PRESSEMITTEILUNG.

Es wird wieder von Transporten von Kälbern und anderen Nutztieren gesprochen, die in Länder führen, in denen die Tiere auf gröbste und unmenschliche Weise behandelt und schließlich geschlachtet werden. Das Thema hat internationale Dimension und Südtirol ist, wissend oder nicht, Teil davon.

Bereits 2018 und 2019 waren wir in mehreren Landtagsanfragen den Transporten von Nutztieren, insbesondere Kälbern durch Südtirol bzw. von Südtirol in andere Länder nachgegangen. Wir haben dadurch erfahren, dass im Jahr 2018 insgesamt 170.432 Rinderbewegungen aus Südtirol stattgefunden haben und dass im selben Jahr insgesamt 15.206 Kälber in der Sammelstelle am Ritten gezählt wurden, die von Österreich, Bayern und auch Südtirol in oberitalienische Betriebe oder Länder wie Spanien oder Polen transportiert wurden.
Da laut Auskunft der Landesregierung nicht vorgesehen ist, dass Tiere, die Südtirol ohne Zwischenstopp durchqueren, gemeldet werden, wissen wir offenbar nichts über die Anzahl von Nutztieren, die unser Land durchqueren.
Dieses Unwissen ist immer problematischer, zumal die Enddestination immer öfter Länder sind, in denen Tiere absolut nicht artgerecht behandelt und geschlachtet werden. Das Thema hat internationale Dimension und Südtirol ist, wissend oder nicht, Teil davon.

Am 18. Februar 2020 berichtete ORF Vorarlberg (alle folgenden Infos stammen aus dem Bericht, abrufbar unter https://vorarlberg.orf.at/stories/3035229/) von internationalen Tierschutzorganisationen, denen es gelungen ist, den Weg von Kälbern aus der EU – auch aus Vorarlberg – anhand von Ohrmarken und Transportpapieren genau zu rekonstruieren und die Schlachtung im Libanon zu dokumentieren.

In den Videoaufnahmen der Tierschützer ist ein Rind aus Lustenau zu sehen, das auf grausame Art und Weise im Libanon geschlachtet wird. Ähnliche Videos oder Fotos zeigen Rinder aus Tirol, Oberösterreich und Deutschland, die dasselbe Schicksal erleiden. So wie Zehntausende andere Rinder, die zur Schlachtung aus der EU nach Nordafrika, in die Türkei oder in den Nahen Osten verfrachtet werden.

In den Transportpapieren von Österreich nach Spanien werden genau 18,9 Stunden Fahrtdauer angegeben. Das hängt damit zusammen, dass Transporte dieser Art laut Gesetz maximal 19 Stunden dauern dürfen.

Ein von der Rinderzucht Austria zu Werbezwecken organisierter Transport hat deutlich über 20 Stunden bis zum Zielort gebraucht. Ob derartige Transporte legal sind, prüfen derzeit die Gerichte. Illegal sind die Ferntransporte von Spanien in den Nahen Osten oder in die Türkei oder nach Nordafrika. Da werden seit Jahren Höchstgerichtsurteile ignoriert.

Die männlichen Kälber sind in Österreich wirtschaftlich gesehen praktisch wertlos. In einem weiteren dokumentierten Fall wird ein Tier, das in Oberösterreich geboren wurde, nach etwa drei Wochen zu einer Sammelstelle nach Salzburg gebracht und von dort nach Spanien, wo es sechs bis acht Monate lang gemästet wurde, um dann gewinnbringend in den Libanon verkauft zu werden.
Der Umgang mit Rindern im Nahen Osten ist hinlänglich bekannt und dokumentiert. Damit die Tiere vor der Schlachtung nicht davonlaufen, werden ihnen mitunter die Sehnen durchtrennt oder sogar die Augen ausgestochen. Die Aufnahmen von der Behandlung der Tiere sind mitunter schwer zu ertragen.

TierschützerInnen machen schon seit Jahren auf die Tiertransporte in Drittländer aufmerksam und beklagen das Wegschauen von Behörden und Politik. Dass es überhaupt zu den Kälbertransporten in alle Himmelsrichtungen kommt, liegt nach Ansicht der Tierschützer in der überbordenden Milchwirtschaft mit hochgezüchteten Milchkuhrassen, deren männliche Kälber de facto ein Abfallprodukt sind.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 354/19 schreibt Landesrat Schuler: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachthöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht. Zu Mastbetrieben in der EU wurden 2018 insgesamt 2.528 Kälber verbracht.“

Diese Aussage hat der Landesrat in der aktuellen Fragestunde im Landtag am 10.09.2019 bestätigt, allerdings ohne auf die Frage zu antworten, worauf sich diese Behauptung stütze.

Daher stellen wir in einer neuen Anfrage folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kann (weiterhin?) mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Nutztiere aus Südtirol in Drittländer transportiert werden, die nicht artgerechte Haltung und Schlachtung praktizieren?
  2. Wir fragen ein weiteres Mal, worauf sich diese Annahme gründet.
  3. Von einer Tierschutzorganisation, die Recherchen über Transporte etwa in den Libanon und nach Gaza anstellt, wurde uns gesagt, dass es auch zwei Betriebe aus Südtirol gebe, die sich auf Transporte in den Nahen Osten spezialisiert haben sollen. Hat die Landesregierung bzw. der landestierärztliche Dienst Kunde von dieser Entwicklung?
  4. In der Liste des Gesundheitsministeriums scheinen 14 Südtiroler Betriebe auf, die für die langen Transorte autorisiert sind:
    • Rassler Manfred & Co Seestrasse – Renon (BZ)
    • Vieider & Co KG Bahnhofstrasse – Caldaro (BZ)
    • Viehtransporte Neulichedl Schlernstrasse, 28 – Fiè allo Sciliar (BZ)
    • Italmex s.r.l. Schwarz.Bach – Nova Ponente (BZ)
    • Steiner Gen. B.H. Rungg, 8 – Sarentino (BZ)
    • Tammerle Sabine Geyrerweg, 26 – Renon (BZ)
    • Gasser Julius Sauders, 44 – Villandro (BZ)
    • Agreiter Karl Gschliererweg, 4 – Luson (BZ)
    • Ennemoser Michael Rabenstein, 31 – Moso I.P. (BZ)
    • Unterholzner Ignaz KG G. Marconistr. 4 – Lana (BZ)
    • Riedl Oswald Mittelgasse, 1, Prato allo Stelvio (BZ)
    • Waldner Norbert St. Nikolausweg, 12 – Cermes (BZ)
    • Hörmann Andreas Laatsch, 26 – Malles (BZ)
    • Weger OHG St. Johann, 8 – Val Aurina (BZ)
    Die Liste ist auf den 18. Mai 2012 aktualisiert. Inzwischen sind beinahe 8 Jahre vergangen. Wurde die Liste der Südtiroler Transportunternehmen mit Autorisierung inzwischen überarbeitet?
  5. Welche Verantwortung hat Südtirol als Durchgangsland für Tiertransporte? Juridische, politische, ethische Verantwortung? Wir bitten um eine eindeutige Stellungnahme der Landesregierung zu diesen drei Aspekten.

„Wir haben sehr wohl Verantwortung dafür, wie Tiere behandelt werden, die unser Land verlassen oder auch „nur“ durchqueren,“ so die Einbringerin der Anfrage Brigitte Foppa. „Und wir müssen entscheiden, ob wir Teil dieser Praxis sind oder nicht“.

Bozen, 20.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Landesgesetzentwurf Nr. 47/20. Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16.

Als im Herbst 2017 das Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2018 (Landesgesetz vom 20. Dezember 2017, Nr. 22) zur Behandlung in den Südtiroler Landtag kam, war die Diskussion zum Hofburggarten in Brixen seit Jahren im Gange.

Eine kurze Chronik:
Die Gemeinde Brixen übernahm 2008 den Hofburggarten in Pacht. Zwei Jahre später wurden den Bürgerinnen und Bürgern Projektideen mit Eventcharakter vorgestellt, die aus dem Hofburggarten eine Touristenattraktion machen sollten. In Ablehnung dieser Zielrichtung bildete sich in der Folge die Initiative „ProPomarium“, die eine sanfte Gestaltung und Nutzung des Hofburggartens forderte.
Ein Planungswettbewerb zur Neugestaltung des Hofburggartens wurde ausgelobt. Das Siegerprojekt im Jahr 2015 von „freilich landschaftsarchitektur“ und dem Architekturbüro Höller & Klotzner sah eine Anlage nach historischem Raster vor, mit Streuobst- und Blumenwiesen, zudem Flächen für Veranstaltungen. Das Siegerprojekt wurde in einer Fachtagung über Historische Obstbaumgärten in Brixen als „Leuchtturmprojekt von mitteleuropäischer Bedeutung“ bezeichnet und erhielt allgemeine Anerkennung, dank der historisch sensiblen und nutzungsoffenen Gestaltung ebenso wie der maßvollen Kosten von 2,4 Mio. €. Es handelte sich damals um einen so genannten Realisierungswettbewerb, der einem realisierbaren Projekt galt. Im Ausschreibungstext war auch angeführt, dass das Siegerteam mit der weiteren Planung beauftragt würde, sobald der Garten neugestaltet wird.
Nach den Gemeindewahlen 2015 erfolgte ein Gesinnungswandel und man setzte von nun an verstärkt auf eine Event-Ausrichtung des Hofburggartens, etwa mit dem „Soliman“-Elefanten im Maislabyrinth. Kontakte mit dem Multimedia-, Variete- und Zirkuskünstler, Autor und Gartengestalter André Heller wurden geknüpft, mit dem Ziel, ihm die Entwicklung des Hofburggartenprojekts zu übertragen.
Im Dezember 2017 wurde das Konzept von Hellers „Wundergarten“ vom Brixner Gemeinderat gutgeheißen, die Gewinner des Wettbewerbs von 2015 wurden im Mai 2019 für den Verzicht finanziell entschädigt.
Die Tatsache, dass der neue Planer nicht mit einem öffentlichen Wettbewerb ermittelt worden war, warf allerdings Probleme auf. Denn das Vergabegesetz von 2015 (Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe) besagt zwar im Artikel 25, Absatz 1, dass „die Vergabestellen öffentliche Aufträge mittels Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung“ vergeben können. Und laut Absatz 1b, Ziffer 1 gilt dies auch für „Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe“. Jedoch traf dies in seiner ursprünglichen Form nur dann zu, „wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ gab und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter“ war. (LG 2015, Nr. 16, Artikel 25, Absatz 2).
Dies war der Stand der Dinge im Jahr 2017, als der Entwurf des Begleitgesetzes zum Stabilitätsgesetz (LG 22) im Landtag behandelt wurde.
Der aus Brixen stammende Abgeordnete der Grünen Fraktion, Hans Heiss, wies in der Landtagssitzung vom 7. Dezember 2017 mit Nachdruck darauf hin, dass es im LGE einen Passus gebe, der für das Hofburggartenprojekt in Brixen Folgen haben könnte:

„Die Änderung könnte aber auch dazu dienen, einem Künstler wie André Heller den umfassenden Auftrag zur Planung, Gestaltung und Umsetzung des Brixner Hofburggartens zu erteilen und eine weitere Ausschreibung des südtirolweit ausstrahlungsstarken Projekts zu umgehen. Bei diesem Vorhaben handelt es sich nicht um wenige 100.000 €, sondern um eine Größenordnung von mindestens 10-15 Mio. € – um es vorsichtig anzutragen. Dass die kleine Ziffernverschiebung im Vergabegesetz auf diese Weise einen ebenso eleganten wie weit reichenden Coup zugunsten des
Multimediakünstlers zur Folge haben könnte, ist nicht nur denkbar, sondern wahrscheinlich – dann aber wäre die Änderung eine „Leggina Heller“ und legistisch ein „Kunstwerk“ in bester Durnwalder’scher Trickkisten-Tradition.“, so der Abg. Heiss in der Sitzung vom 7. Dezember 2017.

Der genannte Passus, Absatz 4 des Artikels 5 des Landesgesetzes vom 20. Dezember 2017, Nr. 22, beinhaltet tatsächlich eine kleine Ziffernverschiebung, die recht harmlos klingt: „In Artikel 25 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, werden die Wörter „Ziffern 1) und 2)“ durch die Wörter „Ziffern 2) und 3)“ ersetzt.“

In den Ziffern 1), 2) und 3) des Art. 25, Abs. 2 des LG 16/2015 werden die Gründe benannt, für welche Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleister nur von einem einzigen Anbieter erbracht werden können. Ziffer 1) bezieht sich auf der „Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe“.
Die Ziffern 2) und 3) betreffen andere Gründe.

Ursprünglich musste für die Ziffern 1) und 2) allerdings eine „vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ (so der Absatz 2) bestehen, damit das Verhandlungsverfahren auch tatsächlich ohne vorherige Veröffentlichung abgewickelt werden konnte. Im Dezember 2017 wurde, mit einer simplen Ziffernverschiebung, die Ziffer 1) von der Notwendigkeit der Alternative oder Ersatzlösung entbunden.

Nun trafen die oben beschriebenen Bedingungen auf die Schaffung und den Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks nicht mehr zu. Der Weg für die Vergabe von künstlerischen Leistungen und Kunstwerken ohne Ausschreibung und vor allem ohne Begründungen oder Bedingungen wurde geebnet. Dadurch können bestimmte Künstlerinnen und Künstler problemlos begünstigt und ein fairer Wettbewerb umgangen werden.

Für den Brixner Hofburggarten schien der Passus wie maßgeschneidert. Das neue Projekt des Multimediakünstlers André Heller steht bereits in den Startlöchern, nachdem sowohl der Museumsbeirat (wenn auch nur bedingt) als auch der Gemeinderat Brixen sich dafür ausgesprochen haben. Jetzt (Stand: 17. Februar 2020) fehlt nur noch die Genehmigung der Landesregierung. Die Änderung, die das LG 2015, Nr. 16, Artikel 25, Absatz 2 im Dezember 2017 erfahren hat, könnte einen erheblichen Einfluss auf diese Entscheidung haben.

Grund für die Änderung des Südtiroler Vergabegesetzes war laut Begleitbericht zum Gesetzentwurf eine angestrebte Angleichung an die EU-Norm. De facto ist in der EU-Richtlinie (Nr. 24 aus dem Jahr 2014 im Artikel 32, „Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung“) von derselben Materie die Rede. Die bedeutenden Stellen sind wortgleich mit jenen im Südtiroler Vergabegesetz: Aufträge laut Ziffern 2) und 3) können demnach nur in Abwesenheit „vernünftiger Alternativen oder Ersatzlösungen“ ohne vorherige Veröffentlichung vergeben werden.
Für Ziffer 1) – „Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe“ ist auch im EU-Recht trotz Vorhandensein einer „vernünftigen Alternative oder Ersatzlösung“ eine Vergabe ohne Wettbewerb möglich.

Es handelte sich bei diesem Vorgehen also durchaus um eine Anpassung an geltendes EU-Recht.
Besagte EU-Richtlinie ist jedoch äußerst umfangreich und begründet ihre Erwägungen ziemlich detailliert. Beim Durchlesen der Gründe genannter Richtlinie wird klar, dass es sich bei der „Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung“ um absolute Ausnahmen handeln sollte, denen nicht der kleinste Verdacht von Willkür oder Vetternwirtschaft anhaften darf.

So ist in der Begründung Nummer 50 zu lesen, dass ein Auftrag ohne vorherigen Wettbewerb nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen angewendet werden dürfe. Dies sei in der Tat der Fall bei Kunstwerken, bei denen der einzigartige Charakter und Wert des Kunstgegenstands selbst untrennbar an die Identität des Künstlers gebunden ist.

Diese Einzigartigkeit, oder Ausschließlichkeit, wie es in besagter EU-Verordnung heißt, muss eine objektive Ausschließlichkeit sein. Nur bei vollkommener Objektivität kann es in Einzelfällen erlaubt sein, keinen öffentlichen Wettbewerb stattfinden zu lassen. Als wichtigster Aspekt wird in der EU-Norm angeführt, dass eine Ausschließlichkeitssituation nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt werden darf.

Genau dieser Punkt ist beim Hofburggarten jedoch nicht gegeben. Eine Ausschließlichkeitssituation wurde mit Blick auf den Wunschkünstler kreiert. Ein Wettbewerb blieb aus. Der Brixner Hofburggarten ist nicht untrennbar an die Identität André Hellers gebunden. Die Gestaltung des Gartens an ihn zu vergeben ohne Abhalten eines Wettbewerbs, steht in Widerspruch mit geltendem EU-Recht.

Aus diesem Grund möchte Einbringerin das Südtiroler Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 dahingehend erweitern, als dass für Ziffern 2), 3) UND 1) keine „vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ (LG 2015, Nr. 16, Artikel 25, Absatz 2) bestehen muss, damit ein Verhandlungsverfahren auch ohne Veröffentlichung durchgeführt werden kann.

Das heißt, dass die Bedingungen der „vernünftigen Alternative oder Ersatzlösung“ sowohl für die Schaffung und den Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks als auch für die beiden in Ziffern 2) und 3) beschriebenen Situationen gelten muss. Somit wird das Südtiroler Vergabegesetz einerseits mit geltendem EU-Recht konform gehen. Andererseits wird Südtirol einen Schritt weitergehen in Bezug auf Fairness und Transparenz.
Der vorliegende Gesetzesentwurf möchte also dem Artikel 25 des Landesgesetzes „Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe“ eine neue, erweiternde Fassung geben:

Der hier vorliegende LGE besteht aus einem Artikel, der dem Artikel 25 Absatz, Absatz 2 des LG 2015, Nr. 16 folgende neue Fassung verleiht: „2) Die in Absatz 1 Buchstabe b) Ziffern 1) 2) und 3) festgelegten Ausnahmen gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist“

Dadurch werden die Bestimmungen des LG 2015, Nr.16 erweitert. Dies hat zur Folge, dass die Umgehung des Wettbewerbs bei Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung nur möglich ist, wenn keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung vorhanden ist.

Die Einbringerin möchte damit potenzielle ad Personam-Regelungen ausschließen und so den kreativen Wettbewerb a priori fair und für alle zugänglich gestalten.

Bozen, 19.02.2020

Die Einbringerin
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Bereits 2018 und 2019 waren wir in mehreren Landtagsanfragen den Transporten von Nutztieren, insbesondere Kälbern durch Südtirol bzw. von Südtirol in andere Länder nachgegangen. Wir haben daraus eruiert, dass im Jahr 2018 insgesamt 170.432 Rinderbewegungen aus Südtirol stattgefunden haben und dass im selben Jahr insgesamt 15.206 Kälber in der Sammelstelle am Ritten gezählt wurden, die von Österreich, Bayern und auch Südtirol in oberitalienische Betriebe oder nach Spanien und Polen transportiert wurden.
Da laut Auskunft der Landesregierung nicht vorgesehen ist, dass Tiere, die Südtirol ohne Zwischenstopp durchqueren, gemeldet werden, wissen wir offenbar nichts über die Anzahl von Nutztieren, die unser Land durchqueren.
Dieses Unwissen ist immer problematischer, zumal die Enddestination immer öfter Länder sind, in denen Tiere absolut nicht artgerecht behandelt und geschlachtet werden. Das Thema hat internationale Dimension und Südtirol ist, wissend oder nicht, Teil davon.

Am 18. Februar 2020 berichtete ORF Vorarlberg (alle folgenden Infos stammen aus dem Bericht, hier abrufbar) von internationalen Tierschutzorganisationen, denen es gelungen ist, den Weg von Kälbern aus der EU – auch aus Vorarlberg – anhand von Ohrmarken und Transportpapieren genau zu rekonstruieren und die Schlachtung im Libanon zu dokumentieren.

In den Videoaufnahmen der Tierschützer ist ein Rind aus Lustenau zu sehen, das auf grausame Art und Weise im Libanon geschlachtet wird. Ähnliche Videos oder Fotos zeigen Rinder aus Tirol, Oberösterreich und Deutschland, die dasselbe Schicksal erleiden. So wie Zehntausende andere Rinder, die zur Schlachtung aus der EU nach Nordafrika, in die Türkei oder in den Nahen Osten verfrachtet werden.

In den Transportpapieren von Österreich nach Spanien werden genau 18,9 Stunden Fahrtdauer angegeben. Das hängt damit zusammen, dass Transporte dieser Art laut Gesetz maximal 19 Stunden dauern dürfen.

Ein von der Rinderzucht Austria zu Werbezwecken organisierter Transport hat deutlich über 20 Stunden bis zum Zielort gebraucht. Ob derartige Transporte legal sind, prüfen derzeit die Gerichte. Illegal sind die Ferntransporte von Spanien in den Nahen Osten oder in die Türkei oder nach Nordafrika. Da werden seit Jahren Höchstgerichtsurteile ignoriert.

Die männlichen Kälber sind in Österreich wirtschaftlich gesehen praktisch wertlos. In einem weiteren dokumentierten Fall wird ein Tier, das in Oberösterreich geboren wurde, nach etwa drei Wochen zu einer Sammelstelle nach Salzburg gebracht und von dort nach Spanien, wo es sechs bis acht Monate lang gemästet wurde, um dann gewinnbringend in den Libanon verkauft zu werden.
Der Umgang mit Rindern im Nahen Osten ist hinlänglich bekannt und dokumentiert. Damit die Tiere vor der Schlachtung nicht davonlaufen, werden ihnen mitunter die Sehnen durchtrennt oder sogar die Augen ausgestochen. Die Aufnahmen von der Behandlung der Tiere sind mitunter schwer zu ertragen.

TierschützerInnen machen schon seit Jahren auf die Tiertransporte in Drittländer aufmerksam und beklagen das Wegschauen von Behörden und Politik. Dass es überhaupt zu den Kälbertransporten in alle Himmelsrichtungen kommt, liegt nach Ansicht der Tierschützer in der überbordenden Milchwirtschaft mit hochgezüchteten Milchkuhrassen, deren männliche Kälber de facto ein Abfallprodukt sind.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 354/19 schreibt Landesrat Schuler: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachthöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht. Zu Mastbetrieben in der EU wurden 2018 insgesamt 2.528 Kälber verbracht.“

Diese Aussage hat der Landesrat in der aktuellen Fragestunde im Landtag am 10.09.2019 bestätigt, allerdings ohne auf die Frage zu antworten, worauf sich diese Behauptung stütze.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kann (weiterhin?) mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Nutztiere aus Südtirol in Drittländer transportiert werden, die nicht artgerechte Haltung und Schlachtung praktizieren?
  2. Wir fragen ein weiteres Mal, worauf sich diese Annahme gründet.
  3. Von einer Tierschutzorganisation, die Recherchen über Transporte etwa in den Libanon und nach Gaza anstellt, wurde uns gesagt, dass es auch zwei Betriebe aus Südtirol gebe, die sich auf Transporte in den Nahen Osten spezialisiert haben sollen. Hat die Landesregierung bzw. der landestierärztliche Dienst Kunde von dieser Entwicklung?
  4. In der Liste des Gesundheitsministeriums scheinen 14 Südtiroler Betriebe auf, die für die langen Transorte autorisiert sind:
    • Rassler Manfred & Co Seestrasse – Renon (BZ)
    • Vieider & Co KG Bahnhofstrasse – Caldaro (BZ)
    • Viehtransporte Neulichedl Schlernstrasse, 28 – Fiè allo Sciliar (BZ)
    • Italmex s.r.l. Schwarz.Bach – Nova Ponente (BZ)
    • Steiner Gen. B.H. Rungg, 8 – Sarentino (BZ)
    • Tammerle Sabine Geyrerweg, 26 – Renon (BZ)
    • Gasser Julius Sauders, 44 – Villandro (BZ)
    • Agreiter Karl Gschliererweg, 4 – Luson (BZ)
    • Ennemoser Michael Rabenstein, 31 – Moso I.P. (BZ)
    • Unterholzner Ignaz KG G. Marconistr. 4 – Lana (BZ)
    • Riedl Oswald Mittelgasse, 1, Prato allo Stelvio (BZ)
    • Waldner Norbert St. Nikolausweg, 12 – Cermes (BZ)
    • Hörmann Andreas Laatsch, 26 – Malles (BZ)
    • Weger OHG St. Johann, 8 – Val Aurina (BZ)
    Die Liste ist auf den 18. Mai 2012 aktualisiert. Inzwischen sind beinahe 8 Jahre vergangen. Wurde die Liste der Südtiroler Transportunternehmen mit Autorisierung inzwischen überarbeitet?
  5. Welche Verantwortung hat Südtirol als Durchgangsland für Tiertransporte? Juridische, politische, ethische Verantwortung? Wir bitten um eine eindeutige Stellungnahme der Landesregierung zu diesen drei Aspekten.

Bozen, 20.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Bereits 2011 hat die Landesregierung das Areal und die Gebäude des Klosters der Englischen Fräulein in Brixen angekauft, über Vermittlung des Büros Plattner (Bozen; samt stattlicher Gebühr zu dessen Gunsten) wurde damals von Seiten des Landes Südtirol ein Kaufpreis von 25 Mio.€ gezahlt. Da die wenigen Schwestern das Haus verließen, wurde das leere Gebäude teilweise belegt: Das Heim „Marianum“ blieb in seiner bisherigen Funktion erhalten und dient als wichtiger Heimplatz, ebenso das Schülerheim „Maria Ward“. Der Rest des großen Gebäudes aber ist bis heute schütter belegt: Neben dem Pädagogischen Beratungszentrum, der Direktion des Bergbaumuseums, zwei Klassen der Berufsfachschule „Hannah Arendt“ und der Bildungseinrichtung „Galileo“ ist das weitläufige Klostergebäude im Herzen von Brixen seit bald einem Jahrzehnt ohne Nutzung. Dies gilt auch für den weitläufigen Klostergarten in schöner Süd-Ausrichtung, der dem Haus zum Graben hin vorgelagert ist. Immerhin diente die St.-Josefs-Klosterkirche zeitweilig als Ausweichquartier für die in Restaurierung befindliche St.-Michaels-Pfarrkirche.

Die schwache Nutzung ist umso erstaunlicher, als der Bedarf an Räumen für soziale und kulturelle Widmung in Brixen stark spürbar ist. So hätte es durchaus Sinn gemacht, den an der Grenze zu Vahrn geplanten, künftigen Neubau des Altersheims statt am Stadtrand im Norden bei den „Englischen“ unweit des Hartmannsheims zu platzieren. Auch wäre es überlegenswert gewesen, eine denkbare Nutzung als Bibliotheksstandort zu untersuchen, statt den teuren Neubau an der Brunogasse ins Auge zu fassen. Aber auch für den in Brixen spürbaren Bedarf an Sozialwohnungen böte das vormalige Gebäude der „Englischen“ samt Areal gutes Potenzial.

Schließlich wäre auch in Anbetracht des wachsenden Bedarfs an Öffentlichem Grün in Brixen, das mit der geplanten Nutzung des Hofburggartens eine sichtliche Einschränkung erfährt, eine Öffnung des Gartens der „Englischen“ ins Auge zu fassen, wozu dessen Nähe zum Stadtkern und zum Hartmannsheim geradezu einlädt.

Insgesamt also gebieten die Entwicklung der Stadt und die Mitverantwortung des Landes, diesem wertvollen Areal in Schlüsselposition Brixens neue Aufmerksamkeit und eine planvolle Nutzung zuzuwenden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. In einer genauen Bestandsaufnahme Raumangebot, Sanierungsbedarf und die Nutzungsoptionen des Gebäudes und des Areals der vormaligen „Englischen“ in Brixen zu bewerten;
  2. Auf eine intensivere, vorab sozialen und kulturellen Nutzungen verpflichtete Auslastung hinzuarbeiten;
  3. Im Falle einer Umwidmung des Hofburggartens zum eintrittspflichtigen „Heller-Memorial“ das Areal des „Englischen Gartens“ der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Bozen, 19.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Landesrat Giuliano Vettorato hat zwar die Begrüßung gemacht, ist dann aber sogleich zum nächsten Termin geeilt. In den Diskussionsbeiträgen haben vor allem VertreterInnen des Bauernbundes den Gewässerschutzplan attackiert, die anwesenden Beamten konnten auf politische Fragen nicht gut antworten.

Während vom Bauernbund sowohl Obmann Leo Tiefenthaler als auch Direktor Sigfried Rinner anwesend waren und es verstanden, ihr politisches Gewicht in die Diskussion zu werfen, fehlten die Mitglieder der Landesregierung. “Es ist absolut unverständlich, dass kein Landesrat anwesend war, um den von der Landesregierung beschlossenen Gewässerschutzplan zu verteidigen” sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Die Beamten wurden regelrecht im Regen stehen gelassen.

Der Gewässerschutzplan wurde aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 von den Ämtern der Umweltagentur erstellt und hat zum Ziel, sämtliche Bäche, Seen und auch das Grundwasser einem chemisch und ökologisch guten Zustand zuzuführen. Sowohl die Ausarbeitung als auch die Vorstellung des Gewässerschutzplanes erfolgte auf den Stand der Technik und den Beamten ist dafür ein Lob auszusprechen. Das Wasser ist ein öffentliches Gut und damit muss sorgsam umgegangen werden: im Interesse aller Menschen und im Interesse der Natur.

BESCHLUSSANTRAG.

Der stetig wachsende Tourismus in Südtirol konzentriert sich weiterhin auf Spitzenzeiten, zumal auf die Monate Juli und August, die in einem Jahreszeitraum von 16% weiterhin über 30% der Nächtigungen generieren. Die entsprechende Belastung liegt auf der Hand: Verkehrsspitzen, Staus und Druck auf Landschaft und Ortskerne sind dann an der Tagesordnung und treffen auch jene Einheimischen, die nicht vom Tourismus leben. Obwohl „Ganzjahres-Tourismus“ zum Gebot der Stunde und Motto der Verantwortlichen aufgerückt ist, wird seine Realisierung weiterhin nicht mit der nötigen Stringenz verfolgt.

Ein Königsweg zu seiner Pflege wäre der zügige Aufbau des Seminar-, Konferenz- und Tagungsgeschäftes, wie im Bundesland Tirol längst schon der Fall. Denn Tagungen und Kongresse finden besonders in den Monaten November, Jänner und Februar statt, in denen die normale Urlaubstätigkeit ausgesprochen schwach verläuft. Das Tagungsgeschäft stützt sich auch – anders als oft vermutet – nicht auf übergroße Teilnehmerzahlen im „Davos-Format“, denn im Schnitt kommt eine Tagung auf 120 bis 140 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, selbst in Großstädten und im Messeumfeld auf durchschnittlich gut 250 Personen. Eine solche Größenordnung ist mit normalen Tagungsräumen und auch bei kleineren Hotelgrößen dank Kooperation gut zu schultern.

Leider kümmert sich in Südtirol die im Umbau befindliche IDM nach wie vor nur am Rande um den aussichtsreichen Zweig, konkret mit nur einer einzigen Mitarbeiterin, die mit diesem Thema befasst ist. Das hierfür eingerichtete sog. B2B-Portal will überdies Kontaktstelle für Gruppenreisen wie für MICE-Veranstaltungen gleichermaßen sein. Ein fragwürdiger Spagat angesichts der Komplexität des MICE-Tourismus. „MICE“ steht dabei für die Begriffe Meetings (Tagungen), Incentives (von Unternehmen organisierte Belohnungsreisen für Mitarbeiter), Conventions (Kongresse) und Exhibitions (Ausstellungen) bzw. Events.

Es wird also erkannt, dass „Eventorganisatoren, Veranstaltungshallen, historische Gebäude mit Tagungsmöglichkeiten, Catering- und Transportunternehmen“ vom Tagungstourismus profitieren. Dadurch könne „Südtirols Tourismus die Nebensaisonen stärken und neue Kundensegmente ansprechen: Unternehmen, Organisationen, Ämter und Verbände, die Tagungen oder Reisen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren.“ In der aktuellen, bescheiden dimensionierten Form besteht aber das Risiko, dass vom Unternehmen „Mice“ im Endeffekt nur eine kleine „mouse“ übrigbleibt.

Dagegen bedürften die um Tagungsangebote anfragenden Unternehmen, Institutionen und Organisationen einer schlagkräftigen Stabsstelle, die sich auch der Einwerbung proaktiv stärker annehmen könnte, beispielsweise mit eigener Präsenz auf europäischen Leitmessen wie der IMEX in Frankfurt am Main oder der ibtm WORLD in Barcelona sowie im Aufbau eines Multiplikatoren-Netzwerks. Im Bundesland Tirol wird dies durch das Convention Bureau Tirol (www.convention.tirol) beispielhaft vorexerziert, da am zentralen Standort Innsbruck/Maria-Theresia-Straße vier Mitarbeiterinnen diesen Bereich, den „Tagungs(t)raum Tirol“, engagiert und neutral bestellen – seit inzwischen fast 15 Jahren und im Verbund mit nunmehr 60 offiziellen Partnern wie Tagungsstätten und Hotels. In unserem Landesteil sind solche Bemühungen hingegen versandet, wie das durch Hansjörg Viertler in den Neunzigern lancierte „Convention-Büro“.

Es sieht so aus, als ob sich die IDM lieber auf außereuropäische Mega-Branchenevents konzentriere, bei denen Luxus- und Wintertourismus im Mittelpunkt stehen: Für das Jahr 2020 wären da z.B. das T-Fest in Dubai und das Mountain Travel Symposium in Kalifornien, um nur zwei zu nennen.

Es wäre höchst an der Zeit, angesichts der steten „overtourism“-Debatte und der realen Belastungen, diesen Königsweg der besseren Verteilung im Jahreslauf mit Nachdruck anzustreben und dem Kongresstourismus stärkere Aufmerksamkeit zu widmen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Bisherige Daten zum Kongress- und Tagungstourismus in Südtirol systematisch zu erheben zu lassen und in einen Vergleich mit Tirol und dem Trentino zu ziehen;
  2. das Potenzial des Kongress- und Tagungssegments von IDM in Kooperation mit Universität, EURAC, Vertretern und Verantwortungsträgern des Tourismus sowie der Südtiroler Unternehmerschaft zu erfassen, zumal die EURAC-/HGV-Studie „Zukunft Tourismus Südtirol 2030“ zur Bedeutung des Tagungstourismus völlig schweigt;
  3. den Convention-Bereich auf dieser Grundlage in kurzer Frist in Strategie und Besetzung systematisch auszubauen und so der „Meeting Industry“ auch in Südtirol als wichtiger touristischer Zukunftszweig die Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie andernorts seit langem besitzt.

Bozen, 19.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Zwischen Erwartungen und Risiken

Der 27. Februar rückt näher und mit ihm auch unsere Veranstaltung „5G – Wir wollen’s wissen“. Hier findet ihr das Programm der Tagung, die allen Interessierten Fachwissen und mehr Klarheit bieten möchte.
Die Veranstaltung wird am Donnerstag, 27.2.2020 von 10 bis 13 Uhr im Palais Widmann, Silvius-Magnago-Platz (Bozen) stattfinden. Sechs Landtagsfraktionen sowie fünf Expertinnen und Experten freuen sich auf euer zahlreiches Erscheinen.

Luca Verdi, Physiker und Amtsdirektor Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz, Fiorella Belpoggi, Biologin und Wissenschaftliche Leiterin Istituto Ramazzini, Elmar Grasser, Informatiker und CTO des Schweizer Telekommunikationsunternehmens “Sunrise”, Patrizia Gentilini, Onkologin und Wissenschaftlicher Beirat ISDE Associazione Italiana Medici per l’Ambiente und Martin Röösli, Umweltepidemiologe der Universität Basel führen in das Thema ein und stehen für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.

 

Bozen, 19.02.2020

 

Brigitte Foppa, Paul Köllensperger, Andreas Leiter-Reber, Sven Knoll, Sandro Repetto, Diego Nicolini

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Zusammenschluss zwischen Langtaufers und dem Kaunertal wird stetig vorangetrieben. Das Projekt wurde vom Umweltbeirat bereits im Jahr 2017 abgelehnt. Die Analyse aus dem Unternehmensregister der Handelskammer Bozen hat für die Oberländer Gletscherbahn AG ergeben, dass 81% des Gesellschaftskapitals in ausländischer- und lediglich 19% in inländischer Hand liegen. 47 Gesellschaftsmitglieder aus dem Ausland halten 81% des Kapitals, während 155 inländische Gesellschaftsmitglieder lediglich mit 19% am Kapital beteiligt sind.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was hält die Landesregierung davon, dass sich 81% des Kapitals der Oberländer Gletscherbahn AG in ausländischer Hand befinden? Seit wann ist die Landesregierung darüber informiert?
  2. Wie äußert sich die Landesregierung zur Tatsache, dass mit der österreichischen Kaunertaler Gletscherbahnen Ges.M.B.H. ein einziger Aktionär über 67,3% des Gesellschaftskapitals, also über die absolute Entscheidungshoheit verfügt? Seit wann ist die Landesregierung darüber informiert?
  3. Wie ist die Position der Landesregierung zur Tatsache, dass von den 155 inländischen Gesellschaftsmitgliedern 118 den Mindestanteil von 1.000 Euro eingebracht haben, bisher aber jeweils nur 250 Euro bezahlt haben? Seit wann ist die Landesregierung darüber informiert?
  4. Ist die Landesregierung damit einverstanden, dass ausländisches Kapital über die Zukunft von Langtaufers und Graun entscheidet? Wenn ja, warum? Wenn nein, was will sie dagegen tun?

Bozen, 18.02.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort des Landesrates im Plenum heruntergeladen werden, unsere Replik und die Antwort darauf.

PRESSEMITTEILUNG

Das Projekt Zusammenschluss Langtaufers-Kaunertal liegt mehrheitlich in den Händen von auswärtigen Investoren und würde den erfolgreichen sanften Tourismus in Langtaufers zerstören.
Die Oberländer Gletscherbahn AG mit Sitz in der Gemeinde Graun treibt federführend den Zusammenschluss zwischen Langtaufers und dem Kaunertal voran, wobei eine Seilbahnverbindung von der Ortschaft Melag bis auf rund 3000 Meter Meereshöhe geplant ist. Das Projekt wurde vom Umweltrat bereits im Jahr 2017 abgelehnt, die Entscheidung der Landesregierung steht immer noch aus.
Dieses Seilbahnprojekt würde massiv in eine bisher unberührte Hochgebirgslandschaft eingreifen und deren Einzigartigkeit zerstören. Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Graun würde das Projekt eine enorme Verkehrsbelastung bedeuten und am wunderschönen Talschluss von Melag würden Auffang-Parkplätze für die Blechlawinen entstehen.
Aus dem Unternehmensregister der Handelskammer Bozen ergibt sich für die Oberländer Gletscherbahn AG, dass 81% des Gesellschaftskapitals in ausländischer Hand und lediglich 19% in inländischer Hand liegen.
47 Gesellschaftsmitglieder aus dem Ausland halten 81 % des Kapitals, während 155 inländische Gesellschaftsmitglieder lediglich mit 19 % am Kapital beteiligt sind.
„Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die österreichische Kaunertaler Gletscherbahnen G.m.b.H mehr als zwei Drittel des gesamten Gesellschaftskapitals in ihren Händen hält und somit ganz alleine das Sagen hat.“ sagt Hanspeter Staffler, Landtagsabgeordneter von den Grünen. Kaunertaler Interessen würden demnach die Entwicklung von Langtaufers bestimmen.
Hier stellt sich die Frage, ob es nachhaltig und zeitgemäß ist, sanften Tourismus durch auswärtiges Fremdkapital zu verdrängen und damit auch noch empfindliche und verletzliche Hochgebirgslandschaft zu zerstören. Diese und weitere Fragen haben wir der Landesregierung in einer Anfrage gestellt, welche im Zuge der nächsten Landtagssitzung vom 3. bis zum 6. März behandelt werden wird.
Die Grüne Fraktion spricht sich dezidiert gegen diesen Naturfrevel aus und findet es mehr als eine Zumutung, wenn Fremdkapital die wirtschaftliche Entwicklung in Graun bestimmen sollte.

BZ, 18/2/2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Zwei Schritte vor und drei zurück: Das ist der Eindruck, der vom Verkehrsgipfel Ende der letzten Woche geblieben ist. Die Tiroler Landesregierung arbeitet seit Jahren mit mutigen Maßnahmen auf eine Reduzierung des Schwerverkehrs auf der Brennerachse hin – und immer wieder kommen die Bremsaktionen aus Brüssel. Eine traurige Ironie, die sich leider auch beim letzten Gipfeltreffen wiederholt hat – mit Schützenhilfe Italiens.
Als „Superbelastete“ können wir SüdtirolerInnen das nicht schweigend hinnehmen. Die Brennerachse ist die meistbefahrene Alpenroute. Durch die fatale Kombination aus Billigsprit in Österreich und Billigmaut in Italien hat sie einen perversen Magneteffekt, erdrückend für die Menschen und für die Umwelt im Alpenraum.
Nachtfahrverbot, sektorales Fahrverbot, Blockabfertigung und Geschwindigkeitsbegrenzung, die Rezepte des Bundeslands Tirol, sind notwendige, konsequente Ansätze. Der Ruf nach Mautanhebung, Geschwindigkeitsbegrenzung und Stundenkontingente dringt, etwas schüchtern aber doch, auch aus Südtirol, wird aber angesichts der Äußerungen der italienischen Ministerin und der EU-Kommissarin zu den Tiroler Maßnahmen wohl ungehört verhallen. Dabei müssten sich die Verantwortlichen in den Ländern, aber auch die EU-Kommission, darüber im Klaren sein, dass die Frage des explodierenden Schwerverkehrs nicht nur eine wirtschaftliche Seite hat, sondern dass es hier in erster Linie um die Gesundheit der BewohnerInnen entlang der Autobahn geht.
Wir unterstreichen ein weiteres Mal, dass die Untertunnelung der Brennerachse wenn dann nur in einem Gesamtkonzept Sinn ergibt, das von den verkehrspolitischen Maßnahmen ausgeht. Und vielleicht erinnert sich auch jemand daran, dass der Dreierlandtag mehrmals die Umsetzung der Alpentransitbörse beschlossen hätte. Eigentlich.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler
Ko-Landesvorsitzende Marlene Pernstich, Felix von Wohlgemuth