HomeLandtagsarbeitAnfragenKontaminierter Boden im Hofburggarten Brixen: Warum gilt nicht das Verursacherprinzip?

Kontaminierter Boden im Hofburggarten Brixen: Warum gilt nicht das Verursacherprinzip?

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Brixens BM Peter Brunner hat angekündigt, dass aus dem PNRR-Fonds gut 1, 9 Mio. € für die Sanierung des Hofburggartens herangezogen werden sollen. Der Boden ist – wie Untersuchungen seit langem ergeben haben – durch jahrzehntelange Spritzungen gründlich kontaminiert. Die Bodendecke muss abgetragen und entfernt oder durch Modellierung neutralisiert werden. Diese notwendigen Eingriffe sollen nun mithilfe von EU-Mitteln ermöglicht werden, bevor an die Neugestaltung des Gartens geschritten werden kann. Wie BM Brunner jüngst auf Anfrage der Grünen Bürgerliste geantwortet hat: „La bonifica del verde pubblico è necessaria perché il giardino Vescovile sarà accessibile al pubblico, come deliberato dal Consiglio comunale, secondo le disposizioni degli uffici provinciali. A tal fine, la giunta provinciale ha deciso di finanziare la bonifica del suolo con i fondi del PNRR“. Es ist erstaunlich, weshalb die Verursacherin der Kontamination, die Verwaltung der Mensa oder die Hofburg die notwendige Sanierung nicht zumindest teilweise selbst übernimmt. Nachdem die Gartengestaltung und ihre Führung durchwegs zum Vorteil der Hofburg ausfallen, wäre die Anwendung des Verursacherprinzips nur angemessen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Erfolgt die Zuweisung von PNRR-Mitteln in Höhe von 1,9 Mio. zusätzlich zum bisherigen Kostenvoranschlag von 10 Mio. €?
  2. Aus welchen Gründen bleibt bei der Gartensanierung das Verursacherprinzip außer Kraft?

Bozen, 21.06.2023

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

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