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Auch Bahn-und BuspendlerInnen fördern!

An den Präsident

des Südtiroler Landtags

MOZIONE – BESCHLUSSANTRAG

Auch Bahn-und BuspendlerInnen fördern!

Brigitte Foppa mit Tasche-quadrAm 19. März 2014 hat der Regionalrat einen Beschlussantrag angenommen, der besagt, dass die Region bei der Brennerautobahngesellschaft intervenieren soll, um PendlerInnen ein um 30% verbilligtes Jahresabo zu ermöglichen.

Wiewohl wichtiger Wirtschaftsfaktor und Mobilitätsachse, ist die Brennerautobahn einer der größten Umweltfaktoren in unserem Land und birgt vielfältige Probleme, auch was die Gesundheit der AnwohnerInnen betrifft. Es sei nur die Tatsache erwähnt, dass die höchsten NO2-Werte stets längs der Brennerautobahn gemessen werden und dort auch die meisten Grenzwertüberschreitungen stattfinden. Nicht umsonst steht in den Schlussbemerkungen des Luftqualitätsplans der Autonomen Provinz Bozen (2011), dass „zur Erreichung des NO2-Grenzwertes von 4µg/m³ im Jahre 2015 eine Reduzierung der Emissionen des Autobahnverkehrs von 40-50% nötig ist. Dieses Ziel scheint nur durch Verringerung des Verkehrs erreichbar“.

Es scheint also mehr als sinnvoll, neben der Autobahnnutzung auch die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln seitens der PendlerInnen verstärkt zu fördern. Durch den „Südtirol-Pass“ wurde ein System eingeführt, das bequem und einfach die Nutzung aller ÖPNV-Mittel ermöglicht. PendlerInnen allerdings erfahren in diesem System keinen besonderen Anreiz. Technisch wäre es durchaus möglich, eine bestimmte Strecke pro InhaberIn vorzusehen, auf der ein verbilligter Tarif in Anspruch genommen werden könnte. Damit würden ArbeitspendlerInnen, vor allem jene, die täglich nicht allzulange Strecken fahren, finanziell unterstützt und die bereits angeschlagene Finanzlage vieler Familie ein kleines Stück weit entlastet – und umweltfreundliches Pendlerverhalten gestärkt.

Dies alles vorausgeschickt

beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  • im System „Südtirol Pass“ vorzusehen, dass pro InhaberIn eine fixe Pendlerstrecke festgelegt werden kann.
  • Für diese Pendlerstrecke wird, entsprechend der Mautreduzierung für AutobahnbenützerInnen, eine Tarifreduzierung um 30 % gewährt.
  • Die Änderung tritt innerhalb von sechs Monaten ab Annahme dieses Beschlussantrages in Kraft.

BZ, 20.03.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Author: admin

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Freie Bahn für Auto
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