HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeGaslighting: Nennen wir die Gewalt beim Namen. Der Landtag stimmt zu

Gaslighting: Nennen wir die Gewalt beim Namen. Der Landtag stimmt zu

PRESSEMITTEILUNG.

Der Landtag diskutierte und verabschiedete mit großer Mehrheit den von der Grünen Fraktion eingebrachten Beschlussantrag „Gaslighting – eine Form der psychischen Gewalt„.

Der Begriff rührt vom englischen Theaterstück „Gas Light“ von 1938 her. Es geht darin um die Beziehung eines Ehepaars, in der der Mann versucht, seine Frau in den Wahnsinn zu treiben. So verschwinden Dinge im gemeinsamen Haus und tauchen an den eigenartigsten Orten wieder auf. Die Frau kann sich dies nicht erklären und ihr Mann redet ihr ein, dass sie selbst die Dinge verlegt hat und sich nicht mehr daran erinnern könne. Zudem flackert das Gaslicht im Haus auf eine eigenartige Weise, was der Mann ebenfalls bestreitet und ihr unterstellt, sie bilde es sich nur ein. Es stellt sich heraus, dass der Mann selbst für die Geschehnisse im Haus verantwortlich ist und seine Frau bewusst terrorisiert, indem er ihre Wahrnehmung in Frage stellt.

„Es ist wichtig, die verschiedenen Formen von Gewalt zu benennen. Oft werden sie erst dann real, wenn sie benannt werden können: In den Augen der Öffentlichkeit, im juristischen Spektrum, in der Wahrnehmung der Betroffenen“, kommentierte Brigitte Foppa am Ende der Debatte.

In seiner schlimmsten Form läuft Gaslighting in einer Paarbeziehung darauf hinaus, dass es eine „gesunde“ Person gibt, die mehr oder weniger immer recht hat und eine zweite Person, die „nicht gesund“ ist und immer falsch liegt. Das Opfer von Gaslighting vertraut seinen eigenen Gefühlen nicht mehr, weil diese vom Gegenüber marginalisiert und ihre „Richtigkeit“ in Frage gestellt werden. Stellt sich das Opfer mit zunehmender Häufigkeit die Frage, ob es einerseits den Aussagen des oder der anderen noch glauben und andererseits den eigenen Empfindungen noch trauen kann, dann ist es dem Gaslighter bereits ausgeliefert.

„Gewalt zu benennen schafft Bewusstsein. Gaslighting mag ein ungewöhnlicher Begriff sein, aber wenn wir die Erklärung hören, wird uns klar, dass diese Form der Gewalt uns sehr nahe ist und wir sie tatsächlich kennen“, so Riccardo Dello Sbarba.

Die zwei beschließenden Punkte des Antrags wurden jeweils mit 26/28 bzw. 28/28. Ja-Stimmen angenommen. Ein wichtiger Beitrag zum Thema Gewalt gegen Frauen in der öffentlichen Debatte.

Bozen, 01.11.2021

Cons. prov.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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