HomeDeutschWohnbau – Reform im Miniformat ist zu wenig

Wohnbau – Reform im Miniformat ist zu wenig

PRESSEMITTEILUNG.

So lange schon wartet Südtirol auf eine Neuausrichtung im Bereich Wohnen. Wohnen ist zum teuersten Lebensposten geworden. Viele junge Leute können es sich auf gar keinen Fall leisten, von zu Hause auszuziehen. Die Familien verschulden sich.

Angesichts dieser Tatsache ist es schon seit langem notwendig, dass das Land im Bereich Wohnen seine Hausaufgaben macht. Das bleibt leider aus, zumindest in einer Gesamtperspektive. Die Bauprogramme sind weitgehend erlahmt. Der Soziale Wohnbau wurde im Sommer 2022 in ein neues Gesetz gegossen, das die Lage nicht entzerren, sondern wenn schon eher verschärfen wird.

Auch im Bereich geförderter Wohnbau sind noch viele Fragen offen. Landesrat Tommasini hatte seinerzeit jedes Jahr eine Reform angekündigt – sie blieb aus. Dabei wäre es dringend notwendig, das nach vielen Änderungen zu einem unverständlichen und undurchdringlichen Monstrum angewachsene Wohnbaugesetz von 1998, Nr. 13 zu überholen, zu ordnen, zu vereinfachen. Dies war auch das Anliegen der Ära Deeg. Es gibt einen Entwurf von 2019, der dem Ansinnen Tommasinis noch nahe stand.

Inzwischen ist wieder alles anders gekommen. Am heutigen Montag, 3.10.2022 brachte der Abgeordnete Renzler im Auftrag der Landesrätin eine kleine Überarbeitung des Wohnbaugesetzes in den Gesetzgebungsausschuss. Es ist keineswegs eine Vereinfachung oder Neuausrichtung der gesamten Materie, sondern beinhaltet im Wesentlichen einige kleine Anpassungen an das neue Raumordnungsgesetz. Die Auflösung der Sozialbindung (seit 2016 auf 10 Jahre begrenzt, was nicht im Sinne des Gemeinwohls sein kann) wird erleichtert. Es wird ein Garantiefonds eingerichtet, um den Vermieter:innen eventuelle Zahlungsausfälle rückzuerstatten (besser wäre es, den Mieter:innen, die unverschuldet zahlungsunfähig werden, unter die Arme zu greifen. Ein entsprechender Änderungsantrag der grünen Fraktion liegt vor). Weiters wurden noch einige Anträge der Landesrätin vorgelegt, die weitere Anpassungen vorsehen, darunter die „zwangsweise“ Ausweisung von Bauland für den geförderten Wohnbau (was wichtig ist. Entsprechend kam Gegenwind vom Rat der Gemeinden). An der „Lex Anti-Vallazza“ arbeitete sich die Mehrheit intern auch im Laufe der Sitzung ab, nicht ohne Konflikte. Um 15.15 wurde die Sitzung abgebrochen.

Insgesamt ein enttäuschender Tag. Die Wohnbaureform in Südtirol bleibt eine lange Ankündigungsgeschichte ohne Lösung. Wenn heutzutage die (geförderte) Wohnung in einem Reihenhaus in einer mittleren Gemeinde 600.000 Euro kostet, dann ist ziemlich viel schief gelaufen.  Und daran wird sich nicht so schnell etwas ändern. Inzwischen warten wir, wie die Mehrheit aus dem momentanen Clinch herausfindet.

Bozen, 03/10/2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

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