststellenkonferenz würde auf staatlichem Recht (das Variantenprojekte vorsieht) basieren. Laut neuem Raumordnungsgesetz des Landes sind Varianten zur Sanierung widerrechtlicher Projekte hingegen nicht möglich. Doch die Landesrätin sagte, „das Land hat im Bereich der Raumordnung keine primäre Zuständigkeit. So greift das staatliche Baurecht […]” („Dolomiten“, 24. 11. 2022). Diese Interpretation wirft Fragen auf. Denn das Land hat eine Webseite, auf der die Kompetenzen der Autonomie erklärt werden und wo man folgendes liest: “Competenze primarie: I settori nei quali la Provincia ha competenze primarie possono essere regolati con provvedimenti legislativi propri. La Provincia ha competenza primaria, tra l’altro, in settori come la toponomastica (con l’obbligo della bilinguità), l’urbanistica o l’assunzione diretta di servizi pubblici. Le competenze primarie spettano solo alle regioni e alle province a statuto speciale“. Beruht diese Webseite des Landes also auf falschen Informationen?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Hat Südtirol primäre Zuständigkeit bei der Raumordnung oder nicht?
  2. Falls die primäre Zuständigkeit entgegen diverser Medienberichte zur Causa Tiers doch da ist: Aus welchem Grund wurde nicht das Gesetz „Raum und Landschaft“ als Grundlage für die Sanierung der Tierser Seilbahn herangezogen?
  3. Welche Teile des Projektes der Cabriobahn in Tiers wurden für die Sanierung herangezogen?
  4. Wie viel Prozent der Sanierung betreffen das außerplanmäßige Projekt, wie viele das ursprünglich genehmigte Projekt?
  5. Was bedeutet „dauerhafte und stabile Verschließung“?
    1. Ist es theoretisch möglich, diese „dauerhafte und stabile Verschließung“ rückgängig zu machen?
    2. Wie möchte die Landesregierung garantieren, dass die dauerhafte und stabile Verschließung auch wirklich „dauerhaft“ bleibt?
  6. Mit wie vielen öffentlichen Beiträgen wurde die Tierser Seilbahn finanziert?
  7. Werden diese Beiträge angesichts der stattgefundenen Ereignisse neu berechnet?
    1. Falls ja, wie seht die definitive Beitragsfinanzierung aus?
    2. Falls ja, orientiert sich die neue Beitragssumme am Ausmaß der unrechtmäßigen Bautätigkeit?
    3. Falls nein, mit welcher Begründung?

 

Bozen, 28.11.2022

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

Hier die Antwort der Landesregierung.