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Ein Flughafen ist keine Privatangelegenheit

Nur aus der Flughafenbetreibergesellschaft auszusteigen, ist nicht genug. Die Verdi Grüne Vërc stellen einen Gesetzesentwurf vor, der eine Einschränkung des Flugverkehrs vorsieht. Dieser wird am kommenden Montag in der 4. Gesetzgebungskommission behandelt.

Die Privatisierung des Flughafens Bozen rückt immer näher. Es wäre blanker Hohn, würden die zukünftigen InvestorInnen nun jene Erweiterung realisieren, welcher von der Bevölkerung im Jahr 2016 mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. Die Zunahme des Flugverkehrs wäre ein Desaster für die Gesundheit der Menschen und des Klimas.

Wir Verdi Grüne Vërc teilen nicht die Auffassung von Landeshauptmann Kompatscher, nämlich dass mit der Privatisierung des Flughafens der Ausgang des Referendums respektiert würde. Bei jenem Referendum wurde die Bevölkerung dazu aufgerufen, über den Gesetzesentwurf Nummer 60 des Jahres 2015 abzustimmen. Darin vorgesehen war unter anderem in Artikel 2 ein „Entwicklungsplan des Flughafens“ und die Bereitstellung der nötigen Finanzierung – Artikel 3 – (siehe dazu im Anhang die Informationsbroschüre des Landtages).

70% der WählerInnen sagten Nein zum Ausbau des Flughafens, Nein zur Verlängerung der Landebahn und Nein zur öffentlichen Finanzierung. Sehr geehrter Landeshauptmann Kompatscher, Sie können also nicht nur den finanziellen Teil der Abstimmung zitieren, um angesichts der Zukunft des Flughafens Ihre Hände in Unschuld zu waschen!

Die Verdi Grüne Vërc halten es für notwendig, dass das Land die Zukunft dieses Flughafens klar regelt. Nur so kann der Flugverkehr zum Wohl der Bevölkerung limitiert- und das Votum der Volksbefragung wirklich respektiert werden. Auf diese Weise würde den vielen Jugendlichen, welche sich für den Klimaschutz und ihre Zukunft einsetzen, ein klares positives Signal gesendet.

Mittels des Dekretes des Staatspräsidenten Nummer 201, vom 17. September 2015, wurde der Bozner Flughafen als „Flughafen von regionalem Interesse“ deklariert, samt Überweisung der Kompetenzen an die Provinz. Diese Kompetenzen muss das Land ausüben!

Demnach fällt der Flughafen in jenen Bereich des „Landesinteresses“, der dem Land gemäß Artikel 8 des Autonomiestatuts primäre Kompetenzen zuschreibt (dies bestätigte auch die Landesregierung in der Antwort auf die Anfrage Nummer 34/2018, siehe Anhang).

Damit diese Kompetenz des Landes endlich wahrgenommen- und der Luftverkehr rigoros eingeschränkt wird – für unser Klima und unsere Gesundheit – präsentiert die Grüne Fraktion den Gesetzesentwurf Nummer 6/2019 (siehe Anhang), welcher am kommenden Montag in der 4. Gesetzgebungskommission diskutiert werden wird. Dieser sieht unter anderem ein Verlängerungsverbot der Start- und Landebahn sowie die Miteinbeziehung der besonders betroffenen Gemeinden mittels eines „Einvernehmenskomitees“ vor. Dieses Komitee soll die Führung des Flughafens beaufsichtigen.

Bozen, 12.04.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba         Brigitte Foppa         Hanspeter Staffler

Dokumentation:

Interrogazione-Anfrage_Aeroporto-Flughafen

Risposta-Antwort_Aeroporto-Flughafen

Broschüre NO-NEIN

Broschüre Sì-JA

Gesetzentwurf-DisegnoDiLegge

Bericht-Relazione

 

Risdposta Interrogazione aeroporto - Antwort Anfrage Flughafen 34-2018
Interrogazione aeroporto - Anfrage Flughafen 34-2018
DdLp - LGE 6-2019
DdLp - LGE 6-2019 Bericht - Relazione
BRUSCHUERE_Contra-FLUG
BROSCHUERE_PRO-FLUG

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

Das Land muss endlic
Notspur oder Rettung
1 COMMENT
  • Hermann Barbieri / 17. April 2019

    Habe erst heute das Pro und Contra von Gestern abgeschaut. Danke Frau Foppa für den klaren Schlusspunkt, den Sie gesetzt haben. Dann gibt es eben keinen Flugplatz. Das ist bestimmt ehrlicher als die Verbiegungen, die ich alleweil von unserer Landerregierung erlebe. Euch allen ein Kompliment für den Gesetzesentwurf und wie ihr den einbringt!

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