HomeDeutschKaufhaus „Herilu“ in Latsch: Bleibt die Landesregierung standhaft?

Kaufhaus „Herilu“ in Latsch: Bleibt die Landesregierung standhaft?

ANFRAGE

Hans HeissGeplanter Raumordnungsvertrag um das Kaufhaus „Herilu“ in Latsch: Bleibt die Landesregierung standhaft?

Die langjährige Debatte um das Kaufhaus Herilu in Latsch und die daneben bis heute noch ausständige errichtete Wohnbauzone dauert an, deren Hergang kurz rekapituliert sei: Auf der bereits 1980 ausgewiesenen Wohnbauzone „Fuchs-Säge“ wurde 2004 ein Kaufhaus, das sog. „Herilu“, errichtet. Das Einkaufszentrum entstand auf dem freien, eigentlich dem Wohnbau vorbehaltenen Teil mithilfe einer umstrittenen Teilbenutzungsgenehmigung, allerdings begleitet von der Verpflichtung, auf dem Rest des Areals geförderte Wohnungen zu erbauen. Während das Kaufhaus voll durchstartete, wurden die auf dem Nebengelände vorgesehenen, geförderten Wohnungen niemals errichtet, womit eine substanzielle Auflage unerfüllt blieb. Den unhaltbaren und raumordnungswidrigen Zustand suchte die Gemeinde Latsch im Einvernehmen mit den Besitzerinnen am 20. 6. 2013 durch einen Raumordnungs-vertrag (ROV) zu sanieren.

Die Besitzerinnen sicherten darin zu, eine Neugestaltung der Straßen-, Platz- und Fußgängerbereiche im Ortszentrum von Latsch zu finanzieren, während die Gemeinde zusagte, auf dem Baulos 3/a der Erweiterungszone „Fuchs-Säge“ am Kaufhaus Herilu die Konventionierungspflicht aufzuheben, ein Handel, dessen Angemessenheit das Landes-Schätzamt bestätigte. Der ROV wurde von der Landesraumordnungskommission überprüft und hierzu am 29. 8. 2013 ein positives Gutachten ausgestellt. Die damalige Landesregierung beschloss dagegen am 21. 10. 2013, gegen ihre sonstigen Luis-laisser-faire-Gepflogenheit, die Konventionierungs-pflicht aufrechtzuerhalten, da gemäß Art 40-bis des Landesraumordnungsgesetzes der ROV auch der Deckung des Wohnungsbedarfs der Ortsansässigen zu genügen habe. Gegen diese unerwartete Entscheidung der Landesregierung fasste die Gemeinde Latsch am 14. Jänner 2014 einen Beharrungsbeschluss, der mehrheitlich mit 11-Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen angenommen wurde. Begründet wurde die Beharrung damit, dass der Abänderungsbeschluss der Landesregierung dem Inhalt des ROV widerspreche und dieser somit seine Sinnhaftigkeit verliere. Auch sei das betreffende Gebiet für Wohnbau ungeeignet, sodass dort keine Wohnungen errichtet werden sollten, eine Erkenntnis, die freilich bereits vor Errichtung des „Herilu“ hätte vostaunlich, dass die Gemeinde Latsch die Sinnhaftigkeit eines fragwürdigen Deals über die klare Bestimmung des Raumordnungsgesetzes stellt, das als Grundprinzip die Teilung in freien und geförderten Wohnbau vorsieht. Würde der Beschluss der Gemeinde akzeptiert und der ROV umgesetzt, so stünde wohl eine baldige Erweiterung der „Herilu“ in Aussicht, womit Regeln der Raumordnung ebenso übergangen würden wie die Interessen des örtlichen Einzelhandels.

Das öffentliche Interesse, das ein Raumordnungsvertrag für seine Genehmigung ist auch gemäß eigenem Rundschreiben der Landesregierung vom 18. 8. 2010 zwingend vorsieht, ist in diesem Fall wohl kaum gegeben.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wird die Landesregierung ihrerseits auf ihrer Position beharren und den Beschluss der Gemeinde weiterhin ablehnen?
  • Fehlt in diesem Falle nicht weiterhin das notwendige öffentliche Interesse?

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

Author: admin

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„Neues Wohngeld“
Projekt Plose-Seilba
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