Pestizide: Das Land soll die Zuständigkeit der Gemeinden anerkennen!
Das Land kann und soll die Zuständigkeit der Gemeinden zum Schutz der Gesundheit gesetzlich anerkennen!
Wie nicht anders zu erwarten: Nach dem Erfolg der Volksabstimmung in Mals folgt nun der Gegenschlag der Pestizidlobby mit ihren ausgezeichneten Verbindungen nach Brüssel, Rom und natürlich auch hier in Südtirol. Derartige Attacken sind in aller Entschiedenheit zurückzuweisen.
Eine Autonome Provinz Bozen, die dieses Namens würdig ist, hat die Pflicht, sich solchen Drohungen nicht zu unterwerfen, um gegen den Willen der Bevölkerung vorzugehen, sondern muss vielmehr für dessen Umsetzung Sorge tragen. Die Volksabstimmung hat den klaren Auftrag erteilt: Die Gesundheit steht an erster Stelle. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, hierzu ihre Meinung kundzutun, während die Gemeinden in der Lage sein müssen, Verordnungen zu erlassen, die den Besonderheiten des jeweiligen Gemeindegebietes Rechnung tragen. Es gilt, einen Lebensraum vor der Verseuchung durch Pestizide zu schützen, wie schließlich auch von der EU vorgesehen, wenn sie die Gesundheit als oberstes Gut anerkennt.
Es ist nun Aufgabe und Pflicht des Landes, diese Kompetenzzuweisung an die Gemeinden mit einem Landesgesetz rechtlich zu verankern.
Die Gelegenheit bietet sich in der zweiten Oktoberwoche, wenn das Omnibusgesetz zu den Bereichen Raumordnung, Umwelt und Landwirtschaft im Landtag behandelt wird. Wir Grünen haben dazu bereits eine Reihe von Abänderungsanträgen vorgelegt, um folgende Prinzipien umzusetzen:
- INFORMATION: Das Land wird zu einem ständigen wissenschaftlichen Monitoring zum Vorhandensein von Pestiziden in der Umwelt und deren Herkunft verpflichtet. Die einzelnen Gemeinden haben die Möglichkeit, spezifische Studien auf dem eigenen Gebiet durchführen zu lassen.
- SUBSIDIARITÄT: Die einzelnen Gemeinden können, auf der Grundlage der Ergebnisse und der territorialen Gegebenheiten, spezifische Gebiete ausweisen, die besondere Unterschutzstellung erfordern und für diese zusätzliche Auflagen festlegen, die über die Landesrichtlinien hinausgehen.
- VERANTWORTUNG: Im Falle von Schäden an Personen, Tieren, landwirtschaftlichen Anlagen oder anderen Gütern, die von Pestiziden ausgelöst werden, haften die für die Schäden Verantwortlichen.
Falls all dies in einem Landesgesetz festgeschrieben wird, wird das Land dem Willen der Bevölkerung im Vinschgau entsprechen und somit die vielzitierte und -beschworene Autonomie Südtirols tatsächlich auch wahrnehmen. Im Sinne einer selbstbestimmten Bevölkerung, die weiß, was das Beste für sie ist.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss