Grüne Fraktion
Der Südtiroler Landtag hat heute den grünen Beschlussantrag genehmigt, wonach mehrheitlich Bioprodukte in den öffentlichen Mensen angeboten werden müssen.
Hier der angenommene beschliessende Teil:
Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung:
– die Kriterien für die Vergabe von Dienstleistungsverträgen zur Führung von Kantinen dahingehend abzuändern, dass in Zukunft bei der Auftragsvergabe folgende Leitlinien berücksichtigt werden:
Die verwendeten Nahrungsmittel müssen mehrheitlich aus „biologischem“ Anbau bzw. „biologischer“ Tierhaltung (gemäß geltenden EUVorgaben) stammen, wobei dieser Anteil auf alle Arten von Mahlzeiten und über das ganze Schuljahr verteilt werden muss. Sollten auf dem Markt nicht ausreichende Mengen an biologischen Produkten vorhanden sein, so sollen lokale Produkte mit möglichst geringen Transportwegen gewählt werden;
– die Betreiberinnen und Betreiber der Kantinen dazu anzuhalten, die biologischen Produkte und die Herkunft der verwendeten Zutaten auf den Speisekarten klar ersichtlich anzuführen.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Flughafen: Appell zum NEIN
Obwohl wir im Landtag unterschiedlichen Parteien angehören, wenden wir uns gemeinsam gegen eine weitere Finanzierung des Flughafens Bozen anlässlich der Volksbefragung am 12. Juni 2016.
Unser NEIN bei der Volksbefragung entspringt der Sorge um die Gesundheit und den Lebensraum der betroffenen Menschen. Deren Gefährdung, dann die weitere Verschleuderung von Steuermitteln, stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen eines weiteren Flughafenausbaus. Wir heben nur vier Argumente hervor:

1. Planvoller Umgang mit öffentlichen Geldmitteln.

Rund 120 Mio. € gingen bisher in den Flughafen und mit ihm verbundene Leistungen, nun sollen ab 2017 jährlich weitere 2,5 Mio. € (und 2,5 Mio. an Beiträgen der Handelskammer) bis 2022 fließen, um 170.000 Fluggäste zu erreichen. Damit nicht genug: Neben den Direktbeiträgen werden Verluste produziert, die gleichfalls die öffentliche Hand abdecken muss und die erst beim Erreichen von rund 500.000 Passagieren jährlich gestoppt würden. Bei einem „Ja“ erhielte der Airport Dutzende von Euromillionen, die schon heute in den Bereichen Bildung (Kindergärten), Gesundheit (Geburtenstationen); Soziales (Familien) empfindlich fehlen.

2. Solidarität mit den Anwohnern und ihrer bedrohten Lebensqualität.

Wer in St. Jakob, in Leifers, Pfatten, in Branzoll, im Süden Bozens, im Unterland und Überetsch wohnt und arbeitet, hat Anrecht auf ein weniger belastetes Leben. Der Ausbau des Flughafens bedeutet einen schwer wiegenden, für Anwohner kaum erträglichen Zuwachs an Emissionen und Lärm, der die bereits vorhandenen Belastungen noch weiter verstärkt. Mit den vorgesehenen größeren Maschinen gingen Lärm und Abgase sprunghaft nach oben. Auch die Landesumweltagentur spricht von „erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt in einem Gebiet, wo der Jahresgrenzwert von Stickoxiden an zahlreichen Messstellen überschritten wird.“
Die rund 180.000 Menschen, die im Einzugsgebiet des Flughafens leben, entsprechen einem Drittel der Landesbevölkerung. Als Bürger Südtirols sind wir der Achtsamkeit und dem Schutz von Minderheiten besonders verpflichtet.

3. Wirtschaftlicher Erfolg wächst auch ohne Flughafen, ja dann erst recht!

Südtirol ist eine der wohlhabendsten Regionen Europas, Tourismus und Nächtigungen wachsen stetig, der Export legt zu. Diese Entwicklung verdankt unser Land dem Einsatz und Fleiß von Unternehmen und Mitarbeitern. Sie sind auch das Ergebnis seiner besonderen Landschaft, Lebensqualität und Lage im Herzen Europas, die seine Erreichbarkeit sichert. Gäste schätzen Südtirols Ruhe und Erholungswert, sie gilt es zu pflegen und nicht den Flugtourismus. Es wächst die Zahl jener Gäste und Besucher, die eine flughafenfreie Region schätzen, aus Gründen von Erholung, Sicherheit und Klimaschutz.

4. Auch bei einem „Nein“ bleibt der Flughafen unter Kontrolle des Landes.

Die Sorge ist unbegründet, dass bei einem Sieg des NEIN der Flughafen in die Hände des Staates bzw. der Luftfahrtbehörde ENAC zurück fiele und europaweit ausgeschrieben werden müsste. Aber auch dann, wenn dies einträfe, fänden sich wohl kaum Interessenten, die bereit wären, die notwendigen Investitionen ohne öffentliche Beiträge zu schultern. Kein Privater würde es wagen, viele Millionen gegen ungewisse Zukunftsaussichten zu investieren. Die Wahrheit sieht hingegen anders aus: Das Land verfügt im Hinblick auf den Flughafen über gesetzliche Zuständigkeit, die von Art. 117 der Verfassung anerkannt ist. Bereits heute hat es Gesetze und ein eingehendes Reglement erlassen (Dekret des LH, Nr. 63/2008), worin der Betrieb des Flughafens eingehend geregelt ist, wer immer der Konzessionär sein mag. Schließlich überträgt der „staatliche Plan der Flughäfen“, in Kraft seit 2. 1. 2016, das Eigentum des Flughafens vom Staat an das Land Südtirol. Die Möglichkeit, dass im Abschluss an diese Übertragung das Land die Zuständigkeit zur ausschließlichen Vergabe der Konzession erhält, ist bereits angekündigt worden. LH Kompatscher selbst hat dies in einem Interview mit der Südtiroler Wirtschaftszeitung am 4. 9. 2015 mitgeteilt (s. Anlage). Das Land läuft also keinesfalls Gefahr, die Kontrolle über den Flughafen einzubüßen und kann dem Votum der Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang Rechnung tragen, falls das NEIN überwiegt.
Mitunter gibt es Themen, die größeres Gewicht haben als die Unterschiede zwischen politischen Parteien. Die Frage der weiteren Finanzierung des Flughafens Bozen gehört dazu. Für uns bedeutet ein NEIN anlässlich der Volksbefragung am 12. Juni 2016 ein vierfaches „Ja“: zum Lebensraum Bozen Unterland, zur sinnvollen Verwendung von Steuermitteln, zu einer wirtschaftlich gesunden und nachhaltigen Entwicklung, Ja auch zum weiteren Einfluss auf das Flughafen-Gelände.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger Südtirols, am kommenden Sonntag mit „Nein“ zu stimmen, im eigenen Interesse, vor allem aber im Sinne der Zukunft Südtirols.
Myriam Atz Tammerle
Walter Blaas
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Sven Knoll
Paul Köllensperger
Pius Leitner
Ulli Mair
Andreas Pöder
Helmuth Renzler
Oswald Schiefer
Sigmar Stocker
Bernhard Zimmerhofer

Smarthotel Saslong – Gemeinderat St. Christina ist heute am Zug und entscheidet.
Saslong2_2Heute berät der Gemeinderat von St. Christina über die Tourismuszone am Hotel „Saslong“: Er entscheidet über Einwände der Anwohner, die schwere und wohl begründete Bedenken gegen die Genehmigung einer Tourismuszone am Hotel und die damit erleichterte Sanierung von Bauvergehen am bereits seit geraumer Zeit eröffneten Hotel Saslong.
Nur wenige Hinweise zur Vorgeschichte: Am 14. März 2016 hatte die Mehrheit des Gemeinderats die Einwände der Anwohner gegen die Ende 2015 genehmigte Tourismuszone in geheimer Abstimmung angenommen, heute soll in einer zweiten Abstimmung versucht werden, die gewichtigen Einwände „niederzustimmen“.
Der Gemeinderat von St. Christina steht vor der Wahl: Will er nach Jahren massiver Bauvergehen und Übertretungen endlich der Rechtsstaatlichkeit zum Durchbruch verhelfen oder wird er mit der Ablehnung der Einwände den anhaltenden Rechtsbruch abnicken und gewissermaßen „durchwinken“?
Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ eine Serie von Bausünden und raumordnerischen Vergehen nicht behoben und der Hotelbetrieb in schamloser Weise gegen rechtliche Normen verstoßen:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Gästezimmer sind nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, werden aber bei Bedarf widerrechtlich an Gäste vermietet.
  3. Dias Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 qm überzogen, auch die Bruttogeschossfläche deutlich überhöht und wurde erst durch späte Neuklassifizierung des Hotels unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.
  5. Im Hotel wird vollkommen widerrechtlich ein Schiverleih betrieben, der in einem Gastbetrieb keinesfalls zulässig ist.
  6. An der Fassade des Hotels prangt eine riesige Plakatfläche, die in dieser Größe nicht gestattet ist.
  7. Die Zufahrt zur geplanten „Tourismuszone“ ist aufgrund des unzugänglichen Geländes noch völlig ungeklärt.

Die frühere Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer seit Jahren jede sich nur bietende Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt. Der neue BM Moritz Demetz mit einem Teil der Mehrheit sucht dem Eigentümer mit der Tourismuszone mit weiterhin 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren und dessen Vermögen aufzuwerten. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hat und der Rechnungshof wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will. Das drohende Gerichtsverfahren hat inzwischen sogar die Gemeinde dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen – allerdings noch ohne Ergebnis und mit kaltschnäuziger Weiter-Vermietung der nicht zugelassenen Zimmer.
Im Fall des „Saslong“ in St. Christina handelt es sich nicht allein um einen örtlichen Fall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben. Von besonderer Schwere ist der Fall auch deshalb, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe. Ein großer Teil der Bürgerschaft von St. Christina ist zu recht empört über die anhaltende Willfährigkeit der Gemeinde.
Der Gemeinderat steht damit in einer besonderen Verantwortung: Auf dem Spiel steht neben der Geltung von Rechtsnormen und dem Schutz des öffentlichen Nutzens auch seine Glaubwürdigkeit, die durch die Genehmigung der Tourismuszone nach all den bisherigen Vorgängen dauerhaft beschädigt würde.
30.05.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Grüner Kandidat stoppt „blaues Wunder“ in letzter Minute!

van-der-bellen auguri VGVWie beim ersten Wahlgang vor vier Wochen sorgt der endgültige Wahlausgang der Bundespräsidentenwahl für eine ebenso veritable wie erfreuliche Überraschung: Die Ergebnisse der Wahlkarten haben Alexander Van der Bellen, vormals Grüner Bundessprecher, aus großem Rückstand nach vorn katapultiert und damit den erwarteten Durchmarsch von Norbert Hofer verhindert.
Der Wahlsieg für Van der Bellen ist nicht nur für Österreich ein Lichtblick, als ein Plädoyer für Ausgewogenheit, humanitäre Haltung und europäische Öffnung, sondern auch über die Republik hinaus von großer Bedeutung. Sein Erfolg hat den Höhenrausch den populistischen Rechten in ganz Europa vorerst gestoppt und deutlich gemacht, dass entschiedene Mobilisierung aller Kräfte und hohe Glaubwürdigkeit eines Kandidaten die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler überzeugen können.
Nun liegt die schwere Aufgabe vor dem neuen Bundespräsidenten, aber auch vor der Regierung, die Polarisierung Österreichs zu beenden und durch überzeugendes politisches Handeln die Nation neu zu einen. Für Südtirol ist die Wahl Van der Bellens ein Segen, da seine profunde Vertrautheit mit den Tiroler und Südtiroler Verhältnissen und sein Eintreten für eine offene Brennergrenze die bewährte Linie von Bundespräsident Heinz Fischer fortsetzen werden.
Die Grünen Südtirols sind überglücklich über die Wahl des neuen Bundespräsidenten, dem wir von Herzen gratulieren. Der Sieg seiner integren und ausstrahlungsstarken Persönlichkeit ist nach aufreibendem Wahlkampf ein Ergebnis, das Österreich und seinen Nachbarn gut tut, als ein Fanal der Ermutigung und des Aufbruchs.
23.05.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung.

Vor Anklageerhebung ob anhaltender Bauvergehen: Ist Ezio Prinoth, Besitzer des skandalträchtigen Hotels „Saslong“, als Präsident des Tourismusvereins St. Christina noch länger tragbar?

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Die Staatsanwaltschaft Bozen hat in Sachen des Hotel „Saslong“ in St. Christina die Vorerhebungen abgeschlossen und hat schwer wiegende Verdachtsmomente gegen den früheren Bürgermeister von St. Christina, Eugen Hofer und Hotelbesitzer Ezio Prinoth, zugleich Präsident des Tourismusvereins erhoben: Die genehmigte Kubatur sei um über 1000 qm überschritten, desgleichen sechs Zimmer als Gästeunterkünfte genutzt, die als „statische Hohlräume“ angegeben worden waren. Schwer wiegende Belastungen, die auf massive Tricksereien und Täuschung hinweisen – zum Schaden der Öffentlichkeit und des Gastgewerbes in St. Christina.
Die neue SVP-Mehrheit im Gemeinderat mit BM Moritz Demetz hat sich zwar lange darum bemüht, die Vergehen zu sanieren und sogar zugunsten des „Saslong“ Ende 2015 eine weitere Tourismuszone zu genehmigen, mit der Ermittlung der Staatsanwaltschaft und der wohl baldigen Anklageerhebung sollte die Mehrheit aber schleunigst davon Abstand nehmen, die Vergehen der Vorgängermehrheit und von BM Hofer sanieren zu wollen. Zur Erinnerung die Vorgeschichte der „Saslong“-Bauvergehen.
Harmloser Ausgangspunkt und anschließender Durchstart.
2004 wurde für die damals an der Stelle des alten ‚Saslong‘ bestehende Pension um eine kleine Erweiterung von 20 auf 25 Betten angesucht, die von der Gemeinde zwar anstandslos genehmigt, aber von den Bauherren (Alois Rabensteiner, Projekt: Ing. S. Comploj) nicht durchgeführt wurde, da nach wenigen Jahren größere Pläne auftauchten. Bis 2007 herrschte Stillstand, Ende Juni 2007 erfolgte der Abriss des Altbaus. Am 12. 1. 2010 genehmigte die Gemeinde unter BM Bruno Senoner dann aber eine Variante des Projekts auf völlig neuen Grundlagen:
Nun sollte gemäß Wünschen des Bauherrn aufgrund neuer Planung (Arch. H. Demetz) die Bettenzahl von 25 auf 94 Betten katapultiert werden; statt des Residence ein Drei-Sterne-Hotel entstehen. Weit mehr als eine Variante also, stattdessen ein völlig neues Vorhaben in ungleich größerer Dimension, auf der rechtlich anfechtbaren Basis einer alten Baukonzession, aber mit neuem Bauherren, da Anfang September 2010 die Saslong GmbH von Ezio Prinoth die bisherige Eigentümerin Saslong SAS von A. Rabensteiner ablöste: Herr Prinoth ist seit 2015 Präsident des Tourismusvereins. Zudem sollte die Verlegung der öffentlichen Bushaltestelle vor dem Hotel den Mangel an Parkplätzen ausgleichen.
Trickserei im großen Stil: Illegale Beherbergung, Bauvolumen und Höhe jenseits alles Zulässigen.
Im Juli 2010 genehmigte der im Mai 2010 neu gewählte BM Eugen Hofer, Inhaber der im Sanitär- und Bäderbereich landesweit präsenten Hofer Group, eine weitere Variante mit 46 Zimmern und 94 Betten – das nun zügig erneuerte ‚ Smarthotel Saslong‘ eröffnete am 4. Dezember 2010.
Bald nach Eröffnung genehmigte BM Eugen Hofer eine zweite Variante: Nach der am 28. 3. 2011 erteiltem Genehmigung konnten nun einschließlich eines zu Unrecht beanspruchten Kubaturbonus 2067,25 qm Fläche gebaut werden, wobei Arch. H. Demetz freilich verschämt zugab, dass man 2.126,88 qm erreicht und damit das zulässige Maß überschritten habe. Bauherr Prinoth erklärte am 4. 4. 2011 die Arbeiten für beendet, BM Hofer erteilte am 5. 5. 2011 die vorläufige, bis 31. 8. 2011 befristete Benutzungsgenehmigung, nachdem bereits seit Dezember 2010 im ‚Saslong‘ Gäste logiert hatten. Eine unbefristete Lizenz wurde erst am 30. 1. 2013 erlassen, sodass das Hotel ganze 22 Monate ohne Benützungsgenehmigung operierte.
Über die faktisch illegale Beherbergung hinaus aber erreichte das Bauvolumen erstaunliches Ausmaß. Von einer kleinen Überdehnung war keine Rede, sondern von systematischer Trickserei: Während die Lokalaugenscheine des Gemeindebauamts wenige Beanstandungen fanden, ergaben Kontrollen unabhängiger Techniker, dass statische Hohlräume des Gebäudes nicht als Raumvolumen angegeben wurden, obwohl sie als Zimmer dienten. Der Vergleich der rechtlich zulässigen und faktisch verwirklichten Werte spricht für sich:

  • Höhe: Die erlaubten Gebäudehöhen von max. 9 bzw. 9,5 m wurden ignoriert und übertrafen das zulässige Maß mit 12,97 m oder 15,45 m um 44% bzw. 63%.
  • Kubatur: Das zulässige Raumvolumen wurde geradezu gesprengt, wie Schätzungen von Experten ergaben. Das oberirdische Bauvolumen wurde um 1021 Kubikmeter, das unterirdische um 431 Kubikmeter überschritten, somit in wahrhaft exorbitantem Ausmaß. Zudem drang das Bauvolumen des Hotels teilweise in eine Wohnbauzone und in landwirtschaftliches Grün ein, deren raumordnerische Parameter ignoriert wurden. Schließlich wurde auch die Zahl der vorgeschriebenen Parkplätze vor allem im Freien bei weitem verfehlt, sodass dem Hotel das notwendige Kontingent an Parkraum fehlte.
  • Fläche: Die unter Beanspruchung des Kubaturbonus höchstzulässige Fläche von 2067 qm wurde bereits zufolge des Architekten um knapp 60 qm überschritten, faktisch aber erreicht die Bruttogeschoßfläche 2.362, 66 qm und liegt damit um 790, 16 qm über dem erlaubten Wert.

Dies alles sind verheerende, allen rechtlichen Normen Hohn sprechende Überschreitungen, die keine Gemeindeverwaltung hinnehmen darf, die auch das Einschreiten des Landes erfordert, zumal die Gerichtsbehörde gleichfalls tätig werden dürfte. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die unmittelbaren Anrainer durch die Bautätigkeit und damit verbundene Schäden stark belastet wurden.
Strafen und Sanktionen? BM Hofer verhängte zwar für Bauvergehen zunächst eine Strafe von 159.724 €, ließ aber bald Milde walten, wurde doch das Strafmaß noch 2011 auf zunächst 103.622 €, 2012 dann auf 41.165 € und damit auf gut 25% des Ausgangswertes gesenkt. Ob die Strafen tatsächlich erlegt wurden, entzieht sich bislang der Kenntnis. Fest steht aber, dass die Hofer Group des BM Hofer das umgebaute ‚Saslong‘ mit sanitärer Einrichtung bestückt hat, eine Lieferung hart am Rande des Interessenkonflikts.
Ein weiterer Bonus im Anrollen: Eine Tourismuszone für das ‚Smarthotel Saslong‘
Die von der Landesregierung seit 2007 gesetzlich neu geregelten und Gemeinde um Gemeinde verabschiedeten Tourismuskonzepte eröffneten auch für St. Christina und das ‚Saslong‘ neue Chancen: Am 2. 5. 2011 verabschiedete der Gemeinderat ein Tourismusentwicklungskonzept mit insgesamt 400 zusätzlichen Betten, die dann am 21. 8. 2012 auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt wurden:
Auch ‚Saslong‘-Hotelier Prinoth wurde davon begünstigt; am 29. 7. 2013 genehmigte der GR eine neue Zone für touristische Beherbergungsbetriebe am bereits überdimensionierten Hotel, die aber die Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung und die Landesregierung wegen vielfältiger Formgebrechen und inhaltlicher Mängel am 22. 7. 2014 zurückwiesen.
Unerschrocken verabschiedete der Gemeindeausschuss dennoch am 18. 11. 2014 zum zweiten Mal eine Tourismuszone für das ‚Smarthotel Saslong‘, die trotz nur geringfügiger Änderung trotz schwerer Bedenken seitens des Landes am 16. 4. 2015 angenommen wurde. Nun ist der neue, im Mai 2015 gewählte Gemeinderat am Zug: Er stellte am 23. 11. 2015 die Eintragung der Zone in den Bauleitplan aufgrund rechtlicher Einwände zwar vorerst zurück, hat aber Ende Dezembver 2015 den Akt genehmigt, gegen alle rechtlichen, raumordnerischen und naturschützerischen Hürden. Mit den erhofften 20 Betten aus der künftigen Tourismuszone käme das ‚Smarthotel Saslong‘ dann auf deutlich über 150 Betten.
Dagegen ist mit Nachdruck anzuführen:

  • Das ‚Smarthotel Saslong‘ liegt bereits jetzt nach Raumvolumen, Fläche und Höhe, ebenso im Hinblick auf die mangelnden Parkplätze weit jenseits aller rechtlich zulässigen Limits; eine weitere staatsanwaltliche Ermittlung dürfte bevor stehen.
  • Die Erschließungsbeiträge für das illegal erreichte Raumvolumen von 1453 Kubikmeter wurden nicht erhoben, mit erheblichem Schaden für die Allgemeinheit.
  • Würde dem mit einer Vielzahl von illegalen Pferdefüßen behafteten Hotel ‚Saslong‘ auch noch eine Tourismuszone zugeschlagen, so segnete der Gemeinderat damit nicht nur eine systematische Serie von Übertretungen ab, sondern belohnte diese auch noch durch einen neuen Bonus. Auch die Frage der Bushaltestelle und der Parkplätze ist weiterhin offen.

Mitte März 2016 hat der Gemeinderat endlich spätes Einsehen bewiesen und die Einwände von Anwohnern gegen die Tourismuszone als berechtigt erkannt, auch BM Demetz hat endlich eine Abbruchverfügung gegen die illegalen 6 Zimmer verhängt, freilich erst nach allzu langem Widerstreben.
Mit dem Abschluss der Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft mit überaus gravierenden Anklagepunkten stellt sich nun die Frage, ob Hotelbesitzer Ezio Prinoth als Präsident an der Spitze des Tourismusvereins weiter tragbar ist und ob die Landesregierung ihm nicht eine Rechtfertigung auffordern und einen Rücktritt nahe legen sollte.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Hat sich die Landesregierung mit dem Fall des Smarthotels Saslong befasst?
  2. Sollte sie nicht den Tourismusverein dazu auffordern, die Situation seines Präsidenten näher prüfen zu lassen?
  3. Sollte sie dem Tourismusverein nicht bereits jetzt nahe legen, den Präsidenten zur Abgabe seines Amtes aufzufordern?

Bozen, 18. 5. 2016
L-Abg.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Was denn nun? Entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft des Flughafens oder nicht?

terminal flughafenHeute setzt Senator Berger, nach guter alter Manier, auf Verwirrungstaktik.
Der Senator behauptet, dass nach einem NEIN zum Flughafenkonzept ein neuer Käufer gesucht würde und ABD für eine Fortführung des Flugbetriebes sorgen müsse. Er rechtfertigt ein weiteres Mal die völlig überzogenen und offensichtlich fruchtlosen Investitionen in einen Flughafen, der bisher stets defizitär und weit unter allen Erwartungen geblieben ist.
Jetzt wird also die ENAC als Kronzeugin ins Feld geführt, die unserem Land auch künftig und auch im Falle einer Ablehnung durch das Volk eine Fortführung des Betriebs diktieren werde.
Uns verwundert diese Argumentation der Schwäche. Eigenartigerweise werden nun die Handlungsspielräume der Autonomie weit über Gebühr klein geredet, denn fast scheint es, als ob man Rom als Schutzmacht des Flughafens anrufen möchte.
Man hat zum Flughafenbetrieb ein Landesgesetz geschrieben und darin die Bedingungen für den künftigen Flugbetrieb gesetzt. Dies beweist, dass wir im Lande selbst die Kriterien für den Betrieb festlegen können. Darauf sollten wir auch künftig setzen und damit sollte auch ehrlich argumentiert werden, anstatt immer wieder mit einer möglichen künftigen Unsicherheit Ängste zu schüren.
Der Landtag hat, auf Betreiben des Landeshauptmanns, die Entscheidung über die Zukunft des Flughafens in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gelegt. Ein NEIN der Bevölkerung bedeutet, dass der Flughafen in dieser Form (und erst recht nicht in einer größeren, mit Ausbau und größeren Jets) nicht gewollt ist. Damit ist der Auftrag an die Politik klar vorgezeichnet: Es liegt dann in den Händen der Landesregierung, den Flughafen zurückzustufen und ihn für eine Ausschreibung unattraktiv zu machen.
Es verbleibt am Ende die Frage, warum man überhaupt die Bevölkerung zur Abstimmung ruft, wenn es in Wirklichkeit gar keine Wahlmöglichkeiten für die Zukunft des Flughafens gibt. Also entweder hat man die Bürgerinnen und Bürger verschaukelt oder man versucht sie jetzt in unzumutbarer Weise zu verwirren.
Mit Betitelungen wie „Träumern“, „Bauchgefühlen“ und „Märchenstunden“ werden in dieser Debatte die Bürgerinnen und Bürger und ihre Denkfähigkeit immer aufs Neue beleidigt, während man zugleich zu sachlicher Diskussion aufruft. Widersprüchlicher geht es kaum.
Bozen, 13.05.2016
Die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Grüne Fraktion

20160511_174726In den letzten Monaten und auch im Vorfeld der laufenden Landtagssitzung hatten wir auf die Belastung des pädagogischen Personals im Kindergarten hingewiesen und in mehreren Anfragen dazu beigetragen, das Ausmaß der Belastung zu erfassen.
Spätestens nach dem gestrigen Flashmob am Magnago-Platz wird die Stimme der Kindergärtnerinnen nicht zu überhören sein. Die Reaktion der Politik ist dringend notwendig, erste Bereitschaft hier Schritte zu setzen, wurde gestern vom Landesrat Achammer auch angekündigt.
Es gibt hierfür bereits in diesen Tagen Gelegenheit. Wir haben im Zusammenhang mit der Behandlung des Bildungsgesetzes mehrere Vorschläge vorgelegt.
In einem Beschlussantrag zum Gesetz fordern wir Landtag und Landesregierung auf,
1. In einer Landtagsanhörung die Vertretungen des Kindergartens, der Eltern und der Gewerkschaften anzuhören.
2. Neben Sofortmaßnahmen für das neue Kindergartenjahr im Haushaltsjahr 2017 das Stellenkontingent in den Kindergärten aufzustocken und zwar in einem Maß, das auch tatsächlich Entlastung schafft.
3. Mit der Verhandlung des Bereichsvertrages für das Kindergartenpersonal unverzüglich zu beginnen.
Außerdem bietet das Bildungsgesetz selbst Andockmögllichkeiten für Verbesserungen am Kindergarten, da darin das Landesgesetz 5/2008 abgeändert wird.
Wir schlagen hierzu zwei weitere Änderungen vor und zwar einmal die Reduzierung der Gruppengrößen von 25 auf 20:
„4. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 wird im Absatz 1 die Zahl 25 durch die Zahl 20 ersetzt.“
Begründung: Durch die derzeitige Größe der Kindergartenabteilungen mit maximal 25 Kindern wird die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals immer wieder überschritten. Wir schlagen die Reduzierung auf max. 20 Kinder vor.
Und in einem weiteren Änderungsantrag die Klarstellung, dass es sich bei der personellen Ausstattung der Kindergartengruppen mit 2 Personen um Vollzeitäquivalente handeln muss:
„4-bis. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 werden im Absatz 5 die Worte „eine Kindergärtnerin oder ein Kindergärtner und eine pädagogische Mitarbeiterin oder ein pädagogischer Mitarbeiter“ durch die Worte „die Vollzeitäquivalente einer Kindergärtnerin oder eines Kindergärtners und einer pädagogischen Mitarbeiterin oder eines pädagogischen Mitarbeiters“ ersetzt.
Begründung: Derzeit wird dieser Passus so ausgelegt, dass die Stelle der Kindergärtnerin und der pädagogischen Mitarbeiterin auch als Teilzeitstelle verstanden werden kann, die nicht durch zusätzliches Personal ausgeglichen werden muss. Damit steigt aber die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals. Wir schlagen daher vor, die Stelle klar als Vollzeitäquivalent zu definieren.
Dies ist notwendig, weil bisher die Stellen auch als Teilzeitstellen ausgelegt wurden. Damit steigerte sich die Belastung des Kindergartenpersonals um ein Weiteres.
Im Sinne des Protestes des Kindergartenpersonals hoffen wir auf die Annahme der Vorschläge durch die Mehrheit des Landtages.
Es wäre ein deutliches Signal, dass das Warnsingen der Kindergärtnerinnen mit dem Refrain „Es reicht uns jetzt“ im Landtag gehört wurde.
Bozen, 12. Mai 2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo dello Sbarba

VitaminB3BBT, Bildung, Bank – Konrad Bergmeister an der Spitze von Basistunnelgesellschaft, Universität und Stiftung Sparkasse.

Heute soll Univ. Prof. Konrad Bergmeister zum Präsidenten der Stiftung Sparkasse gekürt werden und damit an die Spitze des Haupteigentümers der größten Bank in Südtirol treten. Dies wird in der Öffentlichkeit scheinbar völlig widerstandslos hingenommen, wäre aber eine Konzentration von Macht und Einfluss wie aus den besten Zeiten Durnwalders, die in dieser Verflechtung dem Land keinesfalls gut täte. Bergmeister wäre damit mehr als ein Spitzenexponent, sondern gleichsam ein Schatten-Landeshauptmann an drei strategischen Schaltstellen.
Ganz abgesehen davon, dass es ihm schwer fallen würde, den drei Positionen mit gleich gewichtetem Einsatz nachzukommen. Während wir Grünen dies im Falle des BBT kaum bedauern würden, wäre es für die Freie Universität Bozen, deren dringender Reformprozess angelaufen ist, kein gutes Signal. Zudem steht die Vereinbarkeit der Präsidentschaft von Stiftung und Universität auf dem Prüfstand, da nach staatlicher Norm eine Doppelpräsidentschaft über eine fördernde und geförderte Institution nicht zu lössig ist.
Und ob dieses Bergmeister-Tris schließlich für Stiftung und Bank eine zielführende Option wäre, darf bezweifelt werden.
Wir Grüne sehen diese neue Machtkonzentration mit großer Sorge, zumal sie der Linie einer „Entfilzung“, für die sich die Landesregierung 2014 erklärt hat, grundlegend widerspricht.
11.05.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba
Grüne Fraktion im Landtag

Der Flughafen auf dem Prüfstand der Alpenkonvention

Flughafen Landebahn Blick Burggrafenamt
Seit Beginn der Debatte über die Flughafenerweiterung wird immer wieder die Alpenkonvention ins Feld geführt. UmweltschützerInnen weisen, vollkommen zu Recht und meist ungehört, darauf hin, dass dieser völkerrechtliche Vertrag im Verkehrsprotokoll keinen weiteren Ausbau von Flughäfen vorsieht. Aus diesem Zweifel heraus hat die grüne Landtagsfraktion die CIPRA Österreich um ein Gutachten hierzu gebeten. Es wurde uns von der Rechtsservicestelle der Internationalen Alpenschutzkommission am Montag, 8. Mai vorgelegt.
CIPRA Österreich hält darin zusammenfassend fest, dass „die Gesamtwirkung des beabsichtigten Ausbaues des Flughafens jedenfalls in einem starken Spannungsverhältnis zu den Zielsetzungen des Verkehrsprotokolls zu stehen [scheint].“
Weitere wichtige Erkenntnisse des Gutachtens bestätigen die Zweifel der GegnerInnen des Flughafenausbaus in diversen Punkten:

  1. Der Anstieg des Luftverkehrs widerspricht den grundlegenden Zielen des Verkehrsprotokolls, Schadstoffemissionen zu verringern und den Transport auf die Schiene zu verlagern.
  2. Nach Artikel 12 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention handelt es sich bei der Flughafenvergrößerung aufgrund der Intensivierung der Umweltbelastungen einschließlich des Fluglärms um einen „erheblichen“ Ausbau. Ein solcher muss vermieden oder begrenzt werden, indem umweltfreundlichere Alternativen sorgsam abgewogen werden.
  3. Denkbare Alternativen müssen sorgfältig analysiert werden – genauso wie auch die Flughafenvergrößerung bewertet wurde. Zuerst ist die Möglichkeit zu prüfen, die Zugverbindungen zu bereits bestehenden Flughäfen in der Nähe auszubauen. Die Mobilität muss durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel verbessert werden. Diese Maßnahmen stehen laut CIPRA vor einem „erheblichen“ Flughafenausbau!
  4. Der Landesgesetzentwurf und der Entwicklungsplan lassen Umwelt- und Gesundheitsschutz außer Acht. Diese müssten jedoch laut dem Verkehrsprotokoll berücksichtigt werden. Wegen eventueller Gesundheitsrisiken und aus Sicherheitsgründen, die auch der besonderen Topographie geschuldet sind, ist es notwendig, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
  5. Das Verkehrsprotokoll verlangt für Infrastrukturprojekte erheblichen Ausmaßes „Zweckmäßigkeitsprüfungen“, „Umweltverträglichkeitsprüfungen“ und „Risikoanalysen“. Diese müssen VOR der Bewilligung des Projektes durchgeführt werden. All diese Kontrollen stehen momentan noch aus.
  6. Im Verkehrsprotokoll gilt das „Verursacherprinzip“ und somit die volle Einrechnung der externen Kosten. Daher müssen alle Kosten, von den Umweltkosten bis hin zu den ökonomischen Kosten (auch für Private und die umliegende Wirtschaft), denjenigen angelastet werden, die die Infrastruktur nutzen.
  7. Die Nachbarstaaten müssen laut Alpenkonvention über solche Projekte informiert werden, um allfällige Auswirkungen auf ihrem Staatsgebiet bewerten zu können. Im Fall des Bozner Flughafens wurden Österreich und Deutschland nicht informiert.
  8. Der Flughafenausbau ist auch aus Sicht des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention kritisch zu bewerten. Das Protokoll tritt für nachhaltigen Tourismus ein. Der Anstieg von KurzurlauberInnen widerspricht diesem Ziel.

All diese Bewertungen sucht man sowohl im Landesgesetzentwurf als auch im Entwicklungskonzept vergeblich. “Wirtschaftlichkeit” hat bei den Zielsetzungen Vorrang vor dem Schutz des Alpenraums.
Zur Erinnerung: Die Alpenkonvention ist ein internationaler Vertrag, der umfassende Schutzmaßnahmen für den Alpenraum vorsieht. Sie schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung für viele Gebiete und hat in den Staaten, die ihn ratifiziert haben, Rechtsgültigkeit. In Italien ist das Verkehrsprotokoll am 7. Mai 2013 in Kraft getreten. Die Bestimmungen der Alpenkonvention gelten auch für Südtirol.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, die im Verkehrsprotokoll genannten Auflagen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen. Die Ratifizierung des Ergebnisses der Volksbefragung vom 12. Juni muss auf diese Zeiterfordernisse abgestimmt werden.
Besser wäre natürlich gewesen, von Anfang an in vollem Einklang mit der Alpenkonvention zu agieren. Die gelebte Anerkennung dieses grandiosen Werkzeugs zum Schutz des Alpenraums und seiner BewohnerInnen stünde dem Klimaland Südtirol wohl zu Gesichte.
Bozen, 10.05.2016
Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Das Gutachten der CIRPA Österreich:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/05/Endversion_StellungnahmeRSS_FlughafenBozen_12042016.pdf“]

Nach Geburtenstation Schlanders ist auch Sterzing zu erhalten!

visita OSP vipiteno (1)Die Entscheidung für den Erhalt der Geburtenstation in Schlanders ist angeblich gefallen: Wie die Spitze der Bezirksgemeinschaft Vinschgau mitteilt, sei in Absprachen mit dem Landeshauptmann und der Landesregierung der Durchbruch aufgrund von Zusagen mit der Regierung erzielt worden. Die notwendige ärztliche Rundum-Versorgung sei voraussichtlich sicher gestellt, sodass Rom mit hoher Wahrscheinlichkeit der Erhaltung zustimme.
Abgesehen von der noch vagen Vermutung einer Rettung bliebt es problematisch, wenn einem Bezirk der Erhalt seiner Geburtenstationen in Aussicht gestellt wird, während das weit gehend ähnlich gelagerte Sterzing weiter der Schwebe bleibt und im Ungewissen gelassen wird. Dort ist zwar die Entfernung vom nächsten Bezirkskrankenhaus nicht so groß wie im ausgedehnten Vinschgau, wohl aber haben sich im abgelaufenen Jahr die Zahl der Geburten bei rund 500 und die Qualität weiterhin gefestigt. Auch die notwendige Versorgung mit Fachärzten rund um die Geburtenstationen erscheint in Sterzing gesichert.
Es ist nun höchst zwiespältig, wenn nach dem geschlossenen Innichen nun zwar Schlanders vielleicht erhalten, Sterzing aber in Ungewissheit gehalten wird, zudem mit der drohenden Perspektive einer Schließung. Unter solchen Bedingungen wird ein Bezirk gegen den anderen ausgespielt, die Solidarität zwischen den Krankenhäusern geschwächt, vor allem aber werden Ärzte, Hebammen und Pflegepersonal ebenso verunsichert wie die vielen schwangeren Frauen, die auf Sterzing bauen.
Diese Salamitaktik dient niemandem, solche Einzelfalltherapie nützt vielleicht einzelnen Krankenhäusern, aber nicht dem Gesundheitswesen insgesamt. Wie sehr Ärzte, Hebammen und Frauen mit guten Gründen von Sterzing überzeugt sind, hat die jüngste Anhörung im Landtag eindrucksvoll bewiesen. Dieses Kapital zu verspielen, wäre ein krasser Missgriff, ein Schub an Demotivation und ein Verlust an Glaubwürdigkeit der Landesregierung.
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordnete
Bozen, 6. Mai 2016