Anfrage zur aktuellen Fragestunde
Würzjochstraße im Blickfeld – Kommt die Erweiterung trotz gegenteiliger Behauptung auf Raten und scheibchenweise?
Die Würzjochstraße, die Verbindung zwischen Villnöss- und Gadertal, sorgt seit letztem Winter für Auseinandersetzungen, da die Landesregierung die bisherige Winterschließung der Straße teilweise aufgehoben hat und statt der bisherigen Sperre ab 1. November eine flexible Schließung je nach Schneelage vorsieht, um den Zugang nach Untermoi zu erleichtern. Ab 21. 12. Muss die Straße in jedem Fall geschlossen bleiben. Die Bevölkerung des Villnösstals und die Gemeinde wehren sich geschlossen dagegen, da sie davon die graduelle Nutzung als Transitroute und Schleichweg von der Autobahnausfahrt Klausen ins touristisch hochgerüstete Ladinien befürchten – völlig zu Recht. Ein Beschlussantrag der Grünen zur Sicherung der Wintersperre wurde im Landtag nach intensiver Debatte im Mai 2017 abgelehnt, aber mit der Zusicherung, keine weiteren Ausbauten jenseits der regulären Instandhaltung durchzuführen. Nun aber zeigt sich, dass entlang der Straße Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, die die Grenze zur Erweiterung überschreiten: Weitere Kurvenradien, sanfte Verbreiterung, der oft erprobte Weg eines graduellen Straßenausbaus in kleinen Dosen.
Hierzu richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Arbeiten und Eingriffe an der Würzjochstraße wurden durchgeführt, mit welchem Ziel erfolgen die Maßnahmen, die eindeutig Erweiterungscharakter tragen?
  2. Wie teuer sind die Eingriffe, werden sie 2018 fortgesetzt?

Bozen, 21.09.2017
Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Der neue Obmann der Freiheitlichen will sich bekanntlich der „Basiswahl“ des Bauernbundes im Hinblick auf die Landtagswahlen stellen. Damit ist gemeint, dass Mitglieder des Bauernbundes 500 Unterstützungsunterschriften sammeln können, um sich bei dieser „Wahl“ zu beteiligen. Sie ermittelt „die Kandidaten des Bauernbundes“ für die Landtagswahl.
Auf den ersten Blick wirkt eine „Basiswahl“ wie eine Demokratisierung und erhält durch die Teilnahme eines Oppositionskandidaten auch noch einen „pluralistischen“ Anstrich. In Wirklichkeit handelt es sich immer um die gleiche altbekannte Südtirol-Methode der Einflussnahme und des Lobbyismus. Gegen diese demokratischen Verwirrungen hatten sich die Freiheitlichen immer gewendet.
Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden gesetzlich verboten ist (Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7). Mit gutem Recht. Die Verbände vertreten die Interessen der Mitglieder gegenüber der Gesellschaft und der Politik und liefern wichtige Dienstleistungen für ihre Mitglieder. Deshalb erhalten sie auch öffentliche Förderungen.
Eine grundlegend falsche Praxis wird nicht dadurch weniger falsch, dass sie von verschiedenen Seiten ausgeübt wird – im Gegenteil, die freiheitliche Teilnahme an der Bauernbundshow stellt in gewisser Weise eine Legitimierung eines Missbrauchs dar. Das verwundert von einer Partei, die das Ende der Verflechtung von Lobby und Politik einst auf ihren Fahnen geschrieben hatte. „Macht braucht Kontrolle“, so der Slogan der Freiheitlichen, aber nicht in dieser Form.
 
Bozen, 15.09.2017
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
 

Männer gesucht – Mehr Lehrer in Schule und Kindergarten!
Wir sind erfreut darüber, dass unser Beschlussantrag für mehr männliches Kindergarten- und Schulpersonal angenommen wurde. Die Landesregierung wird unserem Antrag nachkommen und u. a. eine Werbekampagne iniziieren, um gezielt Männer und Jungen zu erreichen. Auch wird in Kooperation mit der Freien Universität Bozen daran gearbeitet, wie die Lehrerausbildung verstärkt an die Bedürfnisse und Interessen männlicher Studenten angepasst werden kann.
Lesen Sie hier unseren Beschlussantrag!
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/09/mehr-männer.pdf“]

Alle 16 Abgeordneten der Opposition fordern ein neues, gerechtes Wahlgesetz für die Parlamentswahlen. Auch die grüne Fraktion hat an der heutigen Pressekonferenz der politischen Minderheit teilgenommen und den gemeinsamen Begehrensantrag unterstützt. „Wir fordern ein Wahlgesetz, das ethnischen sowie auch politischen Minderheiten mehr Rechnung trägt“, fordert Brigitte Foppa. Denn das derzeitige Gesetz mit den Ein-Person-Wahlkreisen und der Sperrklausel von 20% für die Region Trentino-Südtirol verhindert, dass kleinere Parteien eine Vertretung im Parlament erhalten.
Interessant ist, so Florian Kronbichler in seiner gestrigen Stellungnahme zum Thema, dass der vorherige Gesetzesentwurf genau wegen seines speziellen Südtirol-Teils zu Fall gekommen ist. „Zu unverschämt war es der Südtiroler Volkspartei auf den Leib geschneidert.“ Minderheitenfreundlicher und demokratischer könnte die Wahl zur Abgeordnetenkammer dann sein, wenn Südtirol einen einzigen Wahlkreis bildete und nach dem Verhältnissystem, statt Mehrheitssystem, gewählt würde. In der anschließenden Landtagsdebatte erinnerte Riccardo Dello Sbarba daran, dass das Verhältniswahlrecht in einem autonomen Südtiroler Wahlkreis auf jeden Fall die Minderheiten schützt: „Das einzige Mal, als man in Südtirol nach dem Verhältniswahlrecht die parlamentarische Vertretung gewählt hat, im Jahre 1921, wurden vier deutschsprachige Abgeordnete für insgesamt vier Sitze gewählt – folglich müsste man mit einem solchen System wenn schon um die italienische Vertretung fürchten.“
Die Grünen werden sich für eine faire und demokratische Wahlregelung einsetzen, die eine pluralistischere Vertretung im italienischen Parlament ermöglicht. Diese vorgeschlagene Regelung würde „die SVP nicht verhindern, sie müsste sich einfach mehr mit anderen Parteien messen und sich um ihre Mandate vielleicht auch bemühen. Auch das gehört zur Demokratie.“, so Foppa abschließend.
Mitteilung unseres Kammerabgeordneten Florian Kronbichler
Begehrensantrag der Opposition

Südtiroler Produkte werden längst in alle Welt transportiert. Marke Südtirol sollte eigentlich Südtirol als Herkunftsregion garantieren.
Darauf vertrauen auch die Kunden und Kundinnen. Dennoch gilt diese Regel nicht für z.B. Schweins-Geräuchertes wie Speck. Das heißt, unter der Marke Südtirol, – die für Verbundenheit mit der Natur steh t-, können Produkte verkauft werden, deren Ursprung in ausländischen Massentierhaltungen liegt. Auch Länder, die eventuell kaum bis gar keine Tierschutzbestimmungen einhalten.
Deshalb fordern wir: Mehr Authentizität und Ehrlichkeit! Produkte mit dem Stempel Südtirol sollen aus Südtirol stammen. Ansonsten muss dies auf dem Produkt ersichtlich sein.
Lesen Sie hier unseren Beschlussantrag an die Landesregierung
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/09/marke-südtirol.pdf“]

Die derzeitige Staatsbürgerschaftsregelung führt zu diversen sozialen Problemen für Kinder und Jugendliche. Wenn deren Eltern nämlich keine italiensiche Staatsbürgerschft haben, bekommen auch sie diese nicht automatisch, selbst wenn sie hier geboren worden sind, ihren gesamten Bildungsweg in unseren Schulen absolviert haben und perfekt die Sprache des Landes beherrschen. Aufgrund dessen sind Kinder und Jugendliche in Italien tagtäglich diskriminierungen ausgesetz.
Lesen Sie hier unseren Beschlussantrag.
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/09/ious-soli.pdf“]

Das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft wurde vorgestellt Ankündigungspolitik und Zebra-Strategie. Das waren formale Hauptkritikpunkte der Grünen am heute vorgestellten Gesetz für Raum und Landschaft. Der Prozess war schlussendlich viel weniger partizipativ, als erhofft und von der Landesregierung versprochen. „Ich habe noch kein anderes Gesetz gesehen, das so lange vorangekündigt wurde wie dieses“, unterstreicht Dello Sbarba in seiner engagierten Rede, in der er neben den prozeduralen Problemen auch das Verschwinden des Gemeinguts aus dem Gesetzesentwurf kritisiert. Auch Brigitte Foppa war perplex über das Vorgehen der Landesregierung. „Seit März gab es ständig neue Versionen über denen wir brüten und die verwirren und zermürben.“ Pointiert bezeichnete sie die Methodik der Landesregierung als Zebrataktik „bei der die Mücken vor lauter Streifen nicht mehr genau wissen, wo sie denn hin stechen sollen. Auch inhaltlich würden Natur und Landschaftsschutz stark abgeschwächt. “Während im ersten Entwurf noch zahlreiche Artikel vorhanden waren, die Landschaft und Umweltschutz im Gesetz verankern sollten, gibt es jetzt nur mehr zwei, “ so Brigitte Foppa. „ Die Wirtschaft und die Landwirtschaft sind nun die großen Gewinnerinnen. Das spiegelt sich auch in der Besetzung der Kommissionen und Beiräte wieder.“ Ein weiteres Problem bestünde in der Rolle der Gemeinden. „Auch wenn uns die Gemeindeautonomie am Herzen liegt, gibt es gerade im Bereich der Raumplanung große Interessenkonflikte auf Gemeindeebene. Mit Landschaftsschutz macht man sich oft weniger beliebt, als mit neuen Baukonzessionen. Hier braucht es transparentere Kontrollen, damit die Natur und die Schwächsten nicht untergehen“.

Von der Interessensgemeinschaft des Kindergartenpersonals KAS erhalten wir einen Brief mit den Zweifeln und Fragen der pädagogischen Fachkräfte des Kindergartens, die wir vollinhaltlich teilen.
Die Fachkräfte fragen sich im Hinblick auf die Umsetzung des staatlichen Impfgesetzes, warum sie zu Vollstreckerinnen von Sanitätsmaßnahmen werden müssen und verwehren sich dagegen, unter Berufung auf ihre Aufgabenprofile.
Sie verweisen unter anderem darauf, dass etwa bei Läusebefall oder anderen Infektionskrankheiten strikt die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten sind . Umso mehr sehen wir die Datenhandhabe zu den Impfungen sehr problematisch.
Die Fachkräfte verweisen auch auf eine völlig ungeklärte Rechtslage und fordern, dass die Datenschutzbestimmungen allesamt dem Gesetz nach zur Gänze eingehalten werden können. „Auch und vor allem in Hinblick auf die Fragestellungen, dass die davon betroffenen Eltern Klagen gegen das Kindergartenpersonal wegen Nötigung zur Datenschutzverletzung durchführen könnten, aber auch Kinder später die Eltern verklagen könnten und diese wiederum eine Entlastungsklage gegen das Kindergartenpersonal wegen Nötigung zur Datenschutzverletzung durchführen könnten.“, so im Schreiben an die Abgeordneten des Landtags, die sie mit der belastenden Problematik zu Schulbeginn konfrontieren.
Wir wissen, dass im Kindergarteninspektorat Bemühungen unternommen wurden, um Klarheit und Sicherheit zu Beginn des Kindergartenjahres zu schaffen. Einige Fragen scheinen noch offen zu sein.
Diesbezüglich stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gilt der Kindergarten nun als Bildungseinrichtung oder nicht? Mit welcher rechtlichen Begründung kann Kindern der Besuch des Kindergartens verwehrt werden?
  2. Wird die von den Fachkräften vorgeschlagene sinnvolle Handhabe, nämlich die Verwaltung der Impfbescheinigungen bzw. der Eigenerklärungen direkt durch den Sanitätsbetrieb (ohne dass der Kindergarten damit befasst wird, sondern durch „Weitergabe einer Liste der in den Kindergärten eingeschriebenen Kinder durch die Direktionen an die Sanitätsbetriebe, diese können dann selbst kontrollieren, wie der jeweilige Impfstatus des Kindes ist.“) in Erwägung gezogen? Wenn nein, warum nicht? Warum wurde nicht von vornherein dieser Weg beschritten?
  3. Wie wird das Kindergartenpersonal gegen mögliche Klagen von Eltern geschützt?
  4. Warum hat man in Südtirol, angesichts der Proteste, der organisatorischen Schwierigkeiten und des wohl nicht bedrohlichen Gesundheitszustands der Kinder in Südtirol nicht einen Aufschub beschlossen, um die gesamte Situation mit der gebotenen Aufmerksamkeit in all ihren Aspekten behandeln zu können?

Bozen, 06.09. 2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba


Seit Langem leiden Südtirols Patienten unter den langen Wartezeiten in der Sanität. Heute vernehmen wir von Generaldirektor Schael und der Landesregierung, dass dem Notstand mit der Aufstockung der Privatvisiten begegnet werden soll und dass dazu Verhandlungen laufen.
Aus unserer Sicht wird damit der öffentliche Auftrag des Gesundheitsdienstes massiv verzerrt, ja sogar verfehlt. Die Sanität wird mit Steuermitteln der Bevölkerung finanziert und hat somit den klaren Auftrag zur effizienten und rationellen Dienstleistung im Gesundheitsbereich. Hier rächen sich viele Versäumnisse, von der Informatisierung über die einheitliche Vormerkung bis hin zur rechtzeitigen Vorsorge gegen den absehbar eintretenden ÄrztInnenmangel.
Landesrätin Stocker hat unbestritten viele offene und vernachlässigte Baustellen von ihrem Vorgänger als Altlasten übernehmen müssen. Trotzdem ist es nicht der richtige Weg, auf jedes Gesamtproblem mit kleinen Notpflastern zu reagieren. Die Auslagerung der Visiten auf die private Tätigkeit der ÄrztInnen scheint uns so ein Notbehelf – allerdings mit dem Zusatzproblem, dass damit Einkommensunterschiede zu medizinischen Versorgungsunterschieden führen.
Das ist nicht im Sinne eines sozial gerechten, funktionalen öffentlichen Gesundheitswesens. Dies zeigt ein Vergleich: Stellen wir uns vor, wie es wäre, wenn der Lehrermangel mit Privatunterricht am Nachmittag „gelöst“ würde – das wäre ähnlich absurd. Der Protest der VerbraucherschützerInnen und die Zweifel auch innerhalb des Sanitätsbetriebes selbst, etwa von Sanitätsdirektor Lanthaler sind gerechtfertigt und sollten in der Chefetage des Südtiroler Gesundheitssystems nicht überhört werden.
 
Bozen, 06.09.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Seit Tagen läuft die Diskussion um das Auftreten von Bär und Wolf und deren mutmaßliche Attacken in Südtirol auf Hochtouren. Aufregung und Zorn der betroffenen LandwirtInnen sind vollkommen verständlich: Obwohl entsprechende Testergebnisse erst zum Teil vorliegen, besteht kaum mehr Zweifel daran, dass zumindest einige der Schafe und Kälber die im Umfeld von Plattkofel, Fedaia-, Fassa- und Ultental gerissen wurden, auf das Konto von Wölfen gehen. Der medialen Erregung und dem Wunsch nach „Lynchjustiz“ mit sofortigen Abschüssen von Großwild ist allerdings entgegen zu halten:
 

  • Die Gefährdung und Schadensentwicklung durch Bären ist zumindest in Südtirol in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auffallend zurückgegangen. Es sind nur mehr minimale Schaden dokumentiert, von Attacken auf Tiere ist kaum, von solchen auf Menschen überhaupt nicht die Rede. Mit entsprechendem Management ist das „Bärenproblem“ in Südtirol bis auf weiteres gut handhabbar und wird auch seitens des zuständigen Amtes sorgsam reguliert.
  • Anders ist die Situation angesichts des wachsenden Auftretens von Wölfen: Hier gefährden die vermehrten Attacken zwar längst nicht die gesamte Almwirtschaft und deren große Viehbestände, aber doch sensible Almregionen an den Grenzen zum Trentino. Hier sind genaue Erfassungen des Problems notwendig, um Maßnahmen zu ergreifen. Dabei ist zu bedenken, dass der Wolf auch in den Alpen zur autochtonen Fauna gehört. Seine Rückkehr ist nicht über Wiederansiedlungsprogramme erfolgt, sondern auf natürlichem Wege.
  • Andere Regionen, wo der Wolf als Teil der Biodiversität betrachtet wird, darunter auch das benachbarte Trentino, haben bereits wirksame Strategien zu Prävention und Schadensbegrenzung entwickelt. So etwa Elektrozäune, Einsatz von Nachtpferchen oder von Herdenschutzhunden, Anpassung der Beweidungsmodalitäten usw. Wir haben keine Kenntnis davon, dass diese Maßnahmen auch in Südtirol angemessen zum Einsatz kämen.
  • Im Gegenteil, hierzulande wird sogar die wissenschaftliche Begleitung dieses Phänomens abgelehnt. Der Vorschlag der Grünen, hierzu ein wissenschaftliches Beratungsgremium einzusetzen, wurde im Landtag im Juli 2014 knapp versenkt. Dabei ist er aktueller denn je, wenn man die Notstandslogik überwinden will. Teil eines sinnvollen Managements wäre es zunächst, von der bisherigen Alleinzuständigkeit des Amtes für Jagd und Fischerei abzugehen und die Perspektive einer kompetenzübergreifenden Dienststelle aufzubauen. Vorbildhaft ist das Trentino, wo verschiedene Institutionen zusammenarbeiten, von der Landesverwaltung über das Naturmuseum MUSE bis hin zu den Gemeinden und der Universität.
  • Ein wissenschaftlicher, intersdisziplinärer Ansatz ist notwendige Voraussetzung für jegliche Folgemaßnahme. Die Entnahme einzelner Tiere ist kein grundsätzliches Tabu. Allerdings darf eine solche erst dann erfolgen, wenn sich die Vorsorge- und Schutzmaßnahmen als erfolglos erwiesen haben. In Südtirol verbeißt man sich indessen in die Vorstellung eines “wolfsfreien Landes” und setzt auf diese – typisch für Vorwahlzeiten! – Illusionsstrategie. Illusion auch deshalb, weil der Wolf nicht vor den Landesgrenzen Halt macht. Daher zielt auf Staats- und auf Unionsebene die Gesetzgebung in Richtung des Zusammenlebens zwischen Mensch und Wolf.
  • Dem Südtiroler Bauernbund ist deshalb in seinen Forderungen deutliche Mäßigung dringend angeraten. Es liegt auf der Hand, dass er die Frage von Bär und Wolf in ihrem politischen Druck- und Erpressungspotenzial nutzt, um den Landesrat in Schach zu halten.

In dieser allgemein aufgeheizten Stimmung raten wir zu einer sachlichen Debatte.
Ein Managementplan, Unterstützung in Prävention, Schutz und im Falle eventueller Schäden, wissenschaftliches Monitoring und Schaffung von Synergien sowie eine effektive Kommunikation wären notwendige Bausteine einer sinnvollen Gesamtstrategie, die wir der Landesregierung empfehlen.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa
Bozen, 31.08.2018