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Zwischen Erwartungen und Risiken

Der 27. Februar rückt näher und mit ihm auch unsere Veranstaltung „5G – Wir wollen’s wissen“. Hier findet ihr das Programm der Tagung, die allen Interessierten Fachwissen und mehr Klarheit bieten möchte.
Die Veranstaltung wird am Donnerstag, 27.2.2020 von 10 bis 13 Uhr im Palais Widmann, Silvius-Magnago-Platz (Bozen) stattfinden. Sechs Landtagsfraktionen sowie fünf Expertinnen und Experten freuen sich auf euer zahlreiches Erscheinen.

Luca Verdi, Physiker und Amtsdirektor Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz, Fiorella Belpoggi, Biologin und Wissenschaftliche Leiterin Istituto Ramazzini, Elmar Grasser, Informatiker und CTO des Schweizer Telekommunikationsunternehmens “Sunrise”, Patrizia Gentilini, Onkologin und Wissenschaftlicher Beirat ISDE Associazione Italiana Medici per l’Ambiente und Martin Röösli, Umweltepidemiologe der Universität Basel führen in das Thema ein und stehen für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.

 

Bozen, 19.02.2020

 

Brigitte Foppa, Paul Köllensperger, Andreas Leiter-Reber, Sven Knoll, Sandro Repetto, Diego Nicolini

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Zusammenschluss zwischen Langtaufers und dem Kaunertal wird stetig vorangetrieben. Das Projekt wurde vom Umweltbeirat bereits im Jahr 2017 abgelehnt. Die Analyse aus dem Unternehmensregister der Handelskammer Bozen hat für die Oberländer Gletscherbahn AG ergeben, dass 81% des Gesellschaftskapitals in ausländischer- und lediglich 19% in inländischer Hand liegen. 47 Gesellschaftsmitglieder aus dem Ausland halten 81% des Kapitals, während 155 inländische Gesellschaftsmitglieder lediglich mit 19% am Kapital beteiligt sind.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was hält die Landesregierung davon, dass sich 81% des Kapitals der Oberländer Gletscherbahn AG in ausländischer Hand befinden? Seit wann ist die Landesregierung darüber informiert?
  2. Wie äußert sich die Landesregierung zur Tatsache, dass mit der österreichischen Kaunertaler Gletscherbahnen Ges.M.B.H. ein einziger Aktionär über 67,3% des Gesellschaftskapitals, also über die absolute Entscheidungshoheit verfügt? Seit wann ist die Landesregierung darüber informiert?
  3. Wie ist die Position der Landesregierung zur Tatsache, dass von den 155 inländischen Gesellschaftsmitgliedern 118 den Mindestanteil von 1.000 Euro eingebracht haben, bisher aber jeweils nur 250 Euro bezahlt haben? Seit wann ist die Landesregierung darüber informiert?
  4. Ist die Landesregierung damit einverstanden, dass ausländisches Kapital über die Zukunft von Langtaufers und Graun entscheidet? Wenn ja, warum? Wenn nein, was will sie dagegen tun?

Bozen, 18.02.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort des Landesrates im Plenum heruntergeladen werden, unsere Replik und die Antwort darauf.

PRESSEMITTEILUNG

Das Projekt Zusammenschluss Langtaufers-Kaunertal liegt mehrheitlich in den Händen von auswärtigen Investoren und würde den erfolgreichen sanften Tourismus in Langtaufers zerstören.
Die Oberländer Gletscherbahn AG mit Sitz in der Gemeinde Graun treibt federführend den Zusammenschluss zwischen Langtaufers und dem Kaunertal voran, wobei eine Seilbahnverbindung von der Ortschaft Melag bis auf rund 3000 Meter Meereshöhe geplant ist. Das Projekt wurde vom Umweltrat bereits im Jahr 2017 abgelehnt, die Entscheidung der Landesregierung steht immer noch aus.
Dieses Seilbahnprojekt würde massiv in eine bisher unberührte Hochgebirgslandschaft eingreifen und deren Einzigartigkeit zerstören. Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Graun würde das Projekt eine enorme Verkehrsbelastung bedeuten und am wunderschönen Talschluss von Melag würden Auffang-Parkplätze für die Blechlawinen entstehen.
Aus dem Unternehmensregister der Handelskammer Bozen ergibt sich für die Oberländer Gletscherbahn AG, dass 81% des Gesellschaftskapitals in ausländischer Hand und lediglich 19% in inländischer Hand liegen.
47 Gesellschaftsmitglieder aus dem Ausland halten 81 % des Kapitals, während 155 inländische Gesellschaftsmitglieder lediglich mit 19 % am Kapital beteiligt sind.
„Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die österreichische Kaunertaler Gletscherbahnen G.m.b.H mehr als zwei Drittel des gesamten Gesellschaftskapitals in ihren Händen hält und somit ganz alleine das Sagen hat.“ sagt Hanspeter Staffler, Landtagsabgeordneter von den Grünen. Kaunertaler Interessen würden demnach die Entwicklung von Langtaufers bestimmen.
Hier stellt sich die Frage, ob es nachhaltig und zeitgemäß ist, sanften Tourismus durch auswärtiges Fremdkapital zu verdrängen und damit auch noch empfindliche und verletzliche Hochgebirgslandschaft zu zerstören. Diese und weitere Fragen haben wir der Landesregierung in einer Anfrage gestellt, welche im Zuge der nächsten Landtagssitzung vom 3. bis zum 6. März behandelt werden wird.
Die Grüne Fraktion spricht sich dezidiert gegen diesen Naturfrevel aus und findet es mehr als eine Zumutung, wenn Fremdkapital die wirtschaftliche Entwicklung in Graun bestimmen sollte.

BZ, 18/2/2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Zwei Schritte vor und drei zurück: Das ist der Eindruck, der vom Verkehrsgipfel Ende der letzten Woche geblieben ist. Die Tiroler Landesregierung arbeitet seit Jahren mit mutigen Maßnahmen auf eine Reduzierung des Schwerverkehrs auf der Brennerachse hin – und immer wieder kommen die Bremsaktionen aus Brüssel. Eine traurige Ironie, die sich leider auch beim letzten Gipfeltreffen wiederholt hat – mit Schützenhilfe Italiens.
Als „Superbelastete“ können wir SüdtirolerInnen das nicht schweigend hinnehmen. Die Brennerachse ist die meistbefahrene Alpenroute. Durch die fatale Kombination aus Billigsprit in Österreich und Billigmaut in Italien hat sie einen perversen Magneteffekt, erdrückend für die Menschen und für die Umwelt im Alpenraum.
Nachtfahrverbot, sektorales Fahrverbot, Blockabfertigung und Geschwindigkeitsbegrenzung, die Rezepte des Bundeslands Tirol, sind notwendige, konsequente Ansätze. Der Ruf nach Mautanhebung, Geschwindigkeitsbegrenzung und Stundenkontingente dringt, etwas schüchtern aber doch, auch aus Südtirol, wird aber angesichts der Äußerungen der italienischen Ministerin und der EU-Kommissarin zu den Tiroler Maßnahmen wohl ungehört verhallen. Dabei müssten sich die Verantwortlichen in den Ländern, aber auch die EU-Kommission, darüber im Klaren sein, dass die Frage des explodierenden Schwerverkehrs nicht nur eine wirtschaftliche Seite hat, sondern dass es hier in erster Linie um die Gesundheit der BewohnerInnen entlang der Autobahn geht.
Wir unterstreichen ein weiteres Mal, dass die Untertunnelung der Brennerachse wenn dann nur in einem Gesamtkonzept Sinn ergibt, das von den verkehrspolitischen Maßnahmen ausgeht. Und vielleicht erinnert sich auch jemand daran, dass der Dreierlandtag mehrmals die Umsetzung der Alpentransitbörse beschlossen hätte. Eigentlich.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler
Ko-Landesvorsitzende Marlene Pernstich, Felix von Wohlgemuth

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Wohnheim „Elisabethinum“ in Bozen soll angeblich ab dem Herbst 2020 nicht mehr den Studierenden der Landesfachschule für Sozialberufe „Hannah Arendt“ als Wohnmöglichkeit zur Verfügung stehen. Den Studierenden wurde mitgeteilt, dass die Universität Bozen – der ursprünglich vorgesehene Nutzer des Gebäudes – Anspruch auf dieses stellt. Auch die Studierenden der Universität Bozen haben ein großes Wohn-Problem, denn Heimplätze sind rar. Deshalb ist es verständlich, dass die UniBz das „Elisabethinum“ für ihre Studierenden nutzen möchte.
Aber es ist auch bedenklich, dass hier zwei Bildungseinrichtungen gegeneinander ausgespielt werden. Dabei ist ein Unterschied, ob Universitätsstudierende von auswärts eine Wohnmöglichkeit in Bozen suchen oder ob dies SchülerInnen bzw. Studierende der einzigen Landesfachschule für Soziales in Südtirol sind. Die Universitätsstudierenden, die sich entscheiden, ihr Studium weiter weg von zu Hause zu absolvieren, tun dies auf freiwilliger Basis. Sie könnten auch andere Universitäten besuchen, haben sich aber für Bozen entschieden. Bei der „Hannah Arendt“ handelt es sich um die einzige Sozialfachschule im Land. Wer in Südtirol im Sozialdienst arbeiten möchte, muss die „Hannah Arendt“ besuchen. Wer hier seine Ausbildung beginnt, hat nur diese eine Wahl und muss folglich nach Bozen. Wohnortnähere Ausbildungsmöglichkeiten für die Personen, die die sozialen Professionen in unserem Land ausüben werden, stehen nicht zur Wahl.
Aus diesem Grund sieht die Grüne Fraktion das Land hier besonders in der Pflicht, für adäquaten und kostengünstigen Wohnraum für die Studierenden der „Hannah Arendt“ zu sorgen und ihnen eventuell einen gleichwertigen Ersatz für das „Elisabethinum“ zur Verfügung zu stellen.
Auch vor dem Hintergrund, dass die Landesfachschule für Soziales das „Elisabethinum“ zu einem besonders gestalteten pädagogischen Wohnkonzept gemacht hat, dass es in dieser Form nur einmal in Südtirol gibt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Stimmt es, dass das „Elisabethinum“ ab Herbst 2020 nicht mehr der Landesfachschule für Sozialberufe „Hannah Arendt“, sondern der UniBz zur Verfügung stehen soll?
  2. Falls das „Elisabethinum“ tatsächlich nicht mehr von der Landesfachschule genutzt werden sollte, wird der „Hannah Arendt“ eine gleichwertige Ersatzstruktur zur Verfügung gestellt?
    a. Wenn ja, ab wann steht der „Hannah Arendt“ diese Struktur zur Verfügung und welche Kapazität weist sie auf?
    b. Wenn nein, warum nicht?

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus Lajen erreichen uns Berichte, wonach im Dorf zunehmend Aktivitäten zu vermelden sind, die darauf hinweisen, dass ein vermehrtes Interesse besteht, Bautätigkeiten auszuführen. Einige dieser Vorhaben scheinen auf den touristischen Bereich abzuzielen. Die geografische Lage von Lajen – das „Tor“ zum hochtouristischen Gröden – macht das Dorf für bestimmte Investorinnen und Investoren zum idealen Standort als „Ausweichstelle“ für den Grödner Tourismus. Ob dies im Sinne für die Entwicklung von Lajen ist, bleibt jedoch mehr als fraglich.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es ein Tourismusentwicklungskonzept für Lajen?
    a. Falls ja, wie viele zusätzliche Betten beinhaltet der Vorschlag dieses Tourismusentwicklungskonzeptes für Lajen?
    b. Wie viele von diesen Betten in Frage 1. a) wurden von der Landesregierung genehmigt?
    c. Wo befinden sich diese neuen Betten: Handelt es sich um Ausweitungen bereits bestehender Tourismusinfrastruktur oder um neue Tourismuszonen oder um beides? Wir bitten um eine detaillierte Beschreibung bezüglich die Charakteristik der genehmigten zusätzlichen Betten.
    d. Wie viele dieser genehmigten zusätzlichen Betten wurden bereits realisiert und wie viele müssen noch realisiert werden?
  2. Wie viele Betten für dem Tourismus gibt es in Lajen?
    a. Wie genau gestaltete sich Veränderung der Gesamtzahl an Betten im Tourismus in Lajen zwischen dem 1. Januar 1985 (Datum der Festlegung der Bettenobergrenze) und heute? Wir bitten um die Auflistung der Daten in Intervallen, wenn möglich im 5-Jahres-Rhythmus.
  3. Wie sah die Auslastung dieser Betten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aus?
  4. Liegen in der Gemeinde Lajen Ansuchen zur Umwidmung von Flächen (Bannzonen, landwirtschaftliches Grün, etc.) in Tourismuszonen vor? Wenn ja, wie viele und wo genau?
  5. Liegen dem Land, oder der Gemeinde Lajen, neue Ansuchen für touristische Bauten in Lajen vor? Wenn ja, wie viele und wo?

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den vergangenen Jahren wurden bereits eine Reihe an Vorbereitungsarbeiten für die Elektrifizierung der Vinschger Bahn getroffen. So wurde im Sommer 2019 der Abschnitt Mals – Schlanders für einige Monate gesperrt, um notwendige Anpassungsarbeiten zu machen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kommt es auf der Bahnlinie Meran – Mals heuer und in den nächsten Jahren zu längeren Unterbrechungen?
  2. Welche Bauphasen sind noch notwendig, um die Elektrifizierung der Bahnlinie zu vervollständigen? Wir ersuchen um eine Auflistung der Bauphasen, eine kurze Beschreibung derselben und um den entsprechenden Zeitplan.
  3. Wie schaut es mit dem Rollmaterial aus? Wurden die neuen Garnituren bereits ausgeschrieben oder angekauft? Wir ersuchen um eine Beschreibung des Anschaffungsplans.
  4. Wann genau wird die Elektrifizierung der Bahnlinie abgeschlossen sein und ab wann werden die neuen Elektro-Garnituren ihren Dienst aufnehmen?
  5. Wir ersuchen auch um die Übermittlung des Kostenplans für die Infrastrukturen und für das Rollmaterial.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Der Südtiroler Arbeitsmarkt verändert sich

Die Lebenserwartung der europäischen Bevölkerung ist seit dem Jahr 1900 stark angestiegen. Moderne Hygiene, größerer Wohlstand, bessere medizinische Versorgung und ein gutes Sozialsystem sorgen dafür, dass die Gesellschaft immer älter wird.

In Südtirol beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern 81 Jahre und bei Frauen 86 Jahre. Die Geburtenrate beläuft sich bei uns auf rund 10 Kinder je 1000 Einwohner und ist somit die höchste in Italien, wo im Durchschnitt 7,4 Kinder je 1000 Einwohner zur Welt kommen. Die Sterberate hingegen beläuft sich heute in Südtirol auf 8,3 Personen je 1000 Einwohner, Tendenz steigend (siehe Astatinfo 26, 04/2019, Bevölkerungsentwicklung 2018).

Das durchschnittliche Alter der Südtiroler Gesellschaft lag im Jahr 2018 bei 42,8 Jahren, das sind vier Jahre mehr als im Jahr 1998. Daher steuert Südtirol auf eine Situation zu, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat und wir deshalb auch nicht auf bestehendes Erfahrungswissen zurückgreifen können. Das Verhältnis zwischen jenen, die einer Arbeit nachgehen und jenen, die noch nicht oder nicht mehr arbeiten, verschiebt sich zunehmend zugunsten der zweiten Gruppe.

Aufgrund der demographischen Entwicklung bewegt sich der Südtiroler Arbeitsmarkt auf eine schwierige Lage zu. Die allgemeine Pensionierungswelle der Babyboom-Generation hat bereits eingesetzt und wird bis ins Jahr 2030 weitergehen. Bereits heutzutage gestaltet es sich als schwierig, die pensionierten Mitarbeitenden durch junge und qualifizierte Mitarbeitende zu ersetzen. Dieser Trend wird sich aller Voraussicht nach fortsetzen.

Es kommt also nicht nur zu einem Fachkräftemangel, sondern ganz generell zu einem Arbeitskräftemangel: Zukünftig fehlen nicht nur die Fachkompetenzen, sondern es fehlen Personen, die die Arbeiten durchführen. Jährlich werden mehr ältere Menschen aus dem Arbeitsleben aussteigen als junge Menschen einsteigen. Dieses Phänomen lässt sich nicht nur bei uns, sondern auch in der gesamten westlichen Welt beobachten. und daher wird es immer schwieriger, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland anzuwerben.

Um diese Entwicklung abfedern zu können, bedarf es einer Reihe von Maßnahmen wie attraktive Arbeitsverträge, gutes Betriebsklima, leistbares Wohnen, offene Gesellschaft oder „Age Management“, um nur einige Stoßrichtungen zu nennen. Einige Maßnahmen lassen sich langfristig, andere kurzfristig angehen: Konzepte zu Age Management können in sehr kurzer Zeit ausgearbeitet werden.

Gutes Age Management verschafft dem Arbeitsmarkt etwas Luft

Age Management betrifft nicht nur ältere Arbeitende sondern soll mit „alternsgerechten“ Maßnahmen darauf abzielen, quer durch alle Altersgruppen dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut und gerne arbeiten. Dafür kann an verschiedenen Punkten angesetzt werden. Durch Teilzeitarbeit oder Sabbatjahre wird für Beschäftigte einerseits eine ausgewogene Work-Life-Balance geschaffen. Gesundheitsmaßnahmen sollen darauf abzielen, die körperliche und geistige Belastung bei der Arbeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dazu zählen schon die Schaffung von Ruheräumen im Betrieb oder von Kursangeboten. Noch dazu kommen Qualifizierungsmaßnahmen als weiterer wichtiger Punkt hinzu. Nicht nur junge oder jüngere Mitarbeiter sollen von ihnen profitieren können. Ältere Arbeiterinnen und Arbeiter sollen gezielt weitergebildet werden, um in der sich rasant verändernden Arbeitswelt nicht auf der Strecke bleiben zu müssen. Solche und ähnliche Mittel, die gezielt ältere Mitarbeitende ansprechen, gehören zu den so genannten „altersgerechten Maßnahmen“.

Befolgen Betriebe diese anhand konkreter Beispiele aufgezeigten alternsgerechten und altersgerechten Maßnahmen, so ist dies letztendlich ein Gewinn für das Arbeitsumfeld, in dem verschiedene Personen verschiedenen Alters und unterschiedlichen Backgrounds zur einer gesteigerten Produktivität eines jeden Unternehmens beitragen können.

Age Management setzt also eine neue Kultur am Arbeitsplatz voraus: UnternehmerInnen, Führungskräfte, Gewerkschaftsvertreterinnen, Mitarbeitende im öffentlichen und privaten Sektor sollten baldmöglichst auf neue Konzepte und entsprechende Maßnahmen bauen. Nur so lässt sich möglicherweise der bevorstehende Abgang der Babyboomer-Generation etwas hinauszögern, was für den gesamten Südtiroler Arbeitsmarkt ein großes Mehr wäre.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Einen ständigen Arbeitstisch „Age Management“ mit den Sozialpartnern zu organisieren, um gemeinsam für den Südtiroler Arbeitsmarkt Analysen, Zieldefinitionen und Maßnahmen zu erstellen;
  2. Innerhalb von 18 Monaten einen Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für den öffentlichen Dienst zum Thema Age Management abzuschließen;
  3. Innerhalb von drei Jahren entsprechende Bereichsverträge zum Thema Age Management abzuschließen;
  4. Age Management als Entwicklungsschwerpunkt in den Performance Plan der Südtiroler Landesverwaltung für die Jahre 2021-2023 aufzunehmen;
  5. Die Organisationseinheiten der Südtiroler Landesverwaltung bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zu unterstützen und zu begleiten.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Man weiß und so wird es erzählt: Frauen unterbrechen oft ihre Berufslaufbahn, um Familie und Arbeit vereinbaren zu können und steigen dabei auch vielfach für einen längeren Zeitraum aus dem Arbeitsmarkt aus. Die direkte Folge ist, dass Frauen in ihrem Berufsleben weniger verdienen und somit im Alter nur halb so viel Rente wie Männer beziehen. Das Phänomen nennt sich „Gender Pay Gap“ und bedeutet im Klartext: weniger Lohn für Frauen.
Statistisch gesehen wird er als Differenz zwischen dem Bruttostundenlohn von Männern und Frauen als Prozentsatz am männlichen Lohn berechnet. In Südtirol beträgt das durchschnittliche Lohndifferential (nur auf Vollzeitbeschäftigte bezogen) -17,2% auf den Tageslohn bzw. -27% auf den Jahreslohn bezogen, so das AFI im Jahr zum Equal Pay Day 2016.
Seit Jahren fällt der Equal Pay Day in Südtirol auf den April: Eine Frau muss nämlich bis April des laufenden Jahres arbeiten, um denselben Lohn zu erwirtschaften, den ein Mann bereits zum 31. Dezember des Vorjahres eingefahren hat. Der Gender Pay Gap ergibt sich meistens aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren: Gender-Stereotype, die dazu führen, dass Männern eher Führungsaufgaben zugetraut und Leistungsprämien zugewiesen werden; die Studien- und Berufswahlentscheidungen von jungen Frauen, die sie eher in Berufe führen, die von vornherein schlechter bezahlt sind; Männer machen im Schnitt auch mehr Überstunden als Frauen, treten häufiger Außendienste an und erhalten mehr Zusatzaufgaben und -zulagen (oft auch, weil Frauen sie im Familienalltag entlasten).
Ein zentraler Aspekt ist in dieser Thematik jedoch die Entscheidung, die viele Familien in dem Moment treffen, in dem sie Kinder bekommen – nämlich die Entscheidung, dass Mutter für einen kürzeren oder längeren Zeitraum entweder “zu Hause bleibt” oder in Teilzeit arbeitet. Wir betonen, dass das eine Entscheidung BEIDER Partner einer Lebensgemeinschaft ist. Meistens wird sie aber als alleinige Entscheidung der Frau dargestellt bzw. von der Öffentlichkeit als solche wahrgenommen, ja sogar von der Arbeitsforschung als solche beschrieben.
Diese Entscheidung mag auf den ersten Blick zu einer vordergründige Entlastung der Familienzeiten beitragen, führt aber leider oft dazu, dass Teilzeitarbeit geringere Karrierechancen bietet und somit, auch bei einer Rückkehr in eine Vollzeitstelle, sofern die „Familienpraxis“ eine solche Rückkehr zulässt, die Minderbezahlung der weiblichen Arbeit fortbesteht.
Auch bei einem Pflegefall in der Familie sind häufig analoge Entscheidungsmechanismen feststellbar. Auch da sind es meist Frauen, die sich um ihre Familienmitglieder kümmern und dafür beruflich zurückstecken. Die Folgen für das Berufsleben und hier insbesondere die Entlohnung sind dieselben wie bei der Geburt eines Kindes.
Besonders gravierend aber wirkt sich die in der “jungen Eltern”-Zeit getroffene Entscheidung aus, wenn das Pensionsalter erreicht wird: Der Gap führt langfristig dazu, dass Frauen nur halb so hohe Renten wie Männer beziehen. Damit häufen sich die Nachteile für die Frauen und vor allem sie sind im Alter armutsgefährdet.
Viele junge Familien sind sich trotz laufender Kampagnen dieser Tatsachen nicht oder nur teilweise bewusst. Vor allem führt die Einengung des Themas auf die Entscheidung “der Frau” dazu, dass es von der Gesellschaft als “Frauenthema” marginalisiert wird. Das muss sich ändern.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Alles dafür zu tun, dass das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gemeinsamer Auftrag an alle Familienmitglieder dargestellt und verstanden wird.
  2. Die Bemühungen um die Sensibilisierung für gemeinsame Verantwortung gerade in der Phase der Familiengründung/der Kinderbetreuung/der Pflege mit den daraus erwachsenen Einkommensunterschieden, vor allem auch im Alter, zu intensivieren. Jene Familien und Partnerschaften finanziell und/oder mit anderen Maßnahmen zu unterstützen, die nachweisen können, dass sie in der Phase der Familiengründung/der Kinderbetreuung/der Pflege keineN der beiden PartnerInnen bevorzugen.
  3. jene Familien und Partnerschaften, die nachweisen können, dass sie in der Phase der Familiengründung/der Kinderbetreuung/der Pflege keineN der beiden PartnerInnen finanziell benachteiligen, gezielt zu fördern und/oder mit anderen Maßnahmen zu unterstützen;
  4. Sensibilisierungskampagnen in der Wirtschaft anzustoßen und durchzuführen, damit Familienfreundlichkeit vermehrt als Standortfaktor und zentraler Unternehmenswert angesehen wird. Dem Beispiel Schwedens folgend soll das Ziel erreicht werden, dass Firmen ihre Angestellten – ob Frau oder Mann – ermutigen, in Elternzeit zu gehen und es gesellschaftlich nicht nur akzeptiert, sondern gewünscht wird, dass auch Väter bei ihren Kindern sind;
  5. Ein besonderes Augenmerk auf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden zu legen.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Es hat sich in Südtirol viel getan in Sachen Geschlechtergerechtigkeit. Ein Bereich, wo aber immer noch die Frauen als “zuständig” empfunden werden, ist die Hausarbeit. Laut ASTAT-Bericht vom 8. März 2016 ist die Rollenverteilung im Haushalt immer noch “von traditionellen Mustern geprägt”.
Die Analyse der Daten der Mehrzweckerhebung der Haushalte 2015 ergab, dass 66,2% der Männer weniger als 10 Stunden in der Woche im Haushalt mitarbeiten. Im Gegensatz dazu arbeitet mehr als ein Drittel der Frauen (35,1%) mehr als 30 Stunden in der Woche in den eigenen vier Wänden. Jeder fünfte (!) Mann in Südtirol arbeitet weiterhin 0 Stunden pro Woche im Haushalt – bei den Frauen ist es jede 20.te.
Es gab zwar eine positive Entwicklung zwischen 2010 und 2015, da die Beteiligung der Männer an der Hausarbeit in diesen Jahren leicht zugenommen hat, von 7,5 auf fast 9 Stunden. Die Belastung für die Frauen, deren Anteil an der Hausarbeit ebenfalls gestiegen ist, hat sich dadurch aber nicht verringert. Beschränkt man die Analyse nur auf die Erwerbstätigen, so zeigt sich, dass die erwerbstätigen Frauen 22,2 Wochenstunden für die Hausarbeit aufwenden. Das heißt, dass eine Frau zusätzlich zu ihrer Arbeit wöchentlich weitere 22 Stunden arbeitet, der Mann dagegen 8,8.
Frauen arbeiten damit in der bezahlten Arbeit 13,4 Stunden weniger als die Männer, bei der nicht bezahlten Arbeit aber 17,0 Stunden mehr als die Männer.
Das hat Folgen. Frauen ziehen sich gerade durch diese Doppelbelastung in ihren zentralen Lebensjahren oft aus dem öffentlichen Leben, aus Beruf/Karriere, Politik u.ä. zurück. Auf ihren Schultern lastet eine Verantwortung, die durch mehr Bewusstsein und ausgewogenere Verteilung verringert werden kann und muss.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Mit einer neuen Sensibilisierungskampagne, einem Wettbewerb oder anderen geeigneten Maßnahmen erneut auf das Thema aufmerksam zu machen.
  2. Die Männer zu ermutigen, im Haushalt nicht nur „zu helfen“, sondern gleich wie die Frauen die Verantwortung dafür zu übernehmen.
  3. Die Frauen zu ermutigen, im öffentlichen Leben vermehrt ihre Stimme zu erheben.
  4. Eine Tagung oder öffentliche Veranstaltung zu organisieren, in der Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen präsentiert werden und eine weitere Öffentlichkeit für das Thema geschaffen werden kann.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler