Home2019Mai (Page 3)

Europa ist auf einer großen Idee aufgebaut: Gemeinsamkeit. Und die Herausforderungen vor denen wir heute stehen, die können wir nur gemeinsam anpacken.
Die Europäische Union, einmalig in der Weltgeschichte, ist einerseits stark gefährdet durch das Diktat eines neoliberalen Kapitalismus und anderseits durch wachsenden nationalistische und separatistische Kräfte.
Wir müssen dieses unvollständige Gebäude Europa fertigstellen, ein humanes, ökosoziales Europa.
Norbert Lantschner, Kandidat der Grünen (Europa Verde) fürs Europäische Parlament

Gesetzliche Regelung der Wahlwerbung soll das verhindern, was wir bisher kennen, nämlich die freie Bahn für Partikularinteressen. Deshalb fordert die Grüne Fraktion ein eindeutiges Verbot der Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden für einzelne KandidatInnen und Parteien.

Immer wieder vor Wahlen fällt sie unangenehm ins Auge: Die Wahlwerbung, die Vereine und Verbände mehr oder minder offen in Vereinszeitungen u.ä. für einzelne KandidatInnen und Parteien machen. Nicht umsonst gehen bei sämtlichen Oppositionsparteien stets Proteste rund um diese als Missstand empfundene Praxis ein. Das Gerechtigkeitsbewusstsein wird empfindlich gestört, wenn sich Vereine und Verbände, die öffentlich finanziert werden, kurz vor Wahlen für Kandidaten, Kandidatinnen und Parteien ins Zeug legen. Auch bei den bevorstehenden Europawahlen verwehrt man sich nicht des Eindrucks, dass etwa der Bauernbund „seinen“ Kandidaten an den Wähler und die Wählerin zu bringen versucht.

Dabei sind Vereine, Verbände und Gewerkschaften nicht für die Jobvermittlung von PolitikerInnen zuständig.

Was bisher geschah

In der Vergangenheit gab es hierfür noch ein gewisses Bewusstsein. So war es 1998 der Opposition gelungen, ein Regionalgesetz durchzusetzen, das die Wahlwerbung in den 60 Tagen vor der Wahl verbot. Da keine Sanktionen vorgesehen waren, wurde das Verbot jahrzehntelang von den Verbänden bei jedem Wahlgang munter übergangen. Zum Unmut vieler BürgerInnen, die in dieser Praxis zu Recht eine demokratische Verzerrung und die Zementierung von Partikularinteressen sehen.

Die Grüne Fraktion hat in der vergangenen Legislatur das Thema wieder aufgegriffen und im Regionalrat 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht, der Sanktionen vorsah. In wundersamer Weise wurde der Entwurf zur Artikeldebatte im Ausschuss zugelassen.

In der Zwischenzeit wurde vom Südtiroler Landtag ein Landeswahlgesetz (LG vom 19. September 2017, Nr. 14) verabschiedet. In der dazu stattfindenden Gesetzesdebatte hatten sowohl die Grünen wie auch die Südtiroler Freiheit erfolglos versucht, das Wahlwerbeverbot auf die Landtagswahlen zu übertragen. Von der SVP-PD-Mehrheit wurde das fast schon als Belästigung angesehen, in jedem Fall aber abgelehnt.

Leider wurde durch dieses neue Gesetz auch das alte Regionalgesetz und somit auch das Wahlwerbeverbot für Vereine und Verbände hinfällig.

Nun bestand nur mehr eine einzige Möglichkeit, das Prinzip des Wahlwerbeverbots in unserer Rechtsordnung beizubehalten: Brigitte Foppa versuchte 2018 mit einem Änderungsantrag im Regionalrat, das Verbot zumindest für die Gemeindewahlen „zu retten“ – vergebens. Mit 30:20 Stimmen wurde im Regionalrat der grüne Rettungsvorschlag für das Wahlwerbeverbot versenkt.

Neue Zeiten, neue Kräfteverhältnisse

Nun soll sich auch der neu zusammengesetzte Landtag mit diesem ungeliebten Thema konfrontieren müssen. Die Grüne Fraktion hat daher einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet, der am 8. Mai 2019 im 1. Gesetzgebungsausschuss behandelt wird. Der LGE will eine Änderung des Landeswahlgesetzes erwirken, das seit 2017 die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“).

Dieses Landeswahlgesetz sieht derzeit weder ein Wahlwerbeverbot für Vereine, Verbände und Gewerkschaften, noch irgendwelche Sanktionen vor. Somit haben Partikularinteressen weiterhin freie Bahn.

Mit dem Grünen Gesetzentwurf wird hingegen

  1. geklärt, dass Verbände, Vereine und Gewerkschaften, die von öffentlicher Hand gefördert werden, in den 60 Tagen vor der Wahl keine Werbung für Parteien oder Kandidaten machen dürfen.
  2. auferlegt, dass bei Übertretung dieser Norm im folgenden Jahr die Hälfte der Fördermittel gestrichen werden.
  3. der Landtag damit beauftragt, etwaige Übertretungen auf der Homepage des Landtags publik zu machen

Damit soll eine gesetzliche Lücke geschlossen werden, die seit 1998 offen geblieben ist und seit jeher die Chancengerechtigkeit vor den Wahlen verringert und verzerrt. Auch wirkt sich diese Gesetzeslücke für die gesamte Dauer der Legislatur auf die Landtagsarbeit aus, indem sie Abhängigkeiten der Politik von bestimmten Interessensvertretungen zementiert.

Gesunde, transparente und freie Politik ist hingegen unabhängig.

Wir bleiben dran!

Bozen, 08.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

LANDESGESETZENTWURF Nr. 20/19-XVI.

Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist.

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe, bei der die persönliche Freiheit durch ein Gerichtsurteil entzogen wird.

Es gibt aber noch andere Einrichtungen, in denen es faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung gibt oder geben kann: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Menschrechte garantiert werden.

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. anders. Was die Haftanstalten betrifft, so ist die Anwaltschaft für Häftlinge vorgesehen. In Südtirol muss die Häftlingsanwaltschaft erst noch eingerichtet werden. Ein entsprechendes Landesgesetz sollte dazu verabschiedet werden.

Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft: Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte und weiterer internationaler Abkommen, was die Minderjährigen betrifft, siehe in Art.3 des Landesgesetzes vom 26. Juni 2009 , Nr. 3.

Für die Menschenrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwältin/Der Volksanwalt wäre, analog zur Kinder- und Jugendanwältin/dem Kinder- und Jugendanwalt, dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet: Das Landesgesetz vom 4. Februar 2010, Nr. 3 listet unter den Aufgaben der Volksanwaltschaft keine auf, die mit einem präventiven Mandat zur Überwachung der Menschenrechte in Einrichtungen zusammenhängen oder als solches ausgelegt werden können.

Diese gesetzliche Lücke soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden, indem der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft durch die Ausübung der präventiven Menschrechtskontrolle erweitert wird. Damit wird den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft vervollständigt. Zugleich soll hiermit aber auch ein klarer Schritt zur Sensibilisierung für die Rechte aller Menschen und deren Einhaltung auch in unserem Land gesetzt werden.

Hier der Gesetzentwurf, der Begleitbericht und die Dokumentation zum Gesetzentwurf.

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde wurde uns berichtet, dass es im Liniendienst Meran-Bozen zu Unhöflichkeitsepisoden gekommen ist. Der Liniendienst wurde an das Unternehmen Bertoldi ausgegeben, in dem insbesondere ein Fahrer auffallend unhöflich und aggressiv mit den Fahrgästen umgeht. Vor allem aber wird ein brutaler Fahrstil beobachtet und die Geschwindigkeitsbegrenzungen scheinen nicht eingehalten zu werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Linienfahrten wurden an das Unternehmen Bertoldi vergeben? In welchem zeitlichen und finanziellen Ausmaß?
  2. Hat die Landesregierung Kunde von dem beschriebenen Fahrverhalten? Gab es Beschwerden?
  3. Wie wird die Sicherheit und die Würde der Fahrgäste gewährleistet? Gibt es Kontrollen? Wenn ja, von wem und wie oft werden diese durchgeführt?

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unserer Replik dazu.

BESCHLUSSANTRAG

Innerhalb der Südtiroler Tourismusvielfalt gibt es eine Reihe von Betrieben, die sich auf die Beherbergung von Jugend- und Schulgruppen spezialisiert haben. Zu finden sind sie hauptsächlich im Tauferer Ahrntal, wo sich etwa 60 Betriebe auf die junge Gästeschicht konzentrieren. Weitere Zentren finden sich in Langtaufers (Erlebnisschule), im Schnalstal, Gebiet Mendelpass, Jochgrimm, Ratschings, Meransen, Natz/Schabs und in Toblach (Grandhotel) – also vielfach in der Peripherie, in den Randgebieten Südtirols.

Insgesamt dürfte es sich um ca. 150 Betriebe handeln, die sich auf Jugendgruppen spezialisiert haben. Um eine Vorstellung der Nächtigungszahlen zu geben: Im Tauferer Ahrntal werden aus Jugendgruppen (unabhängig vom Alter) laut der Eurac-Studie von 2009-2011 etwa 270.000 Nächtigungen jährlich generiert. Das Verhältnis zwischen SchülerInnen U18 und jenen U14 dürfte etwa 50:50 sein.

Mit Landesgesetz Nr. 9, 16. Mai 2013 wurde die Gemeindeaufenthaltsabgabe eingeführt. Bis Ende 2014 waren Schulklassen von dieser Abgabe durch Dekret des Landeshauptmanns 2.10.2013, Nr. 28, befreit. Seit Jahresbeginn 2015 musste auch für SchülerInnen ab 14 die Taxe bezahlt werden.

Die Schulklassen kommen zum Großteil aus Deutschland, wo die Schulfahrten offizielle und verpflichtende Veranstaltungen sind, die sehr preissensibel sind und je nach Bundesland strengen Preisobergrenzen unterliegen. Diese sind v.a. für Auslandsfahrten zum Teil schon erreicht. Mit der geplanten Einhebung der Abgabe auch von jugendlichen Gästen wird die knappe Preiskalkulation durchstoßen und es besteht akute Gefahr, dass dieses Gästesegment ausbleibt. Andere Länder und Regionen haben entsprechend flexibel reagiert. In Österreich sind Schulklassen von der Ortstaxe befreit, wobei die Preise insgesamt dort nicht höher sind als in Südtirol. Zudem drängen Österreichs Aufstiegsanlagen besonders in der Wintersaison mit enormen Preisvorteilen in das Jugend- und Schülersegment, um den Skisport bei jungen Gästen wieder populär zu machen. Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.

Die Tourismustreibenden weisen immer wieder darauf hin, welchen Wirtschaftsfaktor der Jugendtourismus darstellt, zumal nur selten in Konkurrenz zu anderen Tourismusarten. Außerdem kommen auf diese Weise viele junge Menschen erstmals nach Südtirol, die dann als Erwachsene mit ihren Familien wiederkehren, was somit der gesamten Sparte zugutekommt.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 18 Jahren in den Unterbringungsbetrieben der Kategorien unter 4 Sternen vorzusehen

oder, in Alternative

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 16 Jahren in den Südtiroler Gastbetrieben vorzusehen.

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft haben das Recht,  den erlittenen Kaufkraftverlust des vergangenen Jahrzehnts in Form einer deutlichen Lohnerhöhung kompensiert zu bekommen.

Die Südtiroler Unternehmer hingegen haben die Pflicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der positiven Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre teilhaben zu lassen und deshalb die Löhne und Gehälter anzuheben.

Nur so wird es zukünftig möglich sein, attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und die gut ausgebildeten Südtirolerinnen und Südtiroler am heimischen Arbeitsmarkt zu halten. Im öffentlichen Dienst müssen die Löhne um mindestens zehn Prozent angehoben werden, in der Privatwirtschaft braucht es in einigen Branchen Landeszusatzverträge, um der besonderen Südtiroler Situation Rechnung zu tragen.

Wir engagieren uns am 1. Mai für fair bezahlte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wünschen uns, dass dieser Tag auch zum Fest der Gesundheit und des guten Lebens wird. Dafür braucht es eine gute Arbeit für alle.