HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeFlughafen: Es braucht umgehend den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzplan

Flughafen: Es braucht umgehend den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzplan

PRESSEMITTEILUNG.

Vom Gesetz und der Zivilluftfahrtbehörde ENAC vorgeschrieben, aber am Flughafen Bozen immer noch nicht umgesetzt! Die Rede ist vom „Lärmschutzplan“, welcher die physische und psychische Gesundheit der Menschen in der Umgebung des Flughafens schützen soll.

Mittels einer Anfrage haben wir herausgefunden, dass dem Flughafen – der sich in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet befindet – dieser Lärmschutzplan noch immer fehlt. Dieser Plan sollte die drei Lärmschutzzonen festlegen, in denen strenge Fluglärmgrenzwerte eingehalten werden müssen. Ein Versäumnis, das umso schwerer wiegt, wenn man bedenkt, dass die kommerziellen Flüge seit Monaten in vollem Gang sind. Infolge des fehlenden Planes fehlt dem Flughafen Bozen auch das geplante Lärmmessstationennetz. Keine Messungen, keine Daten, keine Kontrollen, keine Strafen bei Überschreitung der Grenzwerte: In Bozen darf Lärmbelästigung ungehindert stattfinden.

In unserem Beschlussantrag (Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba) fordern wir die Landesregierung dazu auf, sofortige Maßnahmen zu ergreifen und sich mit der ENAC in Verbindung zu setzen, um so schnell wie möglich einen Plan zum Schutz der Bevölkerung vor dem Flughafenlärm auszuarbeiten.

 

Bozen, 05/04/2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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