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Soziale Landwirtschaft

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE

Das Landesgesetz Nr.8 vom 22. Juni 2018 regelt die Soziale Landwirtschaft in Südtirol. Es gab dazu im Vorfeld viele Diskussionen rund um die Professionalisierung der Personen, die das Angebot der Sozialen Landwirtschaft machen. Nun ist das Gesetz seit über 5 Jahren in Kraft und es ist Zeit für eine erste Bilanz.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie viele Anbieter sind mittlerweile im Verzeichnis eingetragen und welche Tätigkeit sozialer Landwirtschaft gem. Art. 4 üben sie jeweils aus?
2. Wie viele Tätigkeitsbeginnmeldungen gab es in den Jahren 2019-2023 (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
3. Wie viele Fördermittel wurden 2019-2023 für die soziale Landwirtschaft ausgeschüttet (aufgeschlüsselt nach Jahren und nach Art der Förderung gem. Art.8)?
4. Wie viele Kontrollen nach Art. 10 wurden seit Inkrafttreten durchgeführt? Wurden Strafen ausgestellt? Wenn ja, wie viele, wegen welcher Übertretungen und in welchem finanziellen Ausmaß? Gab es auch Verbote zur Fortführung der Tätigkeit?

 

Bozen, 28.03.2024

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Madeleine Rohrer
Zeno Oberkofler

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