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Störfälle rund um den Reschen-Stausee

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den vergangenen Jahren soll es immer wieder zu Störfällen im Zusammenhang mit dem Reschen-Stausee gekommen sein. So wurde uns berichtet, dass es zu folgenden Störfällen gekommen sein soll:

  1. Jahr 2015: Mitten in St. Valentin, in der Nähe des Hotels Ortlerspitz sei eine Fontäne aus einer Druckrohrleitung aufgestiegen;
  2. Juli 2016: In eine Wiese unterhalb von Kaschon habe sich ein sechs Meter tiefes Loch von 12 mal 5 Metern aufgetan, vermutlich hatte der Einbruch entweder mit dem Überlauf oder mit dem Grundablass zu tun;
  3. März 2019: In einer Wiese oberhalb der Raiffeisenkasse Oberland habe sich ein kleineres Loch aufgetan;
  4. Oktober 2020: Am 12. Oktober sei in das Kellergeschoss der Raiffeisenkasse Oberland Wasser eingedrungen, das einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren aus St. Valentin, Graun und Mals erforderlich machte. Der aufwendige Einsatz habe rund zwei Wochen gedauert, wobei pro Minute 600 Liter Wasser abzupumpen waren;
  5. Beim Druckkanal aus Schlinig soll es sogar zu mehreren kleinen Störfällen gekommen sein, hier fehlen uns die zeitlichen Angaben.

Diese Informationen bereiten uns Anlass zur Sorge: Die Häufung an Havarien deutet erstens darauf hin, dass Druckrohrleitungen, unter Druck stehende Beileitungen, Überlauf- und Ablassorgane in die Jahre gekommen sind und dringend zu sanieren wären. Zweitens wirft der schlechte bauliche Zustand der oben genannten Bauteile Sicherheitsbedenken auf: Ist die Bevölkerung einem höheren Risiko ausgesetzt?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um Übermittlung des „Registers für sicherheitsrelevante Störfälle“;
  2. wir ersuchen um Übermittlung der Prüfberichte.
  3. Hat der Konzessionsinhaber die Druckrohrleitungen und die unter Druck stehenden Beileitungen mit einem Differentialmesssystem nachgerüstet?
  4. Wie schaut es mit Sicherheit und Funktionalität der Schließ-, Ablass- und Überlauforgane aus?
  5. Gibt es zu Punkt 4 Prüfberichte?
  6. Hat der Konzessionsinhaber eine Risikoanalyse ausgearbeitet?
  7. Hat der Konzessionsinhaber ein proaktives Instandhaltungskonzept für die Druckrohrleitungen, unter Druck stehende Beileitungen, Überlauf- und Ablassorgane ausgearbeitet?
  8. Falls ja, ersuchen wir um Übermittlung dieses Konzeptes;
  9. Falls nein, ersuchen wir diesen Umstand zu begründen.

Bozen, 22.02.2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

Author: Heidi

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