plustertal_bruneckDie Gemeinde Bruneck hat 2012 einen Raumordnungsvertrag (ROV) von erheblicher Tragweite abgeschlossen und durch Ratsbeschluss am 9. Juli 2012 ratifiziert. Die Landesregierung hat den Vertrag und die Entscheidungen der Gemeinde Anfang 2013 durch stillschweigende Genehmigung und Terminverfall ratifiziert.

Zum Sachverhalt: Ein namhafter Privater hat der Gemeinde Bruneck zwei Grundstücke im Westen der Stadt, die GP 589/2 und 591 (landwirtschaftliches Grün), im Umfang von 17.976 m2 abgetreten und im Gegenzug ein Baurecht auf den ihm bereits zu Eigentum gehörigen GP 45/1, 44/1, 45/2, 498/4 im Umfang von 3439 m2 bzw. 6114 m3 in der KG Bruneck/Dietenheim erhalten. Dieses, durch den ROV zur Verfügung gestellte Baurecht im Bereich des denkmalgeschützten Aschguts wird als Wohnbauzone c 6 x / Erweiterungszone einen erheblichen Mehrwert abwerfen, umgekehrt hingegen ist die künftige Verwendung der ins Eigentum der Gemeinde Bruneck abgetretenen Fläche im westlichen Vorfeld der Stadt noch offen.

Den klaren Verwertungsabsichten des Privaten steht also ein noch weitgehend ungeklärtes „öffentliches Interesse“ der Gemeinde gegenüber, der der Grundankauf der ca. 1,8 ha allerdings teuer zu stehen gekommen ist. Laut Schätzgutachten hat die Gemeinde als Kompensation für den Tausch 1.800.000 € erlegt, die folgendermaßen errechnet wurden:

  • Erwerb der GP 589/2, 591 Bruneck: 17.976 m2 x 218 €: 3.918.768 €
  • Gewährung des Baurechts GP 45/1, 344/1, 45/2, 498/4: 6:114 m3 x 315 € :1.925.910 €

Demnach betrug die zulässige Ausgleichzahlung der Gemeinde bis zu maximal 1.992.858 €, wie das vorgeschriebene Angemessenheitsgutachten der Abt. Vermögensverwaltung des Landes am 29. 6. 2012 ergeben hat. Lt. ROV € betrug die effektive, von der Gemeinde zu erlegende Ausgleichsumme dann „nur“ € 1.800.000.- An den Vertrag knüpfen sich im Sinne des öffentlichen Interesses freilich gravierende Fragezeichen:

Finanzielle Nachteile der Gemeinde

Dem Privaten wurde am Aschgut ein lukratives Baurecht eingeräumt, die Gemeinde hat dafür zwar am westlichen Stadtrand eine erhebliche Fläche erstanden, deren Nutzung aber noch in weiter Ferne liegt und die zudem wohl eindeutig überschätzt wurde: 218 € für einen m2 landwirtschaftlichen, nicht unmittelbar baureifen Grundes liegen sehr hoch und deutlich über gängigen Marktpreisen, sodass der Kompensationspreis zu Lasten der Gemeinde nach oben geschnellt ist. Der Private kann auf dem Areal des Aschhofs umgehend bauen, während die Gemeinde bestenfalls über ein Erwartungsland verfügt. Zwar hält das Schätzamt in einem Angemessenheitsgutachten vom 29. Juni 2012 fest, dass die Leistungen „nicht zu Ungunsten der Gemeinde Bruneck gewichtet sind“, für den Privaten bedeuten die Leistungen aber einen Glücksgriff, da sein bisheriges landwirtschaftliches Grün in Dietenheim in hochwertiges Bauland umgewandelt wird und er aus dem Verkauf relativ wertarmer Ackerflächen zudem eine starke Finanzspritze erhält.

Denkmalpflegerische und landschaftliche Beeinträchtigungen

Das soeben geschaffene Baugrundstück auf dem Aschgut ist überdies eine schwere Beeinträchtigung des Ensembles Dietenheim, da mitten in die reizvolle und raumprägende Höfegruppe ein invasiver Baukörper platziert wird. Ein zwar zu spät eingelangtes, aber in seinem Urteil eindeutiges offizielles Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler vom 6. Dezember 2012 trifft ein entschiedenes Urteil: „Durch die Verbauung würde nicht nur das Umfeld der Ansitze, sondern auch die unmittelbare Umgebung der Villa Sonnwend bzw. Mahl., ein seltenes Beispiel des Villenbaus im Heimatstil aus der Zwischenkriegszeit, komplett verbaut werden. Die Villa samt Garten weist ein geschichtliches und künstlerisches Interesse auf: zwei Gartenhäuser wurden als Zeugnisse der Gartenarchitektur der Frühmoderne bereits unter Denkmalschutz gestellt. Aus den oben angeführten Gründen gibt dieses Amt zur geplanten Änderung ein negatives Gutachten ab.“

Daher stellt sich mit Nachdruck die Frage, ob der ROV nicht vor allem aufgrund des Interesses und des Drucks des Privaten abgeschlossen wurde, während für die Gemeinde kein unmittelbarer Nutzen resultiert, sehr wohl aber von ihrer Seite eine erhebliche raumordnerische und finanzielle Vorleistung erbracht wurde, die zudem von einem einschneidenden landschaftlich-denkmalpflegerischen Nachteil für Dietenheim und seine Bewohner begleitet ist.

Die am Ostrand der Stadt auf den GP 589/2 und 591 angedachte Sport- oder Wohnbauzone ist aufgrund der noch nicht erfolgten Umwidmung eine rein hypothetische Option, da die Zone vorerst als landwirtschaftliches Grün ausgewiesen bleibt – die fehlende unmittelbare Verwertung der Liegenschaft, die seitens der Gemeinde nur „auf Vorrat“ gekauft wurde und nun „auf Halde“ liegt, bildet ein absolutes Novum in der bewegten Geschichte der Raumordnungsverträge in Südtirol.

Denn die Möglichkeit eines ROV dürfte nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und zwar dann, wenn die Umsetzung des vordefinierten öffentlichen Interesses nicht bzw. nur schwierig mit dem sog. herkömmlichen Rechtsinstrumenten verwirklicht werden kann. Ein ROV wäre im vorliegenden Falle überhaupt nicht notwendig. Das öffentliche Interesse (in diesem Falle die Ausweisung einer Wohnbauzone bzw. Zone für öffentliche Einrichtungen) könnte zur Gänze auch ohne ROV verwirklicht werden.

Zudem wird das öffentliche Interesse der Gemeinde am Grunderwerb rechtlich nur schwachbrüstig fundiert: Der als notwendig hingestellte Ankauf der Flächen im Westen wird unter Verweis auf ein älteres Stadtentwicklungskonzept begründet, das von der Gemeinde im fernen Jahr 1999 verabschiedet wurde. Darin ist als denkbare Maßnahme für den Westen der Stadt die Ausweisung einer Wohnbauzone oder die Erweiterung der Zone für Öffentliche Einrichtungen vorgesehen. Dieser Beschluss ist aber nur eine Absichtserklärung ohne größere Bindungswirkung, nicht aber ein Planungsinstrument wie ein Bauleitplan, ein Durchführungsplan oder a. m.

Fazit der ganzen Operation: Unmittelbare, sofort umsetzbare Vorteile für den Privaten, vage Möglichkeiten für die Gemeinde zu hohem Preis, beides auf rechtlich schwacher, wohl nur politisch abgesicherter Grundlage, zu hohen öffentlichen Kosten und zu gravierenden denkmalpflegerischen Nachteilen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Weshalb konnte die Gemeinde in den Raumordnungsvertrag einwilligen, wenn sie keinen unmittelbaren Bedarf an einer konkreten Nutzung des erworbenen Areals hat und nicht einmal eine Umwidmung vorgenommen hat?
  • Wie konnte die Raumordnungskommission in den ROV einwilligen, wenn dessen Zielsetzungen so vage und zeitlich unbestimmt sind und auf keinem wirklich tragfähigen Planungsinstrument beruhen?
  • Sind die für GP 589/2 und 591 geschätzten 218 €/m2 für eine auf absehbare Zeit als landwirtschaftliches Grün ausgewiesene Fläche nicht ein stark überzogener Wert, dessen Über-Schätzung auf Kosten der Öffentlichkeit geht?
  • Warum hat die Raumordnungskommission vor ihrer Sitzung am 22. 11. 2012 nicht das Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler angefordert bzw. trotz vor Sitzung nochmals urgiert, zumal dieses bereits in informeller Form vorgelegen ist?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 28. Mai 2013

 

AlpenTransitBörse

BBT: Wiederholte Finanzierungskrise stellt Realisierung neuerdings in Frage und bekräftigt die Aktualität alter Forderungen

Im Februar 2013 hat das Interministerielle Preiskomitee CIPE den Betrag von 638 Mio Euro für das 2. BBT-Baulos beschlossen, wovon 300 Mio Euro aus dem staatlichen Stabilitätsgesetz und 338 Mio Euro aus der Querfinanzierung der Brennerautobahn A-22 flüssig gemacht werden sollten.

Während das Land Südtirol die Freigabe der Querfinanzierung befürwortet, sperrt sich Trient dagegen, falls nicht mehrere Bedingungen erfüllt werden: Gemeinsames Vorgehen der Länder bei der Verlängerung der Autobahn Konzession, Verpflichtung der staatlichen Regierung im Hinblick auf die Zulaufstrecken, Einrichtung eines Techniken Tisches zur Überprüfung der Situation

Da diese Bedingungen nur zum Teil erfüllt werden, gibt es ein trentiner „Nein!“ zur Zuweisung der Querfinanzierung, zumal das Trentino befürchtet, dass die freigegebenen Mittel vorwiegend auf Südtiroler Gebiet, v.a. im Bereich Franzenfesten und der Zulaufstrecke Franzensfeste-Waidbruck verwendet werden. Zudem ist die angestrebte Verlängerung der Autobahnkonzession am Veto der EU gescheitert.

Die Blockade grosser Summen aus der Querfinanzierung und der fraglichen Zuweisung staatlicher Mittel macht deutlich:

  • Die Finanzierung des unvorstellbar teuren Baus steht vor immer größeren Schwierigkeiten. Mangelnde Finanzressourcen, die Uneinigkeit der beiden Provinzen Südtirol und Trentino über den Einsatz der knappen Mittel auf dem jeweiligen Territorium verzögern den Tunnelbau selbst, erst recht jenen der Zulaufstrecken. Die auf 2026 angesetzte Eröffnung verschiebt sich unter Garantie; auch das Schicksal der Zulaufstrecken ist ungewiss.
  • Unter den Bedingungen rasch wachsender Unsicherheit werden die von dem Südtiroler Grünen seit langem eingeforderten Alternativen zum BBT immer dringlicher: In erster Linie eine Alpentransitbörse zur besseren Verteilung der Fahrten auf die großen Alpentransitstrecken; die überfällige Erhebung der Maut auch südlich des Brenners und ein Nachtfahrverbot, worauf die neue Tiroler Landesregierung von ÖVP/Grünen in diesen Tagen wieder massiv drängt.

Bozen, 27. Mai 2013

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

AlpenTransitBörse

BBT: ripetute difficoltà finanziarie mettono ora in dubbio la realizzazione e rafforzano l’attualità di vecchie richieste.

Nel febbraio 2013, il comitato interministeriale CIPE ha stabilito la somma di 638 milioni di euro per il secondo lotto della realizzazione del Tunnel di base del Brennero. Di questi, 300 milioni dovrebbero arrivare dalla legge statale di stabilità e 338 milioni dal finanziamento trasversale della A-22.

Mentre la provincia di Bolzano accoglie con favore questo finanziamento trasversale, Trento si schiera contro, a meno che non vengano rispettate diverse condizioni: un’azione comune da parte di entrambe le province nella gara per la concessione autostradale, l’assunzione di responsabilità da parte del governo nazionale verso le tratte di accesso, la costituzione di un tavolo di tecnici per il monitoraggio della situazione. Poiché una parte di queste condizioni non è stata rispettata, il NO trentino è molto chiaro, anche perché si teme che i mezzi finanziari messi a disposizione vengano utilizzati principalmente sul territorio sudtirolese, specialmente nella zona di Fortezza e per la linea di accesso Fortezza-Ponte Gardena. In più, l’auspicato prolungamento della concessione autostradale è tramontato a causa del veto europeo.

Con il blocco di grandi somme del finanziamento trasversale e la dubbia attribuzione di mezzi finanziari statali, è chiaro che:

  • Il finanziamento costosissimo Tunnel di base si trova di fronte a grandi difficoltà. Le ristrettezze finanziarie, il disaccordo tra le due province di Trento e Bolzano sull’utilizzo dei pochi mezzi finanziari sui rispettivi territori ritardano la realizzazione stessa del Tunnel di base e a maggior ragione quella delle linee d’accesso. L’apertura prevista per il 2026 si allontana e il futuro delle linee d’accesso è sempre più incerto.
  • Con queste incertezze sempre più grandi, diventano sempre più urgenti le soluzioni alternative al tunnel di base, da sempre richieste dai Verdi sudtirolesi: per prima cosa introdurre una “Borsa dei transiti alpini” per una migliore distribuzione tra i diversi valichi alpini; l’aumento del pedaggio anche a sud del Brennero e il divieto di transito notturno. Su queste misure si sta impegnando con forza, proprio in questi giorni, anche il nuovo governo di coalizione ÖVP/Verdi del Tirolo.

Bozen, 27. Mai 2013

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

P1010166Im Bereich Kindergarten wurden seit Jahren keine Bediensteten mehr in die Stammrolle mit unbefristetem Dienstverhältnis aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass einzelne Personen mit über 15 Dienstjahren (DJ) trotz Eignungsprüfung nur mit befristetem Arbeitsvertrag beschäftigt sind. Die gravierenden Risiken liegen darin, gänzlich ohne Anstellung zu bleiben bzw. nur eine Anstellung weit weg von zu Hause zu erhalten. Bei der Stellenbestätigung für die befristet Bediensteten mit einem Dienstalter von 3 Jahren kann die Stelle des Vorjahres nur bestätigt werden, sofern diese nicht von Stammrollenpersonal beansprucht wird. Dies führt dazu, dass bei Stellenverlust dem Personal mit befristetem Vertrag und hohem Dienst-Alter kaum Stellen zur Wahl zur Verfügung stehen. Denkbare Lösungen wären die Aufnahme von mehr Personal in die Stammrolle und Abschaffung der Stellenbestätigung. Hinzu käme die Möglichkeit, Personal mit befristetem Vertrag und hohem Dienstalter wie Stellenverlierer zu behandeln. Dann könnte evtl. eine Bedienstete mit 15 DJ eine Stelle beanspruchen, die dzt. von einer Person mit nur 3-4 DJ besetzt wird. Schließlich schränkt die Möglichkeit des Stammrollenpersonals, von Teil- auf Vollzeit zu wechseln, den Freiraum für die „Jungen“ ein.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie kann diese gravierende Ungleichbehandlung gebessert werden?
  2. Wie ist es möglich, dass einige Angestellte mit 14 DJ in der Stammrolle sind und einige nicht?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 23. Mai 2013

 

OLYMPUS DIGITAL CAMERADer nunmehr angelaufene Bau eines Rückhaltebeckens am Walder- und am Kirchbergbach bergseits von Winnebach durch die Abt. Wasserschutzbauten erweist sich mit 140 m Breite und 13 m Höhe als unerwartet massiver Landschaftseingriff, der Anwohner, Naturschützer und vormals aktive Experten alarmiert hat. Die im Endausbau offenbar mit stattlichen 1,6 Mio. € veranschlagte Maßnahme wird zwar z. T. aus EU-Geldern finanziert, fragt sich aber, ob die mit ca. 40.000 m3 angesetzte Dimensionierung des Beckens in dieser Form wirklich notwendig ist. Auch kleinere Maßnahmen könnten nach Ansicht von Fachleuten dazu geeignet sein, die Gefahr eines 100-jährigen Hochwassers einzudämmen und die Gefahrenzonen zu reduzieren.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie hoch ist die verbaute Summe, wie hoch der Anteil an EU-Mitteln?
  • Ist für einen Bau dieser Größenordnung keine Umweltstudie erforderlich, wenn ja, was hat sie ergeben?
  • Welche Bauzeit ist vorgesehen, gibt es Ausgleichsmaßnahmen?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 23. Mai 2013

 

Schon seit Längerem pflegen wir Grüne Frauen einen lebhaften Austausch mit unseren Parteikolleginnen jenseits des Brenners. Besonders in letzter Zeit haben wir daher deren Geschick(e) mit Spannung mitverfolgt und uns über die Erfolge in Tirol mit ihnen gefreut. Am Samstag, 18. Mai gab es nun, nach geschlagener und gewonnener Wahl und nach Einstieg von Ingrid Felipe und Christine Baur in die Landesregierung, ein Treffen in Innsbruck. Mit eingeladen waren auch die Südtiroler KandidatInnen zu den Vorwahlen, da das Gespräch auf die Gründe des Wahlerfolgs in Tirol abzielte.

Felipe und Baur fassten diese folgendermaßen zusammen:

Nach dem schlechten Wahlergebnis 2008 hatten sich die Tiroler Grünen einer strukturellen Erneuerung gestellt, die auch zu einem Generationswechsel führte und nach der zunehmend Frauen das Ruder übernahmen. Heute sind alle wichtigen Positionen innerhalb der Tiroler Grünen von Frauen besetzt – von der Landessprecherin (Felipe) über Innsbrucks Vizebürgermeisterin (Pitscheider) bis zur Klubchefin (Baur). Auf dieser Grundlage stellten sich dann auch zwei Frauen der Vorwahl um den Spitzenplatz, wobei sich Felipe gegen Baur durchsetzte. Gemeinsam hatten die beiden Frauen ein Modell der „kooperativen Konkurrenz“ ausgearbeitet, um schlechten Erfahrungen polarisierender Wahlkämpfe vorzubeugen.

Die Wahl wurde schließlich gewonnen, nach einer Kampagne, die einen einzigen thematischen Zuschnitt hatte, nämlich „grüne“ Inhalte, also reine Umweltthemen zu besetzen. „Wir waren mutig genug, schwierige Entscheidungen zu treffen und manchmal nicht den leichteren Weg, sondern den steinigeren zu wählen“, sagt die stellvertretende Landeshauptfrau Ingrid Felipe. Dazu gehörte auch die Zuweisung eines wählbaren Listenplatzes an Ahmet Demir, der dadurch zum ersten Tiroler Landtagsabgeordneten mit Migrationshintergrund aufstieg.

Die Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP beschrieb die designierte Soziallandesrätin Christine Baur als schwierigen und interessanten Prozess, der in erster Linie auf Vertrauensbildung und auf einen Minimalkonsens in brisanten Themen wie BBT oder Zusammenlegung von Skigebieten abzielte.

Wir Grüne Südtirolerinnen wollen an diese Erfahrungen anknüpfen und melden jetzt schon unsere Erfolgsansprüche an. Ganz sicher wollen wir sowohl im Vorwahlprozess als auch beim endgültigen Wahlkampf ein starkes Zeichen weiblichen & grünen Gestaltungswillens setzen.

Auf dem Foto von links nach rechts:
Johanna Donà, Sybille Atz, Brigitte Foppa, Evelyn Gruber-Fischnaller, Christine Baur, Ingrid Felipe, Riccardo Dello Sbarba, Raffaela Vanzetta, Flavia Basili, Valentino Liberto.

Bozen, den 18. Mai

Gesetzesvorlage des Regionalausschusses macht im Handstreich Beschluss des Regionalrats zunichte.

Anfang Dezember 2012 wurden auf Antrag des Abgeordneten Georg Pardeller im Regionalrat mit großer Mehrheit die Beiträge für die Handelskammern (HK) Bozen und Trient gestrichen. Nachdem Ende November 2012 bekannt geworden war, dass die HK Bozen Rücklagen in Höhe von rund 40 Mio. € angesammelt hatte, wurde bei der Behandlung des Haushalts der Region der Jahresbeitrag für die HK Bozen in Höhe von 4,8 Mio. € sowie jener von Trient mit großer Mehrheit von 35 Ja-, 16-Neinstimmen und 5 Enthaltungen gekippt.

Bei der heutigen Behandlung eines neuen Gesetzesentwurfs zur „Ergänzungsvorsorge“ seitens der I. Gesetzgebungskommission des Regionalrats feierte der gestrichene Beitrag für die HK ‚fröhliche’ Auferstehung:

In Art. 4 des Gesetzes wurde die Finanzierung der Handelskammern neuerdings vorgesehen, allerdings im verminderten Ausmaß, sodass beide HK anstatt der gestrichenen 8,9 Mio. € nur mehr mit 5,9 Mio. € rechnen können.

Dennoch ein unerfreulicher Handstreich, der das stimmenstarke Votum von Dezember 2012 wieder rückgängig machen soll. In der Gesetzgebungskommission stimmte die Mehrheit geschlossen für den Artikel der Refinanzierung, nur drei Vertreter der Opposition (Heiss, Penasa, Seppi) dagegen, Abg. Borga enthielt sich der Stimme. Der Präsident der Gesetzgebungskommission, Georg Pardeller, fehlte aus Krankheitsgründen, sodass die Mehrheit leichtes Spiel hatte.

Durch diesen Handstreich erhält die im Gesetzesentwurf vorgesehene, massive Aufstockung der Familienförderung (insgesamt 60 Mio. zugunsten beider Länder) und die erfreuliche Ausweitung der Ergänzungsvorsorge einen schalen Beigeschmack, da deutlich wird, wie der lange Arm des HK-Präsidenten seine Wirkung auf die Regionalregierung nicht verfehlt.

Bozen, 15. Mai 2013

 Hans Heiss

Riccardo Dello Sbarba

GrüneTirol

Schwarz-Grün in Tirol ist perfekt; Gratulation an die Grünen Tirols zur Regierungsverantwortung!

Gestern haben die ÖVP-Vorstand und die Vollversammlung der Tiroler Grünen den in nur zwei Wochen zügig ausgehandelten Koalitionsvertrag jeweils angenommen und damit das schwarz-grüne Regierungsbündnis besiegelt.

Beide Partner haben offenbar zahlreiche Klippen erfolgreich genommen und sich auf eine konservativ-ökosoziale Wende Tirols für die kommenden fünf Jahre geeinigt. Das durch Parität der Geschlechter ausgezeichnete Regierungsteam mit Landeshauptmann Platter und seiner Vize Ingrid Felipe weist zwei grünen Landesrätinnen zentrale Aufgaben zu, Naturschutz und Verkehr gehen an Ingrid Felipe, während die Juristin Christine Baur die Agenden für Soziales übernimmt. Damit ist eine entschiedene Öffnung zu mehr Umweltschutz und sozialem Engagement in einem alpinen Kernland zu erwarten. Tirol kann beweisen, wie neue Lösungen für die sensiblen Felder Mobilität, Transit und Tourismus, für die neue soziale Frage und die Migration aussehen.

Falls der Versuch Erfolg hat, kann das Tiroler Vorbild zum Vorbild einer Grünen Alpenkonvention werden, zum Modell einer neuen Politik für den vielfach belasteten Alpenraum. Die Zeichen dafür stehen gut, wir wünschen den Grünen Tirols, zumal ihren herausragenden Frauen, eine glückliche Hand!

Bozen, 14. Mai 2013

Riccardo Dello Sbarba, Vorsitzender
Brigitte Foppa, für die Grünen Frauen
Hans Heiss, L. Abg.

VerkehrEine am 11. Mai 2013 vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz veranstaltete Tagung hat die anhaltend negative, gesundheitsgefährdende Luftqualität entlang der Brennerautobahn neuerdings kritisiert und die Notwendigkeit wirkungsvoller Maßnahmen unterstrichen. Ärzte verweisen seit geraumer Zeit auf die gesundheitlichen Folgen der Luft- und Lärmbelastung; Bozens Vizebürgermeister Ladinser hat im Herbst 2012 auf die starke Belastung seiner Stadt hingewiesen und sogar selbst Protestaktionen in betracht gezogen.

In Tirol sind die Auswirkungen von Stickoxyden und Feinstaub seit langem gründlich interdisziplinär untersucht und unterliegen einem ausgiebigen Monitoring, sind doch der Zusammenhang zwischen Verkehrsbelastung und Bluthochdruck, Schlaf-störungen, Asthma bei Kindern, Herz-, Kreislauf- sowie Tumorerkrankungen längst schon offenkundig.

Für Südtirol hat die Landesregierung am 17. 12. 2007 (LRB Nr. 4487) eine „Studie über die gesundheitlichen Auswirkungen der Luft- und Lärmbelastung“ längs der Brennerautobahn, der MeBo und der Hauptverkehrsstraßen im Vinschgau und im Pustertal in Auftrag gegeben.

Die 6 Teilstudien widmen sich der Wechselwirkung zwischen Luftverschmutzungs-parametern und medizinischen Folgen wie Todesfällen, Atemwegerkrankungen und Lungenkrebs, mit folgenden Modulen der Beziehung zwischen

  1. Luftverschmutzung und medizinischen Parametern;
  2. Luftverschmutzung und Einlieferung wegen Herzkreislauf-, Atemwegs- und zerebrovaskulären Erkrankungen;
  3. Luftverschmutzung und Lungenkrebs;
  4. Lärm, Bluthochdruck und Schlafstörungen;
  5. Vorkommen von Asthmafällen bei Kindern in Grund- und Mittelschulen;
  6. Studie des oxidativen Stresszustandes […] Kindern und Erwachsenen.

Die Untersuchungen waren z. T. bis in das Jahr 2012 (bei 1,2 3) terminiert, Studie 4 und 5 hingegen wurden nach bisherigen Angaben von LR Theiner bereits Ende 2010 abgeschlossen; Studie 6 wegen unüberwindlicher technischer Schwierigkeiten nicht durchgeführt.

Das Ergebnis dürfte nach einem Zwischenbescheid von LR Theiner von November 2012 zweifellos aussagekräftig sein: Ingesamt wurden fast 117.000 Ew. von über 30 Gemeinden georefenziert und einem Entfernungsring (0-50 m, 50-100 m, 100-150 m, usw.) zugeschrieben. Die sanitären Daten der Einwohner für die Jahre 2008 und 2009 wurden anonym ausgewertet, dabei insgesamt ca. 17.000 Einlieferungen im Hinblick auf folgende Pathologien erhoben, mit folgenden vorläufigem Resultat: Alle Auswertungen der Einlieferungen von Herz- und Atemwegskrankheiten, zerebrovaskulären Krankheiten, Lungenkrebs und Asthma bei Kindern von 0-14 Jahren ergaben keine signifikante Wechselbeziehung zwischen der Zunahme der Gesundheitsbeschwerden und der Nähe zur Verkehrsachse.

Signifikante Ergebnisse zeigte erst die Miteinbeziehung städtischer Gebieten wie z. B. Bozen. Bei zerebrovaskulären Krankheiten gab es eine signifikante Wechselbeziehung, die an die frühere Studie „Luftverschmutzung und Gesundheit“ 2000-2004 anknüpft. Darin wurden akute gesundheitliche Auswirkungen erhoben, die sich nunmehr weiter fortsetzen. Wie nicht anders zu erwarten, sind die dicht besiedelten Stadträume als Autobahn-Anrainer besonders gefährdet, aber auch die Anwohner stark befahrener Strecken; in jedem Fall ist die Kenntnis der Studien eine wesentliche Grundlage für weiteres politisches Handeln.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Da die Studien mit Ausnahme von Modul 6 nunmehr abgeschlossen sind, ist an eine öffentliche Vorstellung nicht nur im medizininternen Umfeld, sondern auch an die Adresse einer breiten, unmittelbar betroffenen Öffentlichkeit gedacht?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 13. Mai 2013

 

 

Grosswasserkonzeptionen

Der Südtiroler Landtag hat heute einen Beschlussantrag der Grünen zur Energie angenommen, trotz ausdrücklichen Vetos von LH Durnwalder und LR Mussner, die sich dagegen ausgesprochen hatten! Aber dank zahlreicher Ja-Stimmen von Kolleginnen und Kollegen der SVP wurde der Beschlussantrag mit breiter Mehrheit angenommen.

Der Beschlussantrag betrifft das Problem der auslaufenden Grosswasserkonzessionen, die bis 2017 verlängert werden und dies aus dem Verschulden des Landes, das zunächst keine Wettbewerbe ausgeschrieben und dann sogar das Landesgesetz über die Konzessionsvergabe getilgt hatte, um sich vor den Auswirkungen des SEL-Skandals zu schützen.

Der Beschlussantrag sieht vor, dass die betroffenen Gemeinden Kompensationen für die Umweltinvestitionen erhalten sollen, die sie während des Zeitraums der Verlängerung einbüssen würden. Es handelt sich um mehrere Millionen Euro im Jahr, die die Kraftwerke von Pfitsch, Marling und Bruneck betreffen. Die betroffenen Gemeinden sind: Bruneck, Welsberg, Percha, Olang, Rasen, Marling, Algund, Meran, Pfitsch; einen analogen Beschlussantrag hat bereits der Gemeinderat Bruneck verabschiedet. Zu seiner Umsetzung gibt es einen Präzedenzfall im Landesgesetz 7/2006, Art. 19-bis, das nur die großen ENEL-Kraftwerke betrifft. Demnach ist vorgesehen, dass Verlängerungen unter der Bedingung erfolgen können, dass der Konzessionär für Umweltinvestitionen Ausgleichszahlungen (38 Euro/Jahr pro KW Nennleistung – s. u.) übernimmt. Es genügt daher, diesen Artikel auch auf die anderen, zur Verlängerung anstehenden großen Konzessionen auszudehnen, um die Gemeinden zu entschädigen.

Es handelt sich also um eine einfache, gut handhabbare Lösung. Aber Landeshauptmann Durnwalder hat sich dem Beschlussantrag hartnäckig widersetzt. Er beharrt auf der alten Vorstellung über die Beziehungen Land-Gemeinden, die von einem Verhältnis der Unterordnung ausgeht. Die Grünen haben während des gesamten gestrigen Nachmittags mit Mussner verhandelt, freilich sind sämtliche Vorschläge (6 verschiedene Entwürfe) dem eisernen Njet! von Durnwalder begegnet. Schliesslich mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Durnwalder zu keiner Lösung bereit war und haben den Beschlussantrag zur Abstimmung gebracht.

Glücklicherweise wurden seine Inhalte von mehreren Kollegen der SVP geteilt, die sich dem Diktat der Landesregierung nicht gebeugt haben und unserer Vorlage zustimmten, sodass sie die Mehrheit erreichte.

Die Grünen im Landtag freuen sich darüber, dass die Linie der Arroganz gegenüber den Gemeinden besiegt wurde, ebenso die Kontinuität von 20 Jahren katastrophaler Energiepolitik unter der Regie von LH Durnwalder.

Die heutige Abstimmung zeigt einmal mehr, dass eine Ära zu Ende geht, auch wenn sich der noch amtierende Landeshauptmann weigert, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, 9.5.2013