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AIR ALPS - esposto alla Corte dei Conti - Dello Sbarba e Heiss 033EINGABE

Air Alps geht in Konkurs und die von Land und Region eingesetzten 6 Mio. € gehen in Rauch auf.

Ein Schaden zu Lasten der öffentlichen Hand ist wahrscheinlich

Die Unterfertigten Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, stellen folgenden Sachverhalt vor:

Am 20. August 2013 haben die Verantwortlichen von Air Alps offiziell die Liquidation der Fluggesellschaft mitgeteilt. Dieses Ende war im Hinblick auf die verheerende Geschichte dieser Gesellschaft leicht absehbar.

Land und Region haben 2005 und 2006 (Landeshauptmann bzw. Präsident der Regionalregierung war jeweils Luis Durnwalder) 6 Mio. € aus Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger in die Gesellschaft investiert. Das Land Südtirol hat über die STA 4.470.000 € (aktuell beträgt die Beteiligung 4,58%); die Region hingegen 1,5 Mio. € (bei einer Beteiligung von 1,8%) in die Gesellschaft eingebracht. Zu diesen beträchtlichen Mitteln kommen noch ca. 4 Mio. € hinzu, die das Land Air Alps 2012 und 2013 für den Flug Bozen-Rom zur Verfügung gestellt hat.

Das Air-Alps-Abenteuer hat sich als wahres Finanzdesaster für Land und Region entpuppt. Um das Debakel abzuwenden, haben wir Grüne seit Jahren mit Nachdruck gefordert– mit einem Beschlussantrag bereits im Jahr 2009 (Nr. 127: „Unverzüglicher Ausstieg aus Air Alps“), dass beide Körperschaften baldmöglichst aus der Gesellschaft aussteigen sollten, um auf diese Weise die öffentlichen Haushalte vor den Folgen einer wahrscheinlichen Liquidation sicherzustellen. Schließlich wurden unsere gleichlautenden Beschlussanträge mit großer Mehrheit vom Regionalrat am 14. Mai 2013 (BA Nr. 54/2013) und Südtiroler Landtag am 5. Juni 2013 (BA Nr. 643/2013) angenommen.

Uns ist nicht bekannt, dass die Landes- und die Regionalregierung den angenommenen Beschlussanträgen Folge geleistet hätten. Nun sehen Land und Region ihre Investitionen in Rauch aufgehen, als Mitglieder einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft. Sie riskieren überdies – entsprechend dem jeweiligen Anteil – für die Entschädigung der Gläubiger zu haften.

Beide Beteiligungen entbehrten jeder Rechtfertigung, da keinerlei öffentliches Interesse daran bestand, öffentliches Geld in eine private Fluggesellschaft zu stecken, die zudem von Anfang an in finanziellen Turbulenzen dahin trieb. Diese Mittel der Bürgerinnen und Bürger hätten weit besser dazu verwendet werden sollen, um die Bedürftigsten der Gesellschaft vor den Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu sichern, um Forschung & Entwicklung oder Kultur zu fördern.

Es ist daran zu erinnern, dass die politische Mehrheit im Lande und die Landesregierung alles daran gesetzt haben, um sich der Pflicht zu entziehen, Beteiligungen zu vermeiden, die nicht im öffentlichen Interesse lagen. Dies belegen die Änderungen des Landesgesetzes 12/2007, Art. 1, Abs. 4: darin wurden dem Land Beteiligungen untersagt, die nicht von öffentlichem Interesse waren und erlegten dem Land den Ausstieg aus solchen Beteiligungen verpflichtend auf. Die Norm betraf selbstverständlich auch die Gesellschaft Air Alps, eine private Fluggesellschaft (denn von öffentlichem Interesse wurde nur der Flug Bozen-Rom erklärt, der jedenfalls ausgeschrieben wird und von jeder Gesellschaft, die die Ausschreibung gewinnt, wahrgenommen werden kann, wie dies mit dem Ausschluss von Air Alps tatsächlich der Fall war). Das Abstoßen von Beteiligungen sollte innerhalb von zwei Jahren erfolgen, jedenfalls innerhalb 2009.

Aber exakt im Jahr 2009 unternahm die politische Mehrheit im Lande, auf Vorschlag der Landesregierung , eine Reform des Gesetzes 12/2007 mithilfe von Art. 13 des Landesgesetzes 41/2009: Diese setzte fest, dass die Unvereinbarkeit nur die „direkten Beteiligungen“ betreffe, sodass die Beteiligung bei Air Alps „gerettet“ werden kann, da sie das Land nicht direkt hält, sondern über die Gesellschaft STA, die sich aber jedenfalls im Eigentum des Landes befindet.

Mit dieser Änderung wurden die europäischen Normen, auf deren Grundlage das Gesetz 12/2007 erlassen wurde, locker umgangen.

Schließlich ist daran zu erinnern, dass 2010, als sich die Schwierigkeit von Air Alps bereits abzeichnete, die Krise im letzten Moment durch den Einstieg der Gesellschaft Welcome Air vermieden wurde. Die Südtiroler Investoren (eine Seilschaft örtlicher Unternehmer) hingegen veräußerten ihre Quoten an Welcome Air, während die einzelnen Eigner, die keine Quoten abtraten, das Land Südtirol und die Region Trentino-Südtirol waren und so die letzte Gelegenheit verpassten, die Anteile abzustoßen, ohne das gesamte Kapital zu verlieren. Eine unverantwortliche Untätigkeit, die gewiss erklärungsbedürftig ist.

Aus all diesen Gründen

ersuchen die unterfertigten Landtagsabgeordneten die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof festzustellen, ob im oben angeführten Fall ein Schaden für das Ärar entstanden ist und ob die Voraussetzungen vorliegen, um entsprechend vorzugehen.

Die Unterfertigten bitten, über die allfällige Entwicklung der Erhebungen informiert zu werden, die diese Staatsanwaltschaft unternehmen will.

Mit freundlichen Grüßen, die Landtagsabgeordneten

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, den 22. August 2013

 

Air-Alps_artikelBoxObwohl das Scheitern der Fluggesellschaft absehbar war, haben Landes- und Regionalregierung nie den Antrag der Grünen zum sofortigen Ausstieg aus der defizitären Fluggesellschaft umgesetzt. Dieser war vorher mit großer Mehrheit sowohl vom Landtag, als auch vom Regionalrat angenommen worden. Nun müssen Land und Region zusehen, wie 6 Millionen an Investitionen in Rauch aufgehen und riskieren außerdem, die Gläubiger bedienen zu müssen. Ein Fall, mit dem sich der Rechnungshof befassen muss!

Gestern haben die Verantwortlichen der Air Alps offiziell die Abwicklung der Fluggesellschaft bekannt gegeben. Ein Ausgang der schon lange vorhersehbar war, wenn man die erfolglose Geschichte des Unternehmens betrachtet.

Zwischen 2005 und 2006 haben Land und Region (während Durnwalder in beiden an der Spitze stand) 6 Millionen Euro an Steuergeldern der SüdtirolerInnen investiert. Das Land hat mittels STA 4.470.000 € investiert (was einer heutigen Beteiligung von 4,58% entspricht), die Region 1,5 Millionen Euro (Beteiligung heute: 1,8%). Zu diesen Beträgen müssen weitere ca. 4 Millionen Euro summiert werden, welche das Land in den Jahren 2012 bis 2013 an die Air Alps für die Romflüge bezahlt hat.

Das Abenteuer Air Alps hat sich für Land und Region als finanzielle Katastrophe herausgestellt. Um dies zu vermeiden, haben wir Grüne seit Jahren vehement den sofortigen Ausstieg beider öffentlicher Körperschaften gefordert. Um öffentliches Geld vor einer wahrscheinlichen Liquidierung und ihren Konsequenzen zu schützen. Unser Anliegen, formuliert in zwei Anträgen, wurde schließlich mit großer Mehrheit am 14. Mai 2013 im Regionalrat und am 5 Juni 2013 im Landtag beschlossen.

Offensichtlich haben die Regierungen des Landes und der Region die beschlossenen Anträge nicht umgesetzt. Nun müssen beide der Vernichtung ihrer Investitionen zusehen und zwar als Gesellschafter eines Unternehmens, welches liquidiert wird und mit dem Risiko, sich anteilsmäßig an der Auszahlung der Gläubiger beteiligen zu müssen.

Die Grüne Fraktion im Landtag hat zum Thema bereits zwei Fragestellungen eingebracht (in der Region und im Landtag, siehe Anhang) und wird in den nächsten Stunden einen Hinweis zu diesem Fall an den Rechnungshof schicken. Ein Fall, der sowohl dem Land, als auch der Region offensichtlich einen großen finanziellen Schaden bringt, verursacht von kurzsichtigen Entscheidungen der Verantwortlichen.

Beide Beteiligungen waren in der Tat nicht gerechtfertigt, da kein öffentliches Interesse an der Verschleuderung öffentlicher Gelder an ein privates Flugunternehmen bestand. Ein Unternehmen, welches noch dazu von Beginn an unrentabel war. Diese Gelder hätten besser zur Unterstützung der Schwächsten in der Gesellschaft in Zeiten der Wirtschaftskrise oder zur Entwicklung von Forschung, Kultur und Innovation verwendet werden können.

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, 21. August 2013