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Windpark Brenner

Bozen, 8. Februar 2013

Südtiroler Landesregierung beteiligt sich nicht am Rekurs der Betreiber beim Staatsrat. Späte Einsicht gegen ein ökologisch und juristisch unhaltbares Projekt

Im November 2012 hat das Verwaltungsgericht Bozen dem Rekurs von AVS, DÖAV und Dachverband für Natur- und Umweltschutz gegen den Beschluss der Landesregierung zugunsten des Windparks am Sattelberg/Brenner stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht hatte den Beschluss der Landesregierung zur Genehmigung von 19 Windrädern am Brennergrenzkamm aufgehoben: wegen Verletzung und falscher Abwendung von Gesetzen, Verfahrensfehlern, widersprüchlichen Verwaltungsakten, Befugnisüberschreitung und unzureichender Begründung. Das negative Gutachten des Umweltbeirats des Landes wurde weit gehend ignoriert.

Die Projektbetreiber WPP 1 AG, bestehend aus Leitwind und Etschwerken, haben gegen den Spruch des Verwaltungsgerichts Bozen nun auch vor dem Staatsrat rekurriert. Das römische Höchstgericht wird dem eingehend begründeten Spruch des Bozner Verwaltungsgerichts aber kaum stattgeben. Erfreulich ist es, dass sich die Südtiroler Landesregierung dem Rekurs der Betreiber nicht mehr angeschlossen hat. Wahrscheinlich hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass dieses Verfahren nicht mehr zu gewinnen ist, der eigene Beschluss zu schlecht begründet war und dass weitere Verfahrenskosten dem Steuerzahler nicht mehr zumutbar sind.

Voll zutreffend daher der Kommentar von Robert Renzler, Generalsekretär des Österreichischen Alpenvereins ÖAV: „Der Sattelberg ist gerichtlich anerkannt der falsche Standort für die Windräder“. Die Landesregierung hat sich dieser Einsicht offenbar still schweigend gefügt.

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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Hurra, wir sind wied
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