Tubenligatur – Muss ich erst meinen Mann um Erlaubnis fragen…?
ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Bei der Tubenligatur handelt es sich um den Verschluss der Eileiter der Frau zum Zweck einer Verhinderung von künftigen Schwangerschaften. Medienberichten zufolge herrscht in Südtirol mancherorts die rechtswidrige Praxis, von Frauen vor diesem Eingriff das schriftliche Einverständnis ihres Partners als Voraussetzung für den Eingriff zu verlangen. Obwohl die Rechtsprechung dies eindeutig nicht vorsieht, setzen sich manche Krankenhäuser wohl über bestehendes Recht hinweg.
Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
- Was ist der Wissensstand der Landesregierung zu diesem Thema? In welchen Krankenhäusern wird das wie beschrieben gehandhabt?
- Wie ist es möglich, dass Krankenhäuser und Ärzt*innen nach Gutdünken und willkürlich ihre eigenen Rechtsstandards parallel zum Gesetz etablieren können?
- Wer kontrolliert die internen Handlungsprotokolle in Krankenhäusern auf ihre Konformität mit geltendem Recht?
- Wird sichergestellt, dass eine Entmündigung von Patientinnen nicht auch in anderen Fällen stattfindet?
- Wie gedenkt die Landesregierung, dieser de-facto-Entmündigung von Frauen Einhalt zu gebieten?
Bozen, 18.02.2021
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Hier die Antwort der Landesregierung.