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ANFRAGE

PloneSeilbahnProjekt Plose-Seilbahn: Liegen die notwendigen Genehmigungen von RFI und Brigata Alpina wirklich vor?

Eine notwendige Voraussetzung für den Bau der Neuen Seilbahn vom Standort Bahnhof auf die Plose ist zum einen die Zustimmung von RFI zur Errichtung einer Talstation auf dem Bahngelände und in unmittelbarer Nähe der Bahngeleise, zum anderen die Genehmigung der Brigata Alpina Tridentina zum Überflug ihres Areals.

Obwohl die Gemeinde Brixen eine grundsätzliche Zustimmung von Bahn und Militär betont, die auch die Grundlage für die Eintragung in den Bauleitplan bildete, ist hier Gewissheit im Interesse aller Beteiligten unerlässlich.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Liegt eine explizite Zustimmung zum Bau einer Station auf dem Bahnhofsareal von Seite der RFI vor (um Aushändigung einer Kopie wird ersucht)?
  • Hat die Brigata Alpina Tridentina bzw. das entsprechende Militärkommando die erforderliche Zustimmung zum Überflug erteilt (um Aushändigung einer Kopie wird ersucht)?

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

ANFRAGE

Hans HeissGeplanter Raumordnungsvertrag um das Kaufhaus „Herilu“ in Latsch: Bleibt die Landesregierung standhaft?

Die langjährige Debatte um das Kaufhaus Herilu in Latsch und die daneben bis heute noch ausständige errichtete Wohnbauzone dauert an, deren Hergang kurz rekapituliert sei: Auf der bereits 1980 ausgewiesenen Wohnbauzone „Fuchs-Säge“ wurde 2004 ein Kaufhaus, das sog. „Herilu“, errichtet. Das Einkaufszentrum entstand auf dem freien, eigentlich dem Wohnbau vorbehaltenen Teil mithilfe einer umstrittenen Teilbenutzungsgenehmigung, allerdings begleitet von der Verpflichtung, auf dem Rest des Areals geförderte Wohnungen zu erbauen. Während das Kaufhaus voll durchstartete, wurden die auf dem Nebengelände vorgesehenen, geförderten Wohnungen niemals errichtet, womit eine substanzielle Auflage unerfüllt blieb. Den unhaltbaren und raumordnungswidrigen Zustand suchte die Gemeinde Latsch im Einvernehmen mit den Besitzerinnen am 20. 6. 2013 durch einen Raumordnungs-vertrag (ROV) zu sanieren.

Die Besitzerinnen sicherten darin zu, eine Neugestaltung der Straßen-, Platz- und Fußgängerbereiche im Ortszentrum von Latsch zu finanzieren, während die Gemeinde zusagte, auf dem Baulos 3/a der Erweiterungszone „Fuchs-Säge“ am Kaufhaus Herilu die Konventionierungspflicht aufzuheben, ein Handel, dessen Angemessenheit das Landes-Schätzamt bestätigte. Der ROV wurde von der Landesraumordnungskommission überprüft und hierzu am 29. 8. 2013 ein positives Gutachten ausgestellt. Die damalige Landesregierung beschloss dagegen am 21. 10. 2013, gegen ihre sonstigen Luis-laisser-faire-Gepflogenheit, die Konventionierungs-pflicht aufrechtzuerhalten, da gemäß Art 40-bis des Landesraumordnungsgesetzes der ROV auch der Deckung des Wohnungsbedarfs der Ortsansässigen zu genügen habe. Gegen diese unerwartete Entscheidung der Landesregierung fasste die Gemeinde Latsch am 14. Jänner 2014 einen Beharrungsbeschluss, der mehrheitlich mit 11-Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen angenommen wurde. Begründet wurde die Beharrung damit, dass der Abänderungsbeschluss der Landesregierung dem Inhalt des ROV widerspreche und dieser somit seine Sinnhaftigkeit verliere. Auch sei das betreffende Gebiet für Wohnbau ungeeignet, sodass dort keine Wohnungen errichtet werden sollten, eine Erkenntnis, die freilich bereits vor Errichtung des „Herilu“ hätte vostaunlich, dass die Gemeinde Latsch die Sinnhaftigkeit eines fragwürdigen Deals über die klare Bestimmung des Raumordnungsgesetzes stellt, das als Grundprinzip die Teilung in freien und geförderten Wohnbau vorsieht. Würde der Beschluss der Gemeinde akzeptiert und der ROV umgesetzt, so stünde wohl eine baldige Erweiterung der „Herilu“ in Aussicht, womit Regeln der Raumordnung ebenso übergangen würden wie die Interessen des örtlichen Einzelhandels.

Das öffentliche Interesse, das ein Raumordnungsvertrag für seine Genehmigung ist auch gemäß eigenem Rundschreiben der Landesregierung vom 18. 8. 2010 zwingend vorsieht, ist in diesem Fall wohl kaum gegeben.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wird die Landesregierung ihrerseits auf ihrer Position beharren und den Beschluss der Gemeinde weiterhin ablehnen?
  • Fehlt in diesem Falle nicht weiterhin das notwendige öffentliche Interesse?

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

TAGESORDNUNG ZUM FINANZGESETZ 5/14 UND 6/14

„Neues Wohngeld“: Sozial treffsicher gegen unteren Mittelstand? Bewertung/Reform sind dringend notwendig.

HH-BF-RDSAnfang 2013 wurden das Wohngeld und der Mietbeitrag des Landes, zwei bisher getrennte Förderungen zugunsten von Mietern, zu einem einzigen Beitrag des Landes zusammen gelegt. Die zwei Unterstützungsformen wurden bis 2013 durch

  • das Wohnbauinstitut (WOBI) ausbezahlt, welches das „Wohngeld“ erlegte, während
  • der Sozialsprengel des Landes den sog. „Mietbeitrag“ zuwies.

Ab 1. Jänner 2013 wurden beide Beiträge zu einer einzigen neuen Leistung, dem „Beitrag für Miete und Wohnnebenkosten“, unter Regie des Sozialsprengels, zusammen geführt. Das Wohngeld in der bisherigen Form ist hingegen ein Auslaufmodell, da es nur mehr für die Dauer laufender Mietverträge ausbezahlt wird.

Was sich auf den ersten Blick als sinnvolle Rationalisierung ausnimmt, hat bei näherer Betrachtung bedenkliche Folgen. Mit Einführung des „Neuen Wohngelds“ wurden auch die Kriterien drastisch verschärft, sodass sich nach einem Jahr die soziale Härte der Maßnahme deutlich zeigt: Die neuen Beiträge kommen nur mehr Menschen mit Einkommen nahe an oder unter der Armutsgrenze zugute, während Lohn- und Gehaltsempfänger mit bescheidenen Ersparnissen anders als bisher nicht mehr zum Zuge kommen. Landesrat Theiner hat dies in einer Beantwortung einer Freiheitlichen-Anfrage so umschrieben: Es wurde „darauf geachtet, dass vor allem einkommensschwache Personen oder Familien weiterhin eine angemessene Unterstützung erhalten, bei Einkommensstärkeren können sich natürlich, je nach Einkommen, Vermögen und Höhe der Miete, Unterschiede zum bisher oftmals als ‚großzügig’ zu bewertenden Wohngeld ergeben.“

Fazit: Die untere Mittelschicht der Südtiroler, die noch bis Ende 2012 auf das „Alte Wohngeld“ bauen konnte, fällt mit der neuen Regelung nun zunehmend „durch den Rost“ – mit gravierenden Auswirkungen.

Der Kern des Problems liegt darin, dass die Einkommensgrenzen für den Bezug des „Neuen Wohngelds“ einschneidend nach unten verschoben wurden. Zur Gewährung des Mietbeitrags muss die Einkommens- und Vermögenssituation der Familiengemeinschaft oder der Einzelperson den sog. “Faktor Wirtschaftliche Lage“ (FWL) einhalten, der eine harte Obergrenze aufweist:

  • Eine Person darf eine Einkommensgrenze von 1.328,40 € im Monat nicht überschreiten, entsprechend einem Jahreseinkommen von 15.940 €;
  • Zwei Personen stoßen an eine monatliche Einkommensgrenze von 1.737,99 €, im Jahr 20.855 €;
  • Drei Personen dürfen monatlich maximal 2.258, 28 € im Monat (jährlich 27.099 €);
  • Vier Personen 2.723, 22 € in Monat (jährlich 32.678, 63) € erreichen.

Die konkreten Folgen dieser scharf gezogenen Grenzen sind klar: Ein Einkommen einer dreiköpfigen Familie mit 2300 €, bei dessen Erreichen der Mietbeitrag bereits entfällt, bedeutet für eine Familie mit drei Personen nach heutigem Stand keinesfalls ein Leben in Wohlstand, sondern in Bedürftigkeit. Bei einer Miete von geschätzten 600-800 € bleiben nur mehr 1700-1500 € für Lebensunterhalt, Kleidung, Bildung, Gesundheit, Mobilität und Freizeit, sodass knappes Haushalten erforderlich ist. Die Bildung von Rücklagen und Ersparnissen, etwa für Zusatzrenten oder das soeben verabschiedete Bausparen, bleibt unter solchen Bedingungen ein schöner Traum.

Unter die Schere dieser Einkommensgrenzen fallen vor allem Facharbeiter und mittlere Angestellte, die annähernd 1500 € verdienen und deren Frauen einem Teilzeiterwerb nachgehen. Sie alle finden sich rasch jenseits der scharf gezogenen Grenzen und fern jeder Möglichkeit, das „Neue Wohngeld“ zu beantragen.

Verschärfend kommt hinzu, dass neben dem Einkommen der Gesuchsteller auch das Vermögen in der EEVE erfasst und zur Berechnung des „Neuen Wohngelds“ heran gezogen wird. Bei der Bewertung des Vermögens wird Einzelpersonen ein Freibetrag von 10.000 € zugestanden, Familiengemeinschaften mit zwei oder mehreren Personen 20.000 €. Die ersten 50.000 € über den Freibetrag hinaus werden zu 20% in Rechnung gestellt, das weitere, über dieser Schwelle liegende Vermögen. zu 50%. Für „unsere“, oben genannte Drei-Personen-Familie heisst dies:

Wenn sich die Familie 50.000 € erspart hat, die (schlecht verzinst) auf der Bank liegen, so kann sie hiervon 20.000 € als Freibetrag abziehen, sodass noch 30.000 € zur Vermögensbewertung heran gezogen werden. Davon sind 20% 6.000 €, die den jährlichen Einkommen hinzu geschlagen werden, also pro Monat 500 €. Dadurch werden Löhne und Gehälter für das „Neue Wohngeld“ noch höher bewertet und die Möglichkeit zur Erlangung eines Beitrags wird weiter geschmälert.

  • Damit wird deutlich: Der neue Beitrag für „Miete und Wohnnebenkosten“ kommt vor allem Geringverdienern mit kleinen Einkommen zugute, während Südtiroler ‚Normalverdiener’ kaum mehr zum Zuge kommen. Das Ziel der Landesregierung ist klar: Radikale Einsparungen beim Wohngeld (2011: 31,8 Mio. €) und beim Mietgeld (2011: 11,1 Mio. €), aber ausgerechnet in einer Phase, in der die Arbeitsplatzsicherheit bedroht ist und Reallöhne stagnieren. Damit wirkt das Versprechen der Landesregierung, eine ausgewogene Sozialpolitik anzustreben wenig glaubwürdig: Die ab Anfang 2014 zugesagte Erhöhung des Landeskindergeldes wird durch Einsparungen beim Wohngeld wieder gekürzt.

Notwendig ist daher, nach Abschluss des ersten Jahres der Anwendung, eine rasche und genaue Überprüfung der Auswirkungen des „Neuen Wohngelds“ und die Öffnung der Kriterien zugunsten der mittleren Einkommensbezieher.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  • Die Auswirkungen des „Neuen Wohngelds“ nach über einem Jahr eingehend zu prüfen, die davon begünstigten Einkommensgruppen und die nunmehr ausgeschlossenen Gruppen zu vergleichen und die erzielten „Spareffekte“ offen zu legen.
  • Die Kriterien für das „Neue Wohngeld“ in der Weise neu zu definieren, dass mittlere Einkommensbezieher verstärkt zum Zuge kommen, ohne den finanziellen Rahmen der Förderung übermäßig auszuweiten.

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

An den Präsident des Südtiroler Landtags

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

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LTW_1_AnschnittjpgMit der Bildung der neuen Landesregierung beschritt man den Weg der Verkleinerung, mit Blick auf mögliche Einsparungen und Rationalisierungen. Ein löbliches Vorhaben, das durchaus unterstützenswert ist.

Nun wurden die Ressorts eingerichtet und mit Beschluss der Landesregierung Nr. 342 vom 25. März 2014 wurden auch die Stellenkontingente der Ressortdirektionen und der Sekretariate der Landesrätinnen und Landesräte neu festgesetzt. Aus dem Beschluss geht hervor, dass durch die Verkleinerung der Landesregierung die Stellen innerhalb der Ressorts aufgestockt werden müssen: die Stellen in den Ressorts von 6 auf 7, die beim Landeshauptmann von 9 auf 11. Laut Beschluss wird die Abdeckung durch Stellen aus anderen Bereichen vorgenommen.

Insgesamt vergrößert sich der Stab der Landesregierung von 57 auf 60. Für 1 eingesparten Landesrat werden in den Ressorts künftig 3 neue Personen mehr arbeiten.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wer sind die derzeitigen RessortmitarbeiterInnen und aus welchen Abteilungen stammen sie jeweils?
  2. Werden dort Nachbesetzungen vorgenommen?
  3. Wo sind die ausgeschiedenen RessortmitarbeiterInnen untergekommen?
  4. Wie viel beträgt die gesamte Einsparung?

BZ, 27.03.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

An den Präsident des Südtiroler Landtags

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Brigitte Foppa Festa SEL 31.08.13Warum müssen PatientInnen zur Hyperbarischen Sauerstofftherapie nach Verona?

Seit 1996 gibt es in Bozen den „Istituto privato Iperbarico“, das im Jahre 2013 6797 Behandlungen durchführte (Tageszeitung „Alto Adige, 27.03.2014. Laut Aussendung des Sanitätsbetriebes hat der Sanitätsbetrieb Bozen mit Ende März die Konvention aufgekündigt, weil das Istituto den Vorschlag eines Fixbetrages von 100.000 Euro jährlich allein für die Bereitstellung des Notdienstes vor plus 3.800 Behandlungen zum jeweils vorgesehenen Landestarif von 82,60 Euro (was einer Gesamtsumme von 313.880 Euro entspricht) nicht annahm.

Für die PatientInnen bedeutet dies eine große Umstellung, da sie nun die Therapie nur mehr in Verona oder Brescia in Anspruch nehmen können.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche waren die bisherigen Bedingungen der Konvention mit dem Istituto privato Iperbarico?
  2. Welche Forderungen stellte das Istituto privato Iperbarico?
  3. Wer trägt in Zukunft die Kosten für den Transfer der PatientInnen nach Verona oder Brescia?
  4. Wurden die Folgen der Entscheidung auch für die PatientInnen mitbedacht und wenn ja, welche Überlegungen standen dahinter?

BZ, 27.03.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Südtirols Grüne haben sich auf ihrem Sonderparteitag vom Samstag, 22. März 2014 intensiv mit dem Rentenskandal beschäftigt.

In seiner Einführung fasste Co-Vorsitzender Giorgio Zanvettor den bisherigen Umgang mit der entstandenen Krisensituation zusammen: Die Grünen haben als erste den Fehler eingestanden, die Vorauszahlungen zurückgezahlt, sich den Protesten gestellt und mit der Aufarbeitung begonnen.

Co-Vorsitzende und Landtagsabgeodnete Brigitte Foppa analysierte die Kluft zwischen Politik und BürgerInnen, die ihrer Meinung nach dem Skandal zu Grunde liegt und der mit einer Neuausrichtung der Politik begegnet werden muss.

Landtagsabgeordneter Hans Heiss berichtete von der Genese des Rentengesetzes und der Rolle und Verantwortung der Grünen in dessen Entstehung.

Riccardo Dello Sbarba, Fraktionssprecher im Landtag, ging schließlich auf die rechtlichen und finanziellen Details des Gesetzes ein, die seine umfangreichen Recherchen zu Tage gebracht haben. Seine Präsentation ist hier zu finden.

Es folgte eine ausgiebige Diskussion innerhalb der zahlreich erschienenen Interessierten.

 [gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2014/03/Vorschläge-8-Proposte_genehmigt-approvato-1.pdf“]

Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden Lösungsvorschläge präsentiert, diskutiert und abgestimmt:

 

 

AuchSoKochtSüdtirolWir verurteilen den billigen Missbrauch der Integrationsthematik seitens der Freiheitlichen.

In wütender Gegenwehr hat Freiheitlichen-Obfrau in der Rentenskandal-Debatte auf den alten Freiheitlichen-Evergreen der Ausländerfeindlichkeit zurückgegriffen. Ihre Rentenvorauszahlung wolle sie nicht „den Ausländern“ zukommen lassen.

Im heutigen „Morgentelefon“ legte sie noch ein Scheit nach und zitierte „Kochbücher“ und „Fahrradkurse für ausländische Frauen“. Der plumpe Ablenkungsversuch von der eigenen kritischen Lage wirkt wie eine Verzweiflungstat, kann jedoch nicht mit der angeschlagenen Verfassung der Freiheitlichen entschuldigt werden.

Den blauen Angriff auf wertvolle Kultur- und Integrationsarbeit, zumal von ehrenamtlich arbeitenden Vereinen (wie z.B. Donne Nissà, Organisatorinnen der Fahrradkurse) oder von Vernetzungsinitiativen (die z.B. zum Kochbuch „Auch so kocht Südtirol“ geführt haben) verurteilen wir in aller Schärfe.

Integration und Inklusion werden gerade durch solche Initiativen geleistet und brauchen Förderung, Unterstützung und Anerkennung.

Der billige Missbrauch der Thematik zeigt in aller Deutlichkeit, wie populistisch die Freiheitlichen-Politik funktioniert und wie lässig mit sozialen Problemkreisen umgegangen wird.

Brigitte Foppa, Giorgio Zanvettor, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

BZ, 21.3.2014

An den Präsident

des Südtiroler Landtags

MOZIONE – BESCHLUSSANTRAG

Auch Bahn-und BuspendlerInnen fördern!

Brigitte Foppa mit Tasche-quadrAm 19. März 2014 hat der Regionalrat einen Beschlussantrag angenommen, der besagt, dass die Region bei der Brennerautobahngesellschaft intervenieren soll, um PendlerInnen ein um 30% verbilligtes Jahresabo zu ermöglichen.

Wiewohl wichtiger Wirtschaftsfaktor und Mobilitätsachse, ist die Brennerautobahn einer der größten Umweltfaktoren in unserem Land und birgt vielfältige Probleme, auch was die Gesundheit der AnwohnerInnen betrifft. Es sei nur die Tatsache erwähnt, dass die höchsten NO2-Werte stets längs der Brennerautobahn gemessen werden und dort auch die meisten Grenzwertüberschreitungen stattfinden. Nicht umsonst steht in den Schlussbemerkungen des Luftqualitätsplans der Autonomen Provinz Bozen (2011), dass „zur Erreichung des NO2-Grenzwertes von 4µg/m³ im Jahre 2015 eine Reduzierung der Emissionen des Autobahnverkehrs von 40-50% nötig ist. Dieses Ziel scheint nur durch Verringerung des Verkehrs erreichbar“.

Es scheint also mehr als sinnvoll, neben der Autobahnnutzung auch die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln seitens der PendlerInnen verstärkt zu fördern. Durch den „Südtirol-Pass“ wurde ein System eingeführt, das bequem und einfach die Nutzung aller ÖPNV-Mittel ermöglicht. PendlerInnen allerdings erfahren in diesem System keinen besonderen Anreiz. Technisch wäre es durchaus möglich, eine bestimmte Strecke pro InhaberIn vorzusehen, auf der ein verbilligter Tarif in Anspruch genommen werden könnte. Damit würden ArbeitspendlerInnen, vor allem jene, die täglich nicht allzulange Strecken fahren, finanziell unterstützt und die bereits angeschlagene Finanzlage vieler Familie ein kleines Stück weit entlastet – und umweltfreundliches Pendlerverhalten gestärkt.

Dies alles vorausgeschickt

beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  • im System „Südtirol Pass“ vorzusehen, dass pro InhaberIn eine fixe Pendlerstrecke festgelegt werden kann.
  • Für diese Pendlerstrecke wird, entsprechend der Mautreduzierung für AutobahnbenützerInnen, eine Tarifreduzierung um 30 % gewährt.
  • Die Änderung tritt innerhalb von sechs Monaten ab Annahme dieses Beschlussantrages in Kraft.

BZ, 20.03.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

autobahn-stauDer Regionalrat hat heute einen Beschlussantrag der Freiheitlichen angenommen, der die Maut auf der Brennerautobahn für Pendler um 30% reduziert. Die Grünen fordern seit Jahren vergünstigte Tarife auf den Bahn- und Buslinien für PendlerInnen und stoßen damit seit jeher auf taube Ohren – und nun wird beinahe einstimmig das Autobahnfahren öffentlich gefördert! Und dies auf einer Strecke, die genau parallel neben der am häufigsten befahrenen Zugstrecke Brenner-Verona verläuft.

Questo succede dopo che durante lo scorso consiglio provinciale si è noiosamente discusso sulle lunghe e insopportabili code sulla autostrada del Brennero. Non viene in mente ai signori e alle signore consiglieri/e regionali che per diminuire i disagi del traffico, per non parlare della riduzione dell’inquinamento dell’aria e acustico, diminuire il costo dell’autostrada sia solo controproducente? Mentre chi scrupolosamente sceglie di usare i mezzi pubblici viene punito con un servizio scadente, treni sporchi spesso in ritardo e personale molte volte sgarbato.

Un provvedimento sicuramente popolare… ma che a noi sembra miope, oltre che un modo anche abbastanza banale per tentare di far risalire il consenso nei confronti della classe politica in disgrazia dopo lo scandalo delle pensioni.

Consiglieri regionali

Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Trento, 19.3.2014

BESCHLUSSANTRAG – Transparenz verjährt nicht

Im Südtiroler Bürgernetz werden nicht nur die Akte des Landtages sondern auch die Beschlüsse der Landesregierung veröffentlicht. Dies stellt eine gute Praxis für transparente, bürgerInnen-nahe Verwaltung dar, ist doch gerade dadurch der Zugang zu allen Beschlüssen für alle BürgerInnen, oder zumindest für jene, die im Umgang mit Internet geschult sind, gewährleistet.

Unumgänglich für die tatsächliche Transparenz ist die Auffindbarkeit der Dokumente. Bereits jetzt ist dies nicht sehr einfach, jedoch zumindest theoretisch möglich. Allerdings gilt das nicht für die Beschlüsse der Landesregierung. Sie werden laut Bürgernetz (https://cert.provinz.bz.it/beschluesse/searchn/profilesearchact2.asp) „ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung (…) von der Webseite entfernt und können dann weder abgerufen noch herunter geladen werden.

Somit entsteht hier ein wesentliches Transparenzleck, denn die alten Beschlüsse sind für die BürgerInnen über das Internet nicht mehr abrufbar, ja man erfährt online nicht einmal, ob es entsprechende alte Beschlüsse zu einem bestimmten Sachverhalt gibt, die man eventuell über das Amt für Institutionelle Angelegenheiten anfragen könnte.

Dies alles vorausgeschickt

beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

die Beschlüsse der Landesregierung in Zukunft auf dem Bürgernetz auch nach der Jahresfrist online zu lassen;

ältere Beschlüsse der letzten zehn Jahre zumindest in Titelauflistung online zu stellen.

BZ, 18.03.2014

Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba