HomeDeutschDas Land muss endlich in das eigene Personal investieren!

Das Land muss endlich in das eigene Personal investieren!

Minderheitenbericht des L.-Abg. Hanspeter Staffler (Grüne Fraktion)

Landesgesetzentwurf Nr. 14/19 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020, 2021 und andere Bestimmungen“

Einleitende Überlegungen und Generaldiskussion

Das Haushaltsjahr, welches unmittelbar auf die Neuwahlen des Südtiroler Landtages folgt, ist eine wiederkehrende Besonderheit. In den ersten vier Monaten arbeitet die Landesverwaltung mit einem „Technischen Haushalt“, der bereits im Spätsommer des Vorjahres beschlossen und verabschiedet worden war. Daher ist es notwendig, innerhalb April des laufenden Jahres eine Änderung des Technischen Haushaltes vorzunehmen, um dann im Normalmodus weiter arbeiten zu können.
Bedingt durch die Sommerpause, durch den Wahlkampf, die Landtagswahlen und die anschließenden Sondierungsgespräche, welche dann in Koalitionsverhandlungen zwischen SVP und Lega-Salvini mündeten, kam es zu einer länger währenden Pause der Gesetzgebung. Deshalb ist es nachvollziehbar, wenn mit dem nun aufliegenden Haushaltsgesetz neben den eigentlichen Artikeln zum Haushalt, zusätzliche Bestimmungen mitreisen dürfen.
Neben den Haushaltsartikeln – im engeren Sinne – hat die Landeregierung auch eine ganze Reihe von zusätzlichen Bestimmungen – im weiteren Sinne – eingeschleust. Wie bereits angedeutet, ist diese Initiative bis zu einem gewissen Punkt akzeptierbar. Über die Verortung dieses Punktes driften die Meinungen der Minderheit im Landtag und der Landesregierung jedoch auseinander. Es folgt nun der Versuch, diesen Punkt in ein Koordinatensystem zu stellen, um ihn damit sichtbar zu machen.
Prinzipiell ist es möglich, die 27 Artikel des Haushaltsgesetzes nach dem Eisenhower-Prinzip einzuteilen in:

  • • dringend und wichtig;
  • • dringend und nicht wichtig;
  • • nicht dringend und nicht wichtig;
  • • sowie in nicht dringend und wichtig.

Diese Einteilung ermöglicht es, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Sämtliche Artikel zum Haushalt im engeren Sinne (Artikel 1, 2, 3, 4, 6, 11, 12) sind als wichtig und dringend zu bezeichnen und damit nicht Gegenstand der generellen, sondern später der speziellen Diskussion. In die Kategorie dringend und nicht wichtig können die Artikel 8, 9, 9-bis (Gesundheitswesen), Artikel 14 (Wohnbauförderung) oder Artikel 18 (Forschung) eingereiht werden. Diese Artikel-Kategorie ist nachvollziehbar und daher gibt es nichts daran auszusetzen.
In die Kategorie nicht dringend und nicht wichtig fallen die Artikel 7, 10, 13, 19, 19-bis, 19-ter, 19-quinquies, 19-sexies hinein, die nicht unbedingt mitreisen hätten müssen aber aufgrund der langen Gesetzgebungspause geduldet werden können. Hier wollen wir nicht päpstlicher sein als der Papst.
Nun komme ich aber zur vierten Artikel-Kategorie, also jene Artikel, die nicht dringend aber dafür umso wichtiger sind. Artikel 5, 15, 16 und 19-quater reichen von „öffentlichen Beteiligungen“ über die „Einrichtung einer Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen“ bis zur „Besetzung des Landesbeirates für das Feuerwehrwesen“ durch den zuständigen Landesrat. Diese Artikel sind aus politischer und organisatorischer Sicht bedeutsam und sollten erstens im Vorfeld mit den Stakeholdern besprochen und zweitens von der zuständigen Gesetzgebungskommission behandelt werden. Sie als blinde Passagiere in das Haushaltsgesetzt einzuschleusen bedeutet eine Umschiffung der zuständigen Gesetzgebungskommission, eine Unterschätzung der jeweiligen Norm-Komplexität und die Aushöhlung partizipativer Prozesse.

Die Artikeldiskussion

Artikel 4
Bestimmungen im Bereich Kollektivvertragsverhandlungen

Als größter Dienstleistungsbetrieb des Landes hat der öffentlichen Dienst Vorbildcharakter, was die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer über alle Sektoren betrifft. Die Kollektivverträge des öffentlichen Dienstes gelten allgemein als Vorreiter für die Kollektivverträge in der Privatwirtschaft. Deshalb hat die Südtiroler Landesregierung eine ganz besondere Verantwortung, was die Entwicklung von fairen Löhnen und attraktiven Arbeitsplätzen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Südtirols angeht.
Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber am Arbeitsmarkt im Sinken begriffen ist und dass aufgrund der demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der demografischen Struktur innerhalb der öffentlichen Verwaltung im Speziellen ein allgemeiner Personalnotstand eintreten wird.
Dieser Personalnotstand wird einige Bereiche des öffentlichen Dienstes früher und andere Bereiche später treffen. Kindergärtnerinnen, Ärztinnen, Pfleger sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Seniorenwohnheimen, Informatiker und Juristinnen, Buchhalter und Technikerinnen sind bereits heutzutage schwierig oder manchmal gar nicht mehr zu finden.
Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen 15 Jahren stark verändert, die Ansprüche an das Arbeitsleben hinsichtlich Flexibilität, Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten sind gestiegen. Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge (BÜKV) und die Bereichsverträge haben weder wirtschaftlich noch normativ mit diesem Veränderungsprozess Schritt gehalten.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kollektivverträge niemals statisch betrachtet werden dürfen. Gesellschaft, Arbeitsumfeld und Normen ändern sich ständig und darauf müssen Kollektivverträge eine angemessene Antwort in einer vertretbaren Zeit geben. Im vergangenen Jahrzehnt gab es einen Stillstand in der Weiterentwicklung der Kollektivverträge, die Gründe dafür sind bekannt: Gesetzlich vorgeschriebene Aussetzung der Kollektivvertragsverhandlungen zwischen 2010 und 2015, Sparmaßnahmen der Südtiroler Landesregierung sowie politische Schwerpunktsetzung abseits der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Landesverwaltung.
Damit sind die Löhne im vergangenen Jahrzehnt kaum gewachsen, während das Leben und vor allem das Wohnen in Südtirol teurer geworden sind. Laut AFI (Arbeitsförderungs-Institut) liegen die Lebenshaltungskosten in Südtirol um rund 20 % über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund 6% über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quelle: INPS).
Schauen wir uns nun die Situation im Detail an: Die Verbraucherpreise sind in Südtirol zwischen 2009 und 2016 um 14,7% gestiegen (Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt 11/2018). Der Stundenlohn der öffentlich Bediensteten ist im selben Zeitraum um 3,3% gestiegen, was eine Differenz von 11,4% ausmacht. Diese 11,4% fehlen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geldbörse.
Der Index der kollektivvertraglichen Entlohnung pro Stunde (Astat: Statistisches Jahrbuch 2018) beschreibt die Lohnentwicklung in Südtirol für den Zeitraum 2010 bis 2018 folgendermaßen: während die Löhne im Privatsektor durchschnittlich um 10,5% gestiegen sind, sind die Gehälter im öffentlichen Dienst um 0,1% angewachsen. Dieser Unterschied ist eklatant, unfair und unwürdig!
Weil in Südtirol auch das Thema „Wohnen“ vielen Bürgerinnen und Bürgern unter den Nägeln brennt, wollen wir einen Bick auf die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre werfen. Dafür bieten sich die „Baukosten für den geförderten Landeswohnbau“ an, die für unser Land einen nachvollziehbaren Anhaltspunkt liefern können. Laut ASTAT (Statistisches Jahrbuch 2018) sind die Baukosten im geförderten Wohnbau zwischen den Jahren 2008 und 2018 um rund 16% gestiegen. Es ist anzunehmen, dass im freien Wohnbau die Steigerungsrate beträchtlich höher liegt.
Die kürzliche aufgelegte Studie 2.19 des Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO) beinhaltet eine Reihe hochinteressanter Erkenntnisse zum „Brain Drain – Brain Gain: Wie attraktiv ist Südtirols Arbeitsmarkt?“. Dabei zeigt sich, dass ein großer Teil der Südtiroler Abgewanderten mit einem deutschen oder österreichischen Hochschulabschluss auch in diesen Ländern geblieben ist. Die wichtigsten fünf Gründe für den Wegzug aus Südtirol sind:

  • • Wenig interessante Arbeitsmöglichkeiten;
  • • Geringe Karrieremöglichkeiten;
  • • Fehlendes Arbeitsplatzangebot für die Ausbildung;
  • • Niedrige Löhne im Verhältnis zu den Kosten;
  • • Verschlossene Mentalität.

Während die ersten drei Punkte strukturelle Hintergründe haben und damit durch richtige Maßnahmen lediglich mittel- bis langfristig eine Besserung erhoffen lassen, und der letzte Punkt bezüglich der „Verschlossenen Mentalität“ kulturelle Hintergründe aufweist und somit entsprechende Maßnahmen nur langfristig über Generationen zu Verbesserungen führen können, sind die niedrigen Löhne im Verhältnis zu den Kosten kurzfristig veränderbar. An dieser Stelle lässt sich heute und sofort der Hebel ansetzen, um hoffentlich einen Teil der potenziellen Abwanderer zu halten oder wiederum nach Südtirol zu locken.
Es wäre ein verantwortungsloses Versäumnis, diesen Hebel nicht zu betätigen, zumal Österreich und Deutschland in den vergangenen zehn Jahren ordentlich in Löhne und Gehälter investiert haben und sich somit Südtirol gegenüber, einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen konnten.
Im November 2018 haben die Sozialpartner in Österreich einen Vertrag abgeschlossen: Beamte bekommen im Schnitt 2,76% mehr! Für das Budget bedeutet dies Kosten von 375 Millionen Euro. Davor gab es aber nicht eine jahrelange Verhandlungspause, sondern zwischen den Jahren 2011 und 2019 wurden acht Gehaltsabschlüsse gemacht mit insgesamt 15,32% Lohnsteigerung.
In Deutschland gab es im Jahr 2018 den letzten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit insgesamt 7,5% für die nächsten 30 Monate. Davor gab es aber nicht eine jahrelange Verhandlungspause, sondern vier Tarifabschlüsse mit insgesamt 23,15% Lohnsteigerung zwischen 2012 und 2018.
Von der Landesregierung wird immer wieder betont, dass die Gehälter aufgrund der Gehaltsvorrückungen gewachsen seien. Die Gehaltsvorrückungen, die alle zwei Jahre nach positiver Beurteilung der Mitarbeitenden durch die Vorgesetzten stattfinden, haben nichts mit dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust zu tun. Die Gehaltsvorrückungen sind ein Gehaltselement, welches die von Jahr zu Jahr anwachsende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen der Mitarbeitenden honoriert. Dieser Zuwachs an Kompetenzen kommt der Landesverwaltung und damit der Gesellschaft zugute und wird aus diesem spezifischen Grund abgegolten.
Im Jahr 2016 wurde der letzte bereichsübergreifende Kollektivvertrag für über 40.000 Menschen abgeschlossen, der neben einer Erhöhung der Beiträge für den Laborfonds und neben der Einführung des ergänzenden Gesundheitsfonds „SaniPro“ den Bediensteten eine Verbesserung des Monatsgehaltes um durchschnittlich 30 Euro netto oder 1,7 % brachte.
Es geht aber nicht nur um den verlorenen Kaufkraftverlust, sondern es ist in allen mitteleuropäischen Ländern üblich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung des eigenen Landes teilhaben sollen. Die Wirtschaft in Südtirol boomt seit Jahren und somit ist es nur recht und billig, dass den unselbständigen Beschäftigten nicht nur der erlittene Kaufkraftverlust entgolten, sondern auch ein zusätzliches Plus wegen des volkswirtschaftlichen Erfolges gegeben wird.
Deshalb ist es höchst an der Zeit, die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufzunehmen und sofort mit dem wirtschaftlichen Teil zu beginnen. Hierbei ist eine deutliche Erhöhung der Grundentlohnung für alle Funktionsebenen anzustreben und dies innerhalb des Jahres 2019. Anschließend muss alle zwei Jahre der wirtschaftliche Teil neu verhandelt werden, damit zukünftig Flaschenhalseffekte vermieden werden.
Flankierend zu wirtschaftlichen- sind auch normative Maßnahmen auf bereichsübergreifender Ebene und Bereichsebene zu setzen. Hierbei geht es um die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, die Aktualisierung der Berufsbilder und die Neuordnung der Zulagen.
All diese Maßnahmen sind dringend anzugehen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes am Arbeitsmarkt zu steigern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Qualität und Quantität der Leistungen des öffentlichen Dienstes stark in Mitleidenschaft gezogen werden und die öffentliche Verwaltung ihre vielen Aufgaben und Leistungen schon bald nicht mehr erfüllen kann.
Die Landesregierung hat in letzter Zeit zwei Maßnahmen gesetzt, die im Prinzip schon in eine gute Richtung weisen und sich auch gegen den Kaufkraftverlust wenden. Mit Beschluss Nr. 777 vom 07.08.2018 wurde der bereichsübergreifende Kollektivvertrag für die Führungskräfte zur Festlegung der Positionszulage von plus 26% genehmigt – unter anderem mit der Begründung, „die Lebenshaltungskosten [seien] laut ISTAT-Daten in der Provinz Bozen im Vergleich zu anderen Regionen und Provinzen Italiens sehr hoch“.
Mit Beschluss Nr. 166 vom 12.03.2019 wurde ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts, also jene Menschen, die im Stab des Landesrates oder der Landesrätin arbeiten, eine Aufgabenzulage eingeführt, die für rund 80 Beschäftigte 180.000 Euro brutto ausmacht. Umgerechnet auf die einzelnen Personen bedeutet dies circa 2.250 Euro brutto pro Jahr mehr, was bezogen auf die durchschnittlichen Gehälter eine Steigerung des Bruttogehaltes von sieben Prozent ausmacht.
Die Landesregierung hat also bereits im Kleinen Lohnerhöhungen praktiziert und damit deren Notwendigkeit akzeptiert. Jetzt gilt es, die gewonnene Erkenntnis zu den Lohnerhöhungen auf das Große und Ganze umzulegen, daher auf bereichsübergreifender Ebene innerhalb 2019 den wirtschaftlichen Teil mit höchster Priorität zu verhandeln und die Grundentlohnung für alle Funktionsebenen um mindestens zehn Prozent anzuheben. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
Als erste und wichtigste Maßnahme gilt es nun, einen raschen und würdigen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst zu machen. Der wirtschaftliche Teil des BÜKV muss sofort angegangen werden und es braucht eine Gehaltssteigerung von über 10%.
Um aus der jetzigen kritischen Situation einigermaßen unbeschadet herauszukommen, ergeht folgende Forderung an die Landesregierung: Es braucht auf dem Kapitel für Kollektivvertragsverhandlungen rund 150 Mio. Euro, was im Schnitt 110 Euro netto pro Monat für über 40.000 Menschen bedeutet, die in unseren Seniorenwohnheimen und Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten, Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie in der Landesverwaltung für das Allgemeinwohl arbeiten.

Artikel 16, Absatz 1
Personalordnung des Landes / Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen

Mit dem Landesgesetz Nr. 6 vom 19. Mai 2015 wurde die „alte“ Agentur für Kollektivvertragsverhandlungen abgeschafft. In der Folge hat man die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und auf dezentraler Ebene für das Personal der Landesverwaltung und der Körperschaften auf den Generaldirektor des Landes (oder von einer von ihm für die jeweilige Verhandlung beauftragten, geeigneten, sachverständigen Person) übertragen.
Nach vier Jahren macht die Landesregierung wiederum eine Kehrtwende und schlägt die Errichtung einer „Landesagentur für Kollektivverhandlungen“ vor, indem der alte Gesetzestext wiederum eingesetzt wurde. Es stellt sich hier die Frage, warum wurde wohl damals die Agentur abgeschafft? Hatte sie nicht funktioniert, war sie nicht ausreichend mit Ressourcen und Personal versorgt, wurden ihr nicht die nötigen Kompetenzen gewährt?
Wir wissen es nicht, was wir aber wissen ist, dass uns mit diesem Gesetzesentwurf alter Wein in neuen Schläuchen serviert wird. Dieser Artikel wurde vom Landeshauptmann als Änderungsantrag in die 3. Gesetzgebungskommission eingebracht, das heißt, er kam nicht einmal durch den Haupt- sondern durch den Nebeneingang. Eine Gesetzesbestimmung von dieser Bedeutung wird uns also ohne Not und Dringlichkeit beiläufig präsentiert.
Ich möchte vorausschicken, dass ich mich nicht prinzipiell gegen die Errichtung einer solchen Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen ausspreche. Im Gegenteil, diese Agentur könnte ein Meilenstein in der Beziehung Fachgewerkschaften und Landesregierung werden. Aber so wie das Projekt gestartet wurde, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, ist es vom ersten Tag an zum Scheitern verurteilt.
Die Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch über die alte Landesagentur geäußert: unklare Kompetenzverteilung zwischen Agentur und Landesverwaltung, wenig inhaltlicher Spielraum bei den Verhandlungen, kein autonomer Zugriff auf Geldmittel und eine spärliche Ausstattung mit Personal. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass aus den Reihen der Gewerkschaften jetzt auch wieder unzufriedene Töne zu hören sind.
Dabei ergäbe sich für die Landesregierung nun die große Chance, mit den Gewerkschaftsbünden und mit sämtlichen Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes einen partizipativen Prozess zu starten. Hierbei könnte gemeinsam überlegt werden, ob eine Landesagentur sinnvoll sein kann und falls ja, wie Zweck, Kompetenzen, Ressourcen, Personalausstattung sowie Aufbau- und Ablauforganisation definiert werden können. Auf diese Art und Weise bestünde die Möglichkeit, den Neubeginn unter einen guten Stern zu stellen, um somit hoffentlich ein Erfolgsprojekt zu lancieren.
Die Nichteinbeziehung der Gewerkschaften im Vorfeld ist gravierend, noch gravierender ist aber die Umschiffung des zuständigen 1. Gesetzgebungsausschusses. Diesem obliegt die Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals und ich wage zu behaupten, dass die Mitglieder dieses Ausschusses in den kommenden fünf Jahren kaum mehr die Gelegenheit haben werden, so ein wichtiges Thema – bezogen auf die öffentlichen Bediensteten – behandeln zu können. Damit wird eine parlamentarische Institution bewusst umgangen und gleichzeitig auf eine Statistenrolle beschränkt.
Daher schlage ich vor, diesen Artikel hier und heute zu streichen. Der Landesregierung möchte ich an dieser Stelle nahelegen, in weiterer Folge den partizipativen Prozess mit den Gewerkschaften zu suchen und anschließend – sofern der Prozess ein konsensuales und positives Ergebnis liefert – dem zuständigen Ausschuss ein kleines aber feines organisches Gesetz vorzulegen. Dieser kann dann ausgestattet mit der nötigen Sachkenntnis den Feinschliff vornehmen und dem Landtag einen ausgereiften, abgestimmten und beständigen Gesetzesentwurf vorlegen.

Auf den Punkt gebracht

Der uns vorliegende Gesetzentwurf zum Haushaltsvoranschlag 2019 bis 2021 ist in seiner Form zum Teil annehmbar, da ich durchaus Verständnis für die lange Gesetzgebungspause und die daraus resultierende Notwendigkeit für neue Bestimmungen habe. Zum andern Teil jedoch kann der Gesetzesentwurf von uns nicht angenommen werden, weil in despektierlicher Art und Weise wichtige Gesetzesinitiativen als blinde Passagiere eingeschleust wurden und somit sowohl den Sozialpartnern als auch den zuständigen Institutionen nicht ausreichend Respekt entgegengebracht wird.
Vom inhaltlichen Standpunkt aus betrachtet gibt es eine Reihe von Artikeln, die nicht unsere Zustimmung finden werden. Es ist nämlich vollkommen unverständlich, wie es gelingen kann, in einem fast 6 Mrd. Euro umfassenden Haushalt nicht die dringend notwendigen Geldmittel für die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes – also für über 40.000 Menschen – zu finden. Außerdem stellt sich die Frage, wieso der Arbeitgeber Land – mit der Landesregierung an der Spitze – immer noch nicht willens ist, endlich in das eigene Personal zu investieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den Kindergärten und Schulen, in Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen, in Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, beim Straßendienst oder in den Landhäusern kümmern sich tagtäglich um unser aller Wohl.
Wir fordern für diese Menschen eine faire Lohnerhöhung und werden daher einen Änderungsantrag zur Aufstockung des Kapitels Kollektivvertragsverhandlungen von zwei auf 150 Mio. Euro einbringen.

Bozen, 28.03.2019

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

Südtirol sagt NEIN
Ein Flughafen ist ke
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN